Nachdem sich beide schon 1245 vorübergehend mit Schwyz
zu einer
Erhebung gegen die
Habsburger verbunden hatten, schlossen sie 1291 mit
Uri
und Schwyz
das ewige
Bündnis der drei
Waldstätte und vereinigten sich zugleich untereinander zu dem Gemeinwesen Unterwalden, welches 1309 mit
Schwyz
u. Uri
von
Heinrich VIII. reichsfrei erklärt wurde. Zur Zeit der
Schlacht von
Morgarten hatten sich die Unterwaldner
gegen die über den
Brünig eingedrungenen
Österreicher zu verteidigen. Um 1350 trennten sich
Nid- und Obwalden
wieder; doch fanden
noch spät im 15. Jahrh. gemeinsame
Landsgemeinden beider
Länder statt, und in der
Eidgenossenschaft zählten sie nur als Ein
Bundesglied.
Daneben bildete das
Thal
[* 2]
Engelberg unter der Herrschaft des dortigen
Klosters ein besonderes Gebiet, welches
seit 1465 im
Schirm von Luzern,
[* 3] Schwyz
und Unterwalden stand und erst 1815 mit Obwalden
vereinigt wurde. Zur Zeit der
Reformation gehörte Unterwalden zu den fünf ihr
entschieden feindlichen
Orten. Der helvetischen
Verfassung von 1798 fügte sich Obwalden
ohne
Kampf, Nidwalden
aber erst, nachdem
infolge des verzweifeltsten
Widerstandes das Land von den
Franzosen in eine
Wüste verwandelt worden war (7.-9. Sept. 1798).
Im J. 1802 stellte Unterwalden im
Aufstand gegen die helvetische
Regierung seine
Landsgemeinden wieder her, welche durch die Mediationsakte 1803 garantiert
wurden.
Beide Landesteile nahmen teil am Sarner
Bund (1832) sowie am
Sonderbund 1846 und kapitulierten Nachdem
sie sich 1850 zum erstenmal
Verfassungen gegeben, unterwarf Obwalden
die seinige einer
Revision, ohne jedoch ihren Grundlagen
nahezutreten, welchem
BeispielNidwalden folgte. 1875 hat Obwalden
in anerkennenswerterWeise sein
Schulwesen verbessert,
dagegen im April 1880 die Wiedereinführung der
Todesstrafe beschlossen.
(ungar.Alsó-Fehér), ungar.
Komitat in
Siebenbürgen, wird von den
KomitatenHunyad,
Torda-Aranyos, Groß- und Kleinkokelburg und
Hermannstadt
[* 6] umschlossen, hat 3576,50 qkm (64,9 QM.),
ist im W. gebirgig und wird von der
Maros und dem
Kokel
(Küküllö) bewässert. Es hat (1881) 178,021 Einw. (meist
Rumänen,
die der griechisch-orientalischen und griechisch-katholischen
Kirche angehören). Es ist sehr waldreich
und fruchtbar und liefert
Weizen,
Korn,
Mais, sehr gutes
Obst,
Kartoffeln etc. Im südlichen Teil bei
Nagy-Enyed, in der sogen.
Siebenbürgischen
Hegyalja, gedeiht vorzüglicher
Wein (Ezelnaer und Csomborder Riesling). Die
Viehzucht
[* 7] ist bedeutend. Im S.
finden sich viele mineralische
Schätze, insbesondere die reichsten siebenbürgischen Goldgruben.
Bergbau
[* 8] ist
daher die Haupterwerbsquelle der Einwohner. Sitz des
Komitats, das von der
Ungarischen Staatsbahn durchschnitten wird, ist
Nagy-Enyed.
nach dem
Glauben der Alten der Aufenthaltsort der Gestorbenen, insbesondere der
Ort derStrafe für dieselben.
Schon nach der indischen
Mythe ist die Tiefe der Finsternis der Strafort für die gefallenenGeister. Bei
den Ägyptern wird die Unterwelt zum
Toten oder Schattenreich, in welchem
Osiris
[* 9] und
Isis,
[* 10] später
Serapis herrschen und
Gericht halten.
Die
Juden nannten die Unterwelt
Scheol (s. d.). Die Griechen sollen nach Diodor von
Sizilien
[* 11] die
Begriffe von
Hades,
Elysion und
Tartaros
von den Ägyptern entlehnt haben.
Unter
Tartaros oder Orkus verstanden sie ursprünglich
die Unterwelt, d. h.
den dunkeln
Raum, welchen man sich unter der
Erdscheibe dachte.
