der Rechtsverhältnisse des vormaligen Herzogtums
Arenberg-Meppen vorgegangen. Übrigens hatte die deutsche
Bundesversammlung
nachmals auch verschiedenen
Familien, welche nicht zu den Mediatisierten im
Sinn derBundesakte gehörten, die Befugnisse der
S. verliehen. Dies bezog sich jedoch nicht auf die Grundbesitzungen der Betreffenden, die damit nicht zu einer sogen.
Standesherrschaft wurden, sondern nur auf die persönliche
Stellung, weshalb
man in solchen
Fällen von
standesherrlichen Personallisten sprach. Hervorzuheben ist endlich noch, daß den S. regelmäßig in den
Staatsverfassungen
der deutschen
Länder die erbliche Mitgliedschaft in der Ersten
Kammer eingeräumt ist.
[* 1]
(Stabilität) nennt man das
Vermögen eines
Körpers, seine
Stellung der
Schwerkraft gegenüber zu behaupten.
Auf einer wagerechten
Ebene bleibt einKörper stehen, wenn die durch seinen
Schwerpunkt,
[* 4] in welchem das
Gewicht des
Körpers vereinigt zu denken ist, gezogene lotrechte
Linie die Unterstützungsfläche des
Körpers trifft. Stützt
sich ein
Körper nur in einzelnen
Punkten auf die Unterlage, so ist als Unterstützungsfläche die
Fläche anzusehen, welche
man erhält, wenn man die äußerstenStützpunkte durch gerade
Linien verbindet.
Bei einem stehenden
Menschen bilden nicht bloß die Fußsohlen, sondern auch der zwischen ihnen liegende
Raum, welcher beiderseits
von den
Sohlen, vorn durch eine die Fußspitzen, hinten durch eine die
Fersen verbindende gerade
Linie begrenzt wird, die Stützfläche.
Trägt ein
Mensch eine
Last, so muß er, um nicht zu fallen, seinen
Körper derart neigen, daß die durch
den gemeinsamen
Schwerpunkt des
Körpers und der
Last gezogene
Lotrechte den
Boden innerhalb jener Stehfläche trifft. Um einen
Körper umzuwerfen, muß man ihn um eine
Kante oder einen
Punkt
(a der
[* 1]
Figur) des
Umfanges seiner Unterstützungsfläche so lange
drehen, bis sein
Schwerpunkt lotrecht über jener
Kante oder jenem
Punkt liegt; läßt man ihn los, ehe
diese
Lage erreicht ist, so fällt er in seine frühere
Stellung zurück; dreht man ihn aber nur ein wenig über jene
Lage hinaus,
so stürzt er um und bleibt in einer neuen
Stellung liegen.
Soll das Umkanten durch eine wagerecht am
Schwerpunkt (S) des
Körpers angreifende
Kraft
[* 5] (K) bewirkt werden, so muß das Drehungsbestreben
dieser
Kraft dem entgegengesetzten der
Schwere (G) mindestens gleich sein, oder die
Kraft K, multipliziert mit ihrer
Entfernung
(ab) vom Drehpunkt (d. h. mit der
Höhe des
Schwerpunktes über derGrundfläche), muß gleich sein der
Kraft G oder dem
Gewicht des
Körpers, multipliziert mit ihrer
Entfernung (ac) vom Drehpunkt (d. h. mit der halben
Breite
[* 6] der
Stützfläche).
Liegt sein
Schwerpunkt lotrecht über der
Achse, so wird der
Körper, sobald man ihn aus dieser Gleichgewichtslage nur ein wenig
herausdreht, von derSchwere nach der Seite weiter gedreht, nach welcher er sich neigt; man nennt daher
in diesem
Fall sein
Gleichgewicht unsicher, unbeständig oder labil. Er »schlägt um« und
dreht sich so lange, bis sein
Schwerpunkt lotrecht unter der
Achse liegt; in dieser
Lage ist sein
Gleichgewicht sicher, beständig
oder stabil, denn wird er aus dieser
Lage herausgebracht, so wird er durch die
Schwerkraft immer wieder
dahin zurückgeführt.
1) F., norweg. Staatsmann, geb. 1810, trat 1845 als
Chef des
Departements des Innern in die norwegische
Regierung ein, legte aber nach zehn
Jahren sein
Amt einer
Nervenkrankheit
wegen nieder. Nachdem er sich von derselben in derSchweiz
[* 11] erholt hatte, ward er 1857 während der
Krankheit
des
Königs Mitglied der interimistischen
Regierung und vertrat 1859-60
Christiania
[* 12] im
Storthing. 1861 bildete er ein neues
Ministerium,
das er 1873 erneuerte, und war seitdem Staatsminister des
Königreichs. Durch Beförderung der
Eisenbahn- und Wegebauten sowie
durch seine ausgezeichneten persönlichen
Eigenschaften erwarb er sich große
Sympathien und Anhänglichkeit,
so daß er sich auch während des langjährigen Streits mit der radikalen
Majorität des
Storthings im
Amt behaupten konnte.
Anfang
Oktober 1880 erhielt er unter lebhafter
Anerkennung seiner
Verdienste vom König die
¶
mehr
erbetene Entlassung. Das Storthing bewies ihm aber seine Feindseligkeit dadurch, daß es 1881 die für ihn beantragte Pension
von 12,000 Kronen
[* 14] auf die Hälfte herabsetzte, obwohl S. 1856-60 eine höhere (10,000 Kronen) bezogen hatte. Eine bedeutende
Geldsumme, welche die konservative Partei zur Entschädigung aufbrachte, verwandte S. zu wohlthätigen Zwecken. Er
starb