Als ersterMeridian (Nullmeridian) wurde der von
Greenwich festgesetzt; der Welttag soll der mittlere
Sonnentag
sein, sein Anfang soll aber nicht, der astronomischen Rechnung entsprechend, auf den
Mittag des
Meridians von
Greenwich fallen,
sondern, dem
Gebrauch des bürgerlichen
Lebens entsprechend, auf die
Mitternacht. Derselbe soll in 24 gleiche
Stunden zerfallen,
die von 0 bis 24 zu zählen sind. Diese Universalzeit ist nicht für das bürgerliche
Leben bestimmt,
für welche vielmehr die Ortszeit im
Gebrauch bleibt. Vgl.
Zeitdifferenz.
(lat., »Gesamtheiten«,
d. h. wissenschaftliche
Hochschulen), diejenigen öffentlichen Anstalten, auf denen die
Wissenschaften
vollständig und in systematischer
Ordnung gelehrt, auch die höchsten wissenschaftlichen (akademischen)
Würden
(Grade) erteilt
werden. Der lateinische
NameUniversitas bezeichnete ursprünglich nur die mit gewissen
Rechten ausgestattete
Körperschaft der
Lehrer und
Schüler (universitäten magistrorum et scholarium); erst allmählich wurden auch die Lehranstalten als solche
(sonst: studium, studium generale) Universitäten genannt und nachträglich dieser
Name auf den die Gesamtheit der
Wissenschaften umfassenden
Lehrplan der
Hochschulen gedeutet.
Unmittelbarer schlossen die ersten Universitäten sich an die alten
Kloster- und
Domschulen an, unter denen schon seit dem 8. und 9. Jahrh.
einzelne, wie z. B.
Tours,
[* 10] St.
Gallen,
Fulda,
[* 11]
Lüttich,
[* 12]
Paris,
[* 13] als scholae publicae von auswärts zahlreiche
Schüleran sich gezogen hatten. Demgemäß erscheinen die Universitäten bis ins 15. Jahrh.
ausschließlich als kirchliche Anstalten, die sich an ein
Domkapitel, Kollegiatstift u. dgl. anzuschließen
und auf
Ausstattung mit kirchlichen
Pfründen zu stützen pflegen.
Die Universität zu
Paris wurde Ausgangspunkt und
Muster für fast alle abendländischen Universitäten, besonders die englischen, unter
denen
Oxford
[* 16] durch eine
Auswanderung aus
Paris unter der
Königin Blanka von
Kastilien (1226-36) mindestens erst zu höherer Bedeutung
gelangte, und die deutschen. Eine mit besondern staatlichen und kirchlichen Privilegien ausgestattete
Körperschaft bildeten freilich schon früher die
Juristen in
Bologna. Als die Bedeutung derartiger gelehrter
Körperschaften
für das geistige
Leben der
Völker wuchs, nahmen die
Päpste die Schutzherrschaft über die neuen Anstalten in Anspruch und
dehnten den besondern
Gerichtsstand, welchen die
Kirche für ihre
Angehörigen besaß, auch auf die weltlichen
Universitätsgenossen aus. - Die innere
Organisation der Universitäten war auf die Verschiedenheit der
Nationalitäten gegründet, wobei
sich die kleinern an eine der größern anschlossen. So entstand in
Paris die
Einteilung in vier
Nationen: Gallikaner (zu denen
sich auch
Italiener, Spanier, Griechen und
Morgenländer hielten),
Picarden,
Normannen und
Engländer (welche
auch die
Deutschen und übrigen
Nordländer zu sich zählten).
