Ergebnisse strenger Forschung in das Gewand des gefällig unterhaltenden Reisebildes zu kleiden gewußt, so in: »DreiSommer
in
Tirol«
[* 2]
(Münch. 1846; 2. Aufl., Stuttg. 1871, 3 Bde.);
Eine
Frucht seines Aufenthalts in
Griechenland
[* 3] waren die
»Bilder aus
Griechenland« (Leipz. 1841, 2. Ausg. 1885). Außerdem veröffentlichte
er Belletristisches, wie: »Novellen und Schilderungen« (Stuttg. 1853),
(spr. stuhbenwill), nach
Steuben 1) benannte Stadt im nordamerikan.
StaatOhio, am
Ohio, hat lebhaften
Verkehr,
eine höhere
Schule, ein sehr geschätztesSeminar für Mädchen und (1880) 12,097 Einw. In der
Nähe sind
Kohlengruben.
und
Steuerverweigerung ist als
Recht derVolksvertretung nicht erst mit der konstitutionellen Staatsform
anerkannt worden. Die Entstehung dieser Befugnis reicht vielmehr viel weiter zurück. Den mittelalterlichen
Ständen in den einzelnen deutschen Territorien, welche allerdings nicht die Gesamtheit des
Volkes, sondern nur gewisse bevorzugte
Klassen desselben vertraten, stand sie unbestritten zu. Aus dem
Recht,
Steuern zu bewilligen, d. h. ihre
Erhebung zuzulassen,
entwickelte sich aber auch ein
Recht der Mitwirkung bei ihrer Verwendung, und so entstand das parlamentarische
Budgetrecht. In
England unterscheidet man dabei einen festen und einen beweglichen Teil des
Staatshaushalts. Zu dem festen
Teil gehören alle diejenigen
Einnahmen, welche durch
Gesetz auf unbestimmte Zeit, d. h. auf so lange bewilligt sind, bis sie
durch ein andres
Gesetz aufgehoben werden, und alle diejenigen
Ausgaben, welche dem Betrag nach gesetzlich
feststehen.
Von den
Ausgaben für das
Heer abgesehen, welche in
England alljährlich neu bewilligt werden müssen, gehören die meisten
Staatsausgaben dem festen Teil des
Budgets an. Dieser feste Teil unterliegt der jährlichen Bewilligung nicht. Das
Recht des
Unterhauses bei Feststellung des
Staatshaushalts besteht nur in folgenden Befugnissen: jeder neuen von der
Regierung geforderten
Steuer, jeder
Verlängerung
[* 24] einer nur periodisch oder auf einen bestimmten Zeitraum eingeführten
Steuer,
jeder
Erhöhung oder Abänderung bestehender
Steuern die Zustimmung versagen zu können und in dem beweglichen Teil der
Staatsausgaben
die von der
Regierung geforderten Beträge im einzelnen abzusetzen oder zu streichen. Je nach der
Richtung,
in welcher diese Befugnisse ausgeübt werden, spricht man von einer Bewilligung oder Verweigerung der
Steuern. Diese beiden
Rechte sind offenbar
Korrelate: man kann nur bewilligen, was man auch verweigern dürfte. Die meisten
Verfassungen enthalten
gegenwärtig die Bestimmung, daß alleEinnahmen und
Ausgaben des
Staats jährlich auf den Staatshaushaltsetat
gebracht und dort bewilligt werden müssen. Infolgedessen kann ein
¶
mehr
Widerspruch zwischen einem Gesetz und einem Geldbewilligungsbeschluß entstehen und damit ein Konflikt, dessen Lösung nicht
durch eine Interpretation des geltenden Rechts herbeigeführt, sondern der als eine Machtfrage behandelt wird. Ein solcher
Konflikt war der preußische »Militärkonflikt«, der von 1862 bis 1866 währte.
Übrigens bleiben Steuergesetze, welche auf die Dauer erlassen sind, so lange wirksam, bis sie auf verfassungsmäßigem
Weg wieder aufgehoben werden; gleichviel ob das Budget zu stande kommt oder nicht.
Dies ist z. B. in der preußischen Verfassungsurkunde (Artikel 109) ausdrücklich anerkannt. Um der Volksvertretung ein wirksames
Recht derS. u. S. zu geben, ist notwendig, daß wenigstens Eine periodische und bewegliche Steuer vorhanden
sei, durch deren Bewilligung oder Verweigerung die Volksvertretung einen Einfluß auf die beweglichen Ausgaben gewinnt. Im
DeutschenReich ersetzen die Matrikularbeiträge diese periodische, bewegliche Steuer, und durch sie übt der Reichstag ein Recht derS. u. S.