Gesundheitsrücksichten 1860 in die
Heimat zurückgekehrt, privatisierte er zunächst in
Stuttgart,
[* 2] nahm 1864 die Diakonatsstelle
in
Pfullingen an, begab sich aber 1870 im Auftrag der englischen
Regierung von neuem nach
Indien und zwar nach
Lahor im
Pandschab,
um daselbst in
Verbindung mit einigen Sikhpriestern eine Übersetzung der heiligen
Bücher der
Sikh auszuführen. 1872 habilitierte
er sich in
Tübingen
[* 3] als
Privatdozent und erhielt 1874 die ordentliche Professur der orientalischen
Sprachen an der
Universität
zu
München,
[* 4] wo er starb.
Sein Hauptwerk ist »The Adi Granth, or the holy scriptures of the
Sikhs, translated from the original Gurmukhi« (Lond. 1877).
Außerdem veröffentlichte er: »Materialien zum Übersetzen aus dem
Deutschen ins
Hebräische« (Heilbr. 1854);
(Trumbscheidt,Scheidtholt,Trompetengeige,
Tromba marina, Tympanischiza), primitives, in
Deutschland
[* 6] im 14.-16.
Jahrh. und noch länger beliebtes
Streichinstrument, bestehend aus einem langen, schmalen, aus drei Brettchen
zusammengesetzten Resonanzkörper, über den eine einzige
Saite gespannt war, wenigstens nur eine Griffsaite, während etwa
noch hinzugefügte
Saiten als
Bordune unabänderlich mitgestrichen wurden.
Der zweifüßige
Steg des Trumscheits war nur mit
einem
Fuß aufgeleimt, während der andre, wenn die
Saite schwang, durch schnelles Berühren des Resonanzbodens einen etwas
schnarrendenTon hervorbrachte.
im allgemeinen der durch den
Genuß betäubender
Stoffe, z. B.
Opium,
Alkohol,
Haschisch,
Kumys und andrer
gegorner
Getränke, auf den
Organismus hervorgebrachte abnorme Zustand der Gehirnthätigkeit etc. Für gewöhnlich wird
die Trunkenheit erzeugt durch alkoholhaltige (spirituöse)
Getränke. Man unterscheidet als den ersten
Grad der
Trunkenheit den
Rausch. Derselbe gibt sich anfangs in einer
Steigerung des ganzen Lebensprozesses kund, die sich besonders als eine
höhere gemütliche Anregung im
Gemeingefühl durch Heiterkeit und Wohlbehagen, raschern
Puls, gerötetes
Gesicht,
[* 8] belebte,
glänzende
Augen, lebhafte, wechselnde
Vorstellungen und leicht zu
Gemütsbewegungen sich steigernde
Gefühle
zu erkennen gibt.
Beim zweiten
Grade, der Betrunkenheit (ebrietas), sind alle jene physischen
Erscheinungen gesteigert, zuweilen bis zu einer
Art von
Tobsucht und Zerstörungswut, das
Bewußtsein ist getrübt, die Geistesthätigkeiten verwirren sich, und es entsteht
Delirium. Als dritten
Grad unterscheidet man die sinnlose Besoffenheit, bei der die sensorische Nerventhätigkeit
völlig ruht, so daß dem
MenschenBewußtsein,
Empfindung und willkürliche
Bewegung
verloren gehen.
Den zur
Gewohnheit gewordenen übermäßigen
Genuß spirituöser
Getränke bezeichnet man als
Trunksucht oder Trunkfälligkeit
(ebriositas). Diese hat nach und nach eine dauernde Verderbnis des
Bluts, den
Alkoholismus oder die
Säuferkrankheit, zur
Folge.
Da das preußische Strafgesetz für
Verbrechen, welche im trunkenen Zustand begangen sind,
mildernde Umstände
bewilligt, so ist es für den
Gerichtsarzt wichtig, das Vorhandensein von Trunkenheit zu konstatieren.
