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1 Mile = 8 Furlongs = 1,6094 km;
1 Acre = 40,4718 Ar (1 Hektar = 2,4709 Acres);
1 Quadratmile (section) = 2,5902 qkm;
1 Township = 36 Sections = 93,247 qkm. Maß für trockne Dinge ist der Winchester Bushel, = 35,2372 Lit.;
10 Quarter = 1 Ton. Flüssigkeitsmaß ist die Gallone, = 4 Quarts = 8 Pints = 32 Gills = 3,7852 L. Einheit des Handelsgewichts ist das Pound avoirdupois, = 453,592 g, welches in 16 Unzen zu 16 Drams eingeteilt wird. 100 Pfund sind = 1 Cental;
2000 Pfd. eine Tonne.
Das Pfund Troy, = 373,246 g, wird als Münzgewicht in 12 Unzen zu 20 Pennyweights (dwts.) zu 24 Grains eingeteilt.
Staatsverfassung und Verwaltung.
Was die Grundlage der Verfassung anlangt, so kennt die Union als Land der freien Menschenrechte keine Geburtsstände, keinen Adel, keinen Bürger- und Bauernstand. Die politische Gleichberechtigung ohne Unterschied von Rasse und Bildungsgrad besteht aber erst seit Aufhebung der Sklaverei 1865 und seit Verleihung der Bürgerrechte an die Neger 1870.
Die
Konstitution der Vereinigten Staaten
[* 2] datiert vom wurde aber 15mal Abänderungen (amendments) unterworfen,
zuletzt als man den ehemaligen Sklaven das
Stimmrecht verlieh. Nach derselben bilden die Vereinigten Staaten
von
Nordamerika
[* 3] einen
Bund
(Union) von
Freistaaten, welche bis auf bestimmte an die
Bundesregierung abgetretene
Rechte souverän
sind und gegenwärtig alle einen entschieden demokratischen
Charakter haben. Die
Konstitution ordnet eine gesetzgebende, eine
richterliche und eine exekutive
Gewalt an. Die
gesetzgebende Gewalt ist dem
Kongreß der Vereinigten Staaten
übertragen, welcher aus einem
Senat und einem
Haus der
Repräsentanten besteht und sich wenigstens einmal im Jahr und zwar
am
ersten
Montag des
Dezembers (wenn nicht durch ein
Gesetz ein andrer
Tag bestimmt wird) am Sitz der
Regierung versammeln muß.
Zum Senat sendet jeder Staat ohne Rücksicht auf seine Größe zwei Senatoren, welche von der Legislatur desselben auf 6 Jahre gewählt werden. Alle 2 Jahre wird ein Drittel des Senats neu gewählt. Um zum Senator gewählt werden zu können, muß man 30 Jahre alt, 9 Jahre Bürger der Vereinigten Staaten und zur Zeit der Wahl Einwohner des Staats sein, von welchem man gewählt wird. Der Präsident des Senats ist der Vizepräsident der Union, hat aber selbst keine Stimme, ausgenommen wenn die Stimmen gleich geteilt sind.
Die vom Präsidenten (s. unten) ernannten Staatsbeamten und die von ihm abgeschlossenen Verträge bedürfen der Bestätigung von seiten des Senats. Auch ist er ausschließlich befugt, bei Klagen über Staatsbeamte (impeachment) zu entscheiden. Wird Anklage gegen den Präsidenten der Union erhoben, so nimmt der Präsident des obersten Bundesgerichts den Vorsitz ein. Ein Angeklagter wird vor diesem Gericht nur für überführt erachtet, wenn er durch Übereinstimmung von zwei Dritteln der Mitglieder desselben verurteilt worden ist.
Der
Senat kann zwar
nur auf
Entfernung vom
Amt und auf Unfähigkeit, ein solches fortan wieder zu bekleiden, erkennen; doch
kann der Überführte außerdem noch zur weitern Prozedur und Bestrafung den gewöhnlichen
Gerichten übergeben werden. Das
Repräsentantenhaus besteht seit 1880 aus 325 Mitgliedern, die von den einzelnen
Staaten auf 2 Jahre gewählt
werden. Die
Repräsentanten werden im
Verhältnis zur stimmberechtigten
Bevölkerung
[* 4] auf die verschiedenen
Staaten verteilt,
und vor dem
Bürgerkrieg wurden
drei Fünftel der Sklaven derselben in den Südstaaten zugezählt.
