Ungulata,
Huftiere. ^[= Ordnung der Säugetiere. Sie umfaßte früher alle diejenigen Säugetiere, deren ...]
Huftiere. ^[= Ordnung der Säugetiere. Sie umfaßte früher alle diejenigen Säugetiere, deren ...]
Stadt, s. Ung. ^[= (Ungh), ungar. Komitat am rechten Theißufer, zwischen Galizien und den Komitaten Zemplin, Szabolcs ...]
Landschaft im S. von Uniamvesi in Äquatorialafrika, [* 2] unter 5° südl. Br. Hauptort und Missionsstation ist Tabora (Kase), Knotenpunkt der Karawanenstraßen zum Tanganjika und zum Ukerewe, mit großen Warenlagern der arabischen Händler.
große Landschaft in Äquatorialafrika, südlich vom Ukerewe, östlich vom Tanganjika, vom 4.° südl. Br. durchzogen, nach Speke nicht viel kleiner als England, liegt zum großen Teil auf dem 1000-1200 m hohen Tafelland, welches die Wasserscheide zwischen Ukerewe, Tanganjika und Lufidschi bildet. Nach N. dacht es sich zum Ukerewe ab, dessen Südrand noch in seine Grenzen [* 3] fällt; hier umschließt es die ungemein fruchtbaren Landschaften von Usabi und Uhindi. Dieser nördliche Teil wird von den Bewohnern Usukuma (Mitternachtsland) nannt, im Gegensatz zu dem südlichen Utakama (Mittagsland).
Das Land ist im allgemeinen eins der fruchtbarsten und bevölkertsten im äquatorialen Osten. Zugleich ist es durch die Kreuzung der nach dem Tanganjika und dem Ukerewe führenden und bei der Missionsstation Tabora sich spaltenden Karawanenwege das belebteste und wichtigste Handelsland im Innern Ostafrikas. Das Land stand früher unter einem Herrscher, ist aber im Lauf seiner neuesten Geschichte in eine Anzahl von Kleinstaaten zerfallen. Die Bewohner, die Waniamwesi, sind dunkler von Farbe als ihre Nachbarn, schlagen die untern Schneidezähne aus und splittern eine dreieckige Lücke zwischen die zwei innern Schneidezähne der obern Reihe, tragen schwere Kupferringe um die Arme, rauchen und trinken stark, bauen aber ihr Land gut an, weben auf eignen Webstühlen, schmelzen Eisen [* 4] und sind als Händler oder Träger [* 5] überall zwischen Sansibar [* 6] und Udschidschi anzutreffen. Seitdem sich Araber zahlreich unter ihnen niedergelassen haben, sind sie verarmt, einzelne haben sich aber, wie jene, eifrig dem Sklaven- und Elfenbeinhandel gewidmet und es teilweise zu großem Wohlstand gebracht. S. Karte bei Artikel »Congo«.
(im Altertum Önoë), Stadt im türk. Wilajet Trapezunt in Kleinasien, am Schwarzen Meer, beliebter Aufenthalt reicher Mohammedaner, hat einen Hafen, Baumwollweberei, Schiffbau, Handel mit Holz, [* 7] Korn, Flachs etc. und 6000 Einw. (Mohammedaner und Griechen).
Die Umgegend ist reich an Eisen.
uniert, vereinigt, besonders von früher getrennten Religionsgenossenschaften (s. Union).
Griechen, diejenigen griech. Christen, welche sich mit Beibehaltung ihrer alten Kirchenverfassung, ihrer Sprache [* 8] beim Gottesdienst, ihrer Fasten und des Abendmahls unter beiderlei Gestalt, aber mit Annahme der Lehre, [* 9] daß der Heilige Geist auch vom Sohn ausgehe, der Lehren [* 10] vom Fegfeuer und vom Primat des Papstes mit der römischen Kirche wieder vereinigt haben. Im ganzen gibt es ihrer jetzt gegen 5 Mill., welche vorzüglich in Italien, [* 11] Polen, Siebenbürgen, Ungarn, [* 12] Kroatien, Dalmatien und in der Türkei [* 13] leben. S. Union.
(lat.), in eine Einheit, Gesamtheit verschmelzen, z. B. Staatsschulden, Anleihen.
(lat.), die »gleichförmige« Bekleidung der Militärpersonen sowie gewisser Klassen von Zivilbeamten.
Die Einführung derselben fällt in das 17. Jahrh. und kann als gleichzeitig mit der Errichtung der stehenden Heere angenommen werden.
