ein gemeinschaftliches Testament (testamentum simultaneum). Bei diesem gemeinschaftlichen Testament, welches
namentlich bei Ehegatten vorkommt, sind zwei oder mehrere Testamente formell miteinander verbunden. Gewöhnlich setzen hier
die gemeinschaftlichen Testierenden (Kontestatoren) sich oder Dritte gegenseitig zu
Erben ein (wechselseitiges, reziprokes
Testament), und ein solches Testament wird dann im
Zweifel als ein korrespektives angesehen, d. h. der Bestand der einen
letztwilligen
Disposition erscheint als abhängig von dem der andern; namentlich gilt hier der
Widerruf des einen zugleich
auch als solcher des andern
Testators.
Der
Entwurf des deutschen bürgerlichen
Gesetzbuchs (§ 1913) erklärt jedoch gemeinschaftliche Testamente für unzulässig.
Dem
Prinzip nach besteht völlige
Testierfreiheit, d. h. der
Testator kann über seinen
Nachlaß frei verfügen;
ein
Satz, welcher nur zu gunsten der sogen.
Noterben, d. h. der nächsten Blutsverwandten und des Ehegatten, eine Ausnahme
erleidet, welchen wenigstens der sogen.
Pflichtteil zukommen muß. Nur wenn ein gesetzlicher Enterbungsgrund vorliegt, kann
ein solcher
Noterbe von der
Erbfolge gänzlich und zwar durch ausdrückliche
Enterbung ausgeschlossen werden
(s.
Pflichtteil).
Endlich kann auch nach deutschem
Recht über
Stamm-,
Lehns- und Fideikommißgüter sowie über das
Vermögen,
welches nach dem ehelichen
Güterrecht dem überlebenden Ehegatten oder den
Kindern verbleiben muß, nicht oder doch nur in
beschränkter
Weise letztwillig verfügt werden.
Vgl.
Eichhorn, Das Testament Musterbuch für letztwillige
Verfügungen
nach dem allgemeinen
Landrecht etc. (Berl. 1885).
Auch ist es dem
Erblasser nach dem
Entwurf eines deutschen
Zivilgesetzbuchs unbenommen,
für den
Fall der Behinderung oder des Hinwegfalls eines Testamentsvollstreckers eventuell einen anderweiten Testamentsvollstrecker zu
erenennen ^[richtig: ernennen].
deBuch,La (spr. test d'bük),Stadt im franz.
DepartementGironde,
ArrondissementBordeaux,
[* 3] an der Südküste des
Bassins von
Arcachon des Atlantischen
Ozeans, durch eine Zweigbahn mit der Bahnlinie
Bordeaux-Bayonne verbunden,
hat
Seebäder, welche von den Bordelesen stark besucht werden, bedeutende Austernparke, Seefischerei und (1886) 5235 Einw.
Das umliegende Dünenland
(Le
[* 4]
Buch genannt) ist mit ausgedehnten Beständen von
Kiefern (welche
Harz in den
Handel liefern) und
Eichen bedeckt.
im altrömischen
Heer eine taktische
Stellung der
Soldaten zum
Schutz gegen Wurfgeschosse
und besonders zum
Angriff gegen eine befestigte Stadt, wobei die ganze Heeresabteilung die
Schilde über die
Köpfe hielt (vgl.
Abbild.);
s. auch
Aries.
[* 5] Bei denRömern auch s. v. w.
Lyra
[* 6] (s. d.), im 15.-17. Jahrh. s. v. w.
Laute (s. d.).
(Tetanus intermittens, Tetanille), eine
Krankheit, welche vorzugsweise bei
Kindern und jugendlichen Individuen
nach
Erkältungen und akuten
Krankheiten vorkommt. Dieselbe äußert sich in anfallsweise auftretenden tonischen
Krämpfen,
welche meist in den
Fingern beginnen und sich sodann auf den
Arm und die untern Extremitäten, meist symmetrisch
forterstrecken. In der
Regel werden vornehmlich die
Beugemuskeln befallen, wodurch die Extremitäten während des Anfalls in
starrer
Beugung
[* 8] der verschiedenen
Gelenke fixiert werden.
Die Anfälle dauern in manchen
Fällen nur minuten-, in andern stunden- und sogar tagelang. Das
Bewußtsein ist während des
Anfalls völlig intakt, die
Schmerzen mäßig.
In den freien Zwischenräumen sind die
Nerven
[* 9] abnorm leicht
erregbar und die
Krämpfe jederzeit durch
Druck auf die größern
Arterien und
Nerven der Extremitäten künstlich hervorzurufen.
Die
Krankheit dauert meist einige
Wochen und endet fast stets in
Genesung. Die Behandlung besteht in elektrischen und nervenberuhigenden
Kuren.