Diese Aufgabe erfordert große Vorsicht und Beurteilung des individuellen
Falles, da die
Menge des genossenen
Getränks, welche
erforderlich ist, um Trunkenheit zu bedingen, bei verschiedenen
Personen äußerst verschieden
groß ist. Jedenfalls
wird der Nachweis erbracht werden müssen, daß zur Zeit der strafbaren
Handlung ein so starker
Rausch bestanden hat, daß
dadurch das
Bewußtsein getrübt und die freie besonnene
Aktion aufgehoben worden ist. S.
Trunksucht.
der gewohnheitsmäßige
Mißbrauch alkoholischer
Getränke, welcher zu einer Schädigung
des körperlichen, geistigen und sittlichen
Lebens
(Alkoholismus) führt. Unmäßiger Alkoholgenuß zerstört alle
Gewebe
[* 10] und
Systeme des
Körpers und vernichtet die normale
Konstitution des
Individuums und der
Rasse. Am frühsten erkrankt der Verdauungsapparat
bei dem Trunksüchtigen; auf der anfänglich katarrhalisch erkrankten Magenschleimhaut entstehen Geschwürsbildungen, ein
beständiges
Gefühl von
Druck und
Schmerz in der
Magengegend, Säurebildung, Appetitlosigkeit, häufiges,
bald täglich wiederkehrendes
Erbrechen von zähem
Schleim, besonders des
Morgens, auch
Blutbrechen.
Der
Katarrh des
Kehlkopfes, kenntlich durch die eigentümlich rauh belegte
Stimme, geht auf die innern feinen
Luftröhrenverzweigungen und Lungenbläschen über; Ausweitungs- und Zerstörungsprozesse führen zur Verkleinerung der Lungenoberfläche,
zur Behinderung der Blutzirkulation und des Gasaustausches in den
Lungen und erzeugen die bläuliche Gesichtsfarbe und die
Kurzatmigkeit der Trinker. Die gesteigerte Thätigkeit der
Nieren nach
Aufnahme von alkoholischenGetränken
führt nicht selten zur sogen.
BrightschenNiere, zur Nierenschrumpfung, einer
Krankheit, die meist zum
Tod führt und auch in der
Blutbeschaffenheit der Trinker und in den vielen schädlichen Einwirkungen, Durchnässungen etc.,
denen Trinker ausgesetzt sind, ihre
Ursache findet.
Auch der Genitalapparat erleidet bei Trunksucht krankhafte Veränderungen. Sehr mannigfach sind die
Störungen des
Nervensystems. Die Anhäufung von
Blut in den Hirnhäuten und im
Gehirn
[* 11] selbst, der
Austritt von
Blut (Schlaganfall)
mit der großen
Reihe von krankhaften
Störungen durch diese Vorgänge,
Entzündung der Hirnsubstanz und
Schwund, ähnliche Erkrankungen
und Veränderungen im
Rückenmark und seinen
Häuten sind die
Ursachen vieler
Erscheinungen:
Gefühl von
Taubheit,
Kribbeln, Ameisenlaufen, Empfindungslosigkeit, Muskelzittern,
¶
mehr
Krämpfe, Schwäche und Lähmung der Glieder,
[* 13] Störungen der Intelligenz bis zum vollen Wahn- und Blödsinn und zur allgemeinen Paralyse.
Auch das Auge,
[* 14] das Ohr
[* 15] und die Haut
[* 16] werden in ihren Funktionen durch den anhaltenden Mißbrauch der spirituösen Getränke beeinträchtigt.
