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besetzte dann die Stadt. Die Franzosen marschierten 27. Febr. von hier in das Innere, und Veracruz blieb während der ganzen Dauer der französischen Okkupation bis 1867 der strategische Stützpunkt der Armee.
besetzte dann die Stadt. Die Franzosen marschierten 27. Febr. von hier in das Innere, und Veracruz blieb während der ganzen Dauer der französischen Okkupation bis 1867 der strategische Stützpunkt der Armee.
Departement des Staats Panama [* 2] der Bundesrepublik Kolumbien, [* 3] liegt zwischen Chiriqui und Colon (Aspinwall) und erstreckt sich vom Karibischen Meer bis zum Stillen Ozean. Die granitische Kordillere von Verágua durchzieht das Land. Die Zahl der Bewohner war 1870: 6,239. Landbau und Fischzucht bilden die Haupterwerbszweige, aber Gold [* 4] lockte die Spanier zuerst ins Land und veranlaßte Kolumbus 1503, Veráguas, die erste spanische Niederlassung auf dem amerikanischen Festland an der Mündung der Belen, zu gründen. Die auf den Mesas entdeckten indianischen Friedhöfe, deren Gräber Schmucksachen [* 5] aus Gold und Kupfer [* 6] enthalten, beweisen, daß das Land früher eine gebildetere Bevölkerung [* 7] hatte. Hauptstadt ist Santiago de Veráguas (s. d.).
(span.), halb offener, oben bedachter, meistens auf hölzernen Pfosten ruhender und mit Pflanzen bezogener Anbau an Land oder Wohnhäusern, worin man, vor Regen geschützt, die freie Luft genießen kann. Um der Zugluft nicht ausgesetzt zu sein, wird die Veránda zwischen Gebäudeflügel eingerückt oder an den Schmalseiten durch Holz- oder Glaswände geschlossen.
Sterne, Fixsterne [* 8] mit veränderlicher Lichtstärke;
vgl. Fixsterne, S. 323.
s. v. w. Taxation (s. d.). ^[= (lat.), Schätzung oder Wertbestimmung einer zum Verkauf, zum Austausch oder zur Übergabe bestimmte ...]
ehemalige Provinz im mittelamerikan. Staat Guatemala, [* 9] jetzt aus den drei Departements Verapaz baja, Verapaz alta und Peten bestehend, mit zusammen (1885) 147,870 Einw., meist Indianern. Verapaz grenzt an Mexiko [* 10] und Britisch Honduras und umfaßt sowohl kalte Gebirgsgegenden als Strecken von Tiefland, liegt aber vorzugsweise in der Tierra templada. Hauptflüsse sind der Usumacinta und der in die Laguna dulce fließende Palochic ^[richtig: Polochic]. Im N. liegt der See von Peten (s. d.). Große Strecken zeichnen sich durch Fruchtbarkeit aus, und im N. und NO. bedecken ausgedehnte Urwälder das Land, die außer wertvollen Holzarten auch Sassaparille, Vanille, Kakao und andre Produkte in den Handel liefern. Den Dominikanern gelang es seit 1536, die durch lange Kriege verwilderten Indianer einer gesitteteren Lebensweise zuzuführen, und das Land verdankt diesem Umstand seinen Namen (»wahrer Friede«). Die Hauptstädte der zwei Departements Verapaz baja und Verapaz alta sind Salaná und Cobán.
C22H49NO2 , Alkaloid, findet sich in den Samen [* 11] von Sabadilla officinalis, in der weißen Nieswurz von Veratrum album, auch in den Wurzelstöcken von Veratrum viride, wird meist aus Sabadillsamen dargestellt, indem man denselben mit salzsäurehaltigem Wasser auskocht, die Flüssigkeit verdampft, mit etwas Salzsäure versetzt, filtriert, dann mit Kalk versetzt und aus dem Niederschlag das Veratrin mit Alkohol auszieht (Ausbeute 0,3-0,4 Proz.). Veratrin bildet ein farb- und geruchloses kristallinisches Pulver, kristallisiert aber auch in verwitternden Prismen, erregt, in geringster Menge eingeatmet, heftigstes Niesen, schmeckt sehr scharf und brennend, nicht bitter, ist leicht löslich in Alkohol, schwer in Äther, kaum in kaltem Wasser, schmilzt bei 115°, ist nicht flüchtig, reagiert alkalisch und bildet mit Säuren kristallisierbare Salze. Es ist höchst giftig, wirkt örtlich reizend, erzeugt, innerlich genommen, Erbrechen, bedeutenden Kollaps, Bewußtlosigkeit und den Tod. Es dient gegen Neuralgien, kruppöse Pneumonie, rheumatische Leiden, [* 12] Keuchhusten, Hypochondrie, Hysterie, Veitstanz etc.
