dem abendländischen Filioque (s.
Heiliger Geist) in die evangelische
Kirche über, ja es ward der scholastische
Lehrbegriff
von den altprotestantischen
Dogmatikern nur noch systematischer durchgeführt.
River,Fluß im nordamerikan.
StaatTexas, entspringt im N. desselben, ist wasserreich und mündet nach 530 km
langem
Lauf in die Galvestonbai. Er ist 300 km weit schiffbar.
aus
Metall,
Thon,
Glas
[* 5] und andern Materialien hergestellte
Gefäße, deren Grundformen der tiefe
Napf, die
flachere
Schale und der cylindrische
Becher
[* 6] sind. Wie noch heute bei den Naturvölkern ausgehöhlte
Kürbis-
oder Melonenschalen,
Kokosnüsse u. dgl. als Trinkgefäße dienen,
so wird auch bei den Urvölkern der aus ähnlichen
Stoffen hergestellte
Napf das erste Trinkgefäß gewesen sein, der bei wachsender
Kultur dann aus
Thonerde geformt und gebrannt wurde, und aus welchem durch Hinzufügung eines
Fußes die
Schale entstand.
Schale und
Becher sind die Trinkgefäße in den Homerischen Gedichten. Zu einem Trinkgefäß (Trinkschädel) hergerichtete
Menschenschädel werden in prähistorischen Fundstätten hier und da angetroffen (Byciskálahöhle in
Mähren).
[* 7] Die
Sitte,
aus den
Schädeln der Feinde zu trinken, war im
Altertum bei vielen Völkern
(Kelten,
Bojern und Skordiskern)
verbreitet. Auch die
Schädel der christlichen
Märtyrer und
Heiligen wurden in frühmittelalterlicher Zeit in
Kirchen und
Klöstern
sorgfältig aufbewahrt und vielfach als Trinkgefäße benutzt.
festliche Vereinigung zum
Zweck des Genusses geistiger
Getränke. Bei den Griechen
begann das Trinkgelage
(Symposion) nach der Beendigung des eigentlichen Festmahls (s.
Gastmahl), wenn der
Nachtisch aufgetragen und dem
guten
Geist ein Trankopfer dargebracht worden war.
Gäste, welche an dem Trinkgelage nicht teilnehmen wollten, waren berechtigt, sich
beim Auftragen des
Desserts zu entfernen. Getrunken wurde nur mit kaltem oder warmem
Wasser gemischter
Wein; das kalte
Getränk wurde noch mit
Schnee
[* 17] gekühlt.
Die Mischung selbst geschah im Mischgefäß (krater), gewöhnlich im
Verhältnis von 3 Teilen
Wasser zu einem Teil
Wein, höchstens
von 3 Teilen
Wasser zu 2 Teilen
Wein; aus dem
Krater
[* 18] wurde dann das
Getränk mit dem Schöpfer (oinochoë)
in die
Becher gefüllt. Man trank rote, weiße und gelbe
Weine und mischte diese
Sorten miteinander, namentlich magere, aber
boukettreiche
Weine mit fetten, auch wurden
Würzen oder
Honig oder sogar
Wohlgerüche zugesetzt. Auch
Obstweine wurden genossen.
Die Leitung des
Gelages übernahm ein von der
Gesellschaft gewählter oder durch das
Los (bez.
Würfel) bestimmter
Vorsteher (Symposiarch, basileus, archon tes poseos). Dieser setzte das Mischungsverhältnis fest, bestimmte die Zahl der
den Trinkern zu verabreichenden
Becher, die
Regel, nach denen getrunken werden mußte, und legte bei Zuwiderhandlungen gegen
diese
RegelnStrafen auf, die gewöhnlich darin bestanden, daß ein
Becher in einem
Zuge geleert werden mußte.
