die für die
Wahrnehmung des öffentlichen Telegraphendienstes bestimmten
Betriebsstellen, sind jetzt meist mit den
Postanstalten (s. d.) vereinigt und, wie die Postämter, der
Oberpostdirektion des
Bezirks untergeordnet.
Für den
Eintritt in den Beamtendienst der Telegraphie sind im allgemeinen dieselben
Bedingungen
wie für den Postdienst zu erfüllen (s.
Postbeamte);
in
Deutschland
[* 7] ist jedoch der
Eintritt in die ausschließlich
für den technischen Telegraphendienst bestimmten Beamtenstellen in weiterm
Umfang als bei der
Post den versorgungsberechtigten
Militärpersonen vorbehalten.
internationale Vereinigungen von Vertretern der Telegraphenverwaltungen im
Interesse der Fortentwickelung
der internationalen Telegrapheneinrichtungen. Dem durch den
Deutsch-österreichischenTelegraphenverein, begründet
gegebenen
Beispiel folgten bald die romanischen
Staaten, von denen 1852
Frankreich,
Belgien,
[* 8] die
Schweiz
[* 9] und
Sardinien
[* 10] einen besondern
Verein bildeten, und nachdem die beiden Vereinsgruppen durch
Konferenzen zu
Brüssel
[* 11] und
Friedrichshafen 1858 eine
gegenseitige
Annäherung erstrebt hatten, traten sie 1865 in
Paris
[* 12] zu einem ersten internationalen Telegraphenkongreß zusammen,
durch welchen der internationale Telegraphenverkehr in einem für ganz
Europa
[* 13] gültigen
Vertrag seine Regelung
erhielt.
Als
Einheit des
Tarifs nahm er das
Telegramm von 20
Worten (Zwanzigworttarif) an. Die
Gebühren von einem Land zu dem andern wurden
im allgemeinen gleich gemacht, und nur bei
Ländern von ausgedehntem Flächenraum wurden mehrere Tarifzonen gebildet. Der
zweite internationale Telegraphenkongreß zu
Wien 1868 vereinigte die asiatischen
Verwaltungen mit der
europäischen Vereinsgruppe. Er schuf das internationale
Büreau in Bern
[* 14] als
Zentralorgan, welches die auf die internationale Telegraphie
bezüglichen Nachrichten zu sammeln, die
Arbeit der periodischen
Konferenzen vorzubereiten hat und durch Herausgabe des
»Journal
télégraphique« auch die
Wissenschaft fördert.
Auf dem drittenKongreß zu
Rom
[* 15] 1872 kam man überein, die großen Privatkabelgesellschaften zu den
Kongressen
zuzulassen, ohne ihnen jedoch
Stimmrecht einzuräumen. Der vierte
Kongreß, 1875 zu St.
Petersburg,
[* 16] teilte das internationale
Vertragsinstrument in zwei
Urkunden, von welchen die erstere, welche sich mit unveränderlichen Rechtsverhältnissen der
Verwaltungen
untereinander und dem
Publikum gegenüber befaßt, von den diplomatischen Vertretern der Staatsregierungen
unterzeichnet wurde, während der
Abschluß der zweiten, welche die reglementären Bestimmungen betraf, nur von den technischen
Delegierten erfolgte.
Dieser
Antrag fand zwar nicht allgemeine
Annahme, doch beschloß der
Kongreß weitere Vereinfachungen des
Tarifs, um die spätere Einführung eines Einheitstarifs vorzubereiten. Nach den Bestimmungen des
Berliner
[* 19]
Vertrags bildet sich
der internationale
Tarif aus einer
Gebühr für das
Wort, welche der
Staat des Aufgabegebiets und der
Staat des Bestimmungsgegebiets
(Terminaltaxen) und die etwa zwischen dem Aufgabe- und Bestimmungsgebiet liegenden
Staaten (Transittaxen) jeder für sich
erhebt.
Anstalten zur wissenschaftlich-technischen
Ausbildung von
Telegraphenbeamten. Die Telegraphenschule
in
Berlin ist aus einer 1859 von der preußischen Telegraphenverwaltung errichteten
Fachschule hervorgegangen,
welche den
Zweck hatte, sämtliche Beamte der Telegraphie, nachdem sie bei einem Telegraphenamt die notwendigen Vorkenntnisse
und Fertigkeiten sich angeeignet hatten, für den
Dienst theoretisch und praktisch auszubilden.
Infolge der auf dem wissenschaftlichen Gebiet der Telegraphie errungenen Fortschritte übertrug die Telegraphenverwaltung
die für den lokalen Telegraphenbetriebsdienst erforderliche theoretische und praktische
Ausbildung der
Beamten den
Oberpostdirektionen und ließ zum Besuch der Telegraphenschule nur eine beschränkte Anzahl solcher Beamten zu,
welche eine genügende wissenschaftliche Vorbildung besitzen und nach ihrem dienstlichen Verhalten zu der Erwartung berechtigen,
daß
sie den auf einen höhern Bildungsgrad berechneten
Vorträgen mit Nutzen folgen und sich später nach
Ablegung der höhern Telegraphenverwaltungsprüfung für die höhern
Stellen der
Verwaltung eignen. 1879 wurde die Telegraphenschule
in
Berlin zu dem
Rang einer technischen
Hochschule erhoben. Der
Kursus ist sechsmonatlich und währt vom 1. Okt. bis 1. April. Jährlich
werden zum Besuch der
Schule etwa 40 Beamte einberufen. Eine ähnliche Anstalt besteht in
Paris.
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