[* 1]
(Stiege), eine aus aufeinander folgenden
Stufen bestehende
Baukonstruktion von
Holz,
[* 7]
Stein oder
Eisen,
[* 8] durch
welche die
Verbindung zwischen übereinander liegenden
Räumen, z. B.
Stockwerken von Gebäuden, bewirkt wird. Hinsichtlich
der Form unterscheidet man: gerade Treppen
[* 9] (Fig. 1), bei denen die Wangenstücke gerade sind;
gebrochene Treppen
[* 1]
(Fig. 2,
3), bei welchen die
Richtung der
Wangen vom Antritt bis zum
Austritt ein- oder mehrmals wechselt und daher
mehrere geradlinige Treppenteile ohne oder mit Treppenabsätzen vorhanden sind;
doppelarmige Treppen (Fig. 4), bei welchen
eine Mitteltreppe in zwei Seitentreppen mit entgegengesetzter Steigung übergeht, wobei auf der erstern oder auf den beiden
letztern angetreten werden kann;
Wendeltreppen
[* 1]
(Fig. 5-7), bei denen die
Stufen, die an der äußern Seite breit und
an der innern schmal sind, in einer kreis- oder ellipsenförmigen
Richtung fortlaufen, und die Spindeltreppen heißen, wenn
die
Stufen an der innern Seite in einer runden oder eckigen
Spindel befestigt sind, Hohltreppen aber, wenn die Windungen der
Spindel in einem hohlen
Cylinder liegen;
gemischte Treppen (Fig. 8), welche aus gewendelten und geraden
Armen bestehen;
Schneckentreppen, welche die Form eines
Kegels haben, aber bloß zu Treppenanlagen in
Gärten und bei kleinen
Bergen
[* 10] dienen;
romanische Treppen, schiefe
Flächen ohne
Stufen, die zuweilen in
Türmen und andern Gebäuden in schneckenförmiger
Richtung angebracht werden;
Freitreppen, welche außerhalb der Gebäude angebracht werden, wenn die Hausthür
der Trockenheit wegen, oder weil sich
Souterrains im
Haus befinden, etwas hoch angelegt ist.
Kurze Treppen pflegt man nicht
zu unterbrechen, längern Treppen gibt man nach 13 oder 15 Steigungen Ruheplätze oder
Podeste. Jede ununterbrochene Treppe oder
Treppenabteilung heißt ein Treppenarm; daher nennt man aus je einem, zwei und mehr
Armen bestehende,
mit
Podesten versehene Treppen beziehentlich ein-, zwei- und mehrarmige. Bei
Anordnung der Treppe müssen
Auftritt und Steigung
in einem solchen
Verhältnis stehen, daß die Treppe bequem bestiegen werden kann.
Gute Verhältnisse der Steigung zum
Auftritt
sind 12:33, 14:32, 15:31, 17:30, 18:29, 19:26. Was die
Konstruktion der Treppen betrifft, so werden steinerne
Treppen aus gemauerten oder besser massiven
Stufen hergestellt, welche man untermauert, unterwölbt oder seitlich so einmauert,
daß sie die nötige Unterstützung finden.
Die hölzernen Treppen sind solche mit eingesetzten
Stufen, wobei
Tritt- und Futterbretter in
Wangen eingeladen, oder solche
mit
aufgesattelten
Stufen, wobei die letztern auf die Treppenbäume geschraubt oder genagelt werden.
Eiserne
Treppen werden aus einzelnen, meist durchbrochenen gußeisernen
Platten zusammengeschraubt. Bei Treppen aus gemischtem
Material
werden meist gemauerte
Stufen auf eisernen
Schienen oder gußeisernen Treppenbäumen angewandt, welch erstere mit schwachen
steinernen Auftrittplatten oder mit hölzernen
Auftritten belegt werden. Zum
Belegen hat
man in neuerer Zeit
auch hartgebrannte Thonplatten verwendet. Steinerne Treppen sind die solidesten, hölzerne Treppen nicht feuersicher, aber
elastisch und leicht herstellbar, eiserne Treppen zwar feuersicherer, doch bei
Bränden wegen ihrer eignen
Hitze schwer passierbar,
aber kompendiös und leicht elegant herzustellen.
Vgl.
Nix, Handbuch der Treppenbaukunst (Leipz. 1887).