entsteht in der trocknen
Jahreszeit leicht durch
Entzündung des den
Boden im
Wald bedeckenden
trocknen
Reisigs,
Laubes, der
Nadeln
[* 3] etc. durch
Funken aus einer
Lokomotive,
[* 4] ein glimmendes Streichholz oder durch
Feuer, welches
Holzhauer,
Hirten oder Landleute angemacht haben. Vorsätzliche
Brandstiftung im
Wald wird nach den Strafgesetzen fast aller
Kulturländer mit schwerer
Gefängnisstrafe bestraft. An denEisenbahnen ist die
Gefahr des Waldbrandes
da am größten, wo das Bahnplanum stark ansteigt, weil hier aus der
Maschine
[* 5] die meisten
Funken ausfliegen. Waldbrand wird auch häufig
beim
Moor- und Heidebrennen durch Überlaufen des
Feuers in benachbarte Holzbestände verursacht. Je nachdem das
Feuer vorzugsweise
den Bodenüberzug oder die Baumkronen (besonders in Nadelwäldern) ergreift, unterscheidet man Bodenfeuer
(Lauffeuer) und
Wipfelfeuer.
Wenn die
Erde, z. B. Torfbrücher, vom
Feuer ergriffen wird, spricht man von
Erdfeuer. Um Waldbränden in Nadelholzforsten vorzubeugen,
vermeidet man das Zusammenlegen ausgedehnter gleichalteriger Nadelwaldflächen, mischt die Bestände thunlichst aus
Laub-
und Nadelholz, durchzieht den ganzen Waldkörper mit einem
Netz vonSchneisen, auf denen der Bodenüberzug
bis zur Mineralerde entfernt wird, verbietet das
Rauchen von
Zigarren oder
Pfeifen ohne Deckel während der trocknen
Jahreszeit,
überwacht das
Moor- und Heidebrennen, das Feueranzünden der
Hirten, Waldarbeiter etc., den Köhlereibetrieb und legt, wo
Eisenbahnen Nadelwaldungen durchschneiden, beiderseits des Bahnkörpers Sicherheitsstreifen von 20-30 m
Breite
[* 6] an,
wo das Nadelholz und der Bodenüberzug zu entfernen und
Laubhölzer als Schutzstreifen einzupflanzen oder landwirtschaftliche
Bodenbenutzung einzulegen ist; im Hochsommer werden an den
Eisenbahnen Feuerwächter aufgestellt.
Bricht ein Waldbrand aus, so ist jeder arbeitsfähige Mann nach geschehener öffentlicher Bekanntmachung durch die
Gesetze der meisten europäischen
Staaten verpflichtet, zur Dämpfung des
FeuersHilfe zu leisten. Löschmaßregeln
sind: bei
ErdfeuernIsolierung der brennenden Moorflächen durch
Gräben;
bei
Lauf- oder Bodenfeuern
Ausschlagen mit grünen
Zweigen,
Bewerfen mit
Erde, Wegräumung des brennbaren Bodenüberzugs vor dem
Feuer, bei
WipfelfeuernUnterbrechung des Waldzusammenhangs
durch streifenweisen Holzabtrieb vor dem
Feuer im Anschluß an Wege und
Gestelle und mit der Fällungsrichtung
nach dem
Feuer hin, endlich äußersten Falls Anzünden eines
Gegenfeuers, welches dem durch das
Feuer erhitzten u. verdünnten
Luftraum, also dem Waldfeuer entgegen brennt.
Flecken und Kreishauptort im preuß. Regierungsbezirk
Köln,
[* 9]
an der Brölthalbahn, 243 m ü. M., hat eine
evangelische und eine kath.
Kirche, ein
Amtsgericht, Pulverfabrikation,
Eisen- und Bleierzgruben und (1885) 5216 Einw.