(Bon, Gutschein), im allgemeinen jede Urkunde, durch welche sich jemand zu einer Leistung verbindlich
macht, daher s. v. w. Schuldschein; im engern Sinne nur Bezeichnung für den kaufmännischen Verpflichtungsschein (franz. billet
à ordre, engl. promissory note), d. h. für das schriftliche einseitige
Summenversprechen eines Kaufmanns. Der kaufmännische Verpflichtungsschein kann nach deutschem Handelsrecht durch Indossament
(Giro) auf andre übertragen (begeben) werden, wofern folgende Voraussetzungen begründet sind.
Der Verpflichtungsschein muß von einem Kaufmann ausgestellt sein und auf eine Geldleistung (Geldsummenschein) oder auf die Lieferung einer
Quantität andrer vertretbarer Sachen oder Wertpapiere (Warensummenschein, Quantitätenschein) lauten. Er muß auf Order lauten
und darf die Leistung nicht von einer Gegenleistung abhängig machen. Der eigne (trockne) Wechsel (s. d.)
stellt sich hiernach als eine Art des Verpflichtungsscheins dar. Das deutsche Wechselstempelsteuergesetz vom (§
24) unterwirft aber jeden Geldsummenschein an Order der Wechselstempelsteuer.
Metall und andre Gegenstände mit Platin überziehen. Eisen und Stahl werden durch
eine ätherische Lösung von Platinchlorid, Stahl, Messing, Kupfer durch Reiben mit einem Brei aus Platinsalmiak und Weinstein verplatiniert.
Eine mit kohlensaurem Natron schwach alkalisch gemachte Lösung von Platinchlorid platiniert bei 60° poliertes Messing, auch
Kupfer, Stahl und Neusilber. Der Überzug muß gut gespült und sofort mit trocknem weichen Leder abgerieben
werden.
Kupfer, Messing, Tombak werden schön verplatiniert, wenn man sie beizt, blank scheuert, in eine kochende Lösung von Platinsalmiak
und Salmiak in Wasser taucht, mit Schlämmkreide putzt etc. Sehr schwache Platinüberzüge erhält man in dem einfachen galvanoplastischen
Apparat, während man für stärkere eine Batterie mit einem Platinblech am Zinkpoldraht anwenden muß.
Zum galvanischen Verplatinieren dient eine mit etwas Salmiakgeist versetzte Lösung von Platinsalmiak in heißem Wasser oder von Kaliumplatinchlorid
in starker Kalilauge.
Zur Kontaktverplatinierung versetzt man eine Lösung von Platinchlorid mit Kochsalz und etwas Ätznatronlauge, legt den kupfernen
oder messingenen Gegenstand hinein und berührt ihn innerhalb der Flüssigkeit mit Zink. Zum Verplatinieren von Porzellan
benutzt man gefälltes Platin mit basischem Wismutnitrat als Flußmittel. Glanzplatin (Platinlüster) erhält man durch Auftragen
von Platinsalmiak mit Lavendelöl oder Schwefelbalsam und Einbrennen. Über Platinspiegel s. Spiegel, S. 136.
(Detonation), die von mäßigem Knall und gewöhnlich von Licht- und Wärmeentwickelung begleitete
Vereinigung oder Zersetzung zahlreicher Körper, unterscheidet sich von der Explosion nur durch den geringern Grad der Heftigkeit.
(Verräterei, Proditio), Verletzung schuldiger Treue durch Überlieferung der Person, der Sachen, der Geheimnisse
eines andern an dessen Feinde, um ihm zu schaden.
Das moderne Strafrecht kennt ein allgemeines Verbrechen
des Verrats nicht mehr, wohl aber sind Hoch- und Landesverrat (s. Majestätsverbrechen) sowie der Kriegsverrat mit schwerer Strafe
bedroht.
(Luxatio), das Ausweichen eines beweglichen Knochens aus
seiner Gelenkverbindung, kommt als angebornes Übel
meist bei gleichzeitig anderweit mißgebildeten Kindern vor, in einzelnen Fällen entsteht sie spontan
bei Gelenkkrankheiten, in der weitaus größten Mehrzahl der Fälle entsteht sie als traumatische durch äußere Gewalteinwirkung.
Die Verrenkung wird als eine vollständige oder unvollständige bezeichnet, je nachdem die Gelenkflächen in gar keiner
Berührung mehr miteinander stehen oder zum Teil noch miteinander zusammenhängen. An die unvollständige
Verrenkung schließt sich die Verstauchung an, bei welcher die Gelenke zwar voneinander abgewichen, aber durch die natürliche Zusammenziehung
der Gelenkbänder und Muskeln von selbst wieder in die richtige Lage gebracht worden sind.
