die
Summe des Spezialfonds auf 6,444,022, also das Gesamtvermögen auf 12,068,845
Fr. Hauptstadt ist
Frauenfeld.
Geschichte. Thurgau war der
Name einer alten alemannischen
Grafschaft, welche ursprünglich außer dem
Kanton
[* 2] Thurgau auch die heutigen Kantone Zürich,
Uri,
Schwyz,
Zug,
Appenzell
[* 3] sowie
Stücke von St.
Gallen, Aargau
und Luzern
[* 4] umfaßte, aber durch die Lostrennung des westlichen Teils als eines besondern
Zürichgaues, durch die Immunitätsprivilegien des
Klosters St.
Gallen etc. zusammenschmolz. Nach dem Aussterben der
Grafen
von
Kyburg, welche die Landgrafschaft Thurgau besessen, kam dieselbe an
Rudolf vonHabsburg (1264). 1415 wurde infolge der
ÄchtungHerzogFriedrichs die hohe
Gerichtsbarkeit über den an
Konstanz
[* 5] verliehen, 1460 entrissen die Eidgenossen
das Land
Österreich
[* 6] gänzlich und machten daraus eine gemeine
Vogtei der sieben alten
Orte (ohne Bern).
[* 7] Unter dem
SchutzeZürichs wandte
sich der größte Teil des
Landes der
Reformation zu. Der Umsturz der alten
Eidgenossenschaft (1798) befreite den aus seiner
Unterthanenschaft, und die Mediationsakte erhob ihn 1803 zum selbständigen
Kanton mit einer Repräsentativverfassung,
die 1814 durch
Zensus, lange Amtsdauern, künstliche Wahlart etc. ein aristokratisches Gepräge erhielt.
Nach der
Julirevolution machte Thurgau unter der
Führung des
PfarrersBornhauser den Anfang mit der Demokratisierung der schweizerischen
Kantone durch seine neue, angenommeneVerfassung. Seitdem gehörte der Thurgau beständig zu den
liberalen
Kantonen, nahm teil an den
Badener Konferenzbeschlüssen, hob 1848 seine Klöster auf bis auf eins und erklärte
sich für
Annahme der neuen Bundesverfassung wie auch für die
Revisionen derselben 1872 und 1874. Nachdem schon 1837 und 1849 das
Grundgesetz revidiert worden war, begann 1868 eine neue Revisionsbewegung, welche Einführung des
Referendums und der
Initiative, der direkten Volkswahl der
Regierung etc. anstrebte und in der
Verfassung vom ihren
Abschluß fand.
Vgl. Puppikofer ^[richtig: Pupikofer (=
JohannAdam Pupikofer, 1797-1882)], Geschichte des Thurgaus (2. Aufl.,
Frauenfeld 1884);
Häberlin, Geschichte des
Kantons Thurgau, 1798-1869 (das. 1872-76, 2 Bde.);
»Thurgauische Beiträge zur vaterländischen Geschichte« (das. 1861 ff.).
Zu Anfang des 5. Jahrh.
n. Chr. tritt in dem heutigen Thüringen ein deutscher Volksstamm unter dem
NamenThüringer (Düringe) in der Geschichte auf. Sie sind Abkömmlinge der
Hermunduren, mit deren
Namen der ihrige nahe verwandt
ist. Zu Grenznachbarn und
steten Gegnern hatten sie im
Norden
[* 15] die
Sachsen, im
Westen die
Franken und im
Süden die
Alemannen. Sie
werden dann unter den deutschen
Völkerschaften genannt, welche den Hunnenkönig
Attila 451 auf seinem
Zug
nach
Gallien begleiteten. Zu Anfang des 6. Jahrh. hat sich ein großes thüringisches
Reich gebildet, dessen
Grenzen
[* 16] im
Norden
bis zur Niederelbe, im
Süden bis zur
Donau reichten.
Das nordöstliche Thüringen zwischen der
Unstrut und
Elbe ward hierauf den
Sachsen überlassen, der südwestliche Teil fiel an
Austrasien.
