Metalle mit
Nickel überziehen. Man erhitzt in einem kupfernen
Kessel Chlorzinklösung säuert
mit
Salzsäure an, fügt Zinkpulver hinzu, wodurch
das
Kupfer
[* 11] verzinkt wird, dann
Nickelchlorür oder Kaliumnickelsulfat, bis
die
Lösung deutlich grün ist, legt das zu vernickelnde
Metall (Schmiedeeisen,
Gußeisen,
Stahl,
Kupfer,
Messing,
Zink,
Blei)
[* 12] mit
Zinkblechschnitzeln ein, kocht 15
Minuten, wäscht und putzt mit
Schlämmkreide.
Messing,
Zink,
Eisen,
[* 13]
Stahl werden galvanisch
vernickelt unter Anwendung einer bei 20-25% gesättigten
Lösung von schwefelsaurem Nickeloxydulammoniak, wobei die angegebene
Temperatur innegehalten werden muß.
Bei Anwendung von
Elektroden aus reinem
Nickel bleibt das
Bad
[* 14] stets neutral, indem sich so viel
Nickel löst, wie ausgeschieden
wird. Um das Abspringen des Nickelüberzugs zu vermeiden, erhitzt man die abgetrockneten vernickelten
Gegenstände im
Ölbad auf 250-270°. Powell hat auch andre Nickelsalze angewandt und unter Zusatz von
Benzoesäure gute
Resultate
erzielt. Die schöne, haltbare, harte und an der
Luft unveränderliche Vernickelung ist sehr schnell populär geworden und
wird auf allerlei technische
Apparate, Maschinenteile,
Schlösser,
Schlüssel, Druckplatten, chirurgische
Instrumente,
Waffen,
[* 15] Ketten, Öfen,
[* 16] allerlei Hausgerät, namentlich auch Kochgeschirr, Wagenteile etc. angewandt.
DirekteVersuche haben ergeben, daß der Nickelüberzug vollkommen unschädlich ist. 2
Lit.
Milch, welche in einem
Geschirr aus
reinem
Nickel 8
Tage gestanden hatte und stark sauer geworden war, enthielt nur 0,002 g
Nickel. Auf analoge
Weise kann man auch
einen Kobaltüberzug darstellen, der sehr glänzend, fast silberweiß, härter, zäher und an der
Luft
ebenso haltbar ist wie der Nickelüberzug. Er verdient neben diesem alle Beachtung und scheint namentlich auf Kupferdruckplatten
wesentliche Vorteile darzubieten. Als »vernickelt« kommen auch vielfach
aus nickelplattiertem
Eisenblech hergestellte Gegenstände in den
Handel, die den bei weitem stärkern
Nickelüberzug erheblich länger konservieren als galvanisch vernickelte
Waren.
(spr. wernuh),Stadt im franz.
DepartementArdèche,
ArrondissementTournon, hat eine reformierte
Konsistorialkirche, Seidenproduktion, Tuchhandel und (1881) 1466 Einw.
(Ratio) wird sowohl zur Bezeichnung einer gewissen
Geistes als einer gewissen Charakterbeschaffenheit gebraucht.
In ersterer Bedeutung wird demjenigen Vernunft beigelegt, welcher die Fähigkeit besitzt, sachliche
Gründe zu vernehmen und sich
durch deren
Inhalt zu seinem
Urteil über
Wahrheit oderFalschheit (einer Behauptung; theoretische Vernunft), Löblichkeit
oder Verwerflichkeit (einer Handlungsweise; praktische
¶
mehr
oder sittliche Vernunft), Schönheit oder Häßlichkeit (eines Natur- oder Kunstgegenstandes; ästhetische Vernunft) bestimmen zu lassen.
