Publius Papinius, röm. Dichter, geboren um 45
n. Chr. zu
Neapel,
[* 5] ward in
Rom
[* 6] von seinem
Vater, der selbst
Lehrer
und Dichter war, gebildet und erwarb sich schon früh durch sein poetisches
Talent, namentlich im
Improvisieren, Beifall und
mehrfach den
Sieg in dichterischen Wettkämpfen. Doch sah er sich sein lebenlang in Abhängigkeit von der
Gunst des Domitian und der römischen
Großen, denen er oft in der unleidlichsten
Weise schmeichelte.
Später zog er sich nach
Neapel zurück, wo er um 96 starb.
Von seinen
Schriften, die sich durch Gewandtheit und
Phantasie auszeichnen, aber vielfach an rhethorischem ^[richtig: rhetorischem]
Schwulst und dunkler
Gelehrsamkeit leiden, besitzen wir noch: »Silvae«, Gelegenheitsgedichte in fünf
Büchern
und in verschiedenen Versmaßen (hrsg. von
Markland, Lond. 1728,
Dresd. 1827, von Bährens, Leipz. 1876);
(lat. statua, Standbild), die durch die Thätigkeit des bildenden Künstlers
in irgend einer, meist harten
Masse dargestellte volle Gestalt, besonders des
Menschen. Im
Altertum und in der neuern Zeit bis
zur Zeit
der
Renaissance pflegte man statuarische Bildwerke zur Belebung und Verdeutlichung der
Formen mehr oder weniger
reich zu bemalen (s.
Polychromie). Man unterschied schon im griechischen
AltertumIdeal- und Porträtstatuen, je nachdem der
Künstler aus der
Phantasie schöpfte oder sich an die Wirklichkeit hielt. Zu den Idealstatuen gehörten die der
Götter und
Heroen.
Die Porträtstatuen kamen erst verhältnismäßig spät durch die
Sitte auf, in
Olympia Statuen der
Sieger
in den Wettkämpfen aufzustellen. Doch waren auch diese anfangs ideal, d. h. nicht porträtähnlich,
gehalten.
Noch später kam dazu das Genrebild, welches
Personen und Vorgänge aus dem Alltagsleben als Einzelstatuen oder
Gruppen
darstellte. In der römischen, besonders kaiserlichen, Zeit wurden in großer
Menge Porträtstatuen gefertigt.
KolossaleDimensionen
wurden durch den
Zweck der
Aufstellung bedingt.
Den
Begriff der Erhabenheit durch räumliche
Ausdehnung
[* 13] anzudeuten, war aber dem griechischen
Geschmack fern, und erst die verfallende
Kunst, die sich ägyptisch-asiatischen
Begriffen anbequemte, suchte auf diese
Weise durch Zusammenstellungen eine größere
Wirkung hervorzubringen. In Hinsicht ihrer äußern
Stellung unterschieden schon die Alten stehende, sitzende,
Reiterstatuen und fahrende Statuen, und die Statuen waren teils einzeln, teils in
Gruppen zusammengefaßt. Die moderne
Bildhauerkunst
[* 14] versteht unter S. im weitesten
Sinn jede plastische Einzelfigur, im engern
Sinn ein stehendes
Bild. Statuette, Standbildchen.
Vgl.
Bildhauerkunst.
(lat.),
Stand (z. B. des
Vermögens, die
Bilanz der
Aktiva und Passiva, wie sie von Aktien-Gesellschaften als Monatsstatus
allmonatlich veröffentlicht wird), Zustand; daher S. quo, der Zustand, die
Lage, in welcher sich etwas befand oder befindet,
namentlich S. quo ante (bellum), die
Lage, insbesondere die Gebiets- und Machtverhältnisse, wie sie vor
einem
Krieg waren. S. nascendi,
Entstehungszustand; S. praesens, der gegenwärtige Gesundheitszustand eines Kranken und der
ärztliche
Bericht über denselben. Die
Römer bezeichneten mit S. auch die drei Hauptstufen der Persönlichkeit, nämlich
Freiheit, römisches
Bürgerrecht und
Familienstand. Der Verlust eines solchen S. involvierte eine
Capitis deminutio
(s. d.).
eingeräumt, zur Durchführung gemeinnütziger Maßregeln, zur Aufrechthaltung der öffentlichen Sicherheit innerhalb des
Gemeindebezirks und sonst zur Erreichung der Gemeindezwecke innerhalb der durch die Gesetzgebung gezogenen SchrankenOrtsstatuten,
geeigneten Falls mit Strafbestimmungen, zu errichten. Nach preußischem Recht bedürfen derartige S. der Stadtgemeinden der
Genehmigung des Bezirksausschusses, in Berlin
[* 16] des Oberpräsidenten. In andern Staaten ist die Genehmigung
der Zentralverwaltungsbehörde oder sogar diejenige des Souveräns erforderlich. In England versteht man unter S. (Statutes)
die eigentlichen Gesetze, welche mit Zustimmung des Parlaments von der Krone erlassen werden, im Gegensatz zur königlichen Verordnung
(Ordinance), für welche die Zustimmung der beiden Häuser des Parlaments nicht erforderlich ist. Die Lokalverordnungen
der Gemeinden, welche bei uns S. heißen, werden in England als Bylaws (s. d.) bezeichnet.