nach
Europa
[* 2] eingeführt worden sind, wo sie gegenwärtig einen beliebten Luxusartikel bilden. Solche Vasen,
[* 3] die meist
paarweise zur
Dekoration verwendet werden, dienen zur
Aufnahme von natürlichen und künstlichen
Blumen, von sogen. Makartbouketts
u. dgl. und werden meist auf Kaminsimsen, Kannenbrettern,
Konsolen,
Schränken,
Etageren etc. aufgestellt. Echte chinesische und japanische Vasen aus
Porzellan (s. Textfig. 4 u. 5) und
Bronze
[* 4] werden wegen ihres künstlerischen
Wertes und ihrer geschmackvollen
Dekoration besonders
bevorzugt.
(spr. wast-rikuár),Name eines franz. Schriftstellerpaars, von denen der eine,
Vast, geb. zu
Paris,
[* 13] als
Kommis in einem Handelshaus daselbst diente (gest. der
andre, Ricouard, geb. zu Talence in der
Gironde (gest. 1887), als Theaterreferent der »Opinion
nationale« und des
»Charivari« im Journalismus debütiert hatte, als beide sich zu gemeinsamer litterarischer Thätigkeit
verbanden. Sie schrieben seitdem eine
Reihe von
Romanen, in denen
sie denSpurenEmileZolas folgten, und die
in ihrem düstern, unerbittlichen
Naturalismus zum Teil großes Aufsehen erregten.
Wir nennen: »Les vices parisiens«, eine
Serie von
Romanen, mit den
Titeln: »Claire Aubertin« (1878),
(lat. pater), der Erzeuger eines
Kindes, und zwar ehelicher Vater derjenige, welchem in einer rechtmäßigen
EheKinder geboren wurden, außerehelicher (natürlicher) Vater, welcher
Kinder außer der
Ehe erzeugt hat, sowie der Adoptivvater,
d. h. derjenige, welcher durch einen rechtlichen
Akt einen andern an
Kindes Statt angenommen hat (s.
Adoption).
»Handbuch der hebräischen, syrischen, chaldäischen und arabischen
Grammatik« (Leipz. 1801) und »Litteratur
der
Grammatiken, Lexika und Wörtersammlungen aller
Sprachen der
Erde« (Berl. 1815; 2. Aufl. von
Jülg, 1847).
L. (Kopalbaum),
Gattung aus der
Familie der Dipterokarpaceen, harzreiche, kahle oder weichhaarige
Bäume mit
lederartigen Blättern, weißlichen, zu 13 achselständigen oder große, terminale
Rispen bildenden
Blüten
und fast fleischiger bis ledriger
Kapsel. Etwa zwölf tropisch-asiatische
Arten. Vateria indicaL., ein gegen 20 m hoher
Baum in
Vorderindien,
besonders auf der
KüsteMalabar, mit dickem
Stamm, länglichen, ausgerandeten Blättern und ansehnlichen
Blüten in gipfelständigen
Rispen. Das ausEinschnitten in die
Rinde ausfließende
Harz erhärtet an der
Luft und bildet den Manilakopal
(Pegnie, Pandum). Die
Samen
[* 20] werden gegen
Erbrechen etc. angewendet; auch gewinnt man daraus ein zu
Kerzen u.
Seifen dienendes
Fett (Vateriatalg, Piney tallow, s.
Talg, vegetabilischer).
altrömischem Recht ein der väterlichen Gewalt Unterworfener eignen Vermögens schlechthin unfähig: was er erwarb, erwarb
er dem Vater. Erst allmählich entwickelte sich das Pekulienwesen, wodurch dem Hauskind die Möglichkeit des Erwerbs eines Sondervermögens
gegeben ward. Der regelmäßige Beendigungsgrund der väterlichen Gewalt war nach römischem Rechte die förmliche Emanzipation
(s. d.). Gegenwärtig hört die v. G. schon durch eine eigne Haushaltung des Haussohns und durch die Verheiratung
der Haustochter auf.
Wenn endlich die Eltern ihre Einwilligung bei Verheiratungen ohne Grund versagen, so kann richterliche Ergänzung derselben
stattfinden. Nach dem deutschen Reichsgesetz vom über die Beurkundung des Personenstandes und die
Eheschließung (§ 32) steht jedoch nur großjährigen Kindern ein solches Klagrecht zu. Das moderne Recht und so auch der
Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 1501 ff.) kennen statt der väterlichen eine elterliche Gewalt, unter
welcher das minderjährige Kind steht. Sie steht dem Vater und nach dessen Tode der Mutter zu und begründet
für den Inhaber die Pflicht und das Recht, sowohl für die Person als für das Vermögen des Kindes zu sorgen, außerdem aber
auch das Recht der elterlichen Nutznießung an dem Vermögen des Kindes.