Die einmal gesetzlich bestimmte Zahl von
Repräsentanten wird nur überschritten, wenn nach geschehener Verteilung derselben
neue
Staaten in die
Union aufgenommen werden; die Überzahl wird jedoch nach dem nächsten
Zensus wieder
ausgeglichen. Die Territorien sind nur durch Delegierte (delegates) vertreten, welche zwar
mit beraten können, aber keine
Stimme haben. Um zum
Repräsentanten gewählt werden zu können, muß man 25 Jahre alt, 7 Jahre
Bürger der Vereinigten Staaten
gewesen und zur Zeit der
Wahl in dem betreffenden
Staat ansässig sein.
Senatoren und
Repräsentanten erhalten seit 1874 einen Jahrgehalt von 5000
Doll. und außerdem Reisespesen.
Keiner von ihnen
darf
während seiner Wahlperiode von der Unionsregierung zu einem Staatsamt berufen werden, welches in dieser Zeit neu errichtet
und höher dotiert worden ist. Auch kann kein
Beamter der Unionsregierung zugleich
Senator und
Repräsentant
sein. Die
Sitzungen beider
Häuser sind öffentlich; doch ist die
Öffentlichkeit nur herkömmlich, nicht durch die
Verfassung
ausgesprochen.
Alle Gesetzentwürfe (bills) zur Erhebung von Staatseinkünften müssen von dem Haus der Repräsentanten ausgehen; doch kann der Senat, wie bei andern Gesetzentwürfen, Amendements dazu machen oder zu denselben mitwirken. Ein Gesetzentwurf, welcher in beiden Häusern genehmigt ist, wird dem Präsidenten zugeschickt; er kann ihn genehmigen, oder er sendet ihn, mit seinen Einwendungen und Gegenbemerkungen versehen, dem Haus zurück, von welchem er ausging, und wo er nochmals in Erwägung gezogen wird; stimmen dann in beiden Häusern je zwei Drittel für den Entwurf, so erhält er ohne weiteres Gesetzeskraft.
Dasselbe gilt von Anträgen, gegen welche der Präsident nicht binnen zehn Tagen seine Einwendungen dem Haus übermacht. Der Kongreß legt Abgaben, Gefälle, Steuern und Zölle auf, bezahlt Schulden und sorgt für die Landesverteidigung, macht Anleihen, regelt den Handel, gibt Gesetze über Naturalisation und Bankrott, prägt Geld, bestimmt für die ganze Union einheitliches Maß und Gewicht, errichtet Postämter, legt Poststraßen an, sichert Patente auf Erfindungen, setzt Gerichte ein zur Bestrafung von Seeraub und Verletzungen des Völkerrechts, erklärt Krieg, stellt Briefe für Kaper, über Repressalien und Prisen aus, errichtet und erhält Land- und Seemacht, fordert die Miliz ein zur Aufrechterhaltung der Gesetze der Union, zur Unterdrückung von Aufständen und zur Abwehr feindlicher Einfälle, hat die ausschließliche Gerichtsbarkeit über den Bundesbezirk und erläßt Gesetze, welche nötig sind, um alle diese Befugnisse zu handhaben.
