mehr
Nachsuchenden (Muter) zugewiesen (»verliehen«) wird (s. Bergrecht, S. 741).
Nachsuchenden (Muter) zugewiesen (»verliehen«) wird (s. Bergrecht, S. 741).
der Ehre, s. Beleidigung. ^[= (Injurie, lat. Injuria, Beschimpfung, Ehrenkränkung, Ehrenverletzung), die rechtswidrige Handlung, ...]
über die Hälfte, s. Läsion. ^[= (lat.), Verletzung, Beschädigung, besonders im Rechtswesen als Voraussetzung für die "Wiedere ...]
s. Beleidigung. ^[= (Injurie, lat. Injuria, Beschimpfung, Ehrenkränkung, Ehrenverletzung), die rechtswidrige Handlung, ...]
(Eheverlöbnis, Sponsalien), der Vertrag, durch welchen wechselseitig die Ehe zugesagt wird. Der Unterschied zwischen öffentlichem (sponsalia publica) und heimlichem Verlöbnis (sponsalia clandestina) ist nur da von rechtlicher Bedeutung, wo die Gesetzgebung zum Abschluß eines gültigen Verlöbnisses die Beobachtung einer gewissen Form vorschreibt, wie z. B. nach preußischem Landrecht gerichtlicher oder notarieller Abschluß und für den Fall, daß die großjährige Braut nicht mehr in väterlicher Gewalt steht, die Zuziehung eines männlichen Beistandes verlangt, der Mangel dieser Form jedoch durch das mit beiderseitiger Bewilligung erfolgte Aufgebot als beseitigt erachtet wird.
Das sächsische Zivilgesetzbuch dagegen verlangt nur dann Abschluß des Verlöbnisses vor Gericht oder unter Zuziehung zweier Zeugen, wenn beide Teile weder Eltern noch Großeltern haben. Aus einem gültigen Verlöbnis kann zwar auf Abschluß der Ehe geklagt werden; doch ist ein direkter Zwang zur Eheschließung nicht statthaft, vielmehr nur die Geltendmachung einer Entschädigungsforderung im Weg der Zwangsvollstreckung. Die Klagbarkeit des Verlöbnisses setzt aber auch die Zustimmung der Eltern oder deren Vertreter voraus, ebenso wie diese zur Eheschließung erforderlich ist (s. Ehe, S. 337). Der Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 1227 ff.) gibt aus dem Verlöbnis nur eine Klage auf Ersatz des Schadens, welcher dem klagenden Teil durch Aufwendungen u. dgl. infolge des Verlöbnisses erwachsen ist. Zur Auflösung des Verlöbnisses berechtigen dieselben Gründe, aus welchen die Gültigkeit einer Ehe angefochten und Scheidung verlangt werden kann, namentlich aber auch absichtliche und grundlose Verzögerung der Eheschließung, Bruch der Verlöbnistreue und Abschließung eines anderweiten Verlöbnisses.
Vgl. Sehling, Die Unterscheidung der Verlöbnisse im kanonischen Recht (Leipz. 1887).
Haufe, im 16. Jahrh. die dem Haupthaufen zur Eröffnung des Gefechts voraufgehende, mit Arkebusen oder Musketen bewaffnete leichte Infanterie, also etwa den heutigen Schützenlinien entsprechend. Da sie den ersten feindlichen Angriff, namentlich der Kavallerie, aufzuhalten hatten und hierbei nötigen Falls geopfert werden mußten, so wurden sie von vornherein als verloren angesehen und die Mannschaften deshalb verlorne Knechte genannt;
Sohn, das Gleichnis des Lukas-Evangeliums (Kap. 15, Verlorner 11-32), wurde von den ältern deutschen Dichtern in kleinern Erzählungen vielfach angewendet und ausgeschmückt, auch als Stoff zu Komödien betrachtet. Mehrfach ward das lateinische Schauspiel des Gnaphäus (1534) übersetzt und bearbeitet. Deutsche [* 3] Komödien »Vom verlornen Sohn« dichteten Burkard Waldis (1527),
Nikolaus Loccius (1619). Unter den Komödien der »englischen Komödianten« (s. d.) scheint die »Vom verlornen Sohn« (1620) besonders beliebt gewesen zu sein.
