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Bei der Ausfuhr amerikanischer Produkte spielt Baumwolle [* 2] (223,016,760 Doll.) die Hauptrolle. Ihr zunächst folgen Weizen und Weizenmehl (111,019,179 Doll.), Fleisch und Produkte der Milchwirtschaft (93,058,705 Doll.), Erdöl [* 3] (47,042,409 Doll.), Tabak [* 4] (25,514,541 Doll.), Holz [* 5] und Holzwaren (23,063,108 Doll.), Eisen- und Stahlwaren (17,763,034 Doll.), Mais (13,355,950 Doll.), Baumwollwaren (13,013,189 Doll.), Vieh (11,577,578 Doll.), Leder und Lederwaren (9,583,411 Doll.) u. Kupfer [* 6] mit Kupferwaren (8,877,485 Doll.). Über die Hälfte dieses gewaltigen Handelsverkehrs wird durch New York vermittelt, und fast 90 Proz. entfallen auf die atlantischen Häfen.
Nach den Hauptländern, unter welchen England die erste Stelle einnimmt, verteilten sich Ein- und Ausfuhr (1887/88) von Waren wie folgt:
Länder | Ausfuhr Dollar | Einfuhr Dollar |
---|---|---|
England | 358238790 | 177897975 |
Deutschland | 55621264 | 78421835 |
Frankreich | 37784237 | 71365266 |
Britisch-Nordamerika | 34432059 | 43084123 |
Brasilien | 7063892 | 53710234 |
Cuba | 9724124 | 49319087 |
Belgien | 24636205 | 9836572 |
Italien | 12725887 | 18401588 |
Niederlande | 15983191 | 12356374 |
Mexiko | 9242188 | 17329889 |
Japan | 4208121 | 18621576 |
China | 4581083 | 16690589 |
Britisch-Ostindien | 3745695 | 18406293 |
Spanien | 14310459 | 5189745 |
Britisch-Westindien | 7450018 | 12550940 |
Australien | 11076053 | 5027779 |
Das große Übergewicht Englands tritt hier sehr schroff zu Tage, indem ihm 1887/88: 38 Proz. des gesamten Handelsumsatzes zufielen, während nur 9,6 auf Deutschland [* 7] und 8,2 Proz. auf Frankreich kamen. Aber noch 1875 kamen auf England 42, auf Frankreich 8,5 und auf Deutschland nur 8,2 Proz.
Verkehrsverhältnisse.
Die Handelsflotte erlebte ihre glänzendste Periode 1861. Damals war der Tonnengehalt 5,539,813, wovon 2,642,628 Ton. auf Schiffe [* 8] kamen, welche den Verkehr mit dem Ausland vermittelten. Namentlich waren es letztere, welche infolge des Bürgerkriegs und der das Meer unsicher machenden Kaperschiffe der Konföderierten litten, und 1866 war ihr Tonnengehalt auf 1,492,926 gefallen. Die Herrschaft der Schutzzölle hat dann später verhindert, daß die Amerikaner ihre Stellung zur See wiedergewannen.
Mitte 1887 bestand die Handelsflotte aus 15,735 Segelschiffen (2,170,158 T.), 5481 Dampfern (1,542,717 T.) und 1847 Kanalbooten und Kähnen (392,970 T.), zusammen 23,063 Schiffen jeder Art mit einem Gehalt von 4,105,845 T. Verteilt war diese Flotte wie folgt: atlantische Häfen 17,390 Schiffe, 2,638,000 T., pacifische Häfen 1236 Schiffe, 357,000 T.;
Binnenseen 3144 Schiffe, 784,000 T., Mississippi und andre Flüsse [* 9] 1293 Schiffe, 327,000 T. Ferner vermittelten den Verkehr mit dem Ausland 1512 Schiffe von 989,412 T., 109 Schiffe von 26,151 T. waren Waler, 19,849 Schiffe von 3,010,735 T. fanden in der Küsten- und binnenländischen Schiffahrt Beschäftigung, und 1593 Schiffe von 79,547 T. waren Fischerboote.
