was in der
Welt vorging. Die
Erzählungen von
Automaten, einem Kupfermann, der auf kupfernem
RoßRom
[* 2] durchreitet, um es von schlechtem
Gesindel zu reinigen, von
Talismanen, die Vergil gefertigt, etc. erscheinen arabischen Ursprungs. Zu einem Ganzen
gesammelt finden sich diese
Sagen in dem seit dem Anfang des 16. Jahrh. wiederholt gedruckten
französischen Volksbuch »Faictz merveilleux de Virgile« (neue Ausg.,
Genf
[* 3] 1867),
aus welchem das englische hervorging (deutsch von Spazier, Braunschw. 1830). Die reichhaltigsten
Nachweise über die Litteratur der Vergiliussage geben
Keller in der
Ausgabe der
»Romans des sept sages«
(Tübing. 1836) sowie
von »Dyocletianus'
Leben« (Quedlinb. 1841) u.
v. d. Hagen
[* 4] vor dem 3.
Band
[* 5] seiner »Gesamtabenteuer« (Stuttg.
1850).
(Transactio),
Vertrag, vermöge dessen sich zwei
Parteien über ungewisse oder streitige Ansprüche durch
gegenseitiges Nachgeben vereinigen. Der Vergleich wird abgeschlossen zur Beilegung von
Differenzen, welche bereits den Gegenstand
eines
Rechtsstreits bilden, oder zur Vermeidung eines solchen; er kann gerichtlich oder außergerichtlich,
namentlich vor einem
Schiedsrichter (s. d.), zu stande kommen. Dem Prozeßrichter ist die
Anstellung von »Güteversuchen« ausdrücklich
zur
Pflicht gemacht (s.
Sühneverfahren).
AufGrund von gerichtlichen Vergleichen kann die
Zwangsvollstreckung (s. d.) erfolgen. Besonders wichtig ist die »vergleichsweise«
Erledigung eines Schuldenwesens (s.
Zwangsvergleich). Nach demEntwurf eines deutschen bürgerlichen
Gesetzbuchs
(§ 666 f.) wird die Gültigkeit eines Vergleichs dadurch nicht beeinträchtigt, daß ein
Vertragschließender in Ansehung eines Umstandes geirrt hat, welcher Gegenstand des Streits oder der Ungewißheit war.
Vgl.
Sturm, Die
Lehre
[* 10] vom Vergleich (Berl. 1889).
Vgl. Vatel,Recherches historique sur les Girondins: Vergniaud (Par. 1873, 2 Bde.),
und die
Biographien von Touchard-Lafosse (das. 1848) und Verdière (das.
1866).
Überziehen metallischer und nichtmetallischer Gegenstände mit
Gold.
[* 13] Bei der Feuervergoldung wird das am
häufigsten als Unterlage benutzte
Tombak geglüht, mit
Säure gelb gebrannt, mit einer
Lösung von salpetersaurem
Quecksilberoxyd
(Quickwasser) befeuchtet, mit
Goldamalgam überzogen, gespült, getrocknet und erhitzt (abgeraucht), um
das
Quecksilber zu verflüchtigen, dann wieder gespült, mit einer messigenen ^[richtig: messingenen]
Kratzbürste bearbeitet
und mit
Blutstein poliert.
Rote Vergoldung erzeugt man durch Eintauchen des heißen
Stückes inGlühwachs, grüne mit silberhaltigem
Goldamalgam. Zum
Mattieren
der vergoldeten Gegenstände erhitzt man sie mit einem geschmolzenen Gemisch von
Salpeter,
Alaun
[* 14] und
Kochsalz,
welches
Chlor entwickelt und
Gold löst. Um mancherlei Übelstände der Feuervergoldung zu vermeiden, überzieht man die Gegenstände
auch galvanoplastisch mit
Quecksilber, dann reichlich mit
Gold und wieder mit
Quecksilber und raucht ab.
Kupfer
[* 15] verbraucht mehr
Gold als
Tombak, und auf
Silber erscheint die Vergoldung wenig lebhaft.
