Kurzgestielte Alpenweiden, sehr niedrige, auf dem
Boden liegende, meist wurzelnde
Sträucher mit kleinen, rundlichen, ganzrandigen
oder gezähnelten, unbehaarten Blättern (S. retusaL. auf den
Alpen,
[* 2] S. herbaceaL. auf den Hochgebirgen
Europas, S. polarisWahlb. im höchsten
Norden).
[* 3] Die Weidenkultur als forstwirtschaftlicher Betrieb hat große Bedeutung für kleinere Grundbesitzer,
in Örtlichkeiten mit hohem Grundwasserspiegel, in Flußthälern und
Niederungen.
Anbauwürdige Weidenarten sind besonders folgende: unter den Baumweiden, welche meist zu
Kopfholzbetrieb benutzt werden, die
Silberweide (S. albaL.), die Dotterweide (S.vitellinaL.) und die Knackweide (S. fragilisL., besonders an Flußufern);
die Purpurweide (S. purpureaL.), die Mandelweide (S. amygdalinaL.), die Lorbeerweide (S. pentandraL.), die Dotterweide
(S. vitellinaL.), die kaspische Weide
[* 5] (S. acutifoliaWilld.) u. a.
Die Weidenkultur erfolgt meist durch Einzelsteckung auf gelockertem
Boden, indem man 2-4 junge
Stecklinge, etwa 35
cm
lang geschnitten, in einem
Verband
[* 6] von 0,5-0,7 m mittels eines Weidenpflanzers einsteckt.
Dieselben entwickeln sich rasch zu nutzbaren Weidenstöcken. An Flußufern legt man die
Stecklinge auch in
Nestern zusammen;
zur
Erziehung von Kopfstämmen wählt man Satzstangen, 2½ m lang, 5-6jährige
Ausschläge, und pflanzt sie mittels des Pfahleisens.
Bei der
Kopf- und Schneidelholznutzung wird die ganze
Krone oder die Seitenäste (unter
Erhaltung des herrschenden
Mitteltriebs) mit glattem Hieb
[* 7] am
Stamm alle 2-4 Jahre hinweggenommen.
In den Weidenhangern, wo es sich um die Gewinnung von
Flechtruten oder Bandruten handelt, erfolgt der
Schnitt alljährlich oder alle 2-3 Jahre. Die
Ruten werden am
Gewinnungsort mittels eines Weidenschälers entrindet, sofern sie in diesem Zustand in den
Handel gebracht werden sollen,
in
Bunde gebunden und vor
Regen, auch vor zu raschem Austrocknen bewahrt.
Mit der Weide werden vielfach
Landwirtschaftliche Zwischennutzungen verbunden, indem man die
Stecklinge in 2 m voneinander entfernte
Rigolgräben einlegt und zwischen den
GräbenHackfrüchte baut. Man pflanzt die
Weiden auch häufig zur
Befestigung von
Wasser- und Uferbauten,
Dämmen etc. an. Das
Holz
[* 8] ist weiß, weich, wenig dauerhaft, wird aber (von S. alba,
fragilis, caprea) zu verschiedenen Geräten,
Sparterie, Schachteln,
Sieben,
Schuhen etc. benutzt. Man verkohlt es auch zur Gewinnung
von Reißkohle u. Pulverkohle.
(Weiderecht, Weideservitut,Hutungsgerechtigkeit, Hutgerechtigkeit,Hut- und Triftrecht, Servitus
pascendi), diejenige
Servitut, vermöge deren dem
Besitzer eines
Grundstücks das
Recht zusteht, Vieh auf dem
Grundstück eines
andern weiden zu lassen. Die Weidegerechtigkeit schließt in der
Regel den
Eigentümer des dienenden
Grundstücks nicht
von der Mitbenutzung desselben
(Mithut,
Jus compascendi) aus und hindert überhaupt den
Eigentümer des dienenden
Grundstücks
nicht, jeden mit der Servitutsausübung vereinbarten Vorteil aus der Benutzung seines
Grundstücks zu ziehen.
Dies gilt namentlich bei der
Schäfereigerechtigkeit (s. d.). Das Hutrecht mehrerer auf dem
Grundstück eines Dritten wird
Jus compascui, die gegenseitige Weidegerechtigkeit von Grundeigentümern Koppelhut
(Jus compasculationis reciprocum),
das den Mitgliedern einer
Korporation auf deren
Gründen zustehende
WeiderechtJus compasculationis simplex genannt. Ist
Gattung
und Zahl des auf die
Weide zu bringenden Viehs genau festgesetzt, so wird die Weidegerechtigkeit eine bestimmte (gemessene), andernfalls
eine unbestimmte (ungemessene) genannt.
Unter mehreren, welche die Koppelhut haben, steht zuweilen einem, besonders dem
Eigentümer des dienenden
Grundstücks, auch
die
Vorhut zu, d. h. das
Recht, binnen einer bestimmten Zeit das der gemeinschaftlichen Hütung unterworfene
Grundstück vor
den andern voraus zu behüten. Übrigens schließt die
Weide stets auch die Triftgerechtigkeit
in sich,
da sie ohne diese nicht bestehen kann. In neuerer Zeit ist man vielfach auf Beseitigung der Weidegerechtigkeit durch
Ablösung (Hutablösung) bedacht (s.
Ablösung).
plump, spinnerförmig gebaute Schmetterlinge
[* 22] mit wenigstens beim Männchen doppelt gekämmten Fühlern, verkümmerter Rollzunge
und in der Ruhe dachförmig liegenden Flügeln, von denen die vordern einen geraden Außenrand besitzen, die hintern länglich
oval sind. In Europa
[* 23] ist am häufigsten der gemeine Weidenbohrer (C. ligniperdaFab.), 8 cm breit, graubraun, speckartig glänzend,
am Scheitel und Halskragen rostgelb, auf dem Thorax mit weißlicher Scheibe und schwarzer Querstrieme, auf den Vorderflügeln
weißlich gescheckt und schwarz gestrichelt.
Das Weibchen besitzt eine vorstreckbare Legröhre, mit welcher es seine Eier
[* 24] tief zwischen die Rindenritzen hineinschieben
kann. Die fleischrote, oberseits dunkel blutrote Raupe wird 9 cm lang, lebt zwei Jahre in den Stämmen von
Weiden, auch in Obstbäumen, Rüstern, Pappeln, Erlen, Eichen, Linden und verpuppt sich in der Nähe des Ausgangsloches ihrer Gänge
oder in der Erde. Eine berühmte anatomische Arbeit über die Weidenraupe lieferte Lyonnet (Par. 1762).