Wenn es auf starkes Trinken angelegt wurde (pinein pros bion), mußten tüchtige
Quantitäten geschluckt werden. Auch das
Zutrinken zur
Rechten um den
Tisch herum (epi dexia) und das Vortrinken von
Person zu
Person waren
Sitte. Nicht minder mußte
Strafe trinken, wer die vom Symposiarchen gestellten,oft scherzhaften Aufgaben, scherzhaften
Rätsel und
Fragen oder allerlei schwer ausführbare Kunststückchen nicht löste. Bei diesen
Gelagen herrschte große Ungezwungenheit
des
Tons und geistreiche, witzige Unterhaltung.
Zur
Erhöhung des Genusses traten
Flöten- und Zitherspielerinnen (Kitharistinnen) auf, jugendliche Sklaven produzierten mimische
Darstellungen, und selbst
Gaukler und Gauklerinnen wurden herbeigezogen.
Wer im Wettkampf das
Feld behauptete,
erhielt zur Belohnung einen
Kuchen; die Eingeschlafenen wurden verhöhnt und mit
Wein begossen. In
Rom
[* 19] wurde die Abhaltung besonderer
Trinkgelage, welche sich ebenfalls an die Hauptmahlzeit (coena) anzuschließen pflegten, erst allgemeiner, als die
Römer griechische
Sitten angenommen hatten.
Auch hier wurde das Trinken systematisch betrieben, und man hielt sich ziemlich streng an das griechische
Vorbild. Eine besondere
Sitte bildete das ad numerum bibere, wobei
man so viele
Becher leerte, als der
Name des zu Feiernden
Buchstaben enthielt, oder so viele Lebensjahre man ihm wünschte. Das in der Runde Trinken (circumpotatio) artete namentlich
bei den Leichenschmäusen derartig aus, daß dieser althergebrachte Brauch durch besondere
Gesetze der
Dezemvirn¶
mehr
verboten wurde. Während des Gelages spendete man den Göttern zahlreiche Libationen. Um denDurst zu reizen, wurden pikante Leckerbissen
serviert (bellaria). Eigentümliche Trinkgelage finden im Orient, namentlich in der Türkei,
[* 21] statt und zwar vor dem Abendessen bei
Gelegenheit des Servierens eines appetitreizenden Imbisses (Tschakmak-Zechen). Man trinkt nur Branntwein (Raki oder
Mastika), erst mit Wasser verdünnt, nach und nach aber immer ungemischter, und diese mit dem unschuldigen Titel eines Imbisses
belegten Gelage werden oft stundenlang fortgesetzt und arten schließlich zu wüsten Saufereien aus.
Die schiitischen Perser huldigen aber dem Wein. Ein Zechgelage in Persien
[* 22] führt den anspruchslosen Namen einer Bewirtung (mihmani),
wird im Enderun (Harem) abgehalten und zwar nach dem Nachtmahl. Die persische Trinketikette ist sehr lax, sie beschränkt sich
im wesentlichen darauf, daß der Trinker sich hüten muß, den Bart beim Trinken zu benetzen sowie Kleider und Fußboden mit
vergossenem Wein zu verunreinigen. Diese Gelage arten zu wahren Orgien aus; sie werden in öffentlichen
Gärten, ja sogar auf den Friedhöfen arrangiert.
Indes beteiligen sich an solchen Festen nur die Spitzen derGesellschaft. Bei den Deutschen finden wir schon aus den ältesten
Zeiten Nachrichten über Trinkgelage. Dieselben hatten zugleich eine religiöse Grundlage: die Seligkeit in Walhalla bestand vornehmlich
in der Teilnahme an den ewigen Göttergelagen, bei denen die HeldenMet und nur OdinWein zechten. An Stoff
konnte es nie fehlen, denn die unerschöpfliche Ziege des Heidrun füllte stets die Schale mit schäumendem Met.
