aschgrau und dunkelbraun gefleckt. Der Alpenstrandläufer (T. [Pelidna] alpinaCuv.), 15-18
cm lang, im
Sommer oberseits rotbraun,
schwarz gefleckt, unterseits weiß mit schwarzen Schaftstrichen, an Unterbrust und Vorderbauch schwarz, im
Winter oberseits
aschgrau, unterseits weißlich; das
Auge
[* 2] ist braun,
Fuß und
Schnabel schwarz. Er bewohnt den hohen
Norden,
[* 3] brütet aber
schon in
Deutschland,
[* 4] wo er von
August bis Mai verweilt, durchstreift im
Winter mit Ausnahme von
Australien
[* 5] und
Polynesien die
ganze
Erde und erscheint auch oft in
Scharen im
Binnenland und im
Gebirge. Er nistet an sandigen oder feuchten
Stellen in der
Regel nicht weit vom
Meer auf demBoden; die vier schmutzig ölfarbenen, dunkel ölbraun gefleckten
Eier
[* 6] (s. Tafel
»Eier II«,
[* 1]
Fig. 19) werden vom Weibchen allein ausgebrütet. Das
Fleisch des Alpenstrandläufers ist sehr schmackhaft,
und er wird daher in großer Zahl auf den Schnepfenherden erlegt oder gefangen.
die durch den Anprall der Meereswogen an den dieKüste bildenden
Felsen und an
Klippen
[* 7] hervorgebrachten
Linien, welche sich zusammen mit Anhäufungen von
Geröllen, Bruchstücken der Gehäuse von Meeresbewohnern
und Zusammenschwemmungen von Meerestangen (Strandterrassen) sowie auch den
Ansätzen
(Balanen) oder den Einbohrungen
(Bohrmuscheln)
von Seetieren als ein das
Ufer umziehender
Saum oft meilenweit in ununterbrochenem Zusammenhang verfolgen lassen. Steigt das
Land, und verschiebt sich dadurch die Grenzlinie zwischen
Wasser und Land, so bleiben diese
Signale als
Produkte eines frühern,
jetzt nicht mehr vorhandenen Zustandes zurück und bilden als alte S. für die
Geologie
[* 8] wichtige Anhaltspunkte zur
Kontrolle
der Hebungserscheinungen (vgl.
Hebung).
[* 9] Die
KüstenSkandinaviens,
Schottlands,
Italiens
[* 10] etc. bieten zahlreicheBeispiele
solcher oft zu dritt und mehr übereinander hinziehender alter S.
(strandtriftiges
Gut), Gegenstände, die infolge eines Seeunfalls von der
See gegen den
Strand getrieben
und von dem
Strand aus geborgen werden. Vgl.
Strandung.
Wurde eine S. fahrlässigerweise verursacht, so
tritt (§ 326)
Gefängnisstrafe ein.
Wer endlich ein
Schiff,
[* 11] welches als solches oder in seiner
Ladung oder in seinem Frachtlohn versichert ist, sinken oder stranden macht, wird mit
Zuchthaus
bis zu zehn
Jahren und zugleich mit
Geldstrafe von 150-6000 Mk. bestraft (§ 265). Für das
Deutsche Reich
[* 12] ist das Strandungswesen
im übrigen durch die Strandungsordnung vom geregelt. Dieselbe handelt namentlich von den
Strandbehörden, welchen
die Sorge für die Rettung und Bergung der in
Seenot befindlichen
Personen und
Güter anvertraut ist, ferner von dem
Verfahren
der Bergung und Hilfsleistung in
Seenot, von den Bergungs- und Hilfskosten und von den Privatrechtsverhältnissen
in Ansehung des sogen.
Strandguts (s. d.). Als
Strandbehörden fungieren
Strandämter, welche das
Strandgut zu verwalten und
den Empfangsberechtigten, nötigen Falls nach einem Aufgebotsverfahren, zu übermitteln haben.
Den
Strandämtern sind
Strandvögte untergeordnet, welchen das eigentliche Hilfs- und Rettungswerk obliegt.
IhrerAufforderung
zur Hilfsleistung müssen alle anwesenden
Personen nachkommen, sofern sie dazu ohne erhebliche eigne
Gefahr
im stande sind. Sie sind ferner befugt, zur Rettung von Menschenleben die erforderlichen Fahrzeuge und Gerätschaften in
Anspruch zu nehmen und jeden Zugang zum
Strand zu benutzen. Der Vorsteher eines Strandamtes
(Strandhauptmann) kann zugleich
zum
Strandvogt bestellt werden. Diese Strandbeamten sind Beamte der betreffenden
Landesregierungen.
(spr. strehndsch),Robert, Kupferstecher, geb. auf der orkadischen
InselPomona, ging nach
Edinburg
[* 14] und schloß sich dort an den Prätendenten an, nach dessen
Sturz er nach
Paris
[* 15] flüchtete und unter Le
[* 16]
Bas studierte. 1751 kam
er nach
London,
[* 17] reiste 1759 nach
Italien,
[* 18] lebte dann mehrere Jahre in
Paris und zuletzt in
London, wo er starb.
Er stach
Blätter nach italienischen
Meistern, besonders nach
Tizian, auch nach
van Dyck, die von schöner
Wirkung sind. Zur Zeit
der dominierenden
Schwarzkunst kultivierte S. den edlern Linienstich.
Vgl. Dennistoun, Memoirs of
SirR. S. (Lond. 1855, 2 Bde.).