Bei der nassen Vergoldung werden
Kupfer,
Messing,
Tombak,
Neusilber, verkupferter
Stahl,
Weißblech in verdünnte Goldchloridlösung
oder in eine kochende Mischung von solcher mit doppeltkohlensaurem
Kali getaucht, dann gespült, getrocknet
und poliert. Man erhält aber immer nur leichte Vergoldungen. Zu grüner Vergoldung setzt man dem
Goldchlorid Silbernitrat
zu. Zum nassen Vergolden von
Silber (griechische Vergoldung) taucht
man es in eine
Lösung von
Alembrotsalz und
Gold in
Salpetersäure.
Eisen und
Stahl verkupfert man zunächst oder taucht sie nach dem
Ätzen mit
Salpetersäure in ätherische
Goldchloridlösung. Diese durch wiederholtes Eintauchen zu verstärkende Vergoldung haftet noch fester auf mit
Salpetersäure
matt geätztem
Stahl. Dauerhaft ist die Äthervergoldung niemals. Man verkupfert deshalb
Eisen und
Stahl und benutzt dann die
heiße
Lösung mit doppeltkohlensaurem
Kali. Man verbindet auch den
Stahl mittels eines
Drahts mit
Zink und
taucht ihn mit diesem in eine
Lösung von
Cyangold in
Cyankalium und Schwefelcyankalium. Zur galvanischen Vergoldung benutzt
man eine
Lösung von
Gold,
Knallgold,
Goldchlorid in
Cyankalium. Man hängt den gut gereinigten Gegenstand
¶
mehr
an einem Platin- oder vergoldeten Kupferdraht 1-2 Minuten in die Lösung, spült, bürstet mit Weinstein und Wasser, spült abermals,
trocknet und hängt den Gegenstand von neuem in die Lösung. Dies wird von 2 zu 2 Minuten wiederholt, bis die Vergoldung stark
genug ist. Polierte Gegenstände geben eine blanke, mattierte eine matte Vergoldung. Kupfergehalt der
Lösung macht die Vergoldung rot, Silbergehalt grün. Der Goldüberzug ist dichter als bei der Feuervergoldung, scheint
aber im ganzen etwas weniger fest zu haften.
Kupfer, Messing, Tombak, Bronze,
[* 18] Neusilber, Zinn, Zink, Guß- und Schmiedeeisen, Stahl, Silber, Platin, auch legiertes Gold lassen sich
galvanisch sehr schön vergolden. Bei der Kontaktvergoldung wird die galvanische Vergoldungsflüssigkeit
mit Chlornatrium versetzt und in einem glasierten gußeisernen Gefäß
[* 19] erhitzt. Man hängt den zu vergoldenden Gegenstand hinein
und taucht überdies ein StückZink in die Flüssigkeit, welches unterhalb des Spiegels derselben den Gegenstand berührt.
Blattgold haftet auf ganz reinem, mit Salpetersäure matt geätztem und erhitztem Eisen und Stahl ohne Zwischenmittel;
doch benutzt man als solches auch Bernsteinfirnis, Ölfarbe etc. Auch die Goldplattierung beruht auf mechanischer Vereinigung
von fremdem Metall und Goldblech durch starken Druck. Zum Vergolden von Porzellan benutzt man aus Goldchlorid durch Oxalsäure oder Eisenvitriol
gefälltes und mit basischem Wismutnitrat als Flußmittel gemischtes Gold; es muß nach dem Aufbrennen
poliert werden. Die Glanzvergoldung (Glanzölvergoldung, Meißener Vergoldung) liefert dagegen direkt eine glänzende Fläche.
Sie wird durch Einbrennen einer Lösung von Schwefelgold oder Knallgold in Schwefelbalsam erhalten, ist aber viel weniger haltbar;
sie wird schon, wenn man sie einigemal gegen das Haupthaar führt, wie von einer feinen Feile
[* 20] weg genommen.
Über falsche Vergoldung s. Vermessingen. - Die Feuervergoldung war schon im Altertum bekannt, 1403 wurde der Verkauf vergoldeter
Messing- und Kupferwaren verboten, um Täuschung zu verhindern. 1603 kannte man bereits die Feuervergoldung auf verkupfertem
Stahl und Eisen. Die kalte Vergoldung mit Goldzunder soll in Deutschland
[* 21] erfunden worden sein und wurde 1698 in
England bekannt.