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Bei allen
bis jetzt beschriebenen Telegraphenapparaten bleibt zur Trennung der einzelnen
Buchstaben oder Schriftzeichen die
Leitung eine Zeitlang unbenutzt. In der
Multiplex- oder Vielfachtelegraphie werden diese notwendigen
Pausen ausgefüllt mit
der Schriftbildung auf einem zweiten, dritten etc.
Apparat, wobei die Leitung nacheinander mit sämtlichen
Apparaten in
Verbindung
tritt.
Allen Vielfachapparaten gemeinsam ist die Einrichtung einer kreisförmigen Verteilerscheibe aus
isolierendem
Material, auf welcher je nach Anzahl der
Apparate eine größere oder geringere
Menge metallischer
Sektoren befestigt
sind, die mit den einzelnen Apparatsätzen in
Verbindung stehen. Über diesen
Sektoren schleift eine metallische
Feder, an welcher
die Leitung liegt; letztere nimmt bei jeder
Umdrehung einmal aus jedem Apparatsatz die entsprechend vorbereiteten
Telegraphierströme auf und führt sie auf dem andern
Amt über eine gleichlaufende Verteilereinrichtung dem betreffenden
Empfangsapparat zu.
Der vierfache Telegraph [* 2] von Meyer ist auf die Übermittelung von Morsezeichen berechnet, die an vier Klaviaturen mit je acht Tasten vorbereitet werden. Der Verteiler enthält 50 voneinander isolierte Lamellen verschiedener Breite, [* 3] von denen 32 mit den Tasten der Klaviaturen verbunden sind, während die übrigen teils mit der Erde in Verbindung stehen und die nötigen Zwischenräume bewirken, teils für die Herstellung des Synchronismus benutzt werden. Die Schriftbildung erfolgt senkrecht zur Längsrichtung des Papierstreifens in polarisierten Empfangsapparaten.
Während Meyer und Baudot bei ihrem sechsfachen Typendruckapparat die Leitung jedesmal für eine Zeit an ein Apparatpaar legen, welche zur Erzeugung eines telegraphischen Zeichens ausreicht, läßt Delany die Wechsel so rasch aufeinander folgen, daß die Nachwirkung in den Elektromagneten sozusagen die stromlosen Pausen überbrückt und jeder Apparat ohne Rücksicht auf die andern arbeitet. Eine schwingende Stimmgabel vermittelt die Stromsendung durch den Elektromagnet eines phonischen Rades, dessen Achse eine über der Verteilerscheibe schleifende Kontaktfeder trägt. Je nach der Anzahl der einzuschaltenden Apparate sind die Kontaktplatten der Verteilerscheibe untereinander zu Gruppen vereinigt, so daß jeder Apparat in der Sekunde gleich oft mit der Leitung in Verbindung tritt. Erfolgt diese Verbindung häufig genug, z. B. 30mal in der Sekunde, so wirkt dies bezüglich des Telegraphierens ebenso, als ob die Leitung beständig am Apparat läge. Die Delanysche Einrichtung kann teils mit Morse, teils mit Typendruckapparaten betrieben werden und vermag angeblich bis zu 72 Telegrammen gleichzeitig zu befördern.
Den gleichen Zweck einer bessern Ausnutzung der Telegraphenleitungen hat man auch zu erreichen gesucht durch das Doppelsprechen (gleichzeitige Beförderung zweier Telegramme auf demselben Draht [* 4] in gleicher Richtung) und das Gegensprechen [* 5] (gleichzeitige Beförderung in entgegengesetzter Richtung). Bis jetzt hat sich nur das Gegensprechen bleibenden Eingang erringen können. Die erste diesem Zweck entsprechende Schaltung wurde 1853 von Gintl vorgeschlagen; ihm folgten Frischen, Siemens u. Halske, Edlund, Maron u. a. In neuerer Zeit sind einfache Methoden von Gattino, Fuchs [* 6] und Canter angegeben worden.
