Rechtsverhältnis, gegründet auf die
Staatsangehörigkeit des Unterthanen (subditus personalis), oder ein nur vorübergehendes
Verhältnis, indem auch
Fremde als Unterthanen (subditi temporarii) behandelt werden, solange sie im
Staat weilen, diejenigen
ausgenommen, welchen nach völkerrechtlichem
Gebrauch die
Exterritorialität zukommt, z. B.
Gesandte. Gründet sich die Unterthanenschaft
lediglich auf den
Besitz unbeweglicher
Güter, so heißen die UnterthanenLandsassen (subditi reales, Forensen),
wenn sie nämlich
Grundstücke im Land besitzen, aber im
Ausland wohnen.
Letztere sind in dem Land, worin ihre
Grundstücke liegen, nur den
Gesetzen unterworfen, welche die
Grundstücke betreffen oder
ausdrücklich auf die Forensen mit ausgedehnt sind. Im engern und eigentlichen
Sinn versteht man aber
unter Unterthanen im
Gegensatz zu den
Fremden nur die
Angehörigen des
Staats, welche als Inländer (Staatsangehörige, Volksgenossen,
Regierte) zu der
Staatsgewalt in dem dauernden
Verhältnis persönlicher Unterordnung stehen. Die Unterthanenschaft in diesem
Sinn ist gleichbedeutend mit
Heimatsrecht oder
Staatsangehörigkeit (s. d.). Die politisch vollberechtigten Unterthanen
werden
Staatsbürger (s. d.) genannt.
einer der drei Urkantone der
Schweiz,
[* 2] grenzt im N. an Schwyz
und Luzern
[* 3] (durch den
Vierwaldstätter See
davon getrennt), im
W. an Luzern,
im
S. an Bern,
[* 4] im O. an Uri
und umfaßt 765 qkm (13,9 QM.). Der
Kanton
[* 5] wird durch den Kernwald in zwei seit
dem 12. Jahrh. getrennte Staatswesen (Halbkantone) geschieden: Nidwalden
(290 qkm
mit 12,520 Einw.) und Obwalden
(475 qkm mit 15,030 Einw.), von denen ersteres
den untern Teil des
EngelbergerThals und das Seegestade umfaßt, während das höher gelegene Obwalden
wesentlich durch das
Thal
[* 6] der
Sarner
Aa und das obere
EngelbergerThal gebildet wird.
Das
Klima
[* 7] ist am Seegestade mild, im Hochgebirge rauh. Der
Kanton zählt (1888) 27,550 Einw. Die Nidwaldner
sind ein »rüstiger, intelligenter Volksschlag«, dessen Verhältnisse in
einfachen, altertümlichen
Formen sich fortbewegen, gutmütig und abgeschlossen, gleich den Obwaldnern, welch letztere übrigens
an intellektueller Befähigung zurückzustehen scheinen. Die
Bevölkerung
[* 8] ist fast ganz katholisch und gehört zur
DiözeseChur.
[* 9] Es gibt noch sechs Klöster, unter denen das Benediktinerstift
Engelberg (s. d.) das angesehenste ist. ist ein
Hirtenland.
Die
Rinder
[* 10] (17,853
Stück) gehören größtenteils zur
SchwyzerRasse und sind meist
Kühe;
Butter und
Käse sind Ausfuhrprodukte.Stark ist auch der Bestand an
Ziegen (8308
Stück), geringer der an
Schweinen und
Schafen. Die
Matten und
Gärten
Unterwaldens sind mit zahllosen Obstbäumen besetzt;
Obst,
Obstwein und
Branntwein bilden Ausfuhrartikel, so auch die
Nüsse.
An den Waldungen (191 qkm) besäße Unterwalden eine unversiegliche
Quelle
[* 11] des Wohlstandes, wenn die Holzproduktion durch eine bessere
Bewirtschaftung gesteigert würde.
Das
Melchthal und
Alpnach haben schönen
Marmor.
Schwendi-Kaltbad hat eine geschätzte Eisenquelle von 4,7°
C. Die Seidenspinnerei und Kämmlerei von
Buochs ist eine
Filiale der
GersauerIndustrie; in
Hergiswyl arbeitet eine
Glashütte,
im Rotzloch eine Papierfabrik. Für den
Transit ist Unterwalden nicht günstig gelegen, sein
Markt ist Luzern;
es berührt bloß die große
Verkehrsstraße, welche der
See als Zugang des St.