Das Blut der Trinker wird reicher an Wasser und ärmer an Faserstoff und verändert sich in noch unbekannter
Weise in seiner Beschaffenheit; in den frühen Stadien des Alkoholismus findet eine exzessive Fettbildung statt. In allen Organen
und Geweben tritt eine abnorme Anhäufung von Fett auf, die selbst im Blut sich kenntlich macht. Es ist erwiesen, daß Trinker
viel häufiger erkranken als Nichttrinker, nicht nur an den von der toxischen Einwirkung des chronischen
Alkoholgenusses direkt verursachten krankhaften Veränderungen der einzelnen Organe, sondern daß sie wegen ihrer gesunkenen
Widerstandskraft auch mehr den allgemeinen Krankheitseinflüssen ausgesetzt sind.
Die Trinker verfallen auch allen Krankheiten in einem viel intensivern Grad als Nichttrinker; nicht nur, daß bei
allen entzündlichen Krankheiten, bei allen operativen Eingriffen und Wundverletzungen jene den Säufern eigentümliche Erkrankung
des Gehirns, das Delirium tremens, hinzutritt und den Verlauf der Krankheit sehr erheblich beeinflußt, sondern wegen der schlechten
Blutbeschaffenheit und der geschwächten Lebenskraft nehmen die auftretenden, sonst relativ ungefährlichen Krankheiten einen
bösartigen Charakter an. Die Trunksucht steigert die Sterblichkeit, indem viele Trinker nach Art einer akuten
Vergiftung oder nach einem Alkoholexzeß sterben; viel mehr aber gehen an den geschilderten Folgen der Trunksucht und an Verunglückungen
in der Trunkenheit zu Grunde.
Eine beträchtliche Anzahl von Selbstmorden geschehen in und aus Trunksucht. Die Lebensdauer der Trinker ist in
dem Maß verkürzt, daß, während ein normal Lebender im Alter von 20 Jahren eine Lebensdauer von 44,2 Jahren zu erwarten hat,
ein Trinker in gleichem Alter nur noch auf 15,6 Jahre rechnen darf. Die in der Trunksucht erzeugte Nachkommenschaft
ist schwächlich und kränklich und disponiert besonders zu Idiotie, Konvulsionen, Epilepsie etc. In Gegenden,
wo Trunksucht weit verbreitet ist, zeigt sich die Militärbrauchbarkeit der Jugend herabgemindert. Trunksucht erzeugt Müßiggang und Liederlichkeit
und wird dadurch eine der wirksamsten Ursachen der Einzel- und Massenarmut, zugleich aber auch der Vermehrung der Verbrecher
und der Verbrechen. Mehr als Armut und Unwissenheit ruft Trunksucht die Neigung zum Verbrechen hervor und beschönigt
sie.
In demKampf gegen die Trunksucht sind nur solche Mittel anzuwenden, die, den Anschauungen des Volkes angepaßt, auf Anerkennung und Mitthätigkeit
der Gesellschaft rechnen dürfen. Auch hier sollte man nur das zu erreichen suchen, was zu erreichen möglich ist. Die absolute
Unterdrückung des Genusses alkoholischer Getränke, die von vielen Seiten zum Prinzip erhoben ist, wird
nur in sehr beschränktem Maß zu erreichen sein und nur in einzelnen Ländern ein erstrebenswertes Ziel bleiben.
Der Kampf gegen die Trunksucht ist mit großer Energie von Vereinigungen selbstloser Männer unter verschiedenen Formen und nicht ohne
Verirrungen geführt worden (s. Mäßigkeitsvereine). Die gesetzlichen Maßregeln gegen die Trunksucht haben nicht
immer den beabsichtigten Erfolg gehabt, weil sie aus fiskalischen Gründen nicht immer streng durchgeführt werden, weil sie
leicht zu umgehen sind, und weil es fast unmöglich ist, eingewurzelte Gewohnheiten und Neigungen aus dem Volk durch das Gesetz
mit einemmal zu vertilgen. So hat das
Gesetz, welches den Verkauf aller spirituösen Getränke bei hohen
Strafen absolut verbietet und 1851 im StaatMaine (LiquorMaine law) und später auch in mehreren andern Staaten von Nordamerika
[* 17] eingeführt wurde, in keiner Weise bewirkt, was seiner Rigorosität und den Anstrengungen, es durchzuführen, entspricht.