Fuchs, dessen Schaltung in [* 1] Fig. 16 (Tafel I) schematisch dargestellt ist, schaltet eine mit einem Hilfshebel a versehene Taste zwischen die beiden Elektromagnetrollen mm des Schreibapparats, so daß der abgehende Strom nur die eine, der ankommende aber beide Rollen [* 7] durchläuft: bei entsprechender Regulierung bleibt daher der Apparat des gebenden Amtes in Ruhe, während der Empfangsapparat anspricht. Drücken beide Ämter gleichzeitig Taste, so geben die mit entgegengesetzten Polen an Leitung liegenden Batterien einen doppelt so starken Strom, der die magnetisierende Wirkung der einen Rolle entsprechend verstärkt und auf beiden Ämtern das Ansprechen der Apparate herbeiführt, wobei jeder Apparat dem Batteriestrom des andern Amtes gehorcht.
In der Schaltung von Canter [* 1] (Fig. 17, Tafel I) sind die beiden Elektromagnetrollen mm des Farbschreibers ebenfalls getrennt, und die Taste, hier eine gewöhnliche, liegt zwischen ihnen; außerdem ist zwischen Mittelschiene und Ruheschiene der Taste ein Rheostat [* 8] R angebracht, in welchen so viel Widerstand eingeschaltet wird, daß beim Niederdrücken der Taste der eigne Apparat nicht anspricht und die magnetisierende Kraft [* 9] im Empfangsapparat die gleiche bleibt, ob nur auf einer oder auf beiden Seiten gearbeitet wird. Die Batterien liegen mit gleichen Polen an der Leitung. In oberirdischen Leitungen bis zu 350 km Länge sind mit diesen Schaltungen befriedigende Resultate erzielt worden; auf größere Entfernungen und in Kabelleitungen wird ihre Verwendung durch das Auftreten der Ladungserscheinungen erschwert.
Als Elektrizitätsquellen werden in der Telegraphie vorzugsweise galvanische Elemente (s. Galvanische Batterie) [* 10] benutzt; doch beginnt man neuerdings auch die Dynamomaschinen als Stromerzeuger für telegraphische Zwecke nutzbar zu machen.
Zum Bau der oberirdischen Telegraphenlinien bedient man sich imprägnierter Stangen von 7-10 m Länge und 12-15 cm Zopfstärke, an welche Isolationsvorrichtungen von Porzellan auf eisernen Stützen festgeschraubt werden. Die deutsche Reichstelegraphenverwaltung verwendet die von Chauvin angegebene Doppelglocke [* 1] (Fig. 18, Tafel I) auf hakenförmiger Schraubenstütze. Zur Herstellung der Leitungen wird in der Regel verzinkter Eisendraht von 2,5-5 mm Durchmesser benutzt; in neuerer Zeit kommt auch Bronze [* 11] zur Verwendung.
Die unterirdischen Linien bestehen aus Kupferdrähten oder Kupferlitzen, die mit Guttapercha isoliert sind; gewöhnlich werden 4 oder 7 solcher Adern zu einem Kabel verseilt und mit einer Schutzhülle von verzinkten Eisendrähten umgeben. Die in der Reichstelegraphenverwaltung gebräuchlichen Querschnitte sind aus [* 1] Fig. 19 (Tafel I), zu ersehen. Für die Überschreitung von Gewässern gibt man den Kabeln eine zweite Schutzhülle von stärkern Drähten und schließt sie außerdem in verzinkte gußeiserne Gelenkmuffen ein.
Unterirdische Leitungen sind weniger Beschädigungen ausgesetzt, erfordern aber vorzügliche Isolation und bedeutende Anlagekosten, während ihre Benutzbarkeit auf längern Strecken durch die den Kabeln anhaftenden Ladungserscheinungen eine gewisse Einschränkung erfährt. Schon bei Entstehung der elektrischen Telegraphie angewendet, haben dieselben erst seit 1876 eine größere Verbreitung erlangt, nachdem die deutsche Reichstelegraphenverwaltung mit der Anlage ihres ausgedehnten unterirdischen Liniennetzes bahnbrechend vorangegangen war. 1886 besaß Deutschland [* 12] 5648 km, Frankreich 1661 km, Großbritannien [* 13] 1146 km und Rußland 289 km unterirdische Linien.
