das Zusammentreffen eines in
Bewegung befindlichen
Körpers mit einem andern ebenfalls in
Bewegung oder in
Ruhe
befindlichen
Körper. In Beziehung auf die
Richtung, in welcher beide
Körper zusammentreffen, macht man folgende Unterschiede.
Man nennt den S. zentral, wenn die
Richtung, in welcher er erfolgt, mit der Verbindungslinie der
Schwerpunkte
beider
Körper zusammenfällt; ist diese
Bedingung nicht erfüllt, so nennt man ihn exzentrisch.
Ferner nennt man den S. gerade,
wenn die
Richtung, in welcher er erfolgt, auf der Berührungsfläche beider
Körper senkrecht steht; ist
dies nicht der
Fall, so nennt man ihn schief.
Treffen zwei
Massen
(m und m'), die sich mit verschiedenen
Geschwindigkeiten (v und
v') in derselben
Richtung fortbewegen, in geradem,
zentralem S. zusammen, so üben sie, während sie sich berühren, einen
Druck aufeinander aus, infolge dessen die
Geschwindigkeit
des vorangehenden vermehrt, die des nachfolgenden vermindert wird. Da dieser
Druck auf beide
Massen während
derselben Zeit wirkt, so müssen sich die hervorgebrachten Geschwindigkeitsveränderungen umgekehrt verhalten wie die
Massen.
Sind also c und c' die
Geschwindigkeiten der
Körper nach dem S., so verhält sich c-v:v'-c'=m':m, woraus folgt, daß mc+m'c'=mv+m'v'.
Das
Produkt einerMasse mit ihrer
Geschwindigkeit nennt man ihre »Bewegungsgröße«; die vorstehende
Gleichung drückt also aus, daß die
Summe der Bewegungsgrößen vor und nach dem S. die nämliche ist. Sind die beiden
Körper
unelastisch, so gehen sie, nachdem jeder eine
Abplattung erfahren hat, vereinigt mit gemeinschaftlicher
Geschwindigkeit weiter,
d. h. es ist c'=c und folglich (m+m')c=mv+m'v'.
Die gemeinsame
Geschwindigkeit nach dem
S. (c) ergibt sich demnach, wenn man die
Summe der Bewegungsgrößen durch die
Summe
der
Massen dividiert. Bewegen sich die
Körper in entgegengesetzter
Richtung, so ist die
Geschwindigkeit des einen negativ zu
rechnen. Mit dem S. unelastischer
Körper ist ein Verlust an lebendiger
Kraft
[* 3] verbunden, welcher für die
Zusammendrückung der
Körper, Erzeugung von
Wärme,
[* 4]
Schall
[* 5] etc. verbraucht wird. Sind die
Körper dagegen vollkommen elastisch,
so gleicht sich die Formänderung sofort wieder aus, indem jeder
Körper seine ursprüngliche Gestalt wieder annimmt; ein
Verlust an lebendiger
Kraft findet also hier nicht statt, sondern dieSumme der lebendigen
Kräfte muß
vor und nach dem S. die nämliche sein, d. h. es muß mc²+m'c'²=mv²+m'v'² sein.
Diese
Bedingung, mit der obigen, daß die
Summe der Bewegungsgrößen ungeändert bleibt, zusammengenommen, erlaubt auch in
diesem
Fall, die
Endgeschwindigkeiten c und c' zu bestimmen. Sind z. B. die elastischen
Massen einander
gleich, so
geht jede nach dem S. mit derjenigen
Geschwindigkeit weiter, welche die andre vor dem S. besaß: sie vertauschen ihre
Geschwindigkeiten.
Eine ruhende Billardkugel z. B., welche von einer bewegten zentral getroffen wird, nimmt
die
Geschwindigkeit der letztern an, während diese an ihrer
Stelle in
Ruhe bleibt.
In denKöpfen seiner
Figuren spricht sich innige und zarte
Empfindung aus; doch ist die Formengebung noch
gebunden und der
Faltenwurf von der krausen
Manier des spätgotischen
Stils beherrscht. S. war ein unruhiger
Bürger, welcher
dem
Rat von
Nürnberg viel Verdruß bereitete. Wegen
Fälschung wurde er gebrandmarkt und beging
Verrat an seiner Vaterstadt,
den er mit Gefängnis büßen mußte. Er starb 1533.
Vgl. Bergau, Der Bildschnitzer
VeitS. und seine Werke
(Nürnb. 1884).
Errichtung von Vorschußvereinen eifrig thätig war und zu den Führern der deutschen Partei gehörte. Nachdem er 1866-69 den
Posten eines Stadtdirektors von Heidelberg bekleidet hatte, wurde er zum Rat im Ministerium des Innern und zum Landeskommissar
für die Kreise
[* 23] Mosheim, Heidelberg und Mosbach befördert. Seit 1871 Mitglied der Zweiten Kammer, wurde er 1876 zum
Präsidenten des Ministeriums des Innern an JollysStelle ernannt. Nachdem er das Gemeindesteuerwesen zum Abschluß gebracht hatte,
legte er Anfang 1880 der Zweiten Kammer einen Gesetzentwurf über die Prüfungen der katholischen Geistlichen vor, der aber nicht
den Beifall der liberalen Mehrheit der Kammer fand und erst in veränderter Gestalt angenommen wurde.
Bei Gelegenheit der Vereinfachung der badischen Staatsverwaltung ward daher S. seines Ministerpostens enthoben
u. zum Senatspräsidenten des Oberlandesgerichts ernannt und mit der Leitung des evangelischen
Oberkirchenrats beauftragt.