»Urkunden zur deutschen Verfassungsgeschichte im 11. und 12.
Jahrhundert«
(Kiel 1871, 2. Aufl. 1886).
An der Herausgabe der seit 1860 bestehenden »Forschungen zur deutschen Geschichte«
hat Waitz hervorragenden
Anteil; sie enthalten eine
Reihe kleinerer
Arbeiten von ihm. Auch besorgte er eine Neubearbeitung (3.-5.
Aufl.) von
Dahlmanns »Quellenkunde zur deutschen Geschichte« und veröffentlichte
die
Briefe von
KarolineSchelling, geborne
Michaelis
(»Karoline«, Leipz. 1871, 2 Bde.)
und
»Karoline und ihre
Freunde« (das. 1882).
2)
Theodor, Psycholog und Anthropolog, geb. zu Gotha,
[* 7] studierte in
Leipzig
[* 8] und
Jena
[* 9]
Philologie,
Mathematik und
Philosophie,
habilitierte sich 1844 als
Dozent zu
Marburg,
[* 10] ward hier 1848 außerordentlicher
Professor der
Philosophie; starb daselbst Waitz ist
von der Herbartschen
Schule ausgegangen und hat sich allmählich dem Empirismus genähert, als dessen reifste
Frucht sein umfassendes
Werk über die
»Anthropologie der Naturvölker« (Leipz. 1859-64, 4 Bde.;
Bd. 5 und 6 von
Gerland, 1870-71; 2. Aufl. von demselben, Bd.
1, 1876) erscheint. Außerdem schrieb er: »Grundlegung der
Psychologie« (Hamb. 1846, 2. Ausg. 1878),
(spr. uéhkfild),Stadt in
Yorkshire
(England), 15 km südlich von
Leeds,
[* 13] in reizender
Lage am Calder, hat eine Hauptkirche aus dem 14. Jahrh., eine berühmte Lateinschule und
(1881) 30,572 Einw. Vor dem Erblühen von
Leeds war Wakefield als Fabrikort von Bedeutung, jetzt beruht seine Wichtigkeit namentlich
auf dem
Handel mit
Korn,
Mehl
[* 14] und Vieh.
(spr. uéhkfild),Gilbert, engl. Philolog, geb. zu
Nottingham,
[* 16] studierte in
Cambridge, war
Prediger
in
Stockport, dann in
Liverpool,
[* 17] gründete 1784 eine Privatschule in
Nottingham, war hierauf
Lehrer in
Hackney,
saß 1798 bis Mai 1801 wegen eines politischen
Pamphlets im Gefängnis zu
Dorchester (daher seine »Noctes carcerariae«, Lond.
1801) und starb in
London.
[* 18] Von den
Schriften des rasch und kühn arbeitenden Kritikers nennen wir: »Sylva critica«
(Cambr. 1789-1795, 5 Bde.) sowie
seine
Ausgaben des Horaz (das. 1794, 2 Bde.),
(Vakuf, Vakf, Plur.
Evkaf), in der Türkei
[* 19] das
Gut der
Moscheen und milden
Stiftungen, insbesondere eine gewisse
Art des Privateigentums, das an diese
Stifter geknüpft ist. Die von den osmanischen Eroberern den
Moscheen als
Dotation übergebenen
Ländereien bilden die eine
Klasse des Wakuf, zu der sich allmählich eine zweite gesellte, welche aus den
Schenkungen und Vermächtnissen entstand, die den
Moscheen zur Unterhaltung der mit ihnen verbundenen Wohlthätigkeitsanstalten
gemacht wurden und zum Unterschied von den erstern »öffentliche Wakufs«
genannt werden.
Der Umstand, daß die Moscheengüter abgabenfrei, vor jederKonfiskation gesichert und überhaupt unantastbar
waren, führte endlich zur Begründung einer dritten Art von Wakuf, indem Privateigentümer ihr
Gut, um es vor räuberischen
Beamten und
Konfiskationen zu schützen, den
Moscheen und
Stiftungen in der
Weise zedierten, daß
sie derMoschee 10-15 Proz. des
Taxwertes ihres
Gutes und außerdem einen jährlichen geringen
Zins zahlten, aber als eine Art Benefizium
alle sonstigen Einkünfte aus dem
Grundstück behielten und dasselbe sogar unter bestimmten
Formen verkaufen oder vererben
konnten.
Ehliat-Wakufs sind solche
Güter, welche den
Moscheen auf
Leibrenten verschrieben oder dem
Klerus verpfändet sind. Von den Einkünften
solcher Ehliat-Wakufs kann ein geringer Teil an erbliche Nachkommen
übertragen werden, nach dem Aussterben
der direkten Nachkommen gehen jedoch die
Güter ganz und gar in das
Eigentum der
Moscheen über.
Hat aber ein Güterbesitzer
sein
Gut gegen ein
Darlehen der
Moschee oder zur Bezahlung der
Schulden verpfändet, so tritt die
Moschee sogleich nach dem
Tode
des Besitzers das volle
¶
mehr
Eigentum des Gutes an, ohne daß die Erben des Besitzers etwas beanspruchen können. Diese letztern Wakufs vermehrten den Grundbesitz
der Moscheen und Stiftungen ins Ungeheure, da das türkische Erbrecht nur den Sohn als direkten Erben des Vaters zuläßt, so
daß allmählich alle diese Güter wirkliches Eigentum der Stiftungen wurden. Die Moscheengüter umfassen
in der Türkei drei Viertel des ganzen Grund und Bodens, denen der Staat keine Steuern auflegen darf, und das Bestreben der Reformpartei
ist daher seit langem dahin gerichtet, diese »Wakufs des Herkommens« (aadet)
zu beseitigen. Wakuf- oder Evkaf-Naziri, der Minister, richtiger Verwalter, der frommen Stiftungen.