Beratung der Felddienstordnung. Im April 1889 wurde
er anStelleBronsarts v. Schellendorff zum Kriegsminister ernannt. Verdy du Vernois ist
einer der bedeutendsten Militärschriftsteller;
»Studien über Truppenführung« (das. 1873-75, 2
Tle. in 7 Heften), in welchen er die applikatorische
Lehrmethode auf die Kriegführung anwendet, indem er, an einen bestimmten
Fall anknüpfend, die Prinzipien der
Kriegskunst
an meist fingierten Verhältnissen zur
Darstellung bringt;
(in
Österreich
[* 10]
Appreturverfahren, in
FrankreichAdmission temporaire) nennt man im Zollwesen denjenigen
Warenverkehr mit dem
Ausland, welcher zum
Zweck der
Be- oder Verarbeitung, zur Vervollkommnung oder zur Reparatur mit der Bestimmung
der Rückkehr in entsprechend vervollkommnetem, in veredeltem Zustand stattfindet. Solche
Waren müßten
nicht allein die Transportkosten, sondern auch den Eingangszoll des
Rohstoffs oder Halbfabrikats im einen, dann den
Zoll bei
Wiedereinfuhr der fertigen
Waren im andern
Lande tragen. Da nun durch solche doppelte Zollzahlung ein solcher über die
Grenze
gehender Veredelungsverkehr meist geradezu unmöglich gemacht wird, so versteht man unter dem
Veredelungsverkehr auch schlechthin die zollfreie Überführung jener Gegenstände über die
Zollgrenze, bez. deren zeitweise zollfreie Zulassung
(admission temporaire).
Der Veredelungsverkehr kann dem Land insofern von großem Vorteil sein, indem nicht allein die Verarbeitung fremder
Rohstoffe direkten
Gewinn bringt, sondern auch das Absatzgebiet der heimischenIndustrie erweitern hilft.
Mit Rücksicht hierauf bildete der Veredelungsverkehr schon einen wesentlichen
Bestandteil des merkantilistischen Protektionssystems. So wurde
unter
Colbert in
Frankreich gestattet, daß gewisse Materialien auf bestimmte Zeit unter der
Bedingung der Wiederausfuhr in
verarbeiteter Form zollfrei eingehen durften.
Auch die österreichische
Zollordnung von 1774 gestattete, daß ausländische, nicht außer
Handel gesetzte
Waren zur
Appretur oder auf
Spekulation, nicht aber auf
Lösung eingeführt werden durften. 1853 wurde diese Bestimmung dahin
erweitert, daß auch die zollfreie Aus- und Wiedereinfuhr gestattet wurde. Dieser in
Preußen
[* 11] bereits seit 1818 zugelassene
Zweig des Veredelungsverkehrs kann insbesondere darin seine
Berechtigung finden, daß es dem Inland an den
zur genügenden
Veredelung erforderlichen natürlichen Hilfsmitteln gebricht.
Trotzdem ist in
Frankreich die Ausfuhr zur
Veredelung und zollfreie Wiedereinfuhr
heute noch nicht zulässig, sondern nur die
zollfreie Einfuhr zum
Zweck der
Veredelung und der Wiederausfuhr. Schwierigkeiten bereitet der Veredelungsverkehr durch die im
Interesse der
Verhütung von
Umgehungen erforderlichen amtlichen
Kontrollen und Beschränkungen, welche den
Zweck haben,
die
Identität des Gegenstandes und dessen Ursprung sicherzustellen. Als
Waren heimischen Ursprungs gelten, wenn nichts Besonderes
bestimmt ist (z. B. bei
Garnen und
Geweben), meist diejenigen, bei deren Herstellung ausschließlich oder zum größten Teil
heimische
Arbeit in Anwendung kam. Die richtige
Durchführung macht die Festsetzung einer
Frist für den
zollbegünstigten Wiedereintritt erforderlich. Vgl.
Acquit à caution.
StaatenvonNordamerika
[* 12] (hierzu drei
Karten: Übersichtskarte,Staaten der östlichen und
Staaten der westlichen
Hälfte), die große Bundesrepublik in
Nordamerika
(United States of America, auch
Union genannt), liegt, abgesehen
von dem 1867 Rußland abgekauften
TerritoriumAlaska (s. d.), zwischen 25°-49° nördl.
