(s.
Christologie, S. 98). Aber ihre formelle Vollendung erfuhr dieselbe erst durch
Anselm von Canterbury, der die
MajestätGottes als durch die
Sünde beleidigt darstellte und aus der
Notwendigkeit eines Gott für seine angegriffene
Ehre zu erstattenden
Äquivalents den
Begriff einer vom Gottmenschen zu leistenden
Genugthuung herleitete. Denn dieKräfte aller
gewöhnlichen, zumal in
Sünden gefallenen,
Menschen reichen hierfür nicht aus, und doch mußte ein
MenschGenugthuung leisten,
während die Unendlichkeit der
Schuld direkt auf den unendlichen Gott in Bezug auf ihre Sühnung zurückweist.
Nur die freiwillige Dahingabe des sündlosen
Lebens des Gottmenschen erschien dem
Gewicht aller
Sünden gegenüber als
ein ausreichendes, ja mehr als ausreichendes Gegengewicht. Diese
Lehre
[* 2] hielten auch die
Reformatoren fest und erklärten sich
namentlich entschieden gegen die Sühnung der göttlichen
Gerechtigkeit durch sogen.
gute Werke. Die lutherischen Theologen
des 17. Jahrh. betonten fast nur noch die juridische Seite der Versöhnung und fanden
die von
Christus geleistete
Genugthuung in dessen thätigem und leidendem
Gehorsam (Gesetzeserfüllung und
Erduldung der Sündenstrafe), während die
Socinianer und Rationalisten die ethische Seite in den
Vordergrund stellten und
die neuere
Philosophie einen spekulativen
Gehalt in die harte
Schale auch dieses
Dogmas zu legen wußte.
Vgl.
Baur, Die christliche
Lehre von der Versöhnung
(Tübing. 1838);
(Versöhnungsfest, im Volksmund
Langer Tag, hebr. Jom ha-Kippurim, auch
Sabbat der
Sabbate [3. Mos. 23,
32]. genannt), das heiligste aller israelitischen
Feste, wird 10.
Tischri in strengster Sabbatsruhe durch
persönliche
Kasteiung und Enthaltung von allen Sinnengenüssen
(Fasten) gefeiert
(3. Mos. 16, 30. u. 31; 23, 27 u. 28). Der
Versöhnungstag bezweckt die
Versöhnung des reuigen, Besserung versprechenden Israeliten
mit Gott, wozu noch eine Vorbereitung durch
Gebet
und fromme Werke (Aussöhnung mit den Feinden, Almosengeben etc.) besonders in den
dem Versöhnungstag vorangehenden, mit dem ersten Neujahrstag beginnenden zehn
Bußtagen tritt.
Von der heute üblichen
Feier wich die früherer
Zeiten ab. Solange der Opferkultus bestand, versah der Hohepriester, der als
Zeichen der Unschuld leinene Gewänder anlegte, selbst den Hauptteil des
Gottesdienstes, brachte zu den täglichen
Opfern noch
das Sündopfer für sich und die Seinigen und nahm die Sprengung des
Bluts vor. Dann wurde von zwei
Böcken
der eine, durch das
Los bestimmte geschlachtet und mit dem
Blute desselben die
Bundeslade besprengt, der andre aber
(Asasel),
nachdem der Hohepriester die
Hände auf ihn gelegt und seine und des
VolkesSünden bekannt hatte (daher
der
NameSündenbock), an einen wüsten
Ort gebracht und dort losgelassen, in späterer Zeit aber in einen Abgrund gestürzt.