Die Bakkalarien wurden von den einzelnen
Magistern ernannt; der
Grad eines
Lizentiaten wurde nach einer
Prüfung durch die Fakultätsmeister
von seiten der
Kanzler oder
Bischöfe erteilt, die aber zuletzt bloß ihre Bestätigung gaben. Nur die
Magister hatten das uneingeschränkte
Recht, alsLehrer ihrer
Fakultät aufzutreten. Sie hießen auch oft
Doktoren. In
Deutschland
[* 17] ernannten (promovierten,
krëierten) die drei alten oder obern
FakultätenDoktoren, die der freien
KünsteMagister. Die
Promotionen fanden meistens unter
festlichem Gepränge statt; als Zeichen der
Würde wurde dem Promotus der Doktorhut überreicht. - Ein drittes für die mittelalterliche
Verfassung der Universitäten wichtiges
Institut waren die
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mehr
Kollegien oder Kollegiaturen, ursprünglich kirchliche Anstalten, in welchen Studierende freien Unterhalt, Lehre
[* 19] und Beaufsichtigung
fanden. Eins der ersten Universitätskollegien war die berühmte PariserSorbonne (s. d.), gegründet um 1250 von Robert de Sorbon,
KaplanLudwigs IX. Den öffentlichen Kollegien traten, wo sie dem Bedürfnis nicht genügten, auch private Unternehmen ähnlicher
Art zur Seite, die auf Beiträge der Insassen begründet und von einzelnen Universitätslehrern geleitet
waren. Solche Bursen (bursae, davon Burschen) waren vorzugsweise in Deutschland verbreitet. Das Kollegienwesen entwickelte
sich am reichsten in Frankreich und England, wo auch der Unterricht zumeist in die Kollegien sich zurückzog. Gegenwärtig bezeichnet
man an deutschen Universitäten die Vorlesungen der Lehrer als Kollegien, ohne dabei an die geschichtliche Herkunft
dieser Bezeichnung zu denken. - Neben dem festern Kern jener Bursen und Kollegien bevölkerten die Universitäten des Mittelalters die sogen.
fahrenden Schüler, eine bunt gemischte, wandernde Gesellschaft, in welcher die verschiedensten Alters- und Bildungsstufen zusammentrafen
(s. Vaganten). In ihrem Schoß bildeten sich zuerst in rohen Umrissen die Anfänge der studentischen Sitten
heraus, die sich teilweise bis heute erhalten haben; so die Gewalt der ältern Studenten (Bacchanten) über die jüngern (Schützen,
Füchse).
Das Reformationsjahrhundert brachte eine Reihe neuer Universitäten, welche bestimmungsgemäß evangelischen (lutherischen oder calvinischen)
Charakter hatten, so: Marburg
[* 40] (1527), Königsberg
[* 41] (1544), Jena
[* 42] (1558), Helmstädt (1575), Gießen
[* 43] (1607), Rinteln
(1619), Straßburg
[* 44] (1621). Eine eigentümliche Mittelform zwischen Universitäten und sogen.
lateinischen Schulen (Gymnasien) bildeten in jener Zeit die akademischen Gymnasien oder gymnasia illustria, die von FreienStädten (Straßburg 1537, Hamburg
[* 45] 1610, Altdorf-Nürnberg 1578) und kleinern Landesfürsten (Herborn 1584 etc.) begründet wurden,
um dem Auswandern der Landeskinder vorzubeugen.
Mehrere dieser akademischen Gymnasien, wie Straßburg (1621), Altdorf (1623), Herborn (1654), entwickelten sich später zu wirklichen
Hochschulen. Während im protestantischen Norden
[* 46] die Universitäten im allmählichen Übergang Staatsanstalten mit einer gewissen korporativen
Selbständigkeit wurden, blieben die neuen jesuitischen Universitäten, wie Würzburg
[* 47] (1582), Graz
[* 48] (1586), Salzburg
[* 49] (1623), Bamberg
[* 50] (1648),
Innsbruck
[* 51] (1672), Breslau
[* 52] (1702), nach deren Muster auch mehrere der schon bestehenden katholischen Universitäten umgestaltet
wurden, dem ältern Typus im wesentlichen treu. - Auf den protestantischen Universitäten beginnt in dieser Periode die eigentliche Geschichte
des deutschen Burschentums.
