Steinen ausgekleidet werden. Man verschließt sie fest mit einem eisernen Deckel, der nur ein kleines
Loch zum Entweichen
nicht kondensierbarer
Gase
[* 2] enthält. Derartige einfache
Apparate sind nur anwendbar, wo die
Dämpfe des zu sublimierenden
Körpers
sich sehr leicht kondensieren lassen. In andern
Fällen ist es notwendig, die
Dämpfe aus dem
Gefäß,
[* 3] in
welchem sie sich gebildet haben, abzuleiten und in besondern
Räumen zu verdichten. Dies geschieht z. B. bei der S. des
Schwefels,
dessen
Dämpfe in großen gemauerten
Kammern verdichtet werden.
Sind die
Dämpfe des zu sublimierenden
Körpers nicht entzündlich, so ist es vorteilhaft, sie durch einen Luftstrom, den ein
Ventilator liefert, in die Kondensationsräume zu treiben. Dies geschieht auch dann, wenn man das
Sublimat
in Form eines feinen
Pulvers und nicht als kompakte
Masse erhalten will, und zwar kann man statt der
Luft auch irgend ein indifferentes
Gas oder Wasserdampf anwenden.
MancheSublimate entstehen bei der Einwirkung von
Gasen auf starre
Körper,
z. B. wenn man ein Bündel von Eisendraht in dem
Hals einer tubulierten
Retorte erhitzt und trocknes
Chlor hindurchleitet. Es
entsteht dann
Eisenchlorid, welches sich in der
Retorte verdichtet.
(Summission, lat.), die Vergebung öffentlich ausgebotener
Arbeiten, bez. Materiallieferungen an den Mindestfordernden
auf
Grund schriftlich eingereichter geheimer
Angebote. Dieselbe ist eine allgemeine, wenn jedermann zur
Konkurrenz zugelassen
wird, eine beschränkte oder engere, wenn von vornherein eine Auswahl getroffen, die Zulassung vom Nachweis
bestimmter Fähigkeiten,
Berufs-,
Staats- oder Gemeindeangehörigkeit, Kapitalbesitz zur Kautionsstellung u. dgl.
abhängig gemacht wird. Über Bedeutung, Vorteile und Mißstände der S., dann über die in der neuern Zeit vorgeschlagenen
und durchgeführten Maßregeln zur Besserung vgl.F. C.
Huber, Das Submissionswesen
(Tübing. 1885). S.
auch
Staatsschulden, S. 204.
(Soboles, lat.), in der
Botanik s. v. w.
Ausläufer. ^[= (lat. Stolones), die an manchen Gewächsen aus den untersten Blattwinkeln seitwärts hervortreibende ...]
rosa (lat.), im Vertrauen, unter der
Bedingung der Verschwiegenheit.
Der
Ausdruck bezieht sich auf den Brauch im
Altertum, daß man bei Gastmählern eine
Rose als
Symbol der Verschwiegenheit über den
Gästen aufzuhängen pflegte.
(lat.), ursprünglich bei den
Römern das dritte
Treffen der
Schlachtordnung, welches den beiden ersten
Treffen
im Notfall zu
Hilfe zu kommen hatte, später überhaupt die
Reserve in derSchlachtordnung; dann Bezeichnung
für Hilfsmittel überhaupt, daher »in subsidium«, subsidiär (subsidiarisch),
s. v. w. unterstützend, hilfeleistend. Namentlich versteht man unter S.
Gelder, die
im Fall eines
Kriegs vermöge eines besondern
Vertrags (Subsidientraktats) ein
Staat dem andern zahlt (s.
Allianz). In
England werden mit dem
AusdruckSubsidiengelder (grants,
»Bewilligungen«) auch diejenigen
Gelder bezeichnet, welche vom
Parlament jährlich für die Land- und
Seemacht
bewilligt werden. Charitativsubsidien, die ehedem von der reichsfreien
Ritterschaft dem
Kaiser entrichteten zeitweiligen
Abgaben.
(lat.), die Verpflichtung durch Namensunterschrift zur
Teilnahme an einem Unternehmen oder zur
Annahme
einer
Ware, besonders einer litterarischen
Arbeit oder eines Kunstwerks, aber auch zur Übernahme von
Aktien oder zur Beteiligung
an einer
Anleihe (s.
Staatsschulden, S. 204). Die S. bewirkt für den Subskribenten rechtliche Verbindlichkeit, wenn
auch vom andern Teil alle Versprechungen sowohl hinsichtlich der Zeit der Lieferung als auch der
Beschaffenheit des zu liefernden
Gegenstandes eingehalten werden. Der Subskriptionspreis ist oft niedriger gestellt als der spätere Kaufpreis. Das Sammeln
von Subskribenten durch Buchhandlungsreisende wird nicht als Hausiergewerbe behandelt.
Wortklasse zu den Eigenschaftswörtern (Adjektiven) aus, die bloß ein einzelnes Merkmal bezeichnen. Schon die Alten teilten
das S. in verschiedene Klassen ein; die noch jetzt allgemein gebräuchlichen Einteilungen sind folgende. Je nachdem ein S. ein
bestimmtes, persönliches Wesen oder eine ganze Gattung von Personen, Sachen oder Begriffen bezeichnet, heißt es
Nomen proprium (Eigenname) oder Nomen appellativum (Gattungsname). Das Appellativum kann wieder Abstractum oder Concretum sein,
je nachdem es entweder etwas bloß Gedachtes oder Vorgestelltes, oder etwas wirklich im Raum Vorhandenes bedeutet.
Andre Unterarten des Nomen appellativum sind die Collectiva (Sammelwörter), die eine Gesamtheit von Individuen bezeichnen,
wie z. B. Volk, Menge, Schar, und die Materialia (Stoffwörter), wie Gold,
[* 10] Wasser, Wein, Getreide.
[* 11] Für die
historische und vergleichende Sprachforschung sind alle diese Unterschiede nicht vorhanden, da die Substantiva aller Arten
und selbst die Adjektiva und Partizipia fortwährend ineinander übergehen, auch die Eigennamen stets aus einem Appellativum
entstanden sind und auch wieder zu einem solchen werden können, wie z. B.
Cäsar ursprünglich »Töter, Mörder« bedeutete, dann ein Beiname des GajusJulius Cäsar, hierauf der gewöhnliche Titel der
römischen und später der deutschen »Kaiser«, zuletzt in manchen Fällen im Deutschen wieder ein Eigenname geworden ist. Das
S. ist neben dem Verbum der wichtigste der Redeteile, und es gibt keine Sprache,
[* 12] der das S. fehlt. Die Flexion
der Substantiva durch angehängte Kasusendungen (s. Kasus) heißt Deklination.