Ungleich rascher und kräftiger haben sich die unterseeischen Verbindungen entwickelt. Die großen Seekabel sind ähnlich konstruiert wie die Landkabel, enthalten aber wegen der unvermeidlichen Induktion [* 14] nur Einen Leiter. 1851 wurde das erste brauchbare ¶
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Seekabel zwischen Dover [* 16] und Calais [* 17] ausgelegt, 1866 die erste Kabelverbindung zwischen Europa [* 18] u. Amerika [* 19] hergestellt. 1886 dienten bereits 12 Kabel dem telegraphischen Verkehr beider Weltteile: 8 davon gehen aus von Großbritannien und Irland, 2 von Frankreich nach Nordamerika; [* 20]
2 Kabel endlich verbinden Portugal [* 21] mit Südamerika. [* 22] 1887 betrug die Gesamtlänge der bestehenden unterseeischen Kabel 113,565 Seemeilen, darunter 103,396 Seemeilen im Besitz von Privatgesellschaften und nur 10,169 unter staatlicher Verwaltung.
Besondere Gestaltung erfährt die Telegraphie für bestimmte Zwecke, namentlich im Eisenbahnwesen, in der Feuerwehr und im Haus. Die Benutzung im Haus beschränkt sich meist auf die Anlage von Läutwerken (s. d.), welche mit Tableauanzeiger verbunden werden, um dort, wo das Läutwerk ertönt, den Aufgabeort des Signals zu erkennen. Diese Vorrichtungen gestalten sich zu Diebssicherungen, wenn das Läutwerk bei unbefugter Öffnung eines Fensters oder einer Thür in Thätigkeit tritt.
Man bringt hier Kontakte an, die am Tag bei offener Thür, aufgezogenem Rollladen etc. geschlossen sind, dann aber nicht auf das Läutwerk wirken, weil noch an einer andern Stelle durch eine Einstellvorrichtung der Strom unterbrochen ist. Werden nun abends Thüren und Fenster geschlossen (die Kontakte geöffnet), so schließt man bei der Einstellvorrichtung den Strom, und das Läutwerk schlägt an, sobald nun eine Thür oder ein Fenster geöffnet wird; das Tableau zeigt den Angriffspunkt.
Derartige Vorrichtungen können auch zu andern Zwecken benutzt werden: sie melden an einer entfernten Stelle, wenn im Dampfkessel [* 23] der Wasserstand zu niedrig steht, wenn im Gewächshaus oder in der Trockenkammer eine bestimmte Temperatur erreicht ist etc. Für manche dieser Zwecke wird die elektrische durch pneumatische Telegraphie ersetzt. Diese benutzt dünne, starkwandige Bleiröhren, welche von einem Ort zum andern eine vollkommen luftdichte Leitung herstellen. Am Aufgabeort ist in diese ein hohler Gummiball eingeschaltet, der beim Zusammendrücken die in ihm enthaltene Luft durch das Bleirohr in eine aus ebenen Wänden gebildete Gummikapsel am andern Ende der Leitung treibt und dieselbe aufbläst. Diese Volumveränderung der Kapsel kann leicht benutzt werden, um ein sichtbares oder, wie bei der pneumatischen Klingel, ein hörbares Zeichen zu geben. Vorteilhafte Anwendung findet die pneumatische Verbindung zur Verbindung von Uhren [* 24] mit einer Normaluhr (vgl. Uhr). [* 25]
Volkswirtschaftliches. Gesetzgebung und Verwaltung.
Für die finanzielle Behandlung des Telegraphen [* 26] kommt wesentlich in Betracht, daß der Telegraph nur von einzelnen Klassen, nicht, wie Post und Eisenbahn, von der Gesamtheit aller benutzt wird. Zur Zeit haben an dem Telegrammverkehr etwa teil: die Regierungs- und Staatstelegramme mit 12 Proz., die Handelstelegramme mit 52, die Börsentelegramme mit 13, die Zeitungstelegramme mit 8 und die Familientelegramme mit 15 Proz. In Europa entfällt gegenwärtig nur auf 3 Einw. ein jährlich abgesandtes Telegramm; mindestens drei Viertel der Bevölkerung [* 27] stehen dem Telegrammverkehr ganz fern, und es ist daher zu fordern, daß die Kosten der Telegraphie durch den Tarif vollständig gedeckt und Zuschüsse aus Staatsmitteln ausgeschlossen sind.
