endlich auch für die in verschiedenen
Reichsgesetzen,
wie z. B. im
Bank- und Aktiengesetz, für strafbar erklärten
Handlungen.
Was die allgemeinen
Einteilungen der Verbrechen im weitern
Sinn anbelangt, so pflegt man zwischen Begehungs- und Unterlassungsverbrechen zu unterscheiden, je
nachdem sie durch positive
Handlungen oder durch Unterlassungen zu schulden gebracht, zwischen dolosen und kulposen Verbrechen, je
nachdem sie vorsätzlicher- oder fahrlässigerweise begangen werden, und zwischen vollendeten (konsummierten) und versuchten
Verbrechen, je nachdem der beabsichtigte Erfolg eingetreten ist oder nicht.
Kommt zu einer verbrecherischen
Handlung noch ein besonderes straferhöhendes
Moment, z. B. zum
DiebstahlEinbruch, Einsteigen oder
Erbrechen von Behältnissen, hinzu, so spricht man von einem ausgezeichneten (qualifizierten) im
Gegensatz zum einfachen Verbrechen. Wird dagegen eine verbrecherische
Handlung milder bestraft als das Gattungsverbrechen, so liegt
ein privilegiertes Verbrechen vor. Eine Mehrheit verbrecherischerHandlungen, welche zusammen als ein einziges
Verbrechen angesehen und bestraft wird, ist ein sogen. fortgesetztes Verbrechen (s. d.).
chemischer Prozeß, s.
Sauerstoff, S. 344. In der
Heilkunde versteht man unter Verbrennung die krankhafte Veränderung,
welche ein Körperteil unter Einwirkung hoher
Temperatur erleidet. Bis auf gewisse
Grade erhitzte
Körper oder die
Flamme
[* 2] selbst
bedingen nämlich bei direkter Einwirkung auf den unbedeckten
Körper eine Zerstörung der
Gewebe,
[* 3] die
je nach dem Hitzegrad, der
Dicke des einwirkenden heißen
Körpers etc. eine verschiedene ist. Danach unterscheidet man im
wesentlichen drei
Grade der Verbrennung: 1) einfache Rötung, nur bedingt durch ganz oberflächliche Vertrocknung der
Epidermis,
[* 4] gefolgt
von sofortiger Rötung der
Haut;
[* 5] im Verlauf der
Heilung stoßen sich schneller als gewöhnlich die obersten
Epidermisschichten ab. 2) Verbrennung mit Blasenbildung: die
Epidermis wird durch ein sofort erfolgendes
Exsudat in kleinern, manchmal
flächenhaft sich ausbreitenden
Blasen abgehoben; die
Blasen trocknen weiterhin entweder ein, oder lösen sich ab, und die
gerötete, lebhaft entzündete
Haut liegt vor.
3) Zerstörung der
Haut in ihrer ganzen
Dicke mit den unterliegenden Teilen (Unterhaut,
Muskeln,
[* 6]
Knochen)
[* 7] oder ohne dieselben. Dabei findet entweder nur eine totale Austrocknung oder ein wirkliches
Verkohlen der Teile statt. Je
intensiver die
Hitze einwirkt, um so vollständiger das
Absterben der betroffenen
Gewebe, welche sich dabei ganz wie brandige
Teile verhalten, durch eine demarkierendeEiterung ausgelöst werden und auf dem Weg der Vernarbung heilen
(s.
Brand).
Brandnarben zeichnen sich meist durch ganz ungewöhnliche, zu Entstellungen führende Schrumpfungen und strahlige
Einziehungen
aus, die oft Gegenstand operativer Behandlung werden müssen. Verbrennungen sind meist sehr schmerzhaft; sind sie sehr ausgedehnt
oder tief gehend, so können sie unter Umständen direkt lebensgefährlich werden. Wird durch die Verbrennung ein
sehr großer Teil der Körperoberfläche getroffen, etwa zwei Dritteile, so erfolgt der
Tod regelmäßig, selbst wenn die
Intensität nirgends über den zweiten
Grad hinausgegangen ist.
Bei der Behandlung ist für die leichtern Verbrennungen die Bekämpfung des
Schmerzes die Hauptsache. Verbrennungen ersten
Grades behandelt man am besten mit kühlen Bleiwasserumschlägen, oder man bepinselt den betreffenden
Teil mit
Kollodium. Verbrennungen zweiten
Grades werden mit feinem
Provenceröl bestrichen oder beträufelt und mit
Watte schonend
bedeckt; nach einigen
Tagen wird, wenn die
Eiterung sich einstellt, der
Verband
[* 8] im lauen
Wasserbad abgeweicht und mit einer milden
Zink- oder
Bleisalbe die Wundfläche verbunden. Verbrennungen dritten
Grades werden nach den
Regeln der
Chirurgie
behandelt. Über
Selbstverbrennung s. d.
verbindlich macht, keiner geheimen Gesellschaft anzugehören. In Ungarn
[* 11] wird derselbe nicht gefordert, weil dort die Freimaurerei
staatlich gestattet ist.