vorgeschrieben sind; derselbe kann in den übrigen
Ländern die Dauer des in dem Ursprungsland gewährten
Schutzes nicht übersteigen.
Das
Übersetzungsrecht steht den
Urhebern bis zum
Ablauf
[* 2] von zehn
Jahren, von der Veröffentlichung des Originalwerks in einem
der Verbandsländer an gerechnet, zu. Rechtmäßige Übersetzungen werden wie Originalwerke geschützt. Auf
Grund einer
Bestimmung der Übereinkunft ist in Bern
[* 3] ein
»Büreau des internationalen
Verbandes zum
Schutz von Werken der Litteratur und
Kunst«
errichtet, welches unter den
Schutz der obersten Verwaltungsbehörde der
Eidgenossenschaft gestellt ist und seinen
Dienst unter
deren
Aufsicht versieht. Das
Büreau veröffentlicht die den
Interessen des internationalen litterarischen und artistischen
Rechtsschutzes dienende
Zeitschrift »Le
[* 4] droit d'auteur«. Die
Geschäftssprache des
Büreaus ist die französische.
Insoweit übrigens die einzelnen Litteraturkonventionen des
DeutschenReichs mit andern
Staaten den
Urhebern weiter gehende
Rechte
sichern als die
BernerKonvention, sind dieselben nach wie vor in
Kraft
[* 5] geblieben.
einer der drei schweizer. Urkantone, grenzt im O. an Glarus
und Graubünden,
im
S. an Tessin,
im
W. an Wallis
und
Unterwalden, im N. an Schwyz
und hat ein
Areal von 1076 qkm (19,5 QM.). Das Ländchen bildet ein mit
Hochgebirgen umrahmtes, nur unten offenes, streng gesondertes Hauptthal mit Nebenthälern. Die
Gebirge
der Westseite gehören dem östlichen
Flügel der
Berner Alpen an:
Dammastock (3633 m), Sustenhorn (3511 m),
Titlis (3239 m),
Uri-Rothstock (2932 m), während die der Ostseite:
Crispalt (3080 m),
Piz Tgietschen (3300 m),
Tödi (3623 m) u. a., im Zug
der
Glarner Alpen
liegen.
BeideSysteme verknüpft die Gotthardgruppe im S., wo die drei fahrbaren Übergänge des St.
Gotthard (2114
m), der
Furka (2436
m) und der
Oberalp (2052 m) zu den Nachbarkantonen überleiten. Ein wilder Felskamm, am
Vierwaldstätter See
mit dem
Axenberg endend, trennt Uri von dem schwyzerischen Muotathal; über diesen Zug
führt der rauhe
Kinzigpaß. So eingerahmt, bildet Uri das enge, rauhe
Thal
[* 8] der obern
Reuß,
[* 9] dessen Oberstufe das waldlose, alpengrüne
Ursern
ist, während zum eigentlichen Uri eine
Menge Nebenthäler sich
seitlich öffnen: von der
Linken das
Göschenen- und das Mayenthal,
von der
Rechten das Maderaner und das Schächenthal (s.
Reuß,
Fluß).
DasKlima
[* 10] ist im ganzen das rauhe der Gebirgsschweiz, erst im tiefern Reußthal mild. Im
Hospiz des St.
Gotthard (2100 m) beträgt das Jahresmittel -0,6° C., in
Andermatt (1448 m) 3°, in
Altorf (454 m) 9,4° C. Der
Kanton
[* 11] zählt
(1888) 17,285 Einw. Die
Urner sind ein durchaus katholisches Völkchen deutschenStammes (nur 392 Nichtkatholiken),
ruhig, friedlich, wenig intelligent und fest am Althergebrachten hängend. Das Ländchen ist dem
BistumChur
[* 12] zugeteilt; noch
bestehen drei Klöster.
In der Rinderzucht (12,193
Stück) beruht die Hauptkraft des
Landes.
GuterKäse, ebenso
Häute,
Talg und
Butter kommen zur Ausfuhr;Ziegen (10,891) und
Schafe
[* 13] (10,324) sind in großer
Menge vorhanden, weniger
Schweine.
[* 14] Auch
Holz
[* 15] bildet einen
namhaften Ausfuhrartikel, ebenso
Kirschwasser und Enzianbranntwein. Der
Feldbau ist unbedeutend, Weinbau unbekannt. Einen großen
Transit, dem einst die Gotthardstraße diente, besorgt in erhöhtem
Maß die
Gotthardbahn.
Die
Landsgemeinde wählt, ebenfalls auf vier Jahre, den
Regierungsrat, d. h. die aus sieben Mitgliedern
bestehende oberste
Exekutive, deren Leitung dem
Landammann übergeben ist. Das Kantonsgericht, der oberste
Gerichtshof des
Landes,
zählt neun Mitglieder und wird auf vier Jahre ernannt. Der
Kanton zerfällt in 20 politische
Gemeinden; die
Einteilung in die
zwei
Bezirke Uri und
Ursern ist gefallen.
Ursern ist lediglich ein besonderes Kreisgericht und die selbständige
Verwaltung der Korporationsgüter zugestanden.
Hauptort des
Kantons ist
Altorf (s. d.). Die Staatsrechnung für 1887 ergibt an
Einnahmen 304,202
Frank, an
Ausgaben293,389Fr.;
Ende 1887 betrugen die
Aktiva des
Kantons 144,028, die Passiva 1,046,972
Fr., was eine Landesschuld von 1,191,000
Fr. ergibt,
die hauptsächlich von der Beteiligung des
Kantons an der
Gotthardbahn herrührt. Geschichte. Das
Thal Uri wurde
von
Ludwig dem
Deutschen 853 der von ihm gestifteten Fraumünsterabtei zu Zürich
[* 18] geschenkt. Dadurch gelangte Uri unter die
Gewalt der
Reichsvogtei von Zürich.
Nach dem Aussterben der
Zähringer, welche dieselbe besessen hatten (1218), verlieh
Friedrich II. die hoheitlichen
Rechte über den Habsburgern; aber schon 1231 erwirkten sich die
Urner von seinem Sohn König
Heinrich (VII.)
die Reichsunmittelbarkeit, welche ihnen 1274 auch von
Rudolf vonHabsburg bestätigt wurde.
¶
Nachdem die Mediationsakte 1803 Uri wieder als selbständigen Kanton, aber ohne das Livinenthal, hergestellt, nahm es stets
Anteil an den Sonderbestrebungen der ultramontanen Kantone und machte im Sonderbundskrieg einen siegreichen
Einfall in sein früheres Unterthanenland Tessin,
kapitulierte jedoch nach dem Fall von Luzern Am gab sich Uri seine
erste Verfassung, die es 1888 revidierte. Nachdem durch die eidgenössische Volksabstimmung vom das Verbot der
Todesstrafe aus der Bundesverfassung entfernt worden, war Uri der erste Kanton, der dieselbe wieder einführte.