Übertragung durch einfache Umschreibung auf dem Papier selbst (Indossament) erfolgt (Wechsel). Man unterscheidet kurzfristige
und langfristige Wertpapiere, je nach der Dauer der Zeit, für welche sie als Kreditwerkzeuge ausgestellt sind. Viele
Wertpapiere sind unverzinslich (Banknoten), andre werfen dem Besitzer feste Zinsen (Koupons von Obligationen) oder Zinsen von wechselnder
Höhe (Dividendenscheine) ab. Sind die Wertpapiere eine marktfähige Ware, so bildet sich für dieselbe ein von
Zeit zu Zeit veränderlicher Marktpreis, welcher schlechthin als Kurs (s. d.) bezeichnet wird. Auch die Papiere, deren Besitz
einen Anspruch auf bestimmte Waren oder Leistungen gewährt, wie Lagerscheine, Konnossemente, Postmarken, können zu den Wertpapieren
gerechnet werden.
Stadt in der belg. Provinz Westflandern, Arrondissement Ypern, an der Lys und der Eisenbahn Courtrai-Hazebrouck,
unmittelbar an der französischen Grenze, mit Tabaksfabrikation und (1888) 7422 Einw.
(Wärwolf, »Mannwolf«, franz. Loup-garou),
nach weitverbreiteter Sage ein Mann, welcher Wolfsgestalt annimmt. Schon bei den alten Skythen fand sich
der Glaube, daß einzelne Menschen sich alljährlich auf einige Tage in einen Wolf verwandeln, und auch den Griechen war derselbe
nicht fremd. Spätere griechische Ärzte berichten von Lykanthropie, einer Art Wahnsinn, bei welcher der davon Ergriffene des
Nachts umherlief und wie ein Wolf heulte. Auch bei den Römern werden unter dem Namen Versipelles (»Wendehäuter«)
Leute erwähnt, welche sich in Wölfe verwandeln konnten, und im südöstlichen Asien wie in Afrika ist noch jetzt die Vorstellung
allgemein, daß Menschen die Gestalt von Tigern, Löwen, Leoparden und Hyänen annehmen können. Im Mittelalter herrschte der Glaube
an Werwölfe bei allen keltischen, slawischen, germanischen und romanischen Völkern, und noch gegenwärtig
findet er sich in verschiedenen Gegenden Südrußlands, in der Walachei und den Ländern der Südslawen, nur geht das Wesen des
südslawischen Werwolfs ganz in das des Vampirs (s. d.) über.
Nach den ältesten germanischen Begriffen ward die Verwandlung in Wolfsgestalt durch einen um den Leib
gebundenen Riemen (Wolfsgürtel) oder durch das überwerfen eines Wolfshemdes bewirkt, und der so Verwandelte, welcher an
dem abgestumpften Schweif von den natürlichen Wölfen zu unterscheiden war, nahm mit dem Aussehen zugleich die Stimme und Wildheit
eines Wolfs an. Erst am zehnten Tag durfte er in menschliche Gestalt zurückkehren, wenn ihm nicht jemand
die beiseite gelegten Kleider weggenommen hatte.
Nach dänischem Volksglauben gab es auch Menschen, welche durch die Geburt zum Werwolf bestimmt waren, bei Tag menschliche Gestalt
zeigten und sich nur zu gewissen Zeiten des Nachts in den Werwolf verwandelten, dann aber frei wurden, wenn man
sie Werwolf schalt.
Vgl. Leubuscher, Über die Wehrwölfe im Mittelalter (Berl. 1850);
Hertz, Der Werwolf (Stuttg. 1862);
Baring-Gould,
Book of werewolves (Lond. 1865).
Von dem mythischen Gehalt der germanischen Sage hat Schwartz (»Ursprung der Mythologie«, Berl. 1860) gehandelt.
1) Stadt und starke Festung im preuß. Regierungsbezirk Düsseldorf, Kreis Rees, am Einfluß
der Lippe in den Rhein, über welchen hier eine Schiffbrücke und eine Eisenbahnbrücke führen,
Knotenpunkt der Linien Venlo-Haltern,
Oberhausen-Emmerich und Wesel-Bocholt der Preußischen Staatsbahn und der Nordbrabant-Deutschen Eisenbahn, 27 m ü. M. hat 3 evang.