Die Habeaskorpusakte soll nach der Bundesverfassung nur im Krieg und bei Aufstand suspendiert werden;
kein Gesetz kann Güterkonfiskation oder Verlust der bürgerlichen Rechte bestimmen, auch keins rückwirkende Kraft [* 5] haben;
aus dem Staatsschatz soll kein Geld entnommen werden, außer infolge der gesetzlich gemachten Bestimmungen zur Verwendung, und von Zeit zu Zeit soll regelmäßige Rechnung über Einnahme und Ausgabe der öffentlichen Gelder gelegt werden;
kein Adelstitel soll von den Vereinigten Staaten verliehen werden;
niemand, der in ihnen ein besoldetes oder ein Ehrenamt bekleidet, soll ohne Bewilligung des Kongresses irgend ein Geschenk, eine Vergütung, ein Amt oder einen Titel von irgend einem König, Fürsten oder fremden Staat annehmen;
die
Union gar
antiert jedem Einzelstaat eine republikanische
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Regierungsform und schützt jeden derselben gegen feindlichen Einfall und einheimische Gewaltthätigkeit auf Ansuchen der Legislatur oder der vollziehenden Gewalt. Die vollziehende Gewalt hat der Präsident, der sein Amt vier Jahre bekleidet, aber nach jedesmaligem Ablauf [* 7] seiner Amtsdauer wieder gewählt werden kann. Das Wahlverfahren ist folgendes: In jedem einzelnen Staat werden in einer von der resp. Gesetzgebung zu bestimmenden Art von dem Volk Wahlmänner ernannt, deren Zahl sich so hoch beläuft wie die Anzahl der Senatoren und Repräsentanten zusammengenommen, welche der Staat in den Kongreß nach Washington [* 8] sendet.
Diese Wahlmänner, welche überall von sämtlichen stimmfähigen Bürgern ernannt werden, wählen den Präsidenten und Vizepräsidenten und stimmen durch Wahlzettel (ballots) ab. Das Resultat der Wahl wird von den Einzelstaaten dem Präsidenten des Senats nach Washington gesandt, der in öffentlicher Sitzung beider Häuser die Wahlurkunden entsiegelt und die Stimmen zählt. Hat keiner unter den Kandidaten die erforderliche Mehrheit, so wählt das Repräsentantenhaus durch Stimmzettel den Präsidenten aus den drei Kandidaten, welche die höchste Stimmenzahl haben.
Bei dieser Wahl hat die Repräsentation jedes Staats nur Eine Stimme. Vizepräsident wird der, welcher die Majorität der Wähler hat; in Ermangelung einer solchen wählt der Senat ihn unter den beiden Kandidaten, welche die meisten Stimmen erhielten. Um zum Präsidenten oder Vizepräsidenten gewählt werden zu können, muß man 35 Jahre alt und geborner Bürger der Vereinigten Staaten sein. Der Präsident hat als Amtswohnung das »weiße Haus« zu Washington und bezieht 50,000 Doll. jährliche Besoldung; der Vizepräsident hat 8000 Doll. Gehalt.
Der Präsident kann nicht Krieg erklären oder Frieden schließen, denn dieses Recht ist dem Kongreß vorbehalten;
er darf Verträge mit andern Staaten nur dann genehmigen, wenn zwei Drittel des Senats ihre Zustimmung geben;
auch hat der Senat die vom Präsidenten ernannten Beamten zu bestätigen und kann Ernennungen verwerfen;
zugleich ist, wie bemerkt, das Veto des Präsidenten ein beschränktes.
Aber er ist höchster Befehlshaber der Land- und Seemacht, vertritt den Bundesstaat nach außen hin und übt außerdem eine Menge wichtiger Befugnisse.
Was die Staatsverwaltung betrifft, so stehen dem Präsidenten sieben von ihm ernannte Staatsbeamte zur Seite, welche eine Art Ministerium bilden, das indes vollständig von ihm abhängig ist. Ein Secretary of State besorgt die auswärtigen Angelegenheiten und veröffentlicht die vom Kongreß erlassenen Gesetze. Ein Secretary of the treasury befaßt sich mit den Finanzen des Bundes. Sekretäre für Armee und Flotte stehen der Wehrkraft vor. Ein Sekretär [* 9] des Innern beaufsichtigt das Patentwesen, den Landverkauf, die Indianerangelegenheiten, das Pensionswesen, die Bergwerke, den Ackerbau und die Volkszählungen. Ein Postmaster general steht dem Postwesen, ein Attorney general dem Gerichtswesen vor. Jeder dieser Minister bezieht einen Gehalt von 8000 Doll.
[Rechtspflege.]
Die Gerichtsverfassung zerfällt in diejenige für die ganze Union und die der einzelnen Staaten. Für die Gerichtsverfassung der Union ist der leitende Chef der Generalstaatsanwalt, der zugleich als rechtskundiger Beistand des Präsidenten und der Departementschefs Rechtsansprüche etc. prüft und die Rechtsstreitigkeiten führt, bei denen die Regierung beteiligt ist. Ihm stehen 3 Assistentstaatsanwalte zur Seite. Das Gericht zur Aburteilung von Staatsverbrechen Unionsbeamter ist der Senat (s. oben).
