Umgelt,
s. Ungelt.
s. Ungelt.
Jan Nepomucen, poln. General, geb. 1780 im Großherzogtum Posen, focht schon 1794 im Befreiungskampf Kosciuszkos mit, bildete 1806 zu Warschau eine Ehrengarde für Napoleon I., focht als Leutnant in einem poln. Ulanenregiment vor Danzig und Dirschau, fiel aber bei letzterer Stadt verwundet in die Hände der Preußen. Wieder frei, befehligte er im Kriege gegen Österreich (1809) die Vorhut des Generals Dombrowski und errichtete Ende 1809 das 10. polnische Husarenregiment, welches er 1812 als Oberst in Rußland befehligte, bildete Ende 1812, zum Brigadegeneral befördert, das Reiterregiment Krakusen und ward 1813 bei Leipzig verwundet. Wegen seiner Teilnahme an der Stiftung des patriotischen Bundes der Sensenträger (kossiniery) Anfang 1826 zu sechsjähriger Festungsstrafe in Glogau verurteilt, entfloh er beim Ausbruch der polnischen Revolution im Februar 1831 aus der Festung und ward in der Insurrektionsarmee sofort als Divisionsgeneral angestellt. In der Schlacht von Grochow 25. Febr. entriß er dem russischen Feldherrn Diebitsch den Sieg. Ebenso erwarb er sich am Narew (im März), bei Pultusk, am Liwiec (9. und 10. April), bei Kaluschin (im Mai) und beim Sturm auf Warschau (6. und 7. Sept.) hohen Ruhm. Nach dem Fall Polens von Preußen und Rußland geächtet und in Posen als Deserteur im Bild gehenkt, flüchtete er nach Frankreich. Später lebte er in London und dann zu Wiesbaden, wo er im Juni 1851 starb. Er gab außer mehreren polnischen Schriften über die Revolution ein »Récit des événements militaires de la bataille d'Ostrolenka« (Par. 1832) heraus.
eine Vertauschung des Verhältnisses von Oben und Unten derart, daß, was oben war, unten wird, und was unten war, oben. Die Umkehrung spielt in der Theorie des Tonsatzes mehrfach eine Rolle. Man spricht von einer Umkehrung der Intervalle, die nichts ist als eine Oktavversetzung des höhern Tons unter den tiefern oder des tiefern über den höhern. Die Umkehrung eines Intervalls ist immer dasjenige andre Intervall, mit welchem es sich zur Oktave ergänzt; es stehen also im Verhältnis der Umkehrung:.
1) Sekunde - Septime
2) Terz - Sexte
3) Quarte - Quinte
und zwar ist die Umkehrung eines reinen Intervalls wieder ein reines, die eines großen ein kleines und die eines verminderten ein übermäßiges und vice versa. Unter Umkehrung der Akkorde versteht man den Wechsel des Baßtons, d. h. man nennt alle Akkorde Umkehrungen, welche nicht den natürlichen Baßton haben; der natürliche Baßton ist aber nach der üblichen Auffassung der, welcher der tiefste ist, wenn die Töne des Akkords terzenweise übereinander aufgebaut werden. Man unterscheidet daher z. B. für den Dreiklang c.e.g dreierlei Lagen, d. h. zwei Umkehrungen (Umlagerungen):
a) Grundlage (Baßton c)
b) 2. Lage, 1. Umkehrung (Baßton e) = Sextakkord e.g.c
c) 3. Lage 2. Umkehrung (Baßton g) = Quartsextakkord g.c.e
Die Umkehrung eines Motivs (Thema in der Gegenbewegung), eins der interessantesten imitatorischen Wirkungsmittel, besteht darin, daß alle Stimmschritte des Themas in umgekehrter Richtung gemacht werden (steigend statt fallend, fallend statt steigend). Die Umkehrung kann wie jede andre Art der Imitation eine strenge oder freie sein. In der Fugenkomposition wird die Umkehrung des Themas vielfach verwendet, sei es, daß dieselbe als Antwort auftritt oder aber, daß sie selbständig durchgeführt wird (Gegenfuge). Vgl. Nachahmung. - In der Logik versteht man unter Umkehrung diejenige Veränderung, welche mit einem logischen Satz vorgeht, wenn der Subjektbegriff zum Prädikatbegriff und umgekehrt gemacht (Konversion, s. d.) oder derselbe aus einem bejahenden in einen verneinenden (oder umgekehrt) verwandelt wird (Kontraposition, s. d.).