In letzterer Bedeutung heißt derjenige vernünftig, dessen Verhalten im allgemeinen durch seine Vernunft, dessen
Glauben insbesondere durch seine theoretische Vernunft (wissenschaftlich begründete Überzeugung, Nationalität), dessen Wollen durch
seine praktische Vernunft (sittliches Vernunftgebot, Moralität) und dessen (künstlerisches) Schaffen durch
seine ästhetische Vernunft (ästhetisches Ideal, Genialität) ausschließlich bestimmt, also frei (autonom, selbstgesetzgebend),
ist. Vernunft im erstgenannten Sinn ist einem Gerichtshof zu vergleichen, welcher nach unparteiischem Zeugenverhör der für und
widersprechenden Aussagen über Schuld oder Unschuld des Angeklagten sein Erkenntnis fällt, daher die Vernunft, welche bezüglich
Wahrheit oder Falschheit, Löblichkeit oder Verwerflichkeit, Schönheit oder Häßlichkeit dasselbe thut,
auch Erkenntnisvermögen genannt wird.
Dieselbe setzt, da sie ihr Urteil immer aus Gründen ableitet, einerseits Verständnis (der Gründe), anderseits Verständigkeit
(im Schließen), überhaupt Verstand (s. d.), wie dieser seinerseits einen Vorrat durch Sinn und Erfahrung gegebener Vorstellungen
voraus. Der des Verstandesgebrauchs (zum Verstehen, wie der Blödsinnige; zum verständigen Denken, wie
der Narr) gänzlich oder (wie der vom Rausche, Schlaf, Affekt übermannte) vorübergehend Beraubte ist auch der Vernunft unfähig.
Wie die Entscheidung des Gerichtshofs, hat jene der Vernunft einen normativen (nach Kant regulativen) Charakter; dieselbe schreibt
vor, was vernünftigerweise als wahr, gut und schön anerkannt, als solches geglaubt, gewollt und geschaffen
werden soll. Wird bei der Begründung derselben nur auf die nächsten und nähern Gründe Bezug genommen, so heißt die Vernunft reflektierend
und ihr Verfahren (vernünftige) Überlegung (Räsonnement); wird dagegen bis zu den letzten, einer weitern Begründung weder
fähigen (Prinzipien, Axiome) noch bedürftigen (Ideen, evidente Urteile) Gründen zurückgegangen, so heißt
die Vernunft spekulierend und ihr Verfahren (vernünftiges) Nachdenken (Philosophie).
Letzteres, als vollkommenste Form der Begründung, wird wohl auch vorzugsweise Vernunft und die Philosophie (s. d.) als Wissenschaft
von den Prinzipien und Ideen vorzugsweise Vernunftwissenschaft genannt. Gegensatz der in diesem Sinn ist die Unvernunft,
welche entweder (aus Unverstand) keinerlei Gründe vernimmt, oder (aus Unverständigkeit) auf keine solchen hört (grundlos
urteilt); ferner die Widervernunft, welche ihr Urteil durch andre als sachliche Gründe (z. B. durch die Motive der Furcht, Hoffnung,
Mode, des Zwanges, der Autorität etc.), und die Scheinvernunft, welche dasselbe durch falsche (d. h.
den Schlußsatz nur scheinbar begründende) Gründe bestimmen läßt (Sophistik).
Gegensatz der in der zweiten Bedeutung, bei welcher dieselbe mit der Freiheit (Autonomie, Selbstgesetzgebung) identisch erscheint,
ist die Unmündigkeit, welche entweder, wie der seiner Vernunft bleibend (wie der Wahnsinnige) oder vorübergehend
(wie der Leidenschaftliche) Beraubte, keine (vernünftige) Einsicht besitzt, oder, wie die Willkür (transcendentale
Freiheit), ihren Willen nicht durch Gründe bestimmen läßt (grundlos will); ferner die Unfreiheit (Heteronomie), welche ihr
Wollen durch andre Gründe als durch das Vernunfturteil (durch Hoffnung auf Lohn, durch Furcht vor Strafe etc.), und die Scheinfreiheit,
welche dasselbe durch das Urteil einer (sophistischen) Scheinvernunft bestimmen läßt. Insofern der Mensch
beiderlei Arten der Vernunft fähig ist, verdient er denNamen Vernunftwesen.