L. (Germer, Nieswurz), Gattung aus der Familie der Liliaceen, perennierende Kräuter mit dickem, walzenförmigem Wurzelstock, einfachem Stengel, [* 13] meist breiten, elliptischen oder oblongen bis lanzettlichen, in der Regel der Länge nach gefalteten, den Stempel scheidig umfassenden Blättern, weißlichen, grünlichen oder schwarz purpurnen Blüten in endständiger, meist pyramidaler Rispe und häutiger, kurz dreihorniger Kapsel. Neun Arten in der nördlichen gemäßigten Zone beider Erdhälften. Veratrum album L. (weiße Nieswurz, Schampanierwurz, Hemierwurz), mit 1,25 m hohem Stengel, elliptischen, unterseits flaumigen Blättern und weißlichen oder grünlichen Blüten, wächst in den höhern Gebirgen (1000-3000 m) Europas und Asiens.
Das frisch knoblauchartig riechende, nach dem Trocknen geruchlose, anhaltend scharf und bitter schmeckende Rhizom [* 14] ist offizinell und scharf giftig; es enthält als wirksamen Bestandteil Jervin, Veratroidin, Veratramarin und eine dem Veratrin der Sabadillsamen sehr ähnliche Substanz. Es wird gegenwärtig nur noch äußerlich gegen Läuse, als Niesmittel etc. angewandt. Veratrum nigrum L., in Bergwäldern, auf trocknen Gebirgswiesen in Mittel- und Südeuropa, auch im südlichen Sibirien, mit schwarzvioletten Brüten in langer, reicher Endrispe, kommt, wie die vorige Art, öfters als Zierpflanze in Gärten vor. Das Rhizom ist dem von Veratrum album ähnlich, aber weniger wirksam. Veratrum Sabadilla oder Veratrum officinale, s. Sabadilla.
(lat. Alienatio), das Übertragen oder Aufgeben eines Rechts.
Die Befugnis zur Veräußerung liegt in der Regel in dem fraglichen Recht selbst;
sie kann aber teils durch dessen besondere Natur, teils durch besondere gesetzliche oder auf Vertrag oder letztwilliger Verfügung oder richterlicher Verfügung beruhende Beschränkung ausgeschlossen sein (Veräußerungsverbote).
Übrigens liegt auch in der Verpfändung einer Sache oder in der Belastung derselben mit einer Dienstbarkeit eine Veräußerung, während im engern (gewöhnlichen) Sinn Veräußerung s. v. w. Verkauf ist.
(lat.), mündlich, in Worten bestehend;
vom Verbum abstammend.
(lat.), wörtliche Beleidigung (s. Beleidigung, ^[= (Injurie, lat. Injuria, Beschimpfung, Ehrenkränkung, Ehrenverletzung), die rechtswidrige Handlung, ...] S. 637).
s. Ballhorn. ^[= Johann, Buchdrucker zu Lübeck 1531 bis 1597, dessen Berühmtheit sich nach der gewöhnlichen ...]
im diplomatischen Verkehr Note einer Regierung an ihren Gesandten, welche, bloß zum Vorlesen bestimmt, mehr den Charakter einer vertraulichen Mitteilung an das jenseitige Kabinett trägt.
s. Verbum. ^[= (lat., Zeitwort, Aussagewort), derjenige Redeteil, welcher im Ganzen des Satzes die Bestimmung ...]
Verband,
[* 15] eine mittels
Binden kunstgerecht ausgeführte
Bedeckung oder Einwickelung verwundeter, gequetschter, gebrochener
oder entzündeter Körperteil.
Alles, was sich auf den Verband
von
Wunden und
Quetschungen bezieht, s. unter
Wunde. Es bleiben dann
als Verbände im engern
Sinn diejenigen chirurgischen Hilfsmittel übrig, mit welchen sich die
Desmologie
(Verband
lehre) beschäftigt, und die eine Vereinigung von gebrochenen
Knochen,
[* 16] von verrenkten
Gelenken, eine
Befestigung und
ruhige
Lage operierter, entzündeter oder verkrümmter
Glieder
[* 17] zum
Zweck hat. Entweder bedient man sich zur Anlegung eines Verbandes
wollener, 3-8
cm breiter
Binden, welche in kunstgerechter
Weise an jeder Körperstelle in besonders für
diese passender Art angelegt werden, z. B. am
Kopf als
Mitra Hippocratis,
[* 18] am
Schulter und Hüftgelenk als
Spica humeri oder coxae,
an der
Brust als
Suspensorium mammae, am
¶
Schlüsselbein als Dessaultscher Verband
(Fig. 1), am Knie als Testudo
[* 20] (Fig. 2), am Arm als Dolabra
[* 15]
(Fig. 3) oder Involutio
[* 15]
(Fig.