Farbe, Schnitt und Stoff der Unifórm unterscheiden hauptsächlich die Soldaten verschiedener Länder und verschiedener Waffengattungen;
die daran befindlichen Abzeichen dagegen dienen zur Unterscheidung der einzelnen Truppenkörper sowie der verschiedenen Grade.
s. Presbyterianer. ^[= (griech.), Gesamtbezeichnung derjenigen Bekenner der reformierten Kirche im britischen Reich ...]
Dei filius (lat.), Anfangsworte der vom Papst Clemens XI. im September 1713 erlassenen Bulle, worin 101 Sätze aus Quesnels »Réflexions morales« verdammt wurden (s. Jansen).
Vgl. Schill, Die Konstitution Unigenitus (Freiburg [* 14] 1876).
(lat.), das Einzige in seiner Art, nur einmal Vorhandene, besonders von Münzen, [* 15] alten Kunstwerken, Holzschnitten etc. gebraucht.
s. Alëuten. ^[= (Katharinenarchipel), eine Inselkette, die sich in einem Bogen, dessen Sehne 1600 km lang ist, ...]
Flußmuschel. ^[= ( Phil.), Molluskengattung aus der Ordnung der Blattkiemer und der Familie der Flußmuscheln ...]
(lat.), Vereinigung, Verbindung, namentlich der Bund mehrerer Staaten. Geschichtlich merkwürdig sind namentlich die Kalmarische Union vom (s. Kalmar), die Utrechter Union vom (s. Niederlande, [* 16] Geschichte, S. 149) und die Union protestantischer Fürsten und Städte von 1608 zum Schutz ihrer gemeinsamen Religionsinteressen (s. Dreißigjähriger Krieg, S. 132). In Deutschland [* 17] versuchte ferner Preußen [* 18] 1850 eine Union der Klein und Mittelstaaten unter preußischer Führung, zu welchem Zweck das Erfurter Unionsparlament berufen ward (s. Preußen, S. 374). Im staatsrechtlichen Sinn versteht man unter Union die Verbindung zweier Staaten, welche unter einem und demselben Souverän stehen (s. Staat, S. 196).
Auf kirchlichem Gebiet bezeichnet Union die Vereinigung verschiedener Religions- oder Konfessionsparteien zu Einer Gemeinde oder Kirche. Der Trieb nach Beseitigung der kirchlichen Spaltungen zieht sich (unter stetiger Berufung auf Joh. 10, 16;. 17, 21-23; Eph. 4, 3-6). durch die ganze Geschichte der Kirche hindurch. Während aber die katholische Kirche bei ihren Attributen der Einheit, Allgemeinheit und Untrüglichkeit eine Union nur durch das Aufgehen aller andern Kirchenparteien in ihrer Gemeinschaft erstreben kann, erlaubt die evangelische Kirche bei ihrer prinzipiell freiern Stellung zum Dogma, zu der kirchlichen Verfassung und zu den gottesdienstlichen Einrichtungen eine Vereinigung zweier oder mehrerer Kirchenparteien innerhalb eines gewissen gemeinsamen Rahmens von Glaubensanschauungen und Kultuseinrichtungen unter einheitlichem Kirchenregiment.
