Ottilie, Schriftstellerin, geb. zu Rottenburg am Neckar als Tochter des Kriminalrats Ronschütz,
vermählte sich 1843 mit dem durch seine Schulbücher bekannten Gymnasialprofessor Wildermuth in Tübingen und starb daselbst Von
ihren zahlreichen und vielgelesenen Schriften, die vor allem durch echt weibliche Haltung, gemütvolle Auffassung
des Lebens und gesunden, liebenswürdigen Humor gefallen, nennen wir: »Bilder und Geschichten aus Schwaben« (Stuttg. 1852-54, 2 Bde.; 6. Aufl.
1883);
»Olympia Morata« (das. 1854);
»Aus dem Frauenleben« (das. 1855, 2 Bde.; 5. Aufl.
1865);
ferner die beliebten Jugend- und Kinderschriften (gesammelt, das. 1871-77, 16 Bdchn.): »Aus
dem Kinderleben«, »Kindergruß«, »Von
Berg und Thal«, »Aus Schloß und Hütte«, »Jugendgabe«, »Für
Freistunden«, »Von Nord und Süd« u. a. Nach ihrem Tod erschien noch: »Mein Liederbuch«, Gedichte (Stuttg. 1877).
Vgl. »O. Wildermuths
Leben, nach ihren eignen Aufzeichnungen« (Stuttg. 1888, hrsg.
von ihren Töchtern Agnes Willms und Adelh. Wildermuth, die ebenfalls Erzählungen etc. veröffentlicht haben).
Fleisch (schwammiges Fleisch, Caro luxurians), die schwammigen, dunkelroten, leicht blutenden Auswüchse, welche
unter gewissen Umständen aus heilenden Wunden, Geschwüren und Fisteln hervorwachsen und sich über die umgebende Haut wie eine
Beere oder ein Schwamm erheben. Das wilde Fleisch wird gebildet von üppig wuchernden Fleischwärzchen (Granulationen),
ist enorm reich an zarten Blutgefäßen und besteht im wesentlichen aus jungem, sehr zellenreichem Bindegewebe (Granulationsgewebe).
Kleinere Auswüchse dieser Art lassen sich durch Anwendung des Ätzstifts beseitigen, größere schneidet man mit der Schere
ab und betupft dann die Schnittfläche mit Höllenstein.
Amtsstadt im oldenburg. Herzogtum Oldenburg, an der Hunte, hat eine evangelische und
eine kath. Kirche, ein schönes Rathaus, eine Taubstummenanstalt, ein Amtsgericht, Rot- und Weißgerberei, starke Schuhmacherei
und (1885) 1956 meist evang. Einwohner. - Wildeshausen ist
sehr alt; daselbst gründete 872 Walbert, angeblich ein Enkel Wittekinds, ein Domherrenstift, welches 1699 nach Vechta verlegt
wurde und später einging. Es kam 1270 an das Erzbistum Bremen, wechselte darauf mehrfach die Besitzer
und fiel 1803 an Oldenburg zurück. In der Nähe bei Glane viele Erinnerungen an die Heidenzeit (Visbeker Braut).
(Recht des herkommenden Mannes, Jus Wildfangiatus. Jus Kolbekerlii), im Mittelalter das Recht
mancher Grundherren, sogen. Wildfänge (Kolbekerle), d. h. alle unehelichen
Kinder, welche in dem betreffenden Land geboren wurden, alle sich daselbst freiwillig niederlassenden und ein Jahr lang
dort verweilenden, von einem frühern Leibherrn nicht reklamierten Personen sowie die Hagestolzen rücksichtlich ihres in freien
Erbgütern bestehenden Nachlasses für Leibeigne zu erklären und als solche zu behandeln (s. Leibeigenschaft).
(Wildparke, Tiergärten), Waldteile, die durch eine Mauer, einen Zaun oder ein genügend starkes Gatter abgeschlossen
sind, und in welchen unter Hintansetzung der forstwirtschaftlichen Bodenbenutzung Wild verschiedener Art gezogen und unterhalten
wird. Auf einer Fläche von ca. 250 Hektar kann man in einem Wildgarten ca. 60 Stück Rotwild oder 90 Stück
Damwild oder 120 Stück Rehwild, daneben noch 100 Hasen unterhalten, wenn in demselben der Boden frisch ist und durch seine
Grasproduktion dem Wild genügende Äsung darbietet, auch für ausreichende Winterfütterung gesorgt wird und es nicht an
Wasser fehlt. In Wildgärten von der angegebenen Größe kann man jährlich auf einen Abschuß rechnen von 15 Stück
Rotwild oder 30 Stück Damwild oder 50 Stück Rehwild, daneben 150 Hasen.
Saugärten können bei weitem kleiner, müssen aber mit Mauern oder Plankenzäunen umgeben sein, damit sich die Sauen nicht
unter der Umwehrung durchbrechen, es genügen allenfalls schon 10-15 Hektar, um 60-80 Stück Schwarzwild
zu unterhalten und jährlich 30-40 Stück abzuschießen. Am besten hält sich Damwild und Schwarzwild; Rot- und Rehwild wird
gering und geht zurück, wenn der Tiergarten nicht von erheblicher Größe ist und viel Abwechselung in Bezug auf die Äsung
bietet.
Überhaupt wird alles Wild in kleinen Wildgärten bald zahm, ist folglich leicht zu erlegen und gewährt deshalb
die Jagd darauf wenig Vergnügen. Die Bewirtschaftung der Wildgärten ist durch den Zweck, welchen man bei Unterhaltung derselben verfolgt,
bedingt. Man legt auf geeigneten Stellen jährlich Ackerflächen an, die mit Lupinen, Hafer, Roggen, Kartoffeln bestellt werden,
füttert das Wild im Winter mit Hafer, Heu, Eicheln, Kartoffeln, legt Wildwiesen, Salzlecken und Suhlen (s. d.)
an, erzieht geschlossene Dickungen, namentlich von Nadelhölzern, bewirtschaftet die ältern Bestände plenterwaldartig, indem
man nur einzelne, meist die abständigen Stämme herausnimmt und die Lücken später wieder auspflanzt, bevorzugt endlich diejenigen
Holzarten, welche dem Wild besonders angenehm sind (Eichen, Kastanien, Buchen wegen der Mast, Wildobstbäume,
Aspen, Eschen etc.). Da das Wild die Kulturen nicht aufkommen lassen würde, so müssen dieselben bis etwa zum 15. Lebensjahr
eingegattert werden. Um hierdurch dem Wild nicht zu viel Äsungsfläche zu entziehen, können die Anlagen immer nur auf kleinern
Flächen ausgeführt werden. Bei der Auspflanzung kleinerer Lücken verwendet man starke (3-4 m hohe) Heister,
welche man mit Pfählen und Dornreisig umgibt, um sie gegen Beschädigungen zu schützen.
Instrumente zur Nachahmung der Paarungs- und Lockrufe verschiedener Wildarten oder zum
Hervorbringen der Klagelaute der Rehe, Hasen, Drosseln etc., um damit die Füchse anzulocken (reizen).
Viele Jäger können solche
Lockrufe auch auf der Hand oder einem Blatt naturgetreu hervorbringen.