Vgl. Spengler, Der verlorne Sohn im Drama des 16. Jahrhunderts (Innsbr. 1888).
Loch, s. Via Mala. ^[= die schauerlich-schönen Felsschlünde, welche die zwei untern Thalstufen des Graubündner Hinterrhe ...]
s. Buchhaltung, ^[= (Buchführung), im allgemeinen jede Rechnungsführung, welche eine möglichst klare Einsicht ...] S. 566.
s. Legat. ^[= (Legatum), die letztwillige Zuwendung eines bestimmten Gegenstandes. Der Erblasser, ...]
(spr. wermangdoá), ehemalige franz. Grafschaft, später Herzogtum in der Picardie, mit der Hauptstadt St.-Quentin, gehört gegenwärtig zum Departement Aisne und geringen Teils zu dem der Somme. Das Ländchen wurde zur gallischen Zeit von den Veromanduern, einem Volk im belgischen Gallien, bewohnt und erhielt nach ihnen seinen Namen. Im Mittelalter stand Vermandois unter den mächtigen Grafen von Vermandois, die von Pippin, dem Sohn Karls d. Gr., abstammten und zugleich Grafen von Troyes, Meaux und Roucy waren.
Mit Raoul dem jüngern erlosch 1167 das alte Grafengeschlecht. Seiner Schwester Elisabeth, Gemahlin Philipps, Grafen von Elsaß und Flandern, machte Philipp der Schöne die Erbschaft streitig, entriß ihr die Grafschaft 1185 mit Waffengewalt und vereinigte sie 1215 mit Frankreich. Sie gehörte nun lange zur Krone, ward später zum Herzogtum und zur Pairie erhoben, und Ludwig XIV. gab sie an Ludwig von Bourbon, seinen natürlichem Sohn von der Lavallière, mit dem 1683 der Titel Herzog von Vermandois erlosch.
Maler, s. Meer, ^[= # (Weltmeer, Ozean, hierzu die Karte "Meeresströmungen etc."), die ganze zusammenhängende ...] S. 419.
der Pflanzen, Bildung neuer Pflanzenindividuen durch Ablösung fortwachsender vegetativer Organe vom Körper einer Pflanze, im Gegensatz zur Reproduktion durch Samen. [* 4] Voraussetzung ist dabei, daß die abgelösten Organe schon Wurzeln besitzen oder in der Erde schnell Adventivwurzeln entwickeln. Am leichtesten sind krautartige Pflanzen mit verzweigten Rhizomen zu vermehren, indem hier jedes mit einer Knospe versehene Rhizomstück, wenn es von dem Hauptstock getrennt worden ist, selbständig weiter zu vegetieren vermag (Quecke).
Dasselbe gilt von Kräutern, welche Ausläufer treiben, die in einer gewissen Entfernung Wurzel [* 5] schlagen und eine Knospe für einen neuen Stock entwickeln (Erdbeere). Hierher gehört auch die Vermehrung durch Absenker und Stecklinge. Manche Pflanzen besitzen eigentümliche Organe, welche sich von selbst von der Pflanze trennen, um sich zu einer neuen Pflanze zu entwickeln. Diese Vermehrungs- oder Brutorgane werden von manchen Pflanzen besonders häufig, ja oft regelmäßig gebildet und können dann die fehlende oder doch nicht zur Samenbildung führende Reproduktion ersetzen.
Als Brutorgane finden sich bei manchen
Moosen sogen.
