Adrian van der, holländ.
Maler, geb. zu Kralingen bei
Rotterdam,
[* 5] bildete sich
bei Eglon van der
Neer und ließ sich dann in
Rotterdam nieder, wo ihn 1696 der
KurfürstJohannWilhelm von der
Pfalz besuchte,
für den er sein Bildnis und das
UrteilSalomos malte, wofür er zum Hofmaler des
Kurfürsten ernannt und 1703 in
den Ritterstand erhoben wurde. Er lebte abwechselnd in
Düsseldorf
[* 6] und
Rotterdam, wo er starb. Er hat zahlreiche
biblische, mythologische und Genrebilder, Schäferstücke und Bildnisse in kleinerm
Maßstab
[* 7] gemalt, welche sich durch eine
sehr fleißige und elegante Ausführung auszeichnen.
Die Modellierung der nackten Fleischteile ist häufig zu elfenbein- oder porzellanartiger
Glätte getrieben,
die
Köpfe sind ausdruckslos und ohne
Empfindung; aber seine Zeitgenossen schätzten Werffs Gemälde um dieser dem
Geschmack
der Zeit entsprechenden
Eigenschaften sehr hoch. Die meisten
Bilder von ihm (30) besitzt die
MünchenerPinakothek (darunter 16 aus
der Geschichte
Christi und
Diana, den Fehltritt der
Kallisto entdeckend) und die
DresdenerGalerie (12, darunter
Lot mit seinen Töchtern, die Verstoßung der
Hagar, eine büßende
Magdalena,
Venus und
Amor und das Parisurteil). -
AdriansBruder
Pieter van der Werff, geb. 1665, gestorben nach 1721 in
Rotterdam, war sein
Schüler und malte in derselben
Weise.
(der), in der
Weberei
[* 8] s. v. w.
Kette. ^[= # eine Reihe kurzer, ineinander greifender oder scharnierartiger, durch Bolzen verbundener Glieder, ...]
Henrik
Arnold Thaulow, norweg. Dichter und Schriftsteller, geb. zu
Christiansand, studierte in
Christiania
[* 14]
Theologie, bekleidete aber nie ein theologisches
Amt. Er trat zuerst mit den
Farcen:
»Ah!« (1827),
»Irreparabile tempus« (1828) nebst elf andern auf, die er unter dem
Namen Siful Sifadda
herausgab, sowie mit »Digte, förste
Ring« (1829), die zwar einen ungemein begabten Dichtergeist offenbarten, aber durch Wildheit
der
Phantasie,
Härte der Form und Dunkelheit der
Sprache
[* 15] abstießen.
Um so größere
Popularität erwarb er sich seit 1829 durch
seine Beteiligung am öffentlichen
Leben. Er wirkte zur
Aufklärung des
Volkes durchVolksschriften,
Reisen
und Gespräche erfolgreich mit und war der fruchtbarste politische Schriftsteller sowie der feurigste Redner bei den politischen
Festen.
Dadurch geriet er aber mit der ganzen konservativen
ParteiNorwegens in den heftigsten Streit.
Als er 1830 das Gedicht »Skabelsen,
Mennesket og
Messias« herausgab, in welchem er nach rationalistisch-republikanischer
Ansicht die wichtigsten
Epochen in der
Entwickelung des menschlichen
Geschlechts darstellte, erschien von
Welhaven (s. d.) eine sehr ungünstige
Kritik:
»Henrik Wergelands Digtekunst og
Charakter« (1832). Wergeland redigierte darauf einige Zeit das »Folkeblad«
und 1835-37 »Statsborgeren«, das von Soevold gegründete
Organ der
Opposition, und gab außerdem fliegende
Blätter, politische
Lieder und
Farcen heraus, in denen er die
Regierung schonungslos angriff.
Als
Publizist eignete er sich einen bessern und zwar höchst originellen
Stil an.
Schon seine »Digte, anden
Ring« (1833) zeugen
von größerer
Klarheit in
Gedanken und
Sprache, und das dramatische Gedicht »Barnemordersken« (»Die
Kindesmörderin«, 1835) zeichnet sich durch die edelste
Diktion aus, ebenso seine beiden besten
Stücke:
das
Singspiel »Campbellerne« und das
Schauspiel »Venetianerne«. Um Wergelands politischer Thätigkeit ein
Ende zu machen, ernannte man ihn zum Büreauchef und Reichsarchivar.
Dafür entwickelte Wergeland in den folgenden
Jahren eine um so mannigfaltigere litterarische Produktivität. Er gab 1840-45 das
Blatt
[* 16] »For Arbeidsklassen« heraus, schrieb: »NorgesKonstitutions Historie« (bis Mai 1814 reichend),
mehrere
Biographien in der Sammlung »Märkelige Normänd« und verfaßte die
zum Teil vortrefflichen Gedichte: »Jan van
Huysums Blomsterstykke«, »Svalm«,
»Jöden«, »Jödinden«, »Den
Engelske
Lods« u. a. Er starb Eine
Ausgabe von Wergelands
Schriften besorgte
Lassen
(Christ. 1852-57, 9 Bde.; Auswahl
in 1 Bd., 3. Ausg.
1875).
Vgl.
Lassen, Henr. Wergeland og
hans Samtid (2. Aufl.,
Christ. 1877).
(Wehrgeld, Wiedergeld,Manngeld [wer = Mann], Friedegeld,
Buße, Compositio, Weregildus), diejenige Geldsumme,
welche nach altdeutschem
Recht von einem
Totschläger denen gezahlt werden mußte, welche eigentlich die
Blutrache (s. d.) wegen
eines erschlagenen
Freien auszuüben hatten, d. h. den
Agnaten (s. d.) nach der
Nähe des
Grades, in deren
Ermangelung andern Verwandten, selbst
¶
mehr
Frauen. Der Betrag dieses Wergeldes richtete sich nach den Standesverhältnissen des Getöteten.
Daneben war wegen des Friedensbruchs
noch ein Strafgeld (Wette) an den König zu zahlen.