Kirchen (darunter die Willibrordkirche von 1181, im gotischen Stil, seit 1883 in der Restauration begriffen,
und die Mathenakirche von 1429, mit 102 m hohem Turm), 2 kath. Kirchen, eine Synagoge, ein 1390-96 im altgotischen Stil erbautes
Rathaus mit reichgegliederter Fassade und mehreren Standbildern, ein 1417 vom Herzog Adolf von Kleve erbautes Gouvernementshaus
(jetzt Wohnung des Kommandanten), mehrere Zeughäuser und Kasernen, ein Schauspielhaus, einen Hafen etc. Die
Festungswerke bestehen aus mehreren Bastionen, Ravelins und andern Außenwerken sowie einer in der Gabel zwischen Rhein und Lippe
liegenden Citadelle und mehreren Forts, von denen das Fort Blücher und Fort I am linken Rheinufer. Auf dem Exerzierplatz steht
ein 1835 errichtetes Denkmal zur Erinnerung an die elf preußischen Offiziere des Schillschen Freikorps,
welche 16. Sept. 1809 auf Napoleons I. Befehl hier erschossen wurden. Die Zahl der Einwohner belief sich 1885 mit der Garnison
(ein Infanterieregiment Nr. 57, 2 Infanteriebataillone Nr. 56 und 2 Abteilungen
Feldartillerie Nr. 7) auf 20,677 Seelen, darunter 9474 Evangelische, 10,941 Katholiken und 240 Juden.
Die Stadt hat bedeutende Ziegeleien, Drahtzieherei, ein Bleiwalzwerk, Farben-, Lack-, Kratzen-, Pianoforte-,
Tabaks-, Zigarren-, Öl-, Geldschrank-, Schlosserwaren- und Seifenfabrikation, Schiffbau, Zuckerraffinerie etc. Der Handel, unterstützt
durch eine Reichsbanknebenstelle und eine Handelskammer, ist besonders lebhaft in Getreide, Käse und Seefischen, auch findet
alle 14 Tage ein besuchter Viehmarkt statt. Im Hafen von Wesel kamen 1887 an: 2148 Schiffe und 280 Flöße mit
23,708 Ton. Gütern inkl. Floßholz; es gingen ab: 2148 Schiffe und 100 Flöße mit 3725 T. Gütern inkl. Floßholz. Wesel ist Sitz
des Kommandos der 28. Infanteriebrigade, eines Amtsgerichts, eines Hauptsteueramtes, der Niederrheinischen Güterassekuranzgesellschaft
und hat ein Gymnasium, ein evangelisches und ein kath. Waisenhaus, viele milde Stiftungen etc. -
Wesel, ursprünglich dem Reiche gehörig, kam im 13. Jahrh. an die Grafen von Kleve und erhielt von Dietrich VI. 1241 Stadtrecht. 1368 fiel
die Stadt an den Grafen Engelbert III. von der Mark und nach dessen Tod 1391 wieder an Kleve zurück. Trotz
dieser Unterthänigkeit galt sie noch 1521 als Reichsstadt, besonders wegen der Privilegien, welche sie vom Grafen Johann (1347-68)
erhalten hatte. Auch gehörte sie dem Hansabund an. Nach Ausbruch des klevischen Erbfolgestreits bemächtigten sich die Spanier,
welche den Pfalzgrafen Wolfgang von Neuburg unterstützten, unter Spinola 6. Sept. 1614 Wesels und behaupteten
es 15 Jahre, bis mittels einer Kriegslist sich Prinz Friedrich Heinrich von Oranien 18. Aug. 1629 des Platzes bemächtigte und ihn
an Brandenburg übergab. 1672-74 und während des Siebenjährigen Kriegs war Wesel von den Franzosen besetzt. Im Vertrag von Schönbrunn 15. Dez. 1805 an
Napoleon I. abgetreten, kam Wesel 1806 an das Großherzogtum Berg, ward 1810 Frankreich einverleibt und fiel
1814, nach vorhergegangener Belagerung, infolge des Pariser Friedens an Preußen zurück.
Vgl. Gantesweiler, Chronik der Stadt
Wesel (Wesel 1881);
Wolters, Reformationsgeschichte der Stadt Wesel (Bonn
Johann von, Theolog, eigentlich Joh. Ruchrath von Oberwesel, war seit 1446 Lehrer der Theologie in Erfurt, ging als
Prediger ungefähr 1460 nach Mainz, bald darauf nach Worms. Seine »Disputatio adversus indulgentias« sowie die gegen die Ansprüche
des Papsttums gerichtete Schrift »Von der Autorität, Pflicht und Vollmacht der geistlichen Hirten« bewirkten 1479 seine Vorladung
vor ein Ketzergericht in Mainz, von dem er sich zum Widerruf bewegen ließ; Wesel blieb trotzdem bis zu seinem Tod 1481 in Kerkerhaft.
Vgl. Ullmann, Reformatoren vor der Reformation, Bd. 1 (2. Aufl.,
Gotha 1866).