umliegende
Trachyt- und Porphyrgebirge enthält in eingezwängten
Nestern und
AdernGold.
[* 2] Dieses wird jedoch von den Bewohnern
nicht rationell, sondern derart gewonnen, daß sie in die
Rücken und Abhänge der
Berge in gerader
Richtung unzählige
Gänge
und
Löcher graben. Besonders reich und merkwürdig ist der kahle, zackige Bergrücken
Kirnik (s. d.).
in der Rechtssprache eine zusammenhängende
Reihe von Rechtshandlungen, welche zu gemeinsamem
Zweck vor und
von der zuständigen Behörde nach bestehender Gesetzesvorschrift vorgenommen werden. In diesem
Sinn wird ein ganzer
Prozeß
als Verfahren bezeichnet, namentlich spricht man von einem
Strafverfahren (s. d.). Aber auch die Rechtsgrundsätze, welche das Verfahren beherrschen,
werden als solches bezeichnet. Man unterscheidet ferner je nach der Behörde, bei welcher ein rechtliches
Verfahren stattfindet, zwischen einzelrichterlichem Verfahren vor dem
Amtsgericht, vor dem
Landgericht etc., Verwaltungsstreitverfahren etc.
Endlich werden auch die einzelnen Teile und
Abschnitte eines Verfahrens selbst wiederum als Verfahren bezeichnet, z. B.
Mahn-,
Beweis-,
Haupt-,
Rechtsmittel-, Vorbereitungsverfahren etc.
s.
Fälschung^[= (Falsum, Crimen falsi), die auf Täuschung andrer berechnete und zu rechtswidrigen Zwecken vorgenomm ...] und
Nahrungsmittel,
[* 3] S. 987.
(Jus vinculationis s. devolutionis), ein namentlich in
Franken in
Verbindung mit der allgemeinen
ehelichen
Gütergemeinschaft (s.
Güterrecht der Ehegatten) vorkommendes
Recht, wonach das
Vermögen beider
Ehegatten Eine Vermögensmasse bildet, welche nach dem
Tode des einen Ehegatten zwar dem andern zufällt, aber den
Kindern
»verfangen« ist, d. h. diese letztern haben
ein Anrecht darauf, welches ihnen nicht durch eigenmächtige
Veräußerung seitens des überlebenden Ehegatten geschmälert
oder entzogen werden darf.
die feierliche
Versicherung des
Souveräns, daß er der
Verfassung und den
Gesetzen
des
Landes gemäß regieren werde. Nach manchen
Verfassungen, z. B. nach der preußischen, wird ein eidliches Gelöbnis des
Monarchen in Gegenwart der
Kammern verlangt, während nach andern Verfassungsurkunden die eidliche
Versicherung in einem
Patent
genügt und noch andre
Konstitutionen eine solche Zusicherung in einer
Urkunde bei dem fürstlichen
Worte
des
Souveräns verlangen. In manchen
Staaten ist eine dem Verfassungseid entsprechende
Versicherung auch in den Verpflichtungseid der Staatsdiener,
mitunter auch in den allgemeinen Huldigungseid
(Unterthaneneid) der
Staatsbürger überhaupt mit aufgenommen.
Wie
jenen, so wird in solchem
Fall auch diesen eine selbständig innewohnende
Kraft
[* 5] zugeschrieben, so daß das Fluchwort in der
Bibel
[* 6] gleich geachtet wird einer furchtbaren und wirksamen
Überweisung an die Mächte des
Bösen und des
Todes. Vgl. auch
Anathema und
Eid.
ein krankhafter Geisteszustand, bei welchem die Irren durch
Sinnestäuschungen
(Halluzinationen) beängstigenden
Inhalts sich von andern
Personen verfolgt glauben. Meist glauben die Kranken an ihrem
Bett,
[* 7] hinter einer Wand oder sonst in
ihrer
Nähe flüsternde oder gar laute, deutliche
Stimmen zu hören, welche einen
Anschlag gegen ihre
Gesundheit
oder ihr
Leben planen. Seltener glauben sie die verfolgenden
Personen wirklich zu sehen, aber sie kombinieren in der mannigfachsten
Weise Erlebtes und, wenn
man so sagen darf, im wachen Zustand »Geträumtes« zu umständlichen
Schilderungen, deren Grundzug stets der
Glaube an fremde Nachstellungen ist.
Oft steigert sich dieser beängstigte Zustand zu rasenden Angstanfällen, die dann nicht so selten durch
Selbstmord einen
tragischen
Ausgang nehmen. Der Verfolgungswahn ist an und für sich niemals selbständige
Geisteskrankheit, er kommt als Teilerscheinung
bei Alkoholdelirien, bei epileptischem
Irresein, bei
Verrücktheit, hysterischer
Geistesstörung u. a. m. vor. Sobald sich
Verfolgungswahn kundgibt, sind die Kranken, die meist schon vorher Zeichen abnormer Seelenthätigkeit dargeboten haben,
einer
Irrenanstalt zu überweisen.
vonhoherHand,
[* 8] im
SeerechtAnordnungen der staatlichen
Autorität, durch welche die
Schiffahrt überhaupt
oder in Ansehung der Seereise eines einzelnen
Schiffs gehemmt oder verboten wird. Dahin gehören die
Fälle, in welchen ein
Schiff
[* 9] mit
Embargo belegt oder für den
Dienst einerSeemacht in Anspruch genommen, der
Handel mit dem Bestimmungsort
untersagt, ein
Hafen blockiert, eine
Quarantäne angeordnet wird u. dgl. Bezüglich
des Seefrachtvertrags gilt nach dem deutschen
Handelsgesetzbuch (Art. 631 ff.) die
Regel, daß jeder der vertragschließenden
Teile von dem
Vertrag zurücktreten kann, wenn vor Antritt oder während der
Reise eineVerfügung von
hoher
Hand hindernd in den
Weg tritt. Bei der
Seeversicherung trägt der Versicherer, sofern nicht etwas andres vereinbart ist,
die
Gefahr der Verfügungen.
Giovanni, ital. Dichter, geb. 1840 zu
Catania in
Sizilien,
[* 10] machte sich zuerst durch einige
Romane bekannt, welche
von scharferBeobachtung zeugten und durch künstlerisch besonnene Ausführung befriedigten, zum Teil
aber auch an die Vorbilder des französischen Sensationsromans erinnerten: »Storia di una capinera« (1874);
Einen neuen Weg schlug er ein mit einem
Band
[* 12] sizilischer Dorfgeschichten: »La vita dei campi« (1880; deutsch, Leipz.
1885),
welche ihren großen Erfolg der originellen
Erfindung, den leidenschaftlichen
Konflikten voll südländischen
Feuers
und der genialen
Darstellung verdankten.
¶
mehr
Ferner sind zu nennen die Romane: »I Malavoglia« (1881),
»Il marito di Elena« (1882; deutsch, Stuttg. 1886),
»Il come, il quando
ed il perchè« (1882; deutsch in H. Harts »Italienischem Novellenbuch«, Berl.
1882),