Die ältesten Unionsversuche bezweckten Vereinigung der griechisch- und römisch-katholischen Kirchen und sind meist von den griechischen Kaisern aus politischen Rücksichten ausgegangen. Schon die Verhandlungen auf der Synode zu Lyon [* 19] 1274 führten dazu, daß die Griechen den Primat des römischen Bischofs anerkannten; die Kirchenversammlung von Konstantinopel [* 20] 1285 nahm aber alle Konzessionen wieder zurück. Denselben Mißerfolg erntete seit 1439 das Florentiner Konzil [* 21] (s. d.), so daß die Zahl der »unierten Griechen« (s. d.) eine sehr geringe blieb. Dagegen gelang die Union der Katholiken mit den Maroniten (s. d.) und einem Teil der armenischen Kirche (s. d.). Neuerdings haben die sogen. Altkatholiken (s. d.) wieder den Gedanken einer Union der christlichen Kirchen, zunächst der beiden großen katholischen, ins Auge [* 22] gefaßt, und etliche Gelehrte vereinigten sich im August 1875 zu Bonn [* 23] über das Dogma vom Ausgang des Heiligen Geistes. - Noch entschiedener scheiterten die Unionsversuche mit den Protestanten zunächst auf allen Reichstagen im Reformationszeitalter, dann bei verschiedenen Religionsgesprächen (s. d.) zwischen den Katholiken und Evangelischen. Ebenso erfolglos blieben auch die Unionsvorschläge von Staphylus, Wicel ¶
und Cassander unter Kaiser Ferdinand I., wiewohl auch protestantische Gelehrte, wie Hugo Grotius (s. d.) und Georg Calixtus (s. d.), den Gedanken aufnahmen. Was 1660 der Kurfürst von Mainz, [* 25] Johann Philipp von Schönborn, mehreren evangelischen Fürsten als Unionsgrundlage anbot, lief auf Akkommodation an die katholischen Unterscheidungslehren hinaus. Ernstlicher waren die Vorschläge des von den Höfen begünstigten Rojas de Spinola (s. d.) gemeint, welchem lutherischerseits Molanus (s. d.) und Leibniz (s. d.) entgegenkamen. Diese verhandelten mit Bossuet (s. d.), welcher aber gleichfalls nur auf Nachgiebigkeit der Protestanten rechnete. Das Thorner Blutbad, die Bedrängung der Protestanten in Frankreich und in der Pfalz, welche Friedrich Wilhelm I. von Preußen und andre evangelische Reichsstände zu Repressalien veranlaßten, und die Salzburger Protestantenverfolgung zerstörten vollends jede Hoffnung auf das Gelingen künftiger Versuche. - Im Jahrhundert der Reformation versuchten Wittenberger und Tübinger Theologen vergeblich eine Union mit der griechisch-katholischen Kirche; nicht minder erfolglos waren im folgenden Jahrhundert die Bemühungen des Patriarchen Cyrillus Lukaris (s. d.) um eine Union mit der reformierten Kirche.
Aussichten auf Erfolg hatten von Anfang an nur die Versuche einer Union zwischen Lutheranern und Reformierten, da diese zwar über nicht wenige dogmatische Punkte, namentlich über den Sinn der Einsetzungsworte des Abendmahls und über die Gnadenwahl, voneinander abwichen, dafür aber durch die Gemeinsamkeit des über allen Dogmatismus hinausgreifenden protestantischen Prinzips verbunden waren. Schon 1529 veranstaltete der Landgraf Philipp der Großmütige von Hessen [* 26] das Religionsgespräch zu Marburg [* 27] (s. Luther).
Aber die von Zwingli dargereichte Bruderhand stieß Luther von sich, und als nachher Melanchthon und seine Schüler an der Vereinigung fortarbeiteten, unterlagen sie dem Vorwurf des Kryptocalvinismus (s. d.). Nur vorübergehend hielt der 1570 geschlossene Vertrag von Sendomir vor (s. Dissidenten). Das zwischen sächsischen, hessischen und brandenburgischen Theologen 1631 zu Leipzig [* 28] gehaltene Religionsgespräch sowie auch das zu Kassel [* 29] 1661, welches der Landgraf Wilhelm V. zwischen den reformierten Theologen der Universität Marburg und den lutherischen zu Rinteln angeordnet hatte, bewiesen zwar die Möglichkeit einer Ausgleichung, und hervorragende Theologen, wie lutherischerseits Calixtus und reformierterseits Duräus, setzten die ganze Arbeit ihres Lebens für eine solche ein.
Aber der dogmatische Zelotismus zerstörte beständig die gemachten Ansätze. Aus Gründen der Politik sahen sich die reformierten, aber über ein lutherisches Volk herrschenden Hohenzollern [* 30] auf den Gedanken der Union der beiden evangelischen Konfessionen [* 31] hingewiesen. Friedrich I. von Preußen veranstaltete 1703 eine Unterredung lutherischer und reformierter Theologen in Berlin [* 32] (Collegium caritativum), allein die Errichtung einiger Unionskirchen und der Waisenhäuser zu Berlin und Königsberg, [* 33] in welchen sowohl ein lutherischer als auch ein reformierter Geistlicher unterrichten und das Abendmahl zugleich austeilen mußten, hatte ebensowenig den Fortgang der Vereinigung zur Folge als der zur Einführung der englischen Liturgie 1706 promulgierte Entwurf.