Die Telegraphie wurde von vornherein durch die meisten Staaten in öffentliche Verwaltungen genommen; außer Nordamerika befinden sich nur noch in wenigen andern überseeischen Ländern die dem öffentlichen Verkehr dienenden Telegraphen in Privathänden. Großbritannien, der einzige europäische Staat, wo der Telegraphenbetrieb in Privathänden länger das Feld behauptete, sah sich 1868 veranlaßt, ungeachtet der Abneigung gegen jede Art staatlicher Einmischung, welcher in dem englischen Volkscharakter liegt, die Telegraphen in Staatsverwaltung zu übernehmen.
Die Entschädigung, welche England damals für die noch dazu unzulänglichen Anlagen der vormaligen Privatgesellschaften zahlen mußte, betrug erheblich mehr als der Aufwand, welchen das ganze übrige Europa bis dahin für den Telegraphenbau verwendet hatte. Die großen überseeischen Kabelverbindungen sind mit wenigen Ausnahmen im Betrieb von Privatgesellschaften. Hier begünstigt den Privatbetrieb der Umstand, daß ein einzelner Staat völkerrechtlich nicht befugt ist, Telegraphenverbindungen zwischen zwei durch das Meer getrennten Ländern für sich allein zu monopolisieren, ferner, daß das mit den Kabelverbindungen verknüpfte ungewöhnlich hohe Risiko die Bedeutung des spekulativen Moments erhöht und die Privatthätigkeit besser an die Stelle der Thätigkeit der öffentlichen Gewalten treten läßt.
Die Gesetzgebung hat die Regalität der Telegraphen in Frankreich, Österreich, [* 28] Großbritannien, Italien, [* 29] der Schweiz, [* 30] Niederlande, [* 31] Portugal, Serbien, [* 32] Rumänien, Griechenland, [* 33] Britisch- und Niederländisch-Indien festgestellt, wobei Eingriffe in das staatliche Alleinbetriebsrecht meist mit Strafe gegen diejenigen, welche einen Telegraphen ohne Konzession anlegen, bedroht sind. In Deutschland gründet sich das Telegraphenregal auf Art. 48 der Reichsverfassung, wonach das Telegraphenwesen für das gesamte Gebiet des Deutschen Reichs als einheitliche Staatsverkehrsanstalt einzurichten ist. Eine kodifizierte Gesetzgebung wie die der Post besteht für die deutsche Telegraphie nicht; vielmehr ist die Regelung des Verhältnisses zum Publikum verfassungsmäßig der reglementären Anordnung vorbehalten. Diese Anordnungen sind durch die Telegraphenordnung vom erlassen.
Die Fernsprechanlagen werden in Deutschland ebenfalls als unter das Telegraphenregal fallend
betrachtet, und es werden nach
§ 28 der Telegraphenordnung die Bedingungen für derartige Anlagen vom Reichspostamt festgesetzt. Die Berechtigung
von Behörden und Privatpersonen zum Betrieb von Telegraphen ist neuerdings in Deutschland im Verordnungsweg dahin festgestellt
worden, daß ohne Kontrolle der Telegraphenverwaltung zugelassen werden können: a) den Landesbehörden die Anlage von Telegraphen
zu Zwecken, welche nicht unter das Ressort der Telegraphenverwaltung fallen
, solange die Anlagen nicht als
Verkehrsanstalten gebraucht werden; b) Privatpersonen die Anlage von Telegraphen innerhalb der eignen Gebäude und Grundstücke,
vorausgesetzt, daß der Besitzer innerhalb seiner Grenzen
[* 34] bleibt und mit der Anlage fremde Grundstücke sowie öffentliche Wege
und Straßen nicht überschreitet.
Das Telegraphenfreiheitswesen (Gebührenbefreiung für Reichsdiensttelegramme etc.) ist durch kaiserliche Verordnung vom geregelt. Durch Gesetz sind in Bezug auf das Telegraphenwesen nur hinsichtlich der Sicherung der öffentlichen Telegraphenanlagen Bestimmungen in den § 317 bis 320 des Reichsstrafgesetzbuchs getroffen, wonach die vorsätzliche Beschädigung der Telegraphenanstalten mit Gefängnis von 1 Monat bis 3 Jahren und die fahrlässige Störung des Betriebes mit ¶