Brutzellen, einzelne runde, sich isolierende
Zellen,
welche in
Menge an den Blattspitzen gebildet werden, bei andern
Brutknospen als kleine, grüne, vielzellige Körperchen, welche
in besondern Brutknospe
nbehältern entstehen, und aus denen sehr leicht neue Moospflänzchen sich entwickeln. Eigentliche
knospenartige
Bildungen kommen bei höhern
Pflanzen nicht selten als Vermehrungsorgane vor, z. B. die
Knospenknöllchen,
die sich in den Blattachseln von
Ranunculus
Ficaria regelmäßig entwickeln und diese sehr selten
Samen tragende
Pflanze stark
vermehren; ferner die fleischigen Knospenzwiebelchen (bulbilli), welche bei
Lilium bulbiferum und Dentaria bulbifera in den
obern Blattachseln, im
Blütenstand
[* 6] mancher
Allium-Arten zwischen den
Blüten oder bei den sogen. lebendig
gebärenden
Pflanzen, z. B. bei manchen
Gräsern, bei
Polygonum viviparum etc., an
Stelle der
Blüten entstehen, und welche, auf
den
Boden gelangt, leicht
Wurzel schlagen und zu neuen
Pflanzen werden. Bei vielen
Zwiebelgewächsen bildet die Mutterzwiebel
Seitenknospen, die wieder als
Zwiebeln sich ausbilden, sogen. Brutzwiebeln, die, wenn sie eine gewisse
Größe erreicht haben, sich ablösen und neuen
Pflanzen das Dasein geben können. Bei
Pflanzen, welche unterirdische, mit vielen
Knospen
[* 7] versehene
Knollen
[* 8]
¶
besitzen (Topinambur, Kartoffeln), geschieht die Vermehrung durch diese Organe; jeder mit einem Auge [* 10] versehene Knollenabschnitt kann eine neue Pflanze erzeugen, indem an der Knospe sich Wurzeln entwickeln und die Knospe selbst zu einem Trieb emporwächst. Manche Pflanzen bilden Vermehrungsorgane nur unter bestimmten, ungewöhnlichen Umständen, wie Bryophyllum calicinum, dessen Blätter, auf feuchte Erde gelegt, in den Kerben des Randes Brutknospen erzeugen. In ähnlicher Weise lassen sich auch die Blätter der Begonien, Gesnerien, Gloxinien u. a. zur Vermehrung benutzen.
Auch auf den Wurzelblättern unsrer Cardamine pratensis entstehen, wenn dieselben nach Verschwinden der Pflanze auf feuchtem Boden zurückbleiben, Knöspchen, die zu jungen Pflanzen heranwachsen. Bei Pflanzen von sehr einfachem Bau kann die ganze Vegetation mit Vermehrung innig verknüpft sein, indem jedes neugebildete Element des Körpers sich sogleich wieder als neues Individuum ablöst; so bei der Vermehrung durch Teilung, wie bei den niedersten Pilzen und Algen [* 11] (s. d.). Hierher gehört auch die Sprossung, bei welcher jeder als Ast getriebene Fortsatz sich alsbald abtrennt und die Vegetation in derselben Weise fortsetzt (Hefe, [* 12] Wasserlinse).
In der Gärtnerei unterscheidet man eine Vermehrung auf natürlichem Weg durch Samen und Teilung und eine künstliche durch Ableger, Schnittlinge, Stecklinge und durch Veredelung. Die Anzucht aus Samen ist die allgemeine, nach der Natur der Pflanzen aber sehr verschieden. Während die tropische Pflanze zum Keimen ein Warmbeet, die Wasserpflanze warmes Wasser, die Farne [* 13] feuchte Torfstücke oder Steine nötig haben, erfordern die Pflanzen des Nordens und der Alpen [* 14] Schnee [* 15] und kühle Plätze.
Samenpflanzen werden meist größer und dauerhafter, blühen aber oft spät und wenig; auch ist die Samenzucht nicht ausführbar bei Spielarten und Formen, welche sich nicht unverändert wieder erzeugen. Durch Teilung werden teilbare Stauden (perennierende Gewächse) sowie die Wurzeltriebe bildenden Holzarten vermehrt. Vermittelst Stecklinge etc. vermehrt man die nicht aus Samen sich rein fortpflanzenden Sorten sowie gewisse Pflanzen, welche so schneller zu ziehen sind und früher blühbar, auch fruchtbarer werden. Dies gilt auch von der Veredelung durch Pfropfen, [* 16] Schäften, Kopulieren, Okulieren [* 17] etc. Große Gärtnereien haben besondere Vermehrungshäuser und Kasten sowie geübte Vermehrer.
Vgl. Neumann, Die Kunst der Pflanzenvermehrung (4. Aufl., Weim. 1877).