Unter den 31,254 Schiffen von 15,393,103 T., die 1887-88 vom Ausland einliefen, waren nur 9532 Schiffe (3,366,767 T.) amerikanische, und während 1856: 75 Proz. des gesamten Handels durch amerikanische Schiffe vermittelt wurden, war ihre Beteiligung 1888 nur 13½ Proz. Dagegen ist der Küstenhandel fast gänzlich in den Händen amerikanischer Reeder. Leuchttürme und Leuchtschiffe gab es 1888: 2226.
Die Kanäle hatten 1880 eine Länge von 4048 km, wobei die infolge des Baues von Eisenbahnen eingezogenen Kanäle in einer Länge von 3150 km nicht inbegriffen sind. Am wichtigsten unter allen diesen Kanälen ist der Eriekanal (s. d.). Der Vorschlag, den Michigansee durch einen für Schiffe von 3000 Ton. fahrbaren Kanal [* 10] mit dem Mississippi zu verbinden, ist seither noch nicht verwirklicht worden. Bei weitem wichtiger als die Kanäle sind die Eisenbahnen. Die erste Eisenbahn wurde 1827 in Massachusetts gebaut, und in jüngerer Zeit wurde ihr Bau durch Landschenkungen seitens der Regierung (76 Mill. Hektar) u. Darlehen beschleunigt (s. Pacificbahnen). Im J. 1888 waren 251,184 km Eisenbahnen im Betrieb; das in ihnen angelegte Kapital belief sich auf 9500 Mill. Doll., und sie warfen einen Reinertrag von 368 Mill. Doll. ab. Die Länge der Telegraphenleitungen schätzt man auf 300,000 km, wovon 175,800 km der mächtigen West Union Telegraph [* 11] Company gehören. Auch sämtliche Telephonleitungen (258,000 km) sind Privateigentum. Die Post hingegen ist Staatsanstalt. Es gab 1888: 57,281 Postämter, 6689 Mill. Gegenstände wurden befördert und 17 Mill. Postanweisungen ausgestellt. Wenn man weiß, daß Zeitungen innerhalb des Staats, in welchem sie erscheinen, gratis befördert werden, dann wird es nicht wundernehmen, zu hören, daß die Postbehörden 1887-88 ein Defizit von über 3 Mill. Doll. machten.
Eine Nationalbank besteht nicht, wohl aber gibt es zahlreiche sogen. Nationalbanken als Privatunternehmen, welche Noten im Betrag von 235 Mill. Doll. im Umlauf hatten. Für je 100,000 Doll. in Noten müssen 90,000 Doll. in Staatspapieren deponiert werden. Zur gleichen Zeit befanden sich im Verkehr 380 Mill. Doll. in Goldmünzen, 112 Mill. Doll. in Silbermünzen, 371 Mill. Doll. in Gold- und Silbercertifikaten und 310 Mill. Doll. in Papiergeld, zusammen also 1408 Mill. Doll. Gleichzeitig lagerten im Schatzamt für 332 Mill. Doll. Gold [* 12] und für 285 Mill. Doll. Silber.
Münzeinheit ist der Dollar zu 100 Cents. 1853 wurde der Goldfuß eingeführt, und man prägte in Gold Stücke zu 1, 2½, 3, 5, 10 (eagles) und 20 (double eagles) Dollar; in Silber Stücke von 1, ½, ¼ und 1/10 (dime) Dollar; in Nickel und Kupfer Stücke von 5, 3 und 1 Cents. Der Eagle (10 Doll.) hat ein Gewicht von 16,718 g bei 9/10 Feingehalt, und sein Wert ist demnach = 41,979 Mk. deutsche Währung. Der seit 1873 geprägte Trade-Dollar (in Silber) wiegt 27,216 g bei 9/10 Feingehalt und hat bei jetzigem Preis des Goldes einen Wert von nur 4,41 Mk. in Gold.
