öffentliches
Amt, welchem die Überwachung des Versicherungswesens obliegt, oder das auch die oberste
Berufungsstelle bei Streitigkeiten zwischen Versicherer und Versichertem über deren gegenseitige Rechtsverhältnisse bildet.
Metalle und andre Gegenstände mit
Silber überziehen. Bei der Feuerversilberung werden
Kupfer,
[* 11]
Messing,
Tombak
geglüht, mit
Säure gelb gebrannt, mit
Lösung von salpetersaurem Quecksilberoxid (Quickwasser) befeuchtet, mitSilberamalgam
bedeckt und zur Verflüchtigung des
Quecksilbers erhitzt, oder man reibt das
Metall mit einem Brei aus Silberpulver,
Quecksilberchlorid,
Salmiak und
Kochsalz, spült mit
Wasser, trocknet und erhitzt.
Fester und dauerhafter wird die Versilberung, wenn man das
Metall
mit schwacher Kochsalzlösung befeuchtet, mit einer Mischung aus 1 Teil Silberpulver, 1 TeilChlorsilber
und 2 Teilen gebranntem
Borax
[* 12] bestreut, rotglühend macht und in schwacher Weinsteinlösung ablöscht.
Durch die Wiederholung der
Operation (Schmelzsilber) wird die Versilberung verstärkt. Bei der kalten Versilberung (Anreiben)
reibt man das
Metall mit einem Brei aus 1 Teil Silberpulver, 2 Teilen
Weinstein, 2 Teilen
Kochsalz und wenig
Wasser oder
mit 1 Teil Silbernitrat, 3 Teilen
Cyankalium und 3 Teilen
Schlämmkreide, spült
und trocknet. Diese Versilberung ist wohlfeil,
aber wenig haltbar.
Sogen. falsche Versilberung erhält man durch Anreiben mit Zinnwismutamalgam und
Kreide.
[* 13]
Auf
Kupfer,
Messing,
Tombak,
Glockengut,
Neusilber, Guß- und Schmiedeeisen haftet das
Silber direkt, auf poliertem
Stahl und
Zinn
nach dem galvanischen
Verkupfern. Damit galvanisch versilberte Gegenstände nicht gelb anlaufen, erhitzt man sie, mit
Borax
bedeckt, über Kohlenfeuer, beizt mit sehr verdünnter
Schwefelsäure,
[* 14] spült, trocknet und erhitzt schließlich
auf
Eisenblech.
Gelb gewordene Gegenstände können mit Cyankaliumlösung aufgefrischt werden.
Bisweilen überzieht man versilberte
Waren mit einer dünnen Palladiumschicht, um das
Anlaufen durch
Schwefelwasserstoff zu
verhüten. Zur Kontaktversilberung benutzt man ein durch
Kochen von
Chlorsilber,
Blutlaugensalz, kohlensaurem
Kali,
Kochsalz mit
Ammoniak bereitetesBad
[* 15] und verfährt wie bei der Kontaktvergoldung. Man kann mit dieser
Lösung abgeriebene
Stellen versilberter Gegenstände ausbessern, indem man sie thunlichst reichlich aufträgt und Zinkpulver aufstreut.
Versilberung mit
Blattsilber wird wie die Vergoldung mit
Blattgold ausgeführt, ist aber wenig gebräuchlich, beim Plattieren
werden die
Metalle durch
Druck vereinigt. Zum Versilbern des
Porzellans benutzt man gefälltes Silberpulver mit
basischem Wismutnitrat als
Flußmittel. Über Silberspiegel s.
Spiegel.
[* 16] Litteratur s. bei
Vergolden.
die Wiederherstellung eines freundlichen Verhältnisses zwischen Feinden, in der
Dogmatik die Wiederherstellung
des durch die
Sünde aufgelösten religiösen Verhältnisses. Dabei wird unterschieden zwischen der Versöhnung der
Menschen, die Gott feindlich gestimmt waren, mit ihm (reconciliatio) und der Versöhnung des durch die
Sünde der
Menschen beleidigten
Gottes selbst (expiatio). Erst in letzterer
Vorstellung gipfelt die rechtgläubige
Lehre,
[* 22] wonach Gott, um den
Menschen unter
der
Bedingung des
Glaubens und der
Buße zu verzeihen, die
Sünde an dem Gottmenschen
Christus bestrafte,
welcher kraft seiner stellvertretenden
Genugthuung (satisfactio vicaria) der göttlichen
Gerechtigkeit an unsrer Statt Genüge
leistete, so daß unsre
Sünde ihm, sein
Verdienst uns zugerechnet wird (imputatio).
SchonPaulus stellt die
Lehre von der in
den
Mittelpunkt seines
Systems¶
mehr
(s. Christologie, S. 98). Aber ihre formelle Vollendung erfuhr dieselbe erst durch Anselm von Canterbury, der die MajestätGottes als durch die Sünde beleidigt darstellte und aus der Notwendigkeit eines Gott für seine angegriffene Ehre zu erstattenden
Äquivalents den Begriff einer vom Gottmenschen zu leistenden Genugthuung herleitete. Denn die Kräfte aller
gewöhnlichen, zumal in Sünden gefallenen, Menschen reichen hierfür nicht aus, und doch mußte ein MenschGenugthuung leisten,
während die Unendlichkeit der Schuld direkt auf den unendlichen Gott in Bezug auf ihre Sühnung zurückweist.
Nur die freiwillige Dahingabe des sündlosen Lebens des Gottmenschen erschien dem Gewicht aller Sünden gegenüber als
ein ausreichendes, ja mehr als ausreichendes Gegengewicht. Diese Lehre hielten auch die Reformatoren fest und erklärten sich
namentlich entschieden gegen die Sühnung der göttlichen Gerechtigkeit durch sogen. gute Werke. Die lutherischen Theologen
des 17. Jahrh. betonten fast nur noch die juridische Seite der Versöhnung und fanden
die von Christus geleistete Genugthuung in dessen thätigem und leidendem Gehorsam (Gesetzeserfüllung und
Erduldung der Sündenstrafe), während die Socinianer und Rationalisten die ethische Seite in den Vordergrund stellten und
die neuere Philosophie einen spekulativen Gehalt in die harte Schale auch dieses Dogmas zu legen wußte.
Vgl. Baur, Die christliche
Lehre von der Versöhnung (Tübing. 1838);