Als später König Friedrich Wilhelm I. sich bemühte, durch das Corpus Evangelicorum 1719 eine Union zu stande zu bringen, fanden die von den Tübinger Theologen Klemm und Pfaff proponierten 15 Unionsartikel so wenig Beifall, daß die Konsistorien zu Dresden [* 34] und Gotha [* 35] bei dem Reichstag zu Regensburg [* 36] nachdrücklich dagegen protestierten. Zwar wurde hierauf von Friedrich Wilhelm I. die Union wenigstens in seinem Reich realisiert, indem er selbst der calvinistischen Prädestinationslehre entsagte, dagegen die Annahme des reformierten Kultus forderte; aber schon Friedrich II. gab 1740 seinem Lande die alte Freiheit mit dem alten Kultus wieder zurück.
Das Reformationsjubiläum von 1817 gab der Union einen neuen Anlaß. In Preußen, wo Konsistorien und Universitäten schon seit Jahren beiden Konfessionen gemein waren, konnte die kirchenregimentliche Union ohne Schwierigkeiten vollzogen werden. Der König erließ eine die Übereinstimmung der Lutheraner und Reformierten im wesentlichen der Lehre voraussetzende Aufforderung an die Geistlichkeit, die Union zu fördern. Dieselbe wurde nunmehr auch 30. und 31. Okt. zu Berlin und Potsdam [* 37] durch gemeinschaftliche Abendmahlsfeier vollzogen.
Ferner wurde die Union zu stande gebracht 1817 in Nassau, 1818 in Rheinbayern, 1819 in Anhalt-Bernburg, 1821 in Waldeck-Pyrmont und Baden, [* 38] 1822 in Rhein- und Oberhessen, 1823 auch in Darmstadt, [* 39] 1824 in Hildburghausen, [* 40] 1825 in Lichtenberg, 1827 in Anhalt-Dessau. Eine mächtige Reaktion erhob sich dagegen besonders in Preußen, als Friedrich Wilhelm III. 1822 eine neue Kirchenagende (s. Agendenstreit) den Widerstrebenden aufdringen wollte. Es entstand unter der Führung des Professors Scheibel (s. d.) zu Breslau [* 41] eine Partei, welche den Kampf gegen den Rationalismus in der Landeskirche einem Kampf gegen Union und Agende steigerte und die Annahme beider als Verrat betrachtete (s. Lutherische Kirche).
Friedrich Wilhelm IV. gestattete nicht bloß diesen Altlutheranern, selbständige Gemeinden zu bilden, sondern machte auch den lutherischen Sonderbestrebungen innerhalb der Landeskirche die weitgehendsten Zugeständnisse. Ein Erlaß von 1852 stellte die Zusammensetzung des Oberkirchenrats zu Berlin aus lutherischen, reformierten und unierten Mitgliedern fest sowie den Modus der Entscheidung durch Separation der Mitglieder (itio in partes) bei rein konfessionellen Fragen.
Gleichwohl lehnte ein Erlaß von 1853 ausdrücklich jede Absicht einer Störung der Union ab und ordnete zugleich an, daß der altlutherische Ritus beim Abendmahl nur auf gemeinschaftlichen Antrag des Geistlichen und der Gemeinde gestattet sein sollte; 1857 ward derselbe noch von der Genehmigung der Konsistorien abhängig gemacht. Eine 1856 auf Befehl des Königs zusammen tretende, aus 40 Vertrauensmännern bestehende Konferenz sprach sich gegen eine bekenntnislose Union aus.
Der Name der Union selbst aber ward durch einen königlichen Erlaß vom für die alten Provinzen Preußens [* 42] festgehalten.
Vgl. Hering, Geschichte der kirchlichen Unionsversuche (Leipz. 1836-1838, 2 Bde.);
Nitzsch, Urkundenbuch der evangelischen Union (Bonn 1853);
Julius Müller, Die evangelische Union (Halle [* 43] 1854);
Schenkel, Der Unionsberuf des evangelischen Protestantismus (Heidelb. 1855);
Wangemann, Sieben Bücher preußischer Kirchengeschichte (Berl. 1859-60, 3 Bde.);
Nagel, Die Kämpfe der evangelisch-lutherischen Kirche in Preußen seit Einführung der Union (Stuttg. 1869);
Brandes, Geschichte der evangelischen Union in Preußen (Gotha 1872 bis 1873, 2 Bde.);
Finscher, Union und Konfession (Kassel 1873, 2 Bde.);
Mücke, Preußens landeskirchliche Unionsentwickelung (Brandenb. 1879).
(San Carlos de la Union), Hafenstadt des mittelamerikan. Staats Salvador, [* 44] an der ¶