Der Regierungsbezirk
S. (s.
Karte
»Pommern«)
[* 4] umfaßt 4010 qkm (72,83 QM.) mit (1885)
210,165 Einw. (darunter 207,004
Evangelische, 4268 Katholiken und 196
Juden), und fünf
Kreise:
[* 5]
Stadt in der mähr. Bezirkshauptmannschaft
Neutitschein, an der
Lokalbahn Stauding-S., mit altem
Schloß,
Baumwollweberei, Samtbandfabrikation, Kalkbrennerei und (1880) 2282 Einw.
KarlWilhelm, schwed. Dichter und
Publizist, geb. zu Stigtamta in
Södermanland,
studierte zu
Lund, ließ sich 1840 in
Stockholm
[* 9] als Schriftsteller nieder und übernahm in der
Folge die Redaktion der
»Post-
och Inrikes-Tidningar«
(»Post- und Reichszeitung«),
die er bis zu seinem
Tod führte. Er starb als Mitglied der schwedischen
Akademie. Als Dichter erwarb er sich zuerst durch seine unter dem
Pseudonym Talis
Qualis veröffentlichten,
politisch gefärbten »Sangar i pansar« (»Geharnischte
Lieder«, 1835), durch die ein Zug
nordischer
Kraft
[* 10] und Einfachheit geht, einen gefeierten
Namen. In spätern
Jahren erschien ein
zweiter
Band
[* 11] Gedichte, die einen weichern und innigern
Ton anschlugen, aber sich nicht minder als die ersten
durch begeisterte
Vaterlandsliebe,
Adel der
Gesinnung u. Formvollendung auszeichneten. Umfangreicher als seine Originalarbeiten
sind seine vortrefflichen metrischen Übersetzungen, unter denen wohl der genialen
Übertragung von
Byrons
»Don Juan« und poetischen
Erzählungen der erste
Rang gebührt. Seine »Samlade vitterhetsarbeten« erschienen
Stockholm 1877-78 in 2
Bänden.
die von einem gescheiterten, gestrandeten oder sonst verunglückten
Schiff
[* 12] geretteten
Güter und Schiffstrümmer.
Dabei wird unterschieden zwischen S. im engern
Sinn, den bei einer
Seenot geborgenen Gegenständen;
Strandtrift (strandtriftigemGut),
Gegenständen, die von der
See gegen den
Strand getrieben und vom
Strand aus geborgen wurden;
Wrackgut, versunkenen Schiffstrümmern
oder
sonstigen Gegenständen, die vom Meeresgrund heraufgebracht sind, und
Seetrift (seetriftigem
Gut), von welchem man dann
spricht, wenn ein verlassenes
Schiff oder sonstige besitzlos gewordene Gegenstände, in offener
See treibend, von einem
Fahrzeug geborgen werden.
Alles S. ist an den Empfangsberechtigten gegen Bezahlung der Bergungskosten herauszugeben. Die Ermittelung
des Empfangsberechtigten ist nach der deutschen Strandungsordnung vom Sache der
Strandämter (s.
Strandung). Ist
der Empfangsberechtigte auch durch das Aufgebotsverfahren nicht zu ermitteln, so werden Gegenstände, welche in
Seenot vom
Strand aus geborgen sind, desgleichen
Seeauswurf und strandtriftiges
Gut dem Landesfiskus, versunkenes und
seetriftiges
Gut aber dem
Berger überwiesen. Die
Höhe der Bergungskosten richtet sich nach den Bestimmungen des deutschen
Handelsgesetzbuchs (s.
Bergen).
[* 13] Von beschädigten, auf dem Weg des öffentlichen Ausgebots verkauften Strandgütern ist auf
Antrag nur ein
Zoll von 10 Proz. zu entrichten. Inländische Strandgüter, welche nach
dem Auslaufen verunglücken, sind frei vom Eingangszoll.
Die S. leben in den nordischen Gegenden der Alten und
Neuen Welt an Gewässern, in deren Uferschlamm sie ihre
Nahrung suchen;
im
Winter wandern sie, meist den
Küsten entlang, in
Scharen südwärts, im
Frühling wieder nordwärts, nur selten geraten sie
ins
Binnenland.
Alle haben imSommer ein anders gefärbtes
Gefieder als im
Winter. Die etwa 25
Arten umfassende
Gattung ist in mehrere
Gattungen: ActodromasKaup., CalidrisIll., LimicolaKoch, ArquatellaBaird und PelidnaCuv., geteilt worden.
Roststrandläufer (Kanutsvogel, T. canutaL.), 25
cm lang, im
Sommer oberseits schwarz mit rostroten
Flecken, weißlichen Federspitzen
und rostgelben Federsäumen, unterseits dunkel braunrot, im
Winter oberseits aschblau, unterseits weiß,
an der Unterkehle dunkel gefleckt; der
Schnabel schwarz, der
Fuß grauschwarz. Er bewohnt den
Norden
[* 16] der
Alten Welt und weilt
in
Deutschland
[* 17] von
August bis Mai an der
Küste der
Nord- und
Ostsee, nistet aber nur im hohen
Norden. Er ist
sehr beweglich, fliegt und schwimmt gut und besitzt eine laute, pfeifende
Stimme.
Die
Nahrung besteht in allerlei Kleingetier. Der Zwergstrandläufer (Raßler, T. [Actodromas] minutaKaup), 14
cm lang, im
Sommer
oberseits schwarz mit rostroten Federkanten, an der Oberbrust hell rostfarben, fein braun gefleckt, unterseits weiß, im
Winter oberseits dunkel aschgrau, braunschwarz gestrichelt; das
Auge
[* 18] ist braun, der
Schnabel schwarz, der
Fuß grünlichschwarz. Er bewohnt den hohen
Norden, findet sich aber an fast allen Meeresküsten
Europas,
Asiens,
Afrikas und
Australiens und weilt bei uns von
August bis April. Er nistet in den Tundren
Europas und
Asiens. Seine
Eier
[* 19] (s. Tafel
»Eier
II«,
[* 1]
Fig. 17) sind trüb gelblichgrau bis ölgrün,
¶
mehr
aschgrau und dunkelbraun gefleckt. Der Alpenstrandläufer (T. [Pelidna] alpinaCuv.), 15-18 cm lang, im Sommer oberseits rotbraun,
schwarz gefleckt, unterseits weiß mit schwarzen Schaftstrichen, an Unterbrust und Vorderbauch schwarz, im Winter oberseits
aschgrau, unterseits weißlich; das Auge ist braun, Fuß und Schnabel schwarz. Er bewohnt den hohen Norden, brütet aber
schon in Deutschland, wo er von August bis Mai verweilt, durchstreift im Winter mit Ausnahme von Australien
[* 21] und Polynesien die
ganze Erde und erscheint auch oft in Scharen im Binnenland und im Gebirge. Er nistet an sandigen oder feuchten Stellen in der
Regel nicht weit vom Meer auf dem Boden; die vier schmutzig ölfarbenen, dunkel ölbraun gefleckten Eier
(s. Tafel »Eier II«,
[* 20]
Fig. 19) werden vom Weibchen allein ausgebrütet. Das Fleisch des Alpenstrandläufers ist sehr schmackhaft,
und er wird daher in großer Zahl auf den Schnepfenherden erlegt oder gefangen.