erinnern. Die meisten seiner Werke sind in königl. Privatbesitz. 1840 begab sich Wilkie nach
dem
Orient und starb auf der Rückkehr bei
Malta auf einem
Schiff.
[* 2] Wilkie hat auch radiert. Seine
Statue ward in der Nationalgalerie
zu
London
[* 3] aufgestellt.
SeinLeben beschrieb A.
Cunningham (Lond. 1843, 3 Bde.).
ihm folgten: »Modern Egypt and Thebes« (das. 1844, 2 Bde.);
»Architecture of ancient Egypt« (das. 1850,
mit
Atlas);
[* 6]
»Popular account of the ancient Egyptians« (das.
1854, neue Ausg. 1871);
»Egypt in the times of the Pharaohs« (das.
1857) und viele
Aufsätze in dem
Journal der
Londoner Geographical Society.
Seine
Reise nach den slawischen
Provinzen der Türkei
[* 7] beschrieb er in »On Dalmatia and
Montenegro«
[* 8] (Lond. 1848, 2 Bde.).
Noch ist die Abhandlung »On colour and diffusion of taste« (1858) zu
erwähnen; auch der ägyptologische Teil der großen englischen Herodot-Übersetzung rührt von Wilkinson her. Er
starb
Kreisstadt im russ.
GouvernementKowno, an der Swiäta, hat eine sehr alte kath.
Kirche, eine griechisch-russ.
Kirche, eineSynagoge,
Handel mit Leinsaat und (1886) 16,244 Einw. (meist Katholiken).
Wilkomir besteht seit 1025 und war im 16. Jahrh. eine blühende Stadt, wurde 1711 von
den
Schweden
[* 9] zerstört und kam 1796 an Rußland.
Seine »Dithyramben« (1763) bekundeten ein eifriges
Studium des
Pindar, seine »Dialogischen
Fabeln« (1765) zeichneten
sich durch Natürlichkeit und eine gewisse Belebung der Form aus.
PeterJohann, Dichter, geb. zu Silberstedt bei
Schleswig,
[* 19] widmete
sich auf
dem
Seminar zu
Tondern dem Lehrerstand, ward 1849
Substitut seines
Vaters zu
Hadersleben,
[* 20] im folgenden Jahr aber von den
Dänen
seines
Amtes entsetzt. Er trat in die schleswig-holsteinische
Armee, in der er bis zu ihrer
Auflösung verblieb, und siedelte
im April 1851 nachBremen
[* 21] über, wo er erst als
Lehrer an einer Privatlehranstalt wirkte und 1865 zum
Lehrer
an der Hauptschule ernannt wurde.
Litterarisch trat er als lebendig-volkstümlicher, gemütsinniger
Lyriker mit seinen »Gedichten« (Hadersl.
1860; 3. Aufl.,
Halle
[* 22] 1877) und einem epischen Gedicht:
»HannibalsTod«
(Brem. 1870),
von neuern Schriftstellern einige
Erzählungen des
Dänen Scharling, des Norwegers K.Janson etc., die interessante Sammlung »Ausländische
Volksballaden und Heldenlieder der Färinger«
(Brem. 1865) heraus, welcher in neuester Zeit sein lange vorbereitetes Hauptwerk:
»Nordlandsharfe« (das. 1889),
(Voluntas), dasjenige
Begehrungsvermögen, dessen
Begehren (das
Wollen) mit der
Vorstellung der Erreichbarkeit des
Begehrten verbunden ist. Dasselbe unterscheidet sich vom
Begehrungsvermögen (s. d.) überhaupt dadurch, daß das letztere
über Erreichbarkeit oder Nichterreichbarkeit des Begehrten nicht weiter reflektiert, vom
Wunsch (s. d.)
aber dadurch, daß der letztere der Überzeugung von der Unerreichbarkeit des Gewünschten zum Trotz am Begehrten festhält,
während der Wille erlischt, wenn jene eingetreten ist. Der als erreichbar gedachte Gegenstand des Willens heißt
Zweck, das um der Erreichung desselben willen Gewollte heißt
Mittel; daher versteht es sich von selbst, daß,
wer denZweck will, auch die
Mittel wollen muß, wenn aber diese (physisch oder moralisch) unmöglich sind, auch die
¶
mehr
Erreichung des Zwecks es ist. Der Zweck des Willens unterliegt seiner Löblichkeit oder Schändlichkeit, Erlaubtheit oder Unerlaubtheit
nach der Beurteilung durch die praktische, seiner Erreichbarkeit oder Unerreichbarkeit nach einer solchen durch die theoretische
Vernunft (s. Vernunft). Die Mittel unterliegen, ihrer Erlaubtheit oder Unerlaubtheit nach, gleichfalls der Beurteilung durch
die praktische, ihrer Durchführbarkeit nach, der durch die theoretische Vernunft, ihrer Zweckmäßigkeit
oder Unzweckmäßigkeit nach in Bezug auf den Zweck aber noch überdies einer Beurteilung durch den Verstand (s. d.). Je nachdem
das Urteil der praktischen Vernunft auf den Willen bestimmend (als Motiv) wirkt, das von jener für gut Erklärte gewollt, das
von jener für schlecht Erklärte unterlassen wird (sittliche oder Willensfreiheit, Herrschaft der Vernunft
über den Willen), oder der Wille sich selbst bestimmt (transcendentale Freiheit, Willkürherrschaft des Willens) oder, statt
durch das Urteil der Vernunft, durch jenes der Un- oder Scheinvernunft bestimmt wird (sittliche Knechtschaft, Herrschaft der
Un- oder Scheinvernunft über den Willen), wird der Wille als moralisch oder unmoralisch unterschieden.