Das oberste Bundesgericht (Supreme Court of the United States) besteht aus einem Oberrichter (chief justice, Gehalt 10,500 Doll.) und 8 beigeordneten Richtern (associate justices, Gehalt 10,000 Doll.) und hält jährlich eine Sitzung in Washington, gleichzeitig mit der regelmäßigen Session des Kongresses. Die Richter werden vom Präsidenten und Senat auf Lebenszeit ernannt und können nur vom Kongreß angeklagt und ihrer Stellen entsetzt werden. Dies gilt auch für alle Richter der Unionsgerichte.
Als Gerichte mittlerer Instanz gelten die Kreisgerichte (circuit courts) für 9 Gerichtskreise, in welche sich jährlich zweimal ein Richter des obersten Gerichtshofs begibt, um mit dem stets im Kreis [* 10] wohnenden Kreisrichter Gericht zu halten. Bezirksgerichte (district courts), bestehend aus einem Einzelrichter, dem ein Staatsanwalt und Vereinigte Staaten-Marschall zur Seite stehen, bestehen in jedem Staat eins, in den größern Staaten aber zwei oder drei. Jedes Territorium hat eine eigne Unionsgerichtsbehörde (einen Oberrichter, 2 associate justices, einen Staatsanwalt, einen Vereinigte Staaten-Marschall).
Endlich besteht noch ein Beschwerdenhof (court of claims), der über Ansprüche und Beschwerden gegen die Regierung entscheidet und aus 5 Richtern, sämtlich in Washington, gebildet ist. Die richterliche Gewalt der Unionsgerichte erstreckt sich nach der Konstitution auf alle Prozesse des Rechts und der Billigkeit, welche unter dieser Konstitution stehen;
auf die Gesetze der Vereinigten Staaten und auf Verträge, welche unter ihrer Autorität abgeschlossen sind;
auf alle die Gesandten, andre öffentliche Minister und Konsuln betreffenden Rechtsfälle;
auf alle die Admiralität und Seegerichtsbarkeit betreffenden Rechtsfälle zwischen zwei und mehr Staaten, in denen die Vereinigten Staaten eine Partei sind;
auf Rechtsfälle zwischen einem Staat und einem Bürger eines andern Staate;
auf solche zwischen Bürgern verschiedener Staaten;
auf solche zwischen Bürgern eines und desselben Staats, welche auf Landbewilligungen andrer Staaten Anspruch machen;
auf solche zwischen einem Staat oder Bürgern desselben Staats und fremden Staaten, Bürgern oder Unterthanen.
Für Gesandte, öffentliche Minister und Konsuln ist der Supreme Court erste Instanz, in allen andern vorher erwähnten Fällen Appellhof, ausgenommen in Fällen von Klagen gegen Beamte, wo alsdann die Untersuchung von Verbrechen vor Geschwornen und zwar in dem Staat stattfinden soll, wo die Verbrechen begangen sind. Sind sie nicht innerhalb eines Staats begangen, so bestimmt der Kongreß den Ort der Untersuchung durch Gesetz. Die Gerichtsverfassung der Staaten unterscheidet sich von der der Union namentlich dadurch, daß die Richter nicht von der Regierung auf Lebenszeit und pflichtmäßiges Verhalten hin angestellt, sondern von den vom Volk erwählten Gouverneuren oder vom Volk direkt auf 4-12 Jahre ernannt oder gewählt werden. Die Beamtung als Richter wird dadurch zur politischen Parteifrage. Fähigkeit entscheidet weniger als der Partei geleistete Dienste, [* 11] und vom Gewählten erwartet man, daß er sich erkenntlich zeigt. Ganz ähnlich ist das Verfahren bei Ernennung der Staats- und Gemeindebeamten. Fast der ganze Beamtenstand wird entlassen, wenn eine andre Partei ans Ruder kommt. Daß unter diesem System der Staatssäckel leiden muß, liegt auf der Hand, [* 12] und weder die ¶