klägerischen Anspruch widersprochen hat, aber den Urkundenbeweis für seine Einwendungen nicht antreten kann. Der Prozeß wird
alsdann im ordentlichen Verfahren fortgesetzt. Auf Grund des ergehenden Urteils kann sofort die Zwangsvollstreckung nachgesucht
werden. Eine Unterart des Urkundenprozesses ist der Wechselprozeß (s. d.).
Vgl. Briegleb, Einleitung in die Theorie der summarischen
Prozesse, S. 525 (Leipz. 1859);
Siegeth, Der Urkunden- und Wechselprozeß der deutschen Zivilprozeßordnung
(Pirna 1878);
Stein, Der Urkunden- und Wechselprozeß (Leipz. 1887);
die zur Beurkundung gewisser Thatsachen amtlich bestellten und insoweit mit öffentlichem Glauben (publica
fides) ausgestatteten Personen, wie Standesbeamte und Notare;
auch die in einem einzelnen Fall (z. B. bei
einer Hinrichtung) zugezogenen Solennitätszeugen.
(Beurlaubung), die zeitweilige und vorübergehende Entbindung von dienstlichen Geschäften. Das Urlaubswesen
ist, soweit es die Beamten und Militärpersonen angeht, durch besondere Dienstvorschriften geordnet, so z. B. für die
deutschen Reichsbeamten durch Verordnung vom Zum Eintritt in den Reichstag bedürfen Beamte nach
der deutschen Reichsverfassung (Art. 21) keines Urlaubs. Die entsprechende Bestimmung findet sich auch in den Verfassungsurkunden
verschiedener Staaten mit Rücksicht auf den Eintritt in die Landtage derselben, so in Preußen, Bayern und Württemberg, während
dazu in andern Ländern, z. B. in Sachsen, Urlaub für die Beamten erforderlich ist.
Eine Verkürzung des Gehalts tritt meistens nur bei längerm Urlaub ein. Mitglieder einer Volksvertretung können
auf kürzere Zeit von dem Präsidenten beurlaubt werden, so nach der Geschäftsordnung des deutschen Reichstags (§ 63) bis
zur Dauer von acht Tagen. Für längere Zeit kann nur die betreffende Körperschaft selbst den Urlaub bewilligen. Gemeine
Soldaten und Unteroffiziere erhalten bei kürzerm Urlaub ihre Löhnung fort, bei Beurlaubungen auf unbestimmte Zeit dagegen nur
Verpflegung bis zur Ankunft in der Heimat oder Marschverpflegungsgelder.
Dergleichen Beurlaubungen im großen (Beurlaubungssystem) kommen der Ersparnis wegen und mit Rücksicht auf die persönlichen
Verhältnisse der Mannschaften in allen Staaten vor (s. Beurlaubtenstand). Überschreitungen des Urlaubs
werden als Disziplinarvergehen und besonders streng bei Militärpersonen und Seeleuten geahndet. Endlich kommt auch bei Strafgefangenen
eine sogen. Beurlaubung (nach dem Progressivsystem) vor (s. Gefängniswesen, S. 1000 f.).
Ludwig, Philolog und Archäolog, geb. zu Osnabrück, studierte 1829-34 in Bonn, war
dann Lehrer in der Schweiz und in Italien, ward 1840 Privatdozent und 1844 außerordentlicher Professor in Bonn, 1847 ordentlicher
Professor in Greifswald, 1855 in Würzburg und wurde 1885 zum Geheimrat ernannt. Er begründete 1848 den Verein von Altertumsfreunden
im Rheinland; 1849-50 war er konservativer Abgeordneter in Berlin und Erfurt. Sein philologisches Interesse
war namentlich Plinius und Tacitus zugewendet; hierher gehören von seinen Schriften »Chrestomathia Pliniana« (Berl.
1857) und »Vindiciae Plinianae« (2 Hefte, Greifsw. 1853 und
Erlang. 1866) sowie »De vita et honoribus Agricolae« (Würzb. 1868),
»De vita et honoribus Taciti« (das. 1879),
die Textausgabe
von Tacitus' »Agricola« (das. 1875) u. a.
Besonderes
Verdienst hat er um die Topographie Roms und die antike Kunstgeschichte. Wir heben hierzu hervor: »Beschreibung Roms« (mit E. Platner,
Stuttg. 1845; Auszug aus Platners »Beschreibung der Stadt Rom«);
»Römische Topographie in Leipzig« (Stuttg. 1845 und Bonn 1845,
gegen Becker);
»Codex urbis Romae topographicus« (Würzb. 1874);
sodann »Skopas' Leben und Werke« (Leipz.
1863);
»Die Anfänge der griechischen Künstlergeschichte« (Würzb. 1871-72, 2 Hefte);
»Beiträge zur Kunstgeschichte« (Leipz. 1885).
Mit B. Stark und L. v. Jan leitete er auch 1864 bis 1866 die »Eos«. Außerdem
veröffentlichte er: »Die Glyptothek Ludwigs I. von Bayern nach ihrer Geschichte und ihrem Bestand« (Münch. 1867);
zahlreiche kleinere Abhandlungen und Vorträge, wie: »Joh. Martin v. Wagner« (Würzb. 1866),
»Baugeschichte Würzburgs« (das.