Bald ist ihnen der
Tartaros, auf dem die
Erde ruht, ein Sohn des
Chaos, d. h. der unendlichen
Leere überhaupt, bald als Kerker der
Titanen und der Verdammten der tiefste Teil der Unterwelt, aber
noch nicht Totenreich. Ebenso wird das
Reich des
Hades (eigentlich
Aïdes, »Unsichtbaren, Unterirdischen«) später zum Aufenthaltsort
der Verstorbenen, nur daß der Aufenthalt der
Seligen nach andern
Vorstellungen auch an das Ende der
Welt, auf die
Inseln der Seligen,
wie bei Hesiod, oder auf eine elysische
Flur, wie bei
Homer, verlegt wird.
Nach noch späterer
Vorstellung befand sich das Totenreich in der Mitte der
Erde; es war rings vom
Styx umflossen und der Eingang
zu demselben nur möglich durch den schlammigen
Kokytos;
Charon
[* 12] fuhr die von
Hermes
[* 13] geleiteten
Toten hinüber. Am jenseitigen
Ufer lag in einer
Höhle der schreckliche
Kerberos.
[* 14] Dann kam man auf einen geräumigen Platz, wo
Minos als
Richter saß und entschied, welchen Weg die
Seele wandeln solle. Der Weg teilte sich nun zum
Elysion, welches zur rechten Seite
des Einganges lag, und zum
Tartaros zur
Linken, als
Ort derStrafe für die Verdammten.
eine seichte
Stelle im
Meer oder Binnengewässer, an welcher
Sandbänke oder Felsriffe der Wasseroberfläche
so nahe kommen, daß die
Schiffahrt gefährdet wird;
im allgemeinen
s.
v. v. ^[richtig: s. v. w.] Treubruch, Unredlichkeit; im strafrechtlichen
Sinn die absichtliche
Verletzung einer Rechtsverbindlichkeit, welche sich zugleich als
Verletzung besondern
Vertrauens darstellt. In diesem
Sinn straft das deutsche
Reichsstrafgesetzbuch (§ 266) die von
Bevollmächtigten, Vormündern,
obrigkeitlich oder letztwillig bestellten Verwaltern fremden
Vermögens, Feldmessern,
Maklern, Güterbestätigern und andern
im
Dienste
[* 15] des öffentlichen Vertrauens stehenden
Personen verübte Untreue mit Gefängnis bis zu fünf
Jahren und nach Befinden
mit Verlust der bürgerlichen
Ehrenrechte. Daneben kann, wenn die Untreue begangen wurde, um sich oder einem
andern einen Vermögensvorteil zu verschaffen, auch noch auf
Geldstrafe bis zu 3000 Mk. erkannt werden. Die von einem öffentlichen
Beamten verschuldete Untreue wird als
Amtsverbrechen (s. d.) bestraft.
Landschaft im äquatorialen
Ostafrika, westlich und nördlich von
Uganda, dem es tributpflichtig ist, reicht
an das linke
Ufer des
Nils und an das rechte des
Mwutan Nzige, etwa 82,590 qkm (1500 QM.) groß. Im S. ist
das Land hügelig, im N. gegen den
Nil zu durchaus eben, von ungeheuern Schilfflüssen durchschnitten und mit lichtem
Wald
bedeckt. Der Anbau ist minder sorgfältig, die
Verwaltung,
Ordnung,
Anlage der Wege minder geregelt als in
Uganda. Die Bewohner,
die Wanyoro, gehen, wie die Waganda, ganz bekleidet, treiben
Ackerbau und halten
Zebus,
Ziegen,
Hühner,
[* 17] sind dabei aber kriegerisch.
(lat. uncia), ursprünglich der 12. Teil des römischen
As (s. d.), in vielen
Ländern sowohl eine
Gewichts- als
eine
Münz-, zum Teil auch eine
¶
mehr
Maßeinheit von sehr verschiedenem Wert. Als Gewicht war die Unze in Deutschland
[* 20] = 2 Lot oder 1/16 Pfd. (= 1/8 köln. Mark), in
Italien
[* 21] (oncia) der 12. Teil eines Pfundes; in England hat das Handelspfund 16 Ounces, das Troypfund (für edle Metalle etc.) aber 12 schwerere
Ounces. Als Apothekergewicht ist die Unze überall der 12. Teil des Medizinalpfundes und wird durch das
Zeichen £ bezeichnet. Als Münze diente die Unze entweder bloß als Rechnungsmünze, oder kam auch wirklich geprägt vor, so
die Goldunze (oncetta) in Sizilien, die Onza de oro in Spanien,
[* 22] Mexiko
[* 23] und den südamerikanischen Staaten, wo sie 16 bisherige
spanische Piaster im Wert von 65-66 Mk. galt. Als Längenmaß war die Unze in Italien s. v. w. 1 Zoll.