und verschont dann auch solche Gegenden nicht, wo es sonst ganz unbekannt ist. Es ist zwar keine ansteckende, d. h.
von Kranken auf den
Gesunden übergehende
Krankheit; wohl aber scheint die
Disposition dazu eine allgemeine und weder durch
Alter noch
Geschlecht, auch nicht durch sonstige Körperkonstitution bedingt zu sein. Wahrscheinlich entsteht
die
Krankheit durch belebte Infektionsstoffe, welche, aus dem
Boden stammend und der
Luft sich mitteilend, in den menschlichen
Körper eindringen.
Muß man sich in einer Gegend, wo das Wechselfieber einheimisch ist, aufhalten, so nehme man soviel wie möglich
die Lebensweise der Eingebornen an, trinke an der
WeichselBranntwein, imBanatSlibowitz und in
Italien
[* 2] viel
Limonade und schwarzen
Kaffee, lege des
Abends wärmere
Kleidung an, schütze sich möglichst
vor der Nachtluft, schlafe nie bei
offenen
Fenstern, vermeide den Aufenthalt in der
Nähe von
Sümpfen, aber auch alle Diätfehler und sonstigen
Exzesse, genieße
kein frisches
Obst, keine rohe
Milch etc., hüte sich vor Durchnässung und
Erkältung, bade und schlafe
nicht im
Freien, besonders nach Sonnenuntergang.
Was die Behandlung anbetrifft, so gilt das
Chinin als souveränes und geradezu spezifisches
Heilmittel. Außerdem bekämpft
man das Wechselfieber mit
Arsenik,
Salicylsäure,
Antifebrin etc. Um Rückfällen sicher vorzubeugen, wechsele man nötigen Falls die
Wohnung
oder selbst den Aufenthaltsort. Merkwürdig ist, daß die
Empfänglichkeit für das Wechselfieber sich durch wiederholtes
Überstehen der
Krankheit vermehrt. Wird die
Krankheit nicht gründlich geheilt, so verbindet sich mit der zunehmenden Vergrößerung
der
Milz eine bleibende Funktionsstörung dieses
Organs;
in der
Leber und den
Nieren entwickeln sich allmählich bleibende Gewebsstörungen;
es entsteht Unheilbares Siechtum mit schließlich
tödlichem
Ausgang (Malariakachexie).
Während das gewöhnliche Wechselfieber eine nicht gerade direkt lebensgefährliche
Krankheit ist,
kommen in heißen
Ländern endemische oder epidemische
Formen desselben vor, welche durch besondere
Steigerung der
Symptome,
sei es seitens des
Hirns oder des
Darmkanals oder der Brustorgane, vielfach den
Tod zur
Folge haben; diese
werden als perniziöses Wechselfieber bezeichnet.
die förmliche Art und
Weise, in welcher eine wechselmäßige Verpflichtung eingegangen wird.
Dazu gehört
die Herstellung des
Wechsels (Kreationsakt) mit allen gesetzlichen Erfordernissen (s.
Wechsel) und die Begebung der Wechselurkunde,
d. h. die Aushändigung desWechselbriefs an den Berechtigten seitens des Verpflichteten.
[* 1] Mechanismen, mittels deren man bei Rotationsbewegungen Änderungen in der
Geschwindigkeit hervorbringt.
Sie
bestehen aus
Reibungs- oder
Riemenräderwerken mit veränderlichen Radien.
[* 1]
Fig. 1 zeigt ein solches Wechselgetriebe mit
Reibungsrädern, wie es z. B. in
Sägemühlen zur Veränderung des Vorschubes des den zu zersägenden Holzblock gegen
die
Säge
[* 3] schiebenden
Wagens, an
Spinnmaschinen
[* 4] etc. gebraucht wird. Die
Welle A B trägt ein cylindrisch abgedrehtes
Rad T, welches
in der Längsrichtung der
Welle verschiebbar ist und mit einer bestimmten
Kraft
[* 5] gegen die
oben abgedrehte Oberfläche eines
andern R gedrückt wird, so daß letzteres bei der Drehung von T mit herumgenommen wird, wenn die
Welle
A B umgedreht wird. Es wird nun hierbei R sich um so geschwinder drehen, je näher man T dem
Mittelpunkt von R rückt, und
umso langsamer je mehr T sich der
Peripherie nähert.
Ein sehr gebräuchliches Wechselgetriebe mit Riemenrädern zeigt
[* 1]
Fig. 2. Dasselbe besteht
aus zwei abgestumpften
Kegeln K und K¹, die mit ihren
Achsen parallel und zwar so gelagert sind, daß das dickste Ende des
einen dem dünnsten des andern gegenüberliegt. Über beide
Kegel ist ein endloser
Riemen gelegt, bei dessen seitlicher
Verschiebung
die Drehungsverhältnisse der beiden
Kegel abgeändert werden. Nimmt man statt der
Kegel zwei
Reihen schmälerer
Riemenscheiben mit nach entgegengesetzter
Richtung abnehmendem
Durchmesser, so erhält man die zum Betrieb von
Drehbänken etc.
in außerordentlich verbreitetem
Gebrauch stehenden
Stufenscheiben.
(ital.
Cambiata, franz.
Nota d'appogiature), s. v. w. Vorschlagsnote
(Beispiel 1);
auch ein
Ton, der mit dem
in den
Akkord gehörigen abwechselt und eine
Sekunde unter oder über diesem liegt
(Beispiel 2);
endlich
eine Nebennote, von welcher eine
Terz nach unten gesprungen wird
(Beispiel 3): Die letztere Art der Wechselnote war schon im 16. Jahrh.
im
Gebrauch;
das schleunige
Verfahren, welches für
Klagen aus einem
Wechsel (s. d.) geordnet ist. Abweichend von
den frühern
Normen, kennt die deutsche
Zivilprozeßordnung einen besondern Wechselprozeß nicht
¶
Die im W. erteilten Erkenntnisse sind sofort und vor eingetretener Rechtskraft vorläufig vollstreckbar.
Besonders wichtig ist ferner für den Wechselprozeß die Bestimmung der allgemeinen deutschen Wechselordnung (Art. 82), daß sich der
Wechselschuldner der Wechselklage gegenüber nur solcher Einreden bedienen kann, welche aus dem Wechselrecht selbst hervorgehen
oder ihm unmittelbar gegen den jedesmaligen Kläger zustehen (sogen. materielle
Wechselstrenge). Dagegen ist das eigentümliche Exekutionsmittel der persönlichen Schuldhaft, des Wechselarrestes (sogen. formelle
Wechselstrenge), welches früher gebräuchlich war, beseitigt. Auch in Österreich
[* 7] (Gesetz vom ist der Personalarrest
wegen Wechselschuld aufgehoben.