An den Kugelgelenken, wie an der Schulter, Hüfte, ist die Verrenkung meist eine vollständige, an den Scharniergelenken,
wie am Fuß, Knie, Ellbogen, meist eine unvollständige. Einfach heißt eine Verrenkung, wenn keine anderweite Verletzung oder Erkrankung
des betreffenden Gliedes, wie Verwundung, Quetschung, Knochenbruch, Entzündung, Eiterung etc., damit verbunden ist, kompliziert
dagegen, wenn letzteres der Fall ist. Man erkennt eine an der ganz fehlenden oder wenigstens sehr verringerten
Beweglichkeit des verrenkten Gliedes, besonders aber an den anatomischen Veränderungen desselben, welche von außen sichtbar
oder fühlbar sind, indem die Gelenkhöhle oder Pfanne durch das Ausweichen des Gelenkkopfes leer und der letztere an einer
andern Stelle befindlich ist, das verrenkte Glied daher entweder zu lang oder zu kurz, durch den Zug
der gezerrten
Muskeln gebeugt oder verdreht erscheint.
Weitere Symptome sind in frischen Fällen Geschwulst, Entzündung, Blutergießung und heftige Schmerzen in der Umgebung des Gelenks.
Je freier die Beweglichkeit eines Gelenks ist, um so mehr ist es der Verrenkung ausgesetzt, daher das verhältnismäßig häufige
Vorkommen derselben am Schultergelenk. Bei alten Leuten kommen Verrenkungen seltener vor als bei jüngern,
weil bei jenen die Gelenkenden der brüchig gewordenen Knochen eher abbrechen, als ausweichen. Bei vollständiger Verrenkung besteht
regelmäßig ein Einriß in die Gelenkkapsel, je stärker die Gewalt war, um so ausgedehnter kommen Zerreißungen der umliegenden
Weichteile, Muskeln, Nerven und Gefäße vor.
Erste und Hauptaufgabe der Behandlung ist die Einrichtung (Einrenkung, Repositio) des Gliedes, die so schleunig wie möglich
geschehen muß, nicht allein weil es dann leichter zu bewerkstelligen und weniger schmerzhaft ist, sondern auch weil vollständige
Heilung dann eher zu erwarten steht. Man sucht bei der Einrichtung den ausgewichenen Knochen auf demselben
Weg in seine Gelenkpfanne zurückzubringen, auf welchem er aus derselben ausgetreten ist, zu welchem Behuf derjenige Knochen,
von welchem der andre ausgewichen ist, fixiert und der ausgewichene scharf ausgezogen wird, bis er wieder in die Richtung
des verlassenen Gelenks kommt, um in dessen Pfanne zurückgleiten zu können.
Der durch die Ausziehung des Knochens wieder beweglich gewordene Gelenkkopf springt oft wie von selbst, in andern Fällen unter
Anwendung geschickter Kunstgriffe mit hörbarem Geräusch in die Pfanne zurück. Zur richtigen Ausführung der dazu erforderlichen
Manipulationen ist die genaueste Kenntnis der betreffenden Teile, die sorgfältigste Untersuchung der Art der
Verrenkung und das Geübtsein in den eben erwähnten Kunstgriffen notwendig, weshalb dieselbe nur einem geschickten
Arzt oder Wundarzt zu übertragen ist. Nach geschehener
mehr
Einrichtung wird ein Verband angelegt, welcher das betroffene Glied in der richtigen Lage hält und vorzeitige Bewegung desselben
hindern soll. Wie lange dies geschehen muß, hängt von der Besonderheit des Falles ab. Gleich nach erfolgter Verletzung ist
die Anwendung kalter Umschläge nötig, um stärkere Schwellung zu verhüten. Ist die starke Kontraktion
der Muskeln der Einrichtung hinderlich, so sind erschlaffende Mittel (warme Bäder, Brechweinstein etc.) oder auch Chloroformierung
anzuwenden, um die Anspannung der Muskeln zu heben.
Die Chloroformierung erspart auch dem Kranken die meist sehr empfindlichen Schmerzen bei der Einrichtung. Ist die Reposition
bald nach der Verletzung unterblieben, so heilen die Risse der Gelenkkapsel sowie der den ausgetretenen
Gelenkkopf umgebenden Weichteile; liegt der Kopf (Oberarm oder Oberschenkel) einem andern Knochen fest an, z. B. dem Schulterblatt
oder Hüftbein, so bildet sich mittlerweile eine neue Gelenkgrube und ohne Kunsthilfe ein erträglicher Grad von Brauchbarkeit
aus.
Die spätere Einrichtung derartiger veralteter Verrenkungen erfordert ungleich größere Kraft, Übung
und Vorsicht als die frischen Fälle; oft bleibt sie trotzdem erfolglos. Bei Verstauchung eines Gliedes werden zuvörderst kalte
Umschläge gemacht; dann folgt das Anlegen eines festen Verbandes, damit das Glied in seiner normalen Lage verharre, die etwa
zerrissenen oder sonst beschädigten Bänder wieder zusammenheilen und nicht eine abnorme Beweglichkeit
des Gliedes zurückbleibe, welche später leicht zu einer wirklichen Verrenkung führen kann, wie z. B.
Verstauchung des Fußes leicht Verrenkung desselben zur Folge hat.