mechanischer
Instrumente um die Verbesserung der Meßfernrohre,
Theodolite,
Spiegelinstrumente, Nivellierinstrumente und Menselapparate
Verdienste, so daß nunmehr bald auch die Lehmannsche Vermessungsmethode verbessert werden konnte. Der
GenferIngenieurDu Carla
hatte nämlich Ende des 18. Jahrh. die
Ansicht aufgestellt, daß durch Niveaulinien (s.
Aufnahme) oder Höhenschichtenlinien
die Höhenverhältnisse eines
Landes in ziffernmäßiger Korrektheit sich darstellen lassen müßten.
Dupain-Triel und Puissant wußten dieses
Prinzip weiter zu verarbeiten, und dasselbe konnte zuerst nur wegen der immerhin noch
unvollkommenen Nivellierapparate nicht zur praktischen Ausführung gelangen. Erst der neuesten Zeit ist die
Lösung dieser
Aufgabe vorbehalten. Zunächst gingen in
Deutschland
[* 2]
Kurhessen und
Hannover
[* 3] mit Niveaulinienvermessungen
vor, dann folgte das 1816 gegründete preußische topographische
Büreau, besonders auf die Hinweisungen v.
Sydows, und auch
Österreich
[* 4] beschloß 1869, diese Vermessungsmethode zu ergreifen. Über das neuere Vermessungswesen s.
weiteres in den
Artikeln:
»Aufnahme«,
»Feldmeßkunst«,
»Gradmessungen«,
»Landesaufnahme«,
»Nivellieren«,
»Triangulation«.
[* 5]
nach dem Sprachgebrauch der deutschen Schiffsvermessungsordnung vom dasjenige
Deck, welches in
Schiffen mit weniger als drei
Decks das oberste und in
Schiffen mit drei oder mehr
Decks das zweite von unten
ist.
Bei der
Schiffsvermessung (s. d.) werden die unter dem Vermessungsdeck befindlichen
Schiffsräume als
Ganzes für sich vermessen.
Die über dem Vermessungsdeck befindlichen
Räume, mögen sie durch
Decks
oder durch Aufbauten auf oder über dem obersten
Deck gebildet sein, werden ein jeder für sich vermessen.
Das Vermögen bildet die Grundlage selbständiger wirtschaftlicher
Existenz, ist ein wichtiger
Faktor für Stärkung
des
Kredits und für fortschreitende Individualisierung. Die Ermittelung des jeweiligen Vermögensstandes und seiner Änderungen
hat für die
Privat- wie für die
Volkswirtschaft ein großes
Interesse, indem sie über den Erfolg wirtschaftlicher Maßregeln
Aufschluß gibt. Die Messung des einer einzelnen
Privatperson gehörigen Vermögens ist verhältnismäßig
leicht auszuführen, schwierig oder geradezu unmöglich aber ist eine genaue
Bezifferung des gesamten
Volksvermögens, d. h.
aller derjenigen Gegenstände, welche
Angehörigen eines
Volkes (mit Einschluß aller juristischen
Personen) zur
Verfügung stehen,
mit Berücksichtigung der Forderungsrechte und
Schulden an fremde
Nationen.
Abgesehen von dem Mangel einer zuverlässigen
Statistik, enthält das
Volksvermögen eine
Menge sehr wertvoller
Elemente, die in
Geld nicht wohl taxierbar sind (Häfen,
Mineralquellen, naturfreie
Güter etc.). Auch würde die
Summe keinen
hinreichenden Aufschluß über die wirtschaftliche
Lage geben, da auch die Art der Verteilung und die der Verwendung (Vermögensobjekte
als Schutzmittel gegen Naturgefahren gegenüber dem Nutzvermögen) in Betracht zu ziehen ist.
Die Zahlenangaben sind deshalb nur sehr approximativer
Natur, so wenn man das großbritannische
Volksvermögen auf 8000 Mill.
Pfd. Sterl., das französische (für 1870 von
Wolowski) auf 160,000 Mill.
Fr., dasjenige der
Vereinigten Staaten
[* 22]
(Wells für
1860) auf 14,000 Mill.
Doll. schätzte. Weit schwieriger
noch ist die Vergleichung zwischen verschiedenen
Völkern und
Zeiten, zumal es hier an einem brauchbaren
Maßstab
[* 23] fehlt und
gar dieStatistik der Vergangenheit kaum das kärglichste
Material bietet. Es müssen deshalb, auch wenn aus Einkommensermittelungen durch
Kapitalisierung eine Zahl gewonnen wurde,
noch allgemeine Kennzeichen zur Beurteilung der Vermögenslage und ihrer Änderungen zu
Hilfe genommen
werden.