Auf Erden wurden zu Ehren der Götter mancherlei Trinkfeste veranstaltet, den Göttern selbst wurden reichliche Libationen ausgebracht,
anfänglich von Met, später von Wein. So oft der Priester opferte, goß er ein Horn zu den Füßen des Götzen aus, füllte es
wieder und trank es ihm zu. In denTempeln wurden die Becher in folgender Ordnung geleert: der erste zu EhrenOdins, der zweite
zu EhrenThors und der Freyja, der dritte zum Gedächtnis berühmter Helden (Bragakelch) und der vierte zum
Andenken abgeschiedener Freunde (Minnebecher). So wurde das Trinken und das Abhalten von förmlichen Trinkfesten zur eigentlichen
Volkssitte.
Schon zu Anfang des 6. Jahrhunderts war sie ganz allgemein. »Sänger sangen Lieder und spielten die Harfe dazu; umher saßen
Zuhörer bei ehernen Bechern und tranken wie Rasende Gesundheiten um die Wette. Wer nicht mitmachte, ward für einen Thoren gehalten.
Man muß sich glücklich preisen, nach solchem Trinken noch zu leben.« So erzählt der römische Schriftsteller Venantius Fortunatus.
In gefüllten Bechern brachte man sich die durch die Sitte vorgeschriebenen Höflichkeiten dar: Willkommen,
Valettrunk, Ehrentrunk, Rund-, Kundschafts- und Freundschaftstrunk.
Hieran schloß sich das nach ganz bestimmten Regeln geordnete Zu- und Vortrinken, das Wett- und Gesundheittrinken (s. d.). So
pflanzte sich die Sitte festlicher Trinkgelage bis zum Mittelalter fort; sie wurden abgehalten in den Burgen
[* 23] der Ritter, in den Festsälen
der Städte, an den Höfen der Fürsten und selbst auch in den Refektorien der Klöster. Über das Trinken
bestanden ganz bestimmte durch Trinkordnungen festgestellte Gesetze, z. B. die Hoftrinkordnung des sächsischen KurfürstenChristian II. Die Chroniken des 15. und 16. Jahrh. berichten über die mit größter Verschwendung und Pracht gefeierten Trinkfeste
an den Höfen unglaubliche Dinge; der Wein wurde in großen Massen getrunken, und am Schluß des Gelages pflegte
die Trunkenheit eine allgemeine zu sein.
Besonders berühmt sind die Zechgelage am Hof
[* 24] Augusts des Starken, wo die sächsischen Kavaliere die Aufgabe hatten, ihre polnischen
Standesgenossen unter den Tisch zu trinken. Eine besondere Abart bildeten die studentischen Zechgelage;
besonders die UniversitätTübingen
[* 25] war durch Handhabung von Trinkregeln berühmt. Ein wahrhaft vorzügliches Gemälde eines
Studentengelages jener Zeit gibt MichaelMoscherosch in seinen »Wunderlichen und wahrhaften GesichtenPhilanders von Sittewalt«.
Ebenso gibt HansSachs in seinem Gedicht »Wer erstlich hat erfunden das Bier« eine drastische Beschreibung eines
Saufgelages. In der Gegenwart werden eigentliche Trinkgelage, d. h. Festversammlungen,
bei denen das Trinken Alleinzweck ist, nicht mehr abgehalten. Nur der studentische Kommers gehört in diese Kategorie. Freilich
greift die Sitte, Kommerse abzuhalten, mehr und mehr auch in andre, nicht studentische Kreise.
[* 26] Im gewissen Sinn kann man die
englische Sitte, daß die Damen nach dem Diner den Tisch verlassen, während die Herren zum fröhlichen und
starken Zechen beisammen bleiben, als die Abhaltung von Trinkgelagen bezeichnen.
Vgl. Schultz, Geschichte des Weins und der
Trinkgelage (Berl. 1868);
Samuelson, History of drink (2. Aufl., Lond. 1880);
Rogers, Drinks, drinkers and drinking (Albany 1881).