Darauf brachte der Hohepriester für sich und das
Volk zwei
Widder und sieben
Lämmer als
Brandopfer dar und versöhnte so das
Heiligtum, das Stiftszelt, den
Altar
[* 4] und das ganze
Volk. Dieser
Feier in ihren Hauptzügen ähnlich war
die während der Dauer des zweiten
Tempels; im Sündenbekenntnis sprach der Hohepriester den vierbuchstabigen Gottesnamen
(Jahveh) aus, worauf das
Volk betend sich verbeugte und den Spruch des
Priesters: »Ihr sollt rein sein!« empfing. Die
Feier schloß
mit einem
Gebet. Nach je 49
Jahren ward am Versöhnungstag das
Jubeljahr (s. d.) durch Posaunenschall im ganzen Land
verkündet.
Anstalten,
welche Gelegenheit geben, Ersparnisse, namentlich kleinere, zinsbar anzulegen, sei
es in der Form von Sparkasseneinlagen oder zur Erlangung einer Leib- oder Altersrente, wie die französische, 1850 errichtete
Caisse de retraite pour la vieillesse.
Einige derartige
Institute, wie die Allgemeine Versorgungsanstalt
in
Karlsruhe,
[* 5] haben sich neuerdings mehr dem Betrieb des eigentlichen Lebensversicherungsgeschäfts zugewandt.
der durch
Gesetz,
Vertrag oder letztwillige
Verfügung begründete Anspruch auf einen Beitrag
zum Lebensunterhalt.
Dahin gehören namentlich die Ansprüche der Beamten und
Offiziere auf Versorgung
ihrer
Witwen und Waisen, ferner deren Pensionsansprüche (s.
Pension) sowie die
Militärversorgung (s. d.) überhaupt.
(Besprechen), das Hersagen bestimmter
Formeln
(Segens- und Bannformeln) unter
Beobachtung gewisser
Zeremonien,
auch das Aufschreiben derselben auf einen
Zettel oder auf hölzerne
Teller, z. B. »Fieberverschreiben«,
um
Krankheiten oder
Wunden zu heilen,
Blutungen zu stillen, Feuersbrünste zu löschen etc. Das
Verfahren wurzelt in dem
Glauben
der Naturvölker, daß alle
Krankheiten durch Bezauberung entstehen, wie er bei einzelnen derselben sogar das Eintreten böser
Dämonen und
Elben aus Krankheitsursache in den
Körper selbst voraussetzte.
in
Wolfs
»Zeitschrift für
deutsche Mythologie und Sittenkunde« (das. 1853-59) und im
Anhang zu
Wolfs »Beiträgen zur deutschen
Mythologie« (das. 1852). Die in derProvinzPreußen
[* 7] gebräuchlichen
Formeln hat H. Frischbier (»Hexenspruch und Zauberbann«, Berl.
1870), die russischenL.Maikow (Petersb. 1869) herausgegeben.
weiches
Eisen
[* 10] auf der Oberfläche in
Stahl verwandeln, geschieht durch die sogen.
Einsatzhärtung (vgl.
Einsetzen), auch durch Bestreuen und Einreiben des glühenden
Eisens mit
Blutlaugensalz und Ablöschen, durch Eintauchen von
weißglühendem Schmiedeeisen in dünnflüssig geschmolzenes Roheisen etc. Verstählen (Aufstählen,
Vorstählen) nennt man
¶
mehr
auch das Anschweißen von Stahl an Schmiedeeisen zur Verarbeitung auf Werkzeuge
[* 12] etc., endlich das Überziehen von Kupfer
[* 13] mit
Eisen, welches besonders auf gestochene Kupferplatten angewandt wird, um diese beim Druck weniger abzunutzen. Das Verfahren
ist völlig dem der galvanischen Verkupferung analog; nur benutzt man dazu eine Lösung von Eisenvitriol und
Salmiak, die mit blanken Eisenschnitzeln in einer gut verstopften Flasche
[* 14] zum Gebrauch aufbewahrt wird, oder eine Lösung von
schwefelsaurem Eisenoxydulammoniak. Die zu verstählende Platte wird am Kupferpol, eine Eisenplatte am Zinkpol befestigt und
in die Flüssigkeit getaucht. Der Überzug ist fast silberweiß, spiegelglänzend und sehr hart.