4), am Fuß als Stapes
[* 15]
(Fig. 5), an der Hand
[* 21] als Spica manus
[* 15]
(Fig. 6) oder pro excisione digiti
[* 15]
(Fig. 7). Oder man fügt
den Binden noch andre Hilfsmittel hinzu, wenn es darauf ankommt, einen festen, dauerhaften Verband
zu
erzielen, welcher gewaltsam das Glied
[* 22] in unverrückter Lage halten soll. Ein solcher fester Verband
wird entweder dadurch hergestellt,
daß man Schienen, d. h. Streifen von Pappe, Holz,
[* 23] Guttapercha, Blech, Drahtgeflecht, mit Binden um den gebrochenen Teil befestigt,
oder daß man die Binden selbst, namentlich Gazebinden, mit einer erhärtenden Flüssigkeit, Kleister, Leim,
Wasserglas etc., tränkt oder bestreicht.
Hierher gehört auch der Gipsverband (s. d.), zu welchem man Gazebinden, die mit Gipsmehl imprägniert und angefeuchtet werden, sowie dünnen Gipsbrei benutzt, mit welchem man die bereits angelegten Bindentouren bestreicht. Bei der Behandlung der Knoten- und Gelenkkrankheiten spielen außerdem gewisse mechanische Einrichtungen eine große Rolle, welche im allgemeinen die Bestimmung haben, das kranke Glied und die einzelnen Teile desselben dauernd in einer ganz bestimmten Lage zu erhalten.
Dahin gehören die Stroh- und Holzladen, die Drahthosen, die Schweben, die Streckapparate etc. Die komplizierten
Einrichtungen dieser Art pflegt man als Bandagen oder Maschinen zu bezeichnen. Endlich werden Verbände
benutzt, um wassersüchtigen und entzündlichen Anschwellungen der Glieder, übermäßiger Ausdehnung
[* 24] der Venen etc. entgegenzuwirken.
Man nennt dies einen Repulsivverband.
Er besteht einfach darin, daß man eine Leinwand oder Flanellbinde, von den Zehen und
Fingern anfangend, in Kreistouren um das kranke Glied herumführt, bis man am Rumpf angekommen ist.
Ein solcher Verband
muß auf den betreffenden Teil einen angemessenen Druck ausüben. Im allgemeinen darf der Verband, seltene Fälle
ausgenommen, auf die betreffenden Teile keinen erheblichen Druck ausüben und daher nicht zu fest angelegt werden. Namentlich
darf er nie so fest liegen, daß die Nerven
[* 25] und Gefäße gedrückt, das Gefühl abgestumpft und die Zirkulation
des Bluts gehindert wird. Ein zu fester Verband
muß sofort abgenommen werden, auch wenn er noch so mühsam anzulegen
war, da sonst brandiges Absterben der eingeschnürten Glieder, an Fingern greifenklauenähnliche Verkrümmungen, Lähmungen und
in jedem Fall heftige Schmerzen die Folge sind.
Feste Verbände läßt man wochen- und selbst monatelang liegen, immer aber nur so lange, als sie wirklich notwendig sind. Bei Knochenbrüchen müssen stets die beiden Gelenke, welche über und unter der Bruchstelle liegen, mit in den Verband hereingezogen werden, weil sonst nicht die nötige Festigkeit [* 26] des letztern herzustellen ist.
Vgl. außer den Lehrbüchern der Chirurgie: Ceßner, Handbuch der chirurgischen Instrumenten- und Verbandlehre (3. Aufl., Wien [* 27] 1863);
Troschel, Chirurgische Verbandlehre (8. Aufl., Berl. 1881);
Ravoth, Kompendium der Bandagenlehre (das. 1870);
Emmert, Verbandlehre (2. Aufl., Bern [* 28] 1871);
Bruns, Chirurgische Heilmittellehre (Tübing. 1873);
Esmarch, Der erste Verband auf dem Schlachtfeld (2. Aufl., Kiel [* 29] 1870);
Fischer, Handbuch der Verbandlehre (2. Aufl., Stuttg. 1884);
Heineke, Kompendium der Operations- und Verbandlehre (3. Aufl., Erlang. 1885);
Nußbaum, Der erste Verband (Münch. 1882).
[* 15] ^[Abb.: Verschiedene Arten des Verbandes. 1. Dessaultscher Verband. 2. Testudo (Knie). 3. Dolabra (Arm). 4. Involutio (Arm). 5. Stapes (Fuß). 6 u. 7. Handverbände.]