Je nachdem das Urteil der theoretischen Vernunft (über Erreichbarkeit oder Unerreichbarkeit) auf den Willen bestimmend wirkt,
so daß der als unerreichbar eingesehene Zweck fallen gelassen wird oder der Wille trotzdem an seinem Zweck beharrt, wird derselbe
als klug oder unklug unterschieden. Je nach der Angemessenheit oder Unangemessenheit der Mittel wird der
Wille verständig oder unverständig genannt.
Der moralische (freie) Wille ist daher keineswegs unmotiviert, die (transcendental freie) Willkür grundlos, aber nicht moralisch,
der unmoralische Wille motiviert, aber unfrei. Da der gebotene oder erlaubte Zweck möglicherweise unerreichbar, der erreichbare
Zweck aber verboten sein kann, so muß der moralische Wille mit dem klugen (der unmoralische
mit dem unklugen) Willen ebensowenig wie, da der an sich erreichbare Zweck mit unpassenden Mitteln erstrebt werden kann, der
kluge Wille mit dem verständigen (der unkluge mit dem unverständigen) Willen in Eins zusammenfallen.
Die Willensbestimmung gründet
sich hier namentlich auf die bestimmte Absicht, ein Rechtsgeschäft mit rechtlicher Wirkung vorzunehmen. Da diese fehlt, wenn
der Handelnde durch Zwang, Betrug oder Irrtum (errantis non est voluntas) zu dem Geschäft veranlaßt ist, so sind alle so entstandenen
Geschäfte ebenso ungültig und rechtlich unwirksam, als Äußerungen des Scherzes, alle mit so schweren Bedingungen belasteten
Dispositionen, daß daraus der Mangel des Ernstes hervorgeht, alle bloß gelegentlichen Äußerungen, Simulationen etc. wegen
Mangels der Willensernstlichkeit keine rechtliche Verpflichtung begründen. Die Willensbestimmung ergibt sich aus der Willenserklärung
(voluntatis declaratio), die entweder ausdrücklich, also durch klare, unzweifelhafte, mündlich oder
schriftlich ausgedrückte Worte, Kopfschütteln, Kopfnicken etc., oder stillschweigend, d. h.
durch solche Worte oder Handlungen kundgegeben ist, woraus sich mit Zuverlässigkeit auf die Willenserklärung schließen läßt,
oder vermutet wird, wenn weder aus Worten noch Handlungen, die auf den vorliegenden Fall Beziehung haben, sondern aus andern
wahrscheinlichen Gründen unter Zustimmung der Gesetze auf eine Willenserklärung geschlossen werden kann. Über den »letzten
Willen« s. Testament. Im Strafrecht hängt die Zurechnungsfähigkeit von der
Willensfähigkeit und Willensfreiheit ab; daher
widerrechtlicher (böser) Wille s. v. w. Dolus (s. d.).
Vgl. auch Ch. Le
[* 32] Blanc, Catalogue de l'œuvre de J. G. Wille (Par. 1847).
2) Eliza, Romanschriftstellerin, geb. zu Itzehoe in Holstein als Tochter des HamburgerReedersR. M. Sloman, verheiratete
sich mit dem geistvollen Journalisten François Wille, verließ mit demselben 1851 Hamburg
[* 33] und ließ sich nach längern Reisen
auf dem Gut Mariafeld bei Meilen am ZüricherSee nieder. Ihren noch unter dem Namen Eliza Sloman erschienenen »Dichtungen« (Hamb.
1836) folgten die Romane: »Felicitas« (Leipz. 1850, 2 Bde.)
und »JohannesOlaf« (das. 1871, 3 Bde.)
sowie die Novellensammlung »Stillleben in bewegter Zeit« (das. 1878, 3 Bde.),
von denen der erstere durch eine außerordentliche Feinheit der psychologischen Entwickelung und sorgsamste Detaillierung,
der zweite durch einen großartigen Zug
der Charakteristik, beide aber ebenso wie die Erzählungen durch die Mannigfaltigkeit des
in ihnen gespiegelten Weltlebens, durch psychologische Tiefe, Feinheit und Mannigfaltigkeit sich zu wirklich
dichterischer Bedeutung erhoben.