Gotthard bildet. Hingegen liegt es im Bereich des allsommerlichen
Touristenzugs. Am
See liegen die Dampferstationen
Beckenried, Stansstad und
Alpnach; belebte
Kurorte sind:
Engelberg,
Schöneck,
Bürgistock, Melchseealp etc., und von
Alpnach führt durch das Sarner
Thal hinauf und über den
Brünig eine der belebtesten
Touristenrouten, der seit 1888 die Brünigbahn dient. Im Juni 1889 wurde die
Pilatusbahn eröffnet.
Die
Landsgemeinde wählt auch die oberste Exekutivbehörde, den
Regierungsrat, der aus sieben Mitgliedern
besteht, und das
Obergericht von neun Mitgliedern, beide auf je vier Jahre. Der
Präsident des
Regierungsrats führt den
TitelLandammann. Daneben besteht, gleichsam als legislatorisches
Organ des
Volkes, ein Kantonsrat, der in den
Gemeinden gewählt wird.
Eine Bezirkseinteilung besteht nicht; die Zahl der
Gemeinden beträgt sieben: Hauptort ist
Sarnen. Eine
ähnliche
Verfassung, vom hat Nidwalden,
nur daß der
Landrat, entsprechend dem Obwaldner Kantonsrat, auf sechs Jahre gewählt
wird und
Regierungsrat und
Obergericht je aus elf Mitgliedern bestehen und auf je drei Jahre gewählt werden.
Die Zahl der
Gemeinden beträgt elf; Hauptort ist
Stans. Für den berechnet sich der Vermögensbestand
Obwaldens auf 496,961
FrankAktiva, 99,150
Frank Passiva, also netto 397,811
Fr. Die Rechnung für das Betriebsjahr 1887/88 ergab
151,663
Fr.
Einnahmen, 143,683
Fr.
Ausgaben, demnach einen Überschuß der erstern von nahezu 8000
Fr. In Nidwalden
zeigt die Rechnung für
1887: an
Einnahmen 177,944
Fr., an
Ausgaben 161,660, also einen Saldo von 16,284
Fr., auf Ende 1887 ein reines
Vermögen von 124,934
Fr.
Geschichte. Über Unterwalden (intra montem), welcher
Name übrigens erst um 1300 auftaucht, herrschten die
Habsburger teils als
Grafen
des
Aar- und Zürichgaus, teils als Kastvögte mehrerer Klöster, die daselbst Grundbesitz hatten. Im 13. Jahrh.
bildeten das
ThalSarnen »ob dem Kernwald« und das
ThalStans »nid dem Kernwald« zwei gesonderte Gemeinwesen.
¶
mehr
Nachdem sich beide schon 1245 vorübergehend mit Schwyz
zu einer Erhebung gegen die Habsburger verbunden hatten, schlossen sie 1291 mit
Uri
und Schwyz
das ewige Bündnis der drei Waldstätte und vereinigten sich zugleich untereinander zu dem Gemeinwesen Unterwalden, welches 1309 mit
Schwyz
u. Uri
von Heinrich VIII. reichsfrei erklärt wurde. Zur Zeit der Schlacht von Morgarten hatten sich die Unterwaldner
gegen die über den Brünig eingedrungenen Österreicher zu verteidigen. Um 1350 trennten sich Nid- und Obwalden
wieder; doch fanden
noch spät im 15. Jahrh. gemeinsame Landsgemeinden beider Länder statt, und in der Eidgenossenschaft zählten sie nur als Ein
Bundesglied.
Daneben bildete das ThalEngelberg unter der Herrschaft des dortigen Klosters ein besonderes Gebiet, welches
seit 1465 im Schirm von Luzern,
Schwyz
und Unterwalden stand und erst 1815 mit Obwalden
vereinigt wurde. Zur Zeit der Reformation gehörte Unterwalden zu den fünf ihr
entschieden feindlichen Orten. Der helvetischen Verfassung von 1798 fügte sich Obwalden
ohne Kampf, Nidwalden
aber erst, nachdem
infolge des verzweifeltsten Widerstandes das Land von den Franzosen in eine Wüste verwandelt worden war (7.-9. Sept. 1798).
Im J. 1802 stellte Unterwalden im Aufstand gegen die helvetische Regierung seine Landsgemeinden wieder her, welche durch die Mediationsakte 1803 garantiert
wurden.
Beide Landesteile nahmen teil am Sarner Bund (1832) sowie am Sonderbund 1846 und kapitulierten Nachdem
sie sich 1850 zum erstenmal Verfassungen gegeben, unterwarf Obwalden
die seinige einer Revision, ohne jedoch ihren Grundlagen
nahezutreten, welchem BeispielNidwalden folgte. 1875 hat Obwalden
in anerkennenswerter Weise sein Schulwesen verbessert,
dagegen im April 1880 die Wiedereinführung der Todesstrafe beschlossen.