Trotzdem ist er durch die Anfang 1878 angenommene »Silberbill« neben Gold als gesetzmäßiges Zahlungsmittel bei öffentlichen und Privatschulden anerkannt, wenn nicht vertragsmäßig die Zahlung in Gold ausbedungen ist, was bekanntlich bei Zahlung der Zinsen der Staatsschuld nicht der Fall ist. Der alte Silberdollar im Gewicht von 26,7296 g hat einen Wert von 4,33 Mk. Während der Jahre 1863 bis 1878 bestand eine Papierwährung, und 1865 erhielt man für 100 Doll. in Gold 202 Doll. in Papier (currency). Seit sind Barzahlungen wieder aufgenommen worden. Maße und Gewichte sind die altenglischen. Ein amerikanischer Fuß (foot) ist = 0,3048 m;
1 Pole (perch, rod) = 15 Fuß: 1 ¶
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1 Mile = 8 Furlongs = 1,6094 km;
1 Acre = 40,4718 Ar (1 Hektar = 2,4709 Acres);
1 Quadratmile (section) = 2,5902 qkm;
1 Township = 36 Sections = 93,247 qkm. Maß für trockne Dinge ist der Winchester Bushel, = 35,2372 Lit.;
10 Quarter = 1 Ton. Flüssigkeitsmaß ist die Gallone, = 4 Quarts = 8 Pints = 32 Gills = 3,7852 L. Einheit des Handelsgewichts ist das Pound avoirdupois, = 453,592 g, welches in 16 Unzen zu 16 Drams eingeteilt wird. 100 Pfund sind = 1 Cental;
2000 Pfd. eine Tonne.
Das Pfund Troy, = 373,246 g, wird als Münzgewicht in 12 Unzen zu 20 Pennyweights (dwts.) zu 24 Grains eingeteilt.
Staatsverfassung und Verwaltung.
Was die Grundlage der Verfassung anlangt, so kennt die Union als Land der freien Menschenrechte keine Geburtsstände, keinen Adel, keinen Bürger- und Bauernstand. Die politische Gleichberechtigung ohne Unterschied von Rasse und Bildungsgrad besteht aber erst seit Aufhebung der Sklaverei 1865 und seit Verleihung der Bürgerrechte an die Neger 1870.
Die Konstitution der Vereinigten Staaten [* 14] datiert vom wurde aber 15mal Abänderungen (amendments) unterworfen, zuletzt als man den ehemaligen Sklaven das Stimmrecht verlieh. Nach derselben bilden die Vereinigten Staaten von Nordamerika [* 15] einen Bund (Union) von Freistaaten, welche bis auf bestimmte an die Bundesregierung abgetretene Rechte souverän sind und gegenwärtig alle einen entschieden demokratischen Charakter haben. Die Konstitution ordnet eine gesetzgebende, eine richterliche und eine exekutive Gewalt an. Die gesetzgebende Gewalt ist dem Kongreß der Vereinigten Staaten übertragen, welcher aus einem Senat und einem Haus der Repräsentanten besteht und sich wenigstens einmal im Jahr und zwar am ersten Montag des Dezembers (wenn nicht durch ein Gesetz ein andrer Tag bestimmt wird) am Sitz der Regierung versammeln muß.
Zum Senat sendet jeder Staat ohne Rücksicht auf seine Größe zwei Senatoren, welche von der Legislatur desselben auf 6 Jahre gewählt werden. Alle 2 Jahre wird ein Drittel des Senats neu gewählt. Um zum Senator gewählt werden zu können, muß man 30 Jahre alt, 9 Jahre Bürger der Vereinigten Staaten und zur Zeit der Wahl Einwohner des Staats sein, von welchem man gewählt wird. Der Präsident des Senats ist der Vizepräsident der Union, hat aber selbst keine Stimme, ausgenommen wenn die Stimmen gleich geteilt sind.
Die vom Präsidenten (s. unten) ernannten Staatsbeamten und die von ihm abgeschlossenen Verträge bedürfen der Bestätigung von seiten des Senats. Auch ist er ausschließlich befugt, bei Klagen über Staatsbeamte (impeachment) zu entscheiden. Wird Anklage gegen den Präsidenten der Union erhoben, so nimmt der Präsident des obersten Bundesgerichts den Vorsitz ein. Ein Angeklagter wird vor diesem Gericht nur für überführt erachtet, wenn er durch Übereinstimmung von zwei Dritteln der Mitglieder desselben verurteilt worden ist.
Der Senat kann zwar nur auf Entfernung vom Amt und auf Unfähigkeit, ein solches fortan wieder zu bekleiden, erkennen; doch kann der Überführte außerdem noch zur weitern Prozedur und Bestrafung den gewöhnlichen Gerichten übergeben werden. Das Repräsentantenhaus besteht seit 1880 aus 325 Mitgliedern, die von den einzelnen Staaten auf 2 Jahre gewählt werden. Die Repräsentanten werden im Verhältnis zur stimmberechtigten Bevölkerung [* 16] auf die verschiedenen Staaten verteilt, und vor dem Bürgerkrieg wurden drei Fünftel der Sklaven derselben in den Südstaaten zugezählt.
