Von reichsritterlichem
Stolz und echt deutschem
Patriotismus erfüllt, haßte er
Napoleon aus ganzer
Seele.
Nach dem
PreßburgerFrieden mit dem
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten betraut, hatte er die Absicht,
Österreich
im Innern zu reorganisieren, seine äußere Macht wiederherzustellen und es an die
Spitze des wieder befreiten
Deutschland
[* 9] zu bringen. Er löste die drückenden Geistesfesseln, förderte den
Gemeinsinn und betrieb vor allem die
Reform des Heerwesens und die
Bildung einer
Landwehr.
Die
Ausgaben des
Staats wurden beschränkt und genau bestimmt und die Steuerverfassung nach vernünftigen
Grundsätzen geregelt. Er starb in
Baden
[* 12] bei
Wien.
FranzSeraph,
Graf von S., zweiter Sohn des vorigen, geb.
trat früh in den
Staatsdienst ein und zeichnete sich namentlich als Administrativbeamter aus. In
Triest
[* 13] und
Galizien, wo er 1846 an
die
Spitze derVerwaltung trat, sicherte er sich ein dankbares Andenken. Nach Niederwerfung der
WienerRevolution
trat er mit
Schwarzenberg und
Bach ins
Ministerium vom und vertrat hier die freisinnigere
Richtung.
Schon im Mai 1849 aber
mußte er wegen eines Körperleidens zurücktreten; er starb in Geisteszerrüttung
(griech.
Stadion), bei den Alten Längenmaß, eine
Strecke von 600 griech.
Fuß, aber thatsächlich
von schwankender
Länge; das
Itinerarstadium (s. d.) war jedenfalls kleiner, und
man kann es bis in die
Mitte des 2. Jahrh.
v. Chr. auf etwa 1/50 geogr.
Meile ansetzen. Das olympische S. betrug ungefähr 1/40Meile. In der römischen
Kaiserzeit rechnete man 7,5 Stadien auf eine römische
Meile. Ursprünglich bezeichnete das
Wort die für
den Wettlauf bestimmte
Rennbahn von der angegebenen
Länge, namentlich die zu
Olympia (s. d., mit
Plan), nach der die andern
eingerichtet wurden.
Die
Konstruktion des Stadiums erkennt man deutlich aus vielen noch vorhandenen
Ruinen. Demnach war es der
Länge nach durch
mehrere Richtungssäulen in zwei Hälften geteilt und eine oder mehrere Seiten desselben oft mit Benutzung
des
Terrains mit aufsteigenden Sitzreihen versehen. An einem der schmalen
Enden wurde die
Bahn in der
Regel von einem
Halbkreis
eingeschlossen, in dem sich die
Plätze für die Kampfrichter
(Hellanodiken) und die vornehmern Zuschauer befanden, und wo
auch die übrigen Wettkämpfe stattfanden. Bei den
Römern kamen die Stadien zu
Cäsars Zeit auf und wurden
hier auch zu andern Vergnügungen, namentlich zu Tierhetzen, benutzt. Im modernen Sprachgebrauch bezeichnet man mit S. jeden
einzelnen
Abschnitt in dem Verlauf oder der
Entwickelung einer
Sache.
Maximilian,
Abbé, Kirchenkomponist, geb. zu
Melk in Unterösterreich, genoß
seine musikalische
Ausbildung vorwiegend als Zögling des
Wiener Jesuitenkollegiums, trat dann in das Benediktinerstift seines
Geburtsorts, ward 1786 zum
Abt von
Lilienfeld und drei Jahre später zum
Abt und
Kanonikus von
Kremsmünster ernannt. Nachdem
er 1791 von dieser
Stelle freiwillig zurückgetreten war, lebte er bis zu seinem
Tod in
Wien,
als
Mensch und
Künstler hochgeachtet und mit allen musikalischen Berühmtheiten seiner Zeit in lebhaftem
Verkehr stehend. Unter
seinen zahlreichen durch kontrapunktische Gewandtheit ausgezeichneten
Kompositionen sind besonders sein
Oratorium »Die
BefreiungJerusalems«, ein großes
Requiem und
Klopstocks »Frühlingsfeier« hervorzuheben.
(Stadtgemeinde), größere
Gemeinde mit selbständiger
Organisation und
Verwaltung der Gemeindeangelegenheiten.