Als wirksame Angriffspunkte der Gesetzgebung sind die Verminderung der Zahl der kleinen Brennereien, namentlich
der Hausbrennereien, anzusehen, ferner die Einschränkung des Kleinhandels mit Spirituosen, Verminderung der großen Zahl der
Schankstellen durch strenge Prüfung der Bedürfnisfrage und der Moralität des Schenkwirts. (England: Gesetze von 1828 und 1872,
nach denen der Betrieb eines Schankgewerbes nur auf Grund einer alljährlich zu erneuernden Konzession
gestattet ist. Gesetze in Norwegen
[* 18] 1871, in Schweden 1857 und 1869, nach denen in jeder Gemeinde die Zahl der Schenken durch die
Behörde unter Mitwirkung der Gemeindeorgane festgesetzt und die Schenken auf bestimmte Zeit an den Meistbietenden verpachtet
werden; niederländisches Gesetz von 1881, in Kraft
[* 19] getreten 1885; Gesetz für Galizien und die Bukowina von
1877, weitergehende Bestimmungen enthält ein für ganz Österreich
[* 20] geplantes »Gesetz zur Hintanhaltung der Trunkenheit«. Entsprechende
Bestimmungen für Deutschland enthalten die Gewerbeordnung von 1869, die Ergänzungsgesetze vom und vom
dann das Reichsstrafgesetz, § 361. Weiter als letzteres Gesetz gehen die Polizeistrafgesetze einzelner
Bundesstaaten sowie Gesetze in Schweden [1864], England [1872], Frankreich [1873] etc., welche diejenigen mit Strafe bedrohen,
welche in Wirtschaften, auf der Straßeoder an andern öffentlichen Plätzen im Zustand offenbarer oder Ärgernis erregender
Trunkenheit gefunden werden.) Weniger zuverlässig ist die Branntweinsteuer, weil eine zu hohe Besteuerung
die Defraudation geradezu provoziert, während eine zu geringe Steuer den Alkoholkonsum allerdings ganz direkt begünstigt.
Nachahmenswert ist die Maßnahme, die in Schweden, zuerst in Gotenburg (gotenburgisches System), ergriffen ist, um die Zahl
der Schankstellen zu vermindern und die Beförderung des Alkoholkonsums durch die Habgier der Schenkwirte
zu verhüten. Hier hat sich eine Aktiengesellschaft gebildet, um die Schankstellen (s. oben) anzukaufen und ohne jeden Nutzen
für sich den Handel im Sinn der Mäßigkeit zu betreiben. In einzelnen Staaten von Nordamerika wird der Schenkwirt gesetzlich
für alle Folgen der Trunkenheit, zu welcher er verholfen, haftbar, so daß er bei Verunglückungen eines
Trinkers an dessen FamilieSchadenersatz leisten muß und auch mit bestraft werden kann, wenn ein Trinker, dem er die Getränke
verabfolgt, ein Verbrechen begeht.
Von größter Bedeutung sind die Trinkerasyle zur Heilung Trunksüchtiger. In diesen Anstalten, in welchen nicht die unbeugsame
Strenge eines Gefängnisses, aber auch nicht die nachsichtige Zucht einer Krankenanstalt herrschen darf,
sollen alle Personen zwangsweise verwahrt werden, welche durch Trunksucht die Herrschaft über sich verloren haben, die Pflichten gegen
sich und ihre Angehörigen anhaltend vernachlässigen, sich und andern eine Gefahr werden können. In diesen Asylen sollen ferner
diejenigen Personen untergebracht werden, welche in der Trunkenheit eine gesetzwidrige Handlung begangen
haben und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt sind. Das erste Trinkerasyl wurde 1857 in Boston
[* 21] errichtet, bald waren alle Staaten
der Union diesem Beispiel gefolgt, und noch
¶