Die einmal gesetzlich bestimmte Zahl von Repräsentanten wird nur überschritten, wenn nach geschehener Verteilung derselben neue Staaten in die Union aufgenommen werden; die Überzahl wird jedoch nach dem nächsten Zensus wieder ausgeglichen. Die Territorien sind nur durch Delegierte (delegates) vertreten, welche zwar mit beraten können, aber keine Stimme haben. Um zum Repräsentanten gewählt werden zu können, muß man 25 Jahre alt, 7 Jahre Bürger der Vereinigten Staaten gewesen und zur Zeit der Wahl in dem betreffenden Staat ansässig sein.
Senatoren und Repräsentanten erhalten seit 1874 einen Jahrgehalt von 5000 Doll. und außerdem Reisespesen. Keiner von ihnen darf während seiner Wahlperiode von der Unionsregierung zu einem Staatsamt berufen werden, welches in dieser Zeit neu errichtet und höher dotiert worden ist. Auch kann kein Beamter der Unionsregierung zugleich Senator und Repräsentant sein. Die Sitzungen beider Häuser sind öffentlich; doch ist die Öffentlichkeit nur herkömmlich, nicht durch die Verfassung ausgesprochen.
Alle Gesetzentwürfe (bills) zur Erhebung von Staatseinkünften müssen von dem Haus der Repräsentanten ausgehen; doch kann der Senat, wie bei andern Gesetzentwürfen, Amendements dazu machen oder zu denselben mitwirken. Ein Gesetzentwurf, welcher in beiden Häusern genehmigt ist, wird dem Präsidenten zugeschickt; er kann ihn genehmigen, oder er sendet ihn, mit seinen Einwendungen und Gegenbemerkungen versehen, dem Haus zurück, von welchem er ausging, und wo er nochmals in Erwägung gezogen wird; stimmen dann in beiden Häusern je zwei Drittel für den Entwurf, so erhält er ohne weiteres Gesetzeskraft.
Dasselbe gilt von Anträgen, gegen welche der Präsident nicht binnen zehn Tagen seine Einwendungen dem Haus übermacht. Der Kongreß legt Abgaben, Gefälle, Steuern und Zölle auf, bezahlt Schulden und sorgt für die Landesverteidigung, macht Anleihen, regelt den Handel, gibt Gesetze über Naturalisation und Bankrott, prägt Geld, bestimmt für die ganze Union einheitliches Maß und Gewicht, errichtet Postämter, legt Poststraßen an, sichert Patente auf Erfindungen, setzt Gerichte ein zur Bestrafung von Seeraub und Verletzungen des Völkerrechts, erklärt Krieg, stellt Briefe für Kaper, über Repressalien und Prisen aus, errichtet und erhält Land- und Seemacht, fordert die Miliz ein zur Aufrechterhaltung der Gesetze der Union, zur Unterdrückung von Aufständen und zur Abwehr feindlicher Einfälle, hat die ausschließliche Gerichtsbarkeit über den Bundesbezirk und erläßt Gesetze, welche nötig sind, um alle diese Befugnisse zu handhaben.
Die Habeaskorpusakte soll nach der Bundesverfassung nur im Krieg und bei Aufstand suspendiert werden;
kein Gesetz kann Güterkonfiskation oder Verlust der bürgerlichen Rechte bestimmen, auch keins rückwirkende Kraft [* 17] haben;
aus dem Staatsschatz soll kein Geld entnommen werden, außer infolge der gesetzlich gemachten Bestimmungen zur Verwendung, und von Zeit zu Zeit soll regelmäßige Rechnung über Einnahme und Ausgabe der öffentlichen Gelder gelegt werden;
kein Adelstitel soll von den Vereinigten Staaten verliehen werden;
niemand, der in ihnen ein besoldetes oder ein Ehrenamt bekleidet, soll ohne Bewilligung des Kongresses irgend ein Geschenk, eine Vergütung, ein Amt oder einen Titel von irgend einem König, Fürsten oder fremden Staat annehmen;
die Union garantiert jedem Einzelstaat eine republikanische ¶