s. Umschlag.
werden vielfach wegen der Form ihrer Bemessung und Veranlagung (Umlegung, Repartierung, Verteilung einer gegebenen Summe auf die Pflichtigen) Gemeinde- und Kreissteuern im Gegensatz zu Staatssteuern genannt.
im Versicherungswesen (Gegenseitigkeitsversicherung) dasjenige Verfahren, welches die jeweilig zu zahlenden Summen (z. B. bei eingetretenen Feuersbrünsten, Hagelschäden, Sterbefällen etc.) auf die Gesamtheit der Versicherten als Prämien umlegt und von denselben einhebt. Den Gegensatz zu demselben bildet das Kapitaldeckungs- oder Anlageverfahren. Letzteres bemißt die Prämie nach Maßgabe der Wahrscheinlichkeit des Eintritts und der Höhe der Gefahr, bez. der zu zahlenden Summe und legt, wenn diese Summe im Lauf der Zeit steigt, die Prämien als Prämienreserve verzinslich an, um den erhöhten Anforderungen der spätern Zeit genügen zu können und die Lasten möglichst gleichmäßig zu verteilen. Bei der Invalidenversicherung würden alle Mitglieder der versicherten (gleichalterigen) Gesellschaft von vornherein gleichviel zahlen, trotzdem die zu zahlenden Renten im Lauf der Zeit steigen. Bei einem reinen Umlageverfahren würden nur die jeweilig fälligen Renten eingehoben. Die Last würde im Anfang gering sein, später aber so hoch werden, daß eine Fortsetzung der Versicherung unmöglich würde. Um letztere wirklich fortführen zu können, müßten immer wieder jüngere beitragspflichtige Mitglieder neu herangezogen werden. Bei Neueinführung einer Versicherung, welche nur die fortab eintretenden, nicht auch die schon früher vorgekommenen Fälle der Verunglückung und der Invalidität berücksichtigt, würden die zu entrichtenden Prämien im Lauf der Zeit steigen, bis endlich bei genügender Ausdehnung der Versicherung ein Beharrungszustand erreicht wird. Ist die Gefährdung für alle Versicherten immer die gleiche, so hat das Kapitaldeckungsverfahren mit Prämienanspeicherung keine Berechtigung. Demgemäß ist das Umlageverfahren bei der Feuer-, bei der Hagelversicherung etc. anwendbar und am Platz. Die Frage, ob Umlageverfahren oder Anlageverfahren, war gelegentlich der Einführung der berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherung in Deutschland, dann vor Erlaß des Gesetzes über die Alters- und Invaliditätsversicherung der Arbeiter Gegenstand lebhafter Erörterungen. Für die letztere Versicherung wurde ein Mittelweg eingeschlagen, indem durch die in einem Zeitabschnitt gezahlten Beiträge die Kapitalwerte der in dieser Zeit fällig werdenden Renten gedeckt werden sollen. Vgl. Beutner, Umlageverfahren oder Kapitaldeckung (Berl. 1884); A. Wagner in Schönbergs »Handbuch der politischen Ökonomie«, Bd. 2, S. 816 (2. Aufl., Tübing. 1886).
(Umlauff), Ignaz, Komponist, geb. 1752 zu Wien, begann seine musikalische Laufbahn als Violinist des Wiener Hofoperntheater-Orchesters und wurde 1778 von Joseph H. zum Musikdirektor der Deutschen Oper ernannt. Zur Eröffnung derselben hatte der Kaiser selbst Umlaufs Oper »Die Bergknappen« bestimmt, welche beim Publikum großen Anklang fand und als der erste Waffengang im Kampf
gegen die Herrschaft der italienischen Oper in Deutschland historische Bedeutung erlangt hat. Er starb um 1799 in Wien. -
Sein Sohn Michael, geb. 9. Aug. 1781 zu Wien, gest. 20. Juni 1842 daselbst, ebenfalls Musikdirektor der Deutschen Oper in Wien und fruchtbarer Komponist, machte sich besonders verdient um die Werke Beethovens, den er bei den Aufführungen des »Fidelio« (1822) und der neunten Symphonie (1825), von deren Leitung Beethoven selbst bei seiner völligen Taubheit abstehen mußte, als Dirigent aufs wirksamste unterstützte.