Br. und 66° 59'-125° westl. L. v. Gr.,
grenzt gegen N. an Britisch-Amerika, gegen O. an dasselbe
(Neubraunschweig) sowie an das Atlantische
Meer, gegen
S. an den Mexikanischen
Golf und die
RepublikMexiko,
[* 13] gegen W. ebenfalls an letztere und an das
StilleMeer und hat einen Flächeninhalt
(ohne
Alaska) von 7,791,432 qkm (141,319 QM.). Davon kommen auf
Seen 23,900 qkm, auf
Flüsse
[* 14] 14,500 qkm. Die Küstenausdehnung
beträgt 22,680 km, wovon 11,260 km auf die
Küste des Atlantischen
Ozeans, 5470 auf die am Mexikanischen
Meerbusen und 5950 km
auf die an derSüdsee kommen; die größte
Ausdehnung
[* 15] des Gebiets von N. nach S. beträgt 2570, die von
O. nach W. 4270 km. Von dem
Areal der Vereinigten Staaten
[* 16] kommen auf das Atlantische
Becken 788,720 qkm, auf das
Becken der
Kanadischen Seen 480,010 qkm, auf das Mississippibecken 4,356,790 qkm und auf dasPacific- und Binnenbecken
2,212,580 qkm (nach
Walker).
[* 17]
UnsreTabelle (S. 106) gibt die
Resultate des 1880 erhobenen
Zensus. Die noch in
Stämmen lebenden
Indianer sind bei der »Zensusbevölkerung«
nicht eingeschlossen, wohl aber bei Berechnung der
Dichtigkeit berücksichtigt. Als
Staaten wurden 1889 neu in die
Union aufgenommen:
Norddakota, Süddakota,
Montana,
Washington
[* 18] und
Neumexiko. Außerdem wurde aus einem Teil des
Indianergebiets
das neue
Territorium Oklahoma (s. Bd. 17) gebildet. Aus dem Jahr 1885 besitzen wir Zensusangaben für:
¹Die
offiziellen Abkürzungen sind eingeklammert. - ²Einschließlich von 14,866 qkm für nicht »organisiertes«
Gebiet.
Bodengestaltung und Gewässer.
Die Küstengliederung ist keineswegs ausgezeichnet, denn es kommt erst auf 340 qkm Flächeninhalt 1 km Küste. Auch stehen
die Meeresküsten nicht in unmittelbarem Zusammenhang miteinander, sondern werden durch einen Isthmus
voneinander getrennt, der noch immer für den Seeverkehr zwischen den östlichen und westlichen Küsten ein solches Hindernis
bildet, daß derselbe zwischen New York und San Francisco nur auf einem Umweg möglich ist, der für Segelschiffe 4-5 Monate
Zeit erfordert.
Diese Mängel werden jedoch aufgewogen durch den Reichtum der binnenländischen Bewässerung und durch
die günstige Weltstellung der beiden getrennten Küsten, von denen die eine Europa,
[* 21] die andre Asien
[* 22] zugekehrt ist, beide aber
mit den schönsten natürlichen Häfen ausgestattet sind. Von Baien liegen am Atlantischen Meer die prächtigen Häfen von
Boston
[* 23] und New York und die Baien von Delaware und Chesapeake, durch die große Halbinsel von Delaware voneinander
getrennt. Der StilleOzean besitzt in der Bai vonSan Francisco und im Pugetsund vorzügliche Häfen.
Der allgemeinen Anordnung der Gebirgsketten, nämlich der vorherrschend meridionalen Richtung ihrer Längenachsen, gemäß teilt
sich das Gebiet der Vereinigten Staaten durch die beiden Gebirgssysteme der Alleghanies und Rocky Mountains
in vier nebeneinander liegende Abteilungen: das atlantische Küstenland, die Thalebene des Mississippi, das Binnenland und das
pacifische Küstenland. Das dem Atlantischen Ozean mit seinen Gewässern tributäre Ostgebiet besteht in seinem nordöstlichen
Teil von der Grenze¶