1875),
»Die Malerei in Rom« (das. 1877),
»Griechische Statuen im republikanischen Rom« (das. 1880),
»Pergamon« (Leipz. 1883),
»Römischer
Bilderhandel« (Würzb. 1885) u. a. Um die deutsche Litteraturgeschichte machte sich
Urlichs verdient durch Herausgabe von: »Charlotte v. Schiller und ihre Freunde« (aus Materialien ihrer Tochter,
Emilie von Gleichen-Rußwurm, Stuttg. 1860-65, 3 Bde.);
»Briefe Goethes an Johanna Fahlmer« (Leipz. 1875) und »Briefe an Schiller« (Stuttg. 1877).
Verzeichnis derjenigen Personen, welche in einer Gemeinde wohnhaft und zur Bekleidung des Amtes eines Schöffen
und eines Geschwornen geeignet sind.
Nach dem deutschen Gerichtsverfassungsgesetz (§ 36 ff., 85) soll
die Urliste für die Schöffenwahl auch zugleich als Urliste für die Auswahl der zum Schwurgericht (s. d.) zu berufenden Geschwornen
dienen.
(Urmij), ansehnlicher und wohlhabender Ort in der pers. Provinz Aserbaidschân, etwa 20 km
vom westlichen Ufer des Urmiasees (s. d.) in einer fruchtbaren und sehr gut angebauten Alluvialebene
gelegen, mit verfallenen Befestigungen und 32,000 Einw., darunter 28,000 Schiiten, meist türkischer Abstammung, 1500 Sunniten, 1000 Juden, 450 armenische
Katholiken und einige Hundert nestorianische Christen, die ihren eignen Bischof und eine nordamerikanische Mission haben.
Auch
Lazaristen und krankenpflegende Soeurs de St.-Vincent de Paul besitzen dort Niederlassungen.
Salzsee in der pers. Provinz Aserbaidschân, westlich von Tebriz, ca. 1220 m ü. M., 130 km
lang und 20-40 km breit. Er umschließt 6 größere Inseln sowie über 50 kleine Eilande und nimmt 14 größere Flüsse auf,
worunter der Adschi Tschai von O. her und der Gader, Tatau und Dschagatu von S. her die bedeutendsten sind;
doch hat er keinen sichtbaren Abfluß, so daß er sein Wasser nur durch Verdunstung abzugeben scheint. Er enthält so viele
salzige Bestandteile, daß keine Fische (wohl aber kleinere Tiere) in ihm leben;
die Tiefe ist gering, stellenweise
nur 1-1½ m (größte bis jetzt gefundene Tiefe 14 m);
ob er abnimmt, steht bei dem Mangel an neuern Beobachtungen nicht fest.
Fast ringsum ziehen sich in weiterm Abstand Gebirge, und an verschiedenen Stellen laufen Gebirgsarme in den See selbst aus. Ptolemäos
nennt ihn den Matianischen, Strabon Spauta, richtiger Kapauta (»blauer See«).
(lat., Totenurnen, Aschenkrüge), die bei vielen Völkern der Urzeit und des Altertums
mehr
gebräuchlichen Gefäße zur Aufbewahrung der Asche (Cinerarien) oder Gebeine verbrannter Leichen. Sie waren von verschiedener
Form und von verschiedenem Material, meist aus Thon, oft aus Stein, ausnahmsweise auch aus Metall; man findet sie sogar von Glas,
die dann in andre Urnen von Blei oder in größere Steinbehälter gesetzt wurden. Der Gebrauch der Urnen kommt
zuerst bei den Griechen vor; doch sind nicht, wie man früher annahm, alle antiken Vasen, die in Gräbern gefunden wurden,
zur Aufbewahrung von Asche benutzt worden, vielmehr nur zur Ausschmückung des Grabes. In Italien, besonders bei den Etruskern,
waren (viereckige, am Deckel mit Relief verzierte) Aschenkisten gewöhnlich.
Auch die keltischen, germanischen und slawischen Völker bewahrten die Asche Verstorbener in Urnen auf. Man findet in Deutschland
deren sehr viele in Grabhügeln und an Opferstätten von verschiedener Größe und Form (s. Gefäße, prähistorische). In
späterer Zeit verloren die Urnen ihre praktische Bedeutung als Gefäße zur Aufbewahrung von Asche, behielten
aber ihre symbolische Bedeutung als Gefäße des Totenkults und wurden häufig auf Grabdenkmälern in Stein oder Metall, bisweilen
aber auch als bloßer architektonischer Zierat an Gebäuden angebracht. In der ostasiatischen Keramik wird die Urnenform auch
für Vasen und andre Gebrauchs- und Vorratsgefäße angewendet. Die gewöhnlichste Form der Urne zeigt
obige Abbildung.
[* ]
^[Abb.: Urne von emaillierter Terracotta. Italienische Arbeit des 15. Jahrh. (Berlin, Kunstgewerbemuseum).]