die
Novellen: »Am
Königssee« (das. 1863) und
»HistorischeNovellen« (das. 1866) hervor, welche einen bedeutenden Fortschritt
bekundeten. Als Litterarhistoriker veröffentlichte er die
Anthologie: »Fünfzig Jahre deutscher
Dichtung« (Leipz.
1871, 2. Aufl. 1877);
»Katechismus der allgemeinen Litteraturgeschichte« (das. 1874, 2. Aufl.
1876);
»Geschichte der neuern Litteratur« (das. 1883-85, 7 Bde.);
»Geschichte der
Weltlitteratur« (Stuttg. 1887-88) sowie mehrere litterarhistorische
Monographien in
Riehls »Historischem Taschenbuch«,
Arbeiten, von denen namentlich der »Geschichte der neuern Litteratur«
umfassendes
Wissen, Sicherheit des
Urteils,
Geschmack in der
Darstellung und
Größe der historischen Auffassung zugestanden werden.
Werke, welche uns S. als einen Dichter
von reicher
Phantasie und künstlerischer
Darstellung erkennen lassen. Er schrieb noch: »Wanderbuch«,
Bilder und
Skizzen (Leipz.
1877, 2. Aufl. 1886),
1) Stadt in
Mähren,
[* 14] an der Ferdinands-Nordbahn
(LinieOlmütz-S.) und der
Mährischen Grenzbahn (S.-Grulich),
Sitz einer Bezirkshauptmannschaft und eines Bezirksgerichts, hat 9 Vorstädte, eine
Landes-Unterrealschule, eine
Webschule,
Tabaksfabrik, sehr starke
Leinen- und Baumwollwarenfabrikation, Obstbau (besonders Kirschen),
Handel mit
diesen Erzeugnissen und (1880) 14,243 Einw. S. ist im 13. Jahrh.
von
Jaroslaw von Sternberg gegründet worden, der hier 1241 die
Mongolen geschlagen hatte. Seit Ende des 17. Jahrh. bildet
S. eine
Domäne des
HausesLiechtenstein.
[* 15] -
1) altes freiherrliches, später reichsgräfliches
Geschlecht aus
Franken, das in
Österreich,
[* 19]
Böhmen und
Mähren begütert ist, in
Böhmen seit dem 13. Jahrh. urkundlich auftaucht und 1663 von
KaiserLeopold I. in den Reichsgrafenstand
erhoben ward. Die böhmische
Linie teilte sich Anfang des 18. Jahrh. in eine ältere und jüngere.
Jene erwarb durch
Heirat 1762 die reichsunmittelbaren, in der
Eifel gelegenen Herrschaften der
GrafenManderscheid mit Sitz und
Stimme im westfälischen Grafenkollegium, nannte sich seitdem
S.-Manderscheid und ward für den Verlust jener Besitzungen im
Lüneviller
Frieden mit den vormaligen
AbteienSchussenried und
Weißenau entschädigt, die jetzt eine Standesherrschaft
unter württembergischer
Oberhoheit bilden.