Fortan bezieht sich der
Name Thüringen vornehmlich auf das Gebiet zwischen
Harz undThüringer Wald,
Werra und
Saale.
Der südliche Teil um den
Main bis zur
Donau wurde allmählich fränkisches Gebiet und verlor den alten
Namen.
Dagobert I. von
Austrasien gab 630 den
Thüringern einen
Herzog in der
Person Radolfs. Derselbe focht tapfer gegen die
Slawen, lehnte sich dann
gegen den Frankenkönig Siegbert III. auf und brachte 640 die Unabhängigkeit Thüringens zu stande.
Karl d. Gr. gründete um 804 gegen die
Sorben die thüringische
Mark an der
Saale, derenInhaber unter
Ludwig
dem
Deutschen den
Titel Markherzöge (duces Sorabici limitis) führten, wie Thakulf um 849 und Radulf um 875. Diese
Würde wechselte
dann mehrfach, so daß es zur
Ausbildung einer einheimischen herzoglichen
Gewalt nicht kam; vielmehr dehnte der sächsische
HerzogOtto der
Erlauchte 908 nach dem
Tode des
MarkgrafenBurchard seine
Gewalt eigenmächtig auch über aus.
Nach dessen
Tod (912) behauptete sie sein Sohn, der nachmalige deutsche König
Heinrich I., gegen den König
Konrad I. Von den
fünf
Marken, in welche
KaiserOtto I. nach
MarkgrafGerosTode dessen große Sorbenmark zerteilte, verschwanden die nordthüringische
und die südthüringische frühzeitig wieder, weil überflüssig geworden durch die östlichern
Marken.
Ihnen entsprechen die
BistümerMerseburg und
Zeitz
[* 18] (später
Naumburg),
[* 19] wogegen das eigentliche Thüringen kirchlich von
Mainz
[* 20] abhängig
blieb.
Markgraf Ekkehard I. von
Meißen
[* 21] (985-1002) besaß auch über Thüringen eine Art herzoglicher
Gewalt.
Noch einmal, unter den
MarkgrafenWilhelm und
Otto (vonWeimar,
[* 22] 1046-1067), war Thüringen mit
Meißen vereinigt; doch erhob sich um diese
Zeit ein neues
Geschlecht in Thüringen, das die übrigen
Grafen, die sich nach
Käfernburg,
Schwarzburg,
Gleichen, Gleisberg,
Weimar nannten,
an Macht bald übertraf.
Ludwig der
Bärtige kaufte zwischen 1031
¶
Infolge davon ward das Land von allen Greueln des Kriegs heimgesucht, indem sich König Adolf 1294 und 1295 mit
Heeresmacht in Besitz des erkauften Landes zu setzen suchte, und diese Greuel wiederholten sich, als nach AdolfsSturz dessen
Nachfolger Albrecht I. ebenfalls Ansprüche auf Thüringen erhob. Nachdem aber Friedrich der Freidige (s. Friedrich 34) seinem Vater
die Wartburg entrissen und mit Diezmann die kaiserlichen Truppen bei Lucka geschlagen hatte, gelangte
er nach Diezmanns Ermordung zum alleinigen Besitz von Thüringen und erhielt dann von KaiserHeinrich VII. auch die förmliche Belehnung.
Auch entrissen sie im Verein mit ihrem dritten Bruder, Wilhelm dem Einäugigen, 1369 den von ihnen besiegten Vögten
von Plauen
[* 36] Ziegenrück, Auma und Triptis und kauften 1365 die Stadt Sangerhausen zurück. Nachdem 1373 mit den Landgrafen von Hessen
eine Erbverbrüderung geschlossen worden war, fand 1379 und definitiv 1382 nach Friedrichs des Strengen Tod eine Teilung statt,
der zufolge an Balthasar fiel. Balthasar hatte in Thüringen 1406 seinen Sohn FriedrichIV., den Friedfertigen
oder den Einfältigen, zum Nachfolger.