Thätige Teilnahme der Studierenden an der Verwaltung der Universitäten fand nicht mehr statt; die Wahl junger studierender
Fürsten zu Rektoren war
bloße Form, da die wirklichen Geschäfte von Prorektoren, die aus der Zahl der Professoren erwählt
waren, geführt wurden. Statt dessen bildete die Studentenschaft für sich eine Art von Verfassung heraus, die ihre Grundzüge
teils aus dem mittelalterlichen Herkommen, teils aus den öffentlichen Zuständen der Zeit entnahm. Das
Landsknechtwesen, die fortwährenden Feldzüge, namentlich der Dreißigjährige Krieg, nährten auf den Hochschulen einen Geist
der Ungebundenheit, welcher das in seinen letzten Ausläufern noch an die Gegenwart heranreichende Unwesen des Pennalismus
(s. d.) erzeugte.
Auch kam damals an den deutschen Universitäten das Duell auf, indem die Studierenden sich mehr und mehr als geschlossener
Stand fühlten, in dem der Begriff der Standesehre Geltung gewann. Auf manchen Universitäten gab es daneben noch Nationalkollegia als eine
von den akademischen Behörden angeordnete oder geduldete Einteilung der Studentenschaft. Zum Teil in Verbindung hiermit, zum
Teil aber auch selbständig entwickelten sich nun die Landsmannschaften, welche zu Ende des 17. und das
ganze 18. Jahrh. hindurch das studentische Leben der deutschen Universitäten beherrschten.
Als förmliche Verbindungen mit besondern Statuten, Vorstehern (Senioren) und Kassen erlangten sie bald das Übergewicht über
die keiner Verbindung angehörigen Studierenden (Finken, Kamele,
[* 53] Wilde, Obskuranten etc.), maßten sich die öffentliche Vertretung
der Studierenden und damit zugleich eine gewisse Gerichtsbarkeit über dieselben an. Über die Ehrensachen
wie über die studentischen Gelage etc. wurden feste Regeln aufgestellt, welche man unter dem NamenKomment zusammenfaßte.
Der Druck, den die Landsmannschaften auf die Nichtverbindungsstudenten ausübten, war oft sehr hart. Viele der Wilden schlossen
sich den Verbindungen als sogen. Renoncen (Konkneipanten) an, welche sich bloß unter den Schutz der Verbindung
stellten, eine Abgabe zahlten und den Komment anerkannten. Die höchste Instanz für jede Universität bildete der Seniorenkonvent,
der namentlich den Verruf gegen Philister, d. h. Bürger, oder auch gegen Studenten auszusprechen und das öffentliche Auftreten
der Studentenschaft zu ordnen hatte. - Ebenso fällt in diese Zeit (von 1500 bis 1650) die Entwickelung
des akademischen Lehrkörpers zu der im wesentlichen noch heute geltenden Verfassung.
Danach bilden die ordentlichen Professoren (professores publici ordinarii) als vollberechtigte Mitglieder der vier Fakultäten
den akademischen (großen) Senat. Aus ihrer Mitte wählen im jährlichen Wechsel die ordentlichen Professoren
der einzelnen Fakultäten (ordines) die vier Dekane und sämtliche ordentliche Professoren den Rector magnificus, der an einigen
Universitäten auch Prorektor heißt, indem der Landesherr oder ein andrer Fürst als Rector magnificentissimus gilt.
Außerhalb des Senats stehen die außerordentlichen Professoren (professores publici extraordinarii), welche meist kleinere
Gehalte vom Staat beziehen, und die Privatdozenten (privatim docentes), welche nur die Erlaubnis (veniam
docendi), nicht aber die amtliche Pflicht, zu lehren, haben. Der Senat, dem der Staat einen ständigen juristischen Beamten
als Universitätsrichter (Universitätsrat) oder Syndikus beigibt, ist Verwaltungs- und Disziplinarbehörde der Universität
und übt seine Rechte, abgesehen von den Plenarsitzungen, entweder durch den Rektor und die Dekane oder auch
durch einzelne Ausschüsse aus. Der Rektor und die Dekane bilden, meist mit einigen gewählten Beisitzern, den engern oder kleinern
Senat.
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