besetzten Vorderzehen mit breiten, platten
Nägeln, stummelartiger Hinterzehe, kurzen, schmalen
Flügeln und statt des
Schwanzes
mit einem
Büschel zerschlissener
Federn. Die Steißfüße sind vollkommene Wasservögel, welche ausgezeichnet tauchen, unter
Wasser sich sehr schnell fortbewegen, auch auf dem
Wasser ruhen und in einem schwimmenden
Nest aus nassen
Stoffen brüten. Das
Gelege besteht aus 3-6
Eiern, welche von beiden Eltern gezeitigt werden. Sie nähren sich von
Fischen,
Insekten,
[* 2]
Fröschen, verschlucken auch Pflanzenteile und ihre eignen
Federn, welche sie sich aus der
Brust rupfen.
Der Haubensteißfuß
(Haubentaucher,
Blitzvogel,
Seedrache,
Fluder, P. cristatusL.), 66
cm lang, 95
cm breit, oberseits schwarzbraun,
mit weißem
Spiegel
[* 3] an den
Flügeln, weißen
Wangen und weißer
Kehle, unterseits weiß, seitlich dunkel
gefleckt, im
Hochzeitskleid mit zweihörnigem
Federbusch auf dem
Kopf und aus langen, zerschlissenen
Federn gebildetem rostroten,
schwarz geränderten
Kragen; die
Augen sind karminrot,
Zügel und
Schnabel blaßrot, die
Füße hornfarben. Er bewohnt die
Seen
und GewässerEuropas bis 60° nördl.
Br., weilt in
Deutschland
[* 4] von April bis
November, überwintert auf
dem
Meer, in Südeuropa oder Nordafrika und findet sich auch in
Asien
[* 5] und
Nordamerika.
[* 6] Er lebt paarweise an größern bewachsenen
Teichen oder
Seen, hält sich sehr viel auf dem
Wasser auf, ist auf dem Land sehr unbehilflich, fliegt aber
verhältnismäßig schnell und schwimmt und taucht vortrefflich. Er ist sehr vorsichtig und sucht sich bei
Gefahr stets durch
Tauchen zu retten.
Das
Nest steht in der
Nähe von
Schilf auf dem
Wasser, und das Weibchen legt drei weiße
Eier.
[* 7] Die
Jungen werden von der
Mutter
beim
Schwimmen oft auf dem
Rücken, beim
Fluge nicht selten zwischen den Brustfedern versteckt getragen.
Man jagt ihn des kostbaren Federpelzes halber. Der Zwergsteißfuß (P. minorL.), 25
cm lang, 43
cm breit, oberseits glänzend
schwarz, unterseits grauweiß, dunkler gewölkt, an der
Kehle schwärzlich, an
Kopf-, Halsseiten und der
Gurgel braunrot; das
Auge
[* 8] ist braun, der
Zügel gelbgrün, der
Schnabel an der
Wurzel
[* 9] gelbgrün, an der
Spitze schwarz, der
Fuß
schwärzlich. Er ist wie der vorige weit verbreitet, weilt in
Deutschland vom März, bis die Gewässer sich mit
Eis
[* 10] bedecken,
und überwintert in Südeuropa.
Man findet ihn an bewachsenen
Teichen, in Brüchern und
Morästen, er lebt wie der vorige, fliegt aber
schlecht und deshalb sehr ungern, nährt sich hauptsächlich von
Insekten, nistet im
Schilf und legt 3-6 weiße, schwach gefleckte
Eier (s. Tafel
»Eier II«),
welche in 20
Tagen ausgebrütet werden. Der Ohrensteißfuß (P. auritusL.), 33
cm lang, 60
cm breit,
an
Kopf,
Hals und Oberteilen schwarz, mit breitem, goldgelbem
Zügel, an Oberbrust und Seiten lebhaft braunrot,
an
Brust und Bauchmitte weiß, das
Auge ist rot, der
Schnabel schwärzlich, der
Fuß graugrün, bewohnt den gemäßigten
Gürtel
[* 11] der
Alten Welt. Die
Eier (s. Taf.
»Eier II«) sind weiß, lehmgelb gefleckt.
(griech.), Grabstein, gewöhnlich ein viereckiger, nach
oben sich etwas verjüngender und mit
Blätter- oder
Blumenverzierungen (Anthemien) gekrönter
Pfeiler, welcher den
Namen des Verstorbenen trägt (s. Abbildung).
Mitunter finden
sich auch auf der S. Reliefdarstellungen, die sich auf das
Leben des Geschiedenen beziehen. In makedonischer und römischer
Zeit wird die S. niedriger und breiter und meist mit einem
Giebel besetzt.
Vgl.
Brückner,
Ornament und Form der attischen Grabstele
(Straßb. 1886).
L.
(Sternkraut,
Sternmiere),
Gattung aus der
Familie der Karyophyllaceen, kleine, einjährige oder ausdauernde
Kräuter mit weißen
Blüten in allen Klimaten, doch meist auf der nördlichen Erdhälfte.S. HolosteaL.
(Augentrostgras,
Jungferngras), in ganz
Europa,
[* 16] ausdauernd, mit aufsteigendem, vierkantigem
Stengel,
[* 17] sitzenden, lanzettlichen,
lang zugespitzten, am
Rand und auf dem
Kiel
[* 18] scharfen Blättern, ward früher medizinisch benutzt;
(Crimenstellionatus), im römischen
Strafrecht die
Verletzung und Unterdrückung der
Wahrheit zur Gewinnung
unrechtmäßiger Vorteile durch Täuschung, d. h. durch vorsätzliche
Erweckung einer unrichtigen
Vorstellung bei andern.
Der
Name ist von der Behendigkeit der
Eidechse (stellio) im Entschlüpfen hergenommen.
das Rechtsverhältnis, in welchem einePerson die
Geschäfte einer andern ausführt,
sei es, daß es sich dabei um einzelne
Geschäfte, sei es, daß es sich um eine
Summe von
Geschäften handelt. Im
¶
mehr
privatrechtlichen Verkehr setzt die S. in der Regel einen Auftrag seitens der zu vertretenden Person voraus (s. Mandat). Handelt
es sich dagegen um die Vertretung eines öffentlichen Beamten, so wird der Stellvertreter oder Vikar (s. d.) in der Regel von der
vorgesetzten Dienstbehörde bestellt. Dem als Volksvertreter gewählten Beamten fallen die Kosten der
S. nicht zur Last. Die S. des deutschen Reichskanzlers (Generalstellvertretung durch einen Vizekanzler oder Spezialvertretung
durch die Chefs der Reichsämter) ist durch Reichsgesetz vom geordnet. Bei gekrönten Häuptern wird zwischen S. und
Regentschaft unterschieden. Letztere ist auf die Dauer berechnet und tritt kraft gesetzlicher Bestimmung
ein, während man unter S. die auf Anordnung des Monarchen selbst eintretende vorübergehende Vertretung versteht.