gebräuchlichen
Gefäße zur
Aufbewahrung derAsche (Cinerarien) oder Gebeine verbrannter
Leichen. Sie waren von verschiedener
Form und von verschiedenem
Material, meist aus
Thon, oft aus
Stein, ausnahmsweise auch aus
Metall; man findet sie sogar von
Glas,
[* 2] die dann in andre Urnen von
Blei
[* 3] oder in größere Steinbehälter gesetzt wurden. Der
Gebrauch der Urnen kommt
zuerst bei den Griechen vor; doch sind nicht, wie man früher annahm, alle antiken
Vasen,
[* 4] die in
Gräbern gefunden wurden,
zur
Aufbewahrung von
Asche benutzt worden, vielmehr nur zur Ausschmückung des
Grabes. In
Italien,
[* 5] besonders bei den
Etruskern,
waren (viereckige, am Deckel mit
Relief verzierte) Aschenkisten gewöhnlich.
Auch die keltischen, germanischen und slawischen
Völker bewahrten die
Asche Verstorbener in Urnen auf. Man findet in
Deutschland
[* 6] deren sehr viele in Grabhügeln und an Opferstätten von verschiedener
Größe und Form (s.
Gefäße, prähistorische). In
späterer Zeit verloren die Urnen ihre praktische Bedeutung als
Gefäße zur
Aufbewahrung vonAsche, behielten
aber ihre symbolische Bedeutung als
Gefäße des Totenkults und wurden häufig auf Grabdenkmälern in
Stein oder
Metall, bisweilen
aber auch als bloßer architektonischer Zierat an Gebäuden angebracht. In der ostasiatischen
Keramik
[* 7] wird die Urnenform auch
für
Vasen und andre
Gebrauchs- und Vorratsgefäße angewendet. Die gewöhnlichste Form der Urne zeigt
obige Abbildung.
der angeblich angeborne
Trieb mancher
Männer, welche sich durch den Zug
der geschlechtlichen
Liebe ausschließlich
zu männlichen Individuen hingezogen fühlen sollen. Solche
Männer werden Urninge und ihre
Liebe Uranismus
von der
VenusUrania genannt; während nach der
VenusDione der zum andern
GeschlechtNeigung fühlende Mann als »Dioning« bezeichnet
wird. Die
Wissenschaft verneint jedoch die
Berechtigung der
Annahme eines Uranismus, und die Strafrechtspflege nimmt bei der
Bestrafung von widernatürlicher Unzucht, welche zwischen
Personen männlichen
Geschlechts begangen wird,
auf solche krankhafte
Neigungen keine Rücksicht, wofern der Betreffende im übrigen zurechnungsfähig ist.
(Urfehde, Urfede), ehedem die eidliche
Versicherung eines Verurteilten, sich wegen der gegen ihn geführten
Untersuchung und zu vollstreckenden
Strafe nicht rächen zu wollen;
insbesondere der
Eid eines entlassenen und verwiesenen
Verhafteten, das Land, aus welchem er verwiesen worden, nicht wieder zu betreten, noch sich an dessen
Bewohnern zu rächen.
die Erzeugung von
Rohstoffen (z. B.
Landwirtschaft,
Bergbau). ^[= der Inbegriff aller Arbeiten, mittels welcher nutzbare Fossilien in der Masse des Erdkörpers ...]
[* 12]
der
»Exposition of the boundary differences between
Great Britain and
the
United States« (Glasg. 1840) sowie von
Paris
[* 16] aus in seiner
Schrift »La crise, ou la
France devant les quatre puissances«
(Par. 1840). Von 1847 bis 1852 war Urquhart Mitglied des
Unterhauses, wo er seine
Angriffe gegen
Palmerston fortsetzte. 1852 wurde
er nicht wieder gewählt, entfaltete dagegen während der neuen Verwickelungen, zu welchen die
orientalische Frage 1853
Anlaß
gab, sowohl in der
Presse
[* 17] als in öffentlichen
Meetings eine außerordentliche Thätigkeit, die aber bei der
Leidenschaftlichkeit seiner oft ganz abgeschmackten
Angriffe gegen die
Regierung wenig Beifall fand, so daß seine Kandidatur
für die Parlamentswahlen von 1854
¶
mehr
erfolglos blieb. Seitdem schränkte er seine öffentliche und schriftstellerische Thätigkeit ein. Er starb in
Neapel.
[* 19] Von seinen übrigen Schriften nennen wir: »Spirit of the East: travels through Roumeli« (1839, 2 Bde.);