Verschiedene Merkmale, welche früher für den Unterschied zwischen
S. und Dorf oder zwischen Stadt- und Landgemeinde von
Bedeutung waren, sind es jetzt nicht mehr. Wie die alten Stadtthore und Stadtmauern gefallen sind, welche früher einem
Ort
im
Gegensatz zum platten
Lande den städtischen
Charakter verliehen, so hat sich auch der Unterschied zwischen
der rechtlichen und wirtschaftlichen
Stellung des städtischen
Bürgers und des Landmanns mehr und mehr verwischt.
Stadt (Entwickelung de
* 16 Seite 15.212.
Die
Größe und Einwohnerzahl ist nicht mehr schlechthin entscheidend. Denn manche Industriedörfer sind heutzutage volkreicher
als kleine Landstädtchen mit vorwiegend landwirtschaftlicher Beschäftigung der Ackerbürger. Beseitigt
sind ferner durch die moderne
Gesetzgebung die einstige Ausschließlichkeit des zunftmäßigen
Gewerbebetriebs innerhalb des
städtischen
Weichbildes und das
Recht der Stadtgemeinde, innerhalb der städtischen
Bannmeile jeden für den städtischen
Verkehr
nachteilige
Gewerbebetrieb zu untersagen. Das Marktrecht, welches einst den städtischen
Gemeinden ausschließlich zukam, ist
jetzt auch größern Landgemeinden
(Marktflecken) zugestanden. Auch die Beschäftigung auf dem Gebiet
des
Handels und der
Industrie findet sich nicht mehr ausschließlich und in manchen Gegenden nicht einmal mehr vorwiegend in
den Städten. Dagegen besteht noch in verschiedenen
Staaten in Ansehung der Gemeindeverfassung ein
¶
mehr
erheblicher Unterschied zwischen S. und Land (s. Gemeinde); doch auch dieser Unterschied ist bereits in manchen Gegenden mehr
oder weniger beseitigt.
Die ersten Städte wurden unter den mildern Himmelsstrichen Asiens, Afrikas, Griechenlands und Italiens
[* 17] gegründet. In Griechenland
[* 18] erhielten sie sich meist ihre volle Selbständigkeit und wurden Mittelpunkte besonderer Staaten. Bei den
Babyloniern und Assyrern dienten sie vornehmlich als feste Plätze, als Handelsniederlassungen bei den Phönikern. Bei den
Etruskern und Latinerngab es schon früh städtische Niederlassungen, zunächst mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattet
und durch Bündnisse geeint, bis sich Rom
[* 19] zur Herrin Italiens, dann sogar der ganzen zivilisierten Welt
machte und unter Beibehaltung städtischer Verfassungsformen die Herrschaft über ein ausgedehntes Reich zu führen wußte.
Doch auch hier besteht wenigstens ein Schein von Selbstverwaltung: sie wählen ihren Schultheißen, ihre Schöffen selbst. Wo
dann die herzogliche Gewalt erlischt oder geteilt wird, wie in Schwaben und Sachsen,
[* 39] haben sich die fürstlichen
Städte zur Reichsfreiheit emporgeschwungen. Je reicher und unabhängiger die Städte wurden, um so mehr übten sie innerhalb
des Reichs politischen Einfluß aus. Da ihr Handel nur bei der Sicherheit der Land- und Wasserstraßen gedeihen konnte, so
war die Aufrechterhaltung des Landfriedens ihre vornehmste Sorge.
Deshalb schlossen sie Bündnisse, wie die rheinischen und schwäbischen Städte und besonders die Hansa,
welche sogar den Norden
[* 40] Europas in den Bereich ihrer Machtsphäre zu ziehen vermocht hat. Als innerhalb der Städte einzelne
Klassen durch
Handel an Reichtum zunahmen, schlossen sie sich von den niedern ab und suchten möglichst allein die Leitung der
städtischen Angelegenheiten sich anzueignen. Dies hatte dann zur Folge, daß die Handwerker sich in Zünfte
organisierten und um Beteiligung am Stadtregiment sich bemühten.
Verheerend schritt dann der Dreißigjährige Krieg über die deutschen Gauen, und unter seiner blutigen Geißel erstarb die
Blüte
[* 43] der einst so mächtigen Städte. Viele Reichsstädte verloren ihre Reichsunmittelbarkeit und wurden Landstädte der
Fürsten, und selbst der Hansabund ging seinem Untergang entgegen. Zur Zeit des Beginns der französischen
Revolutiongab es nur noch 51 Reichsstädte, die aber noch vor und nach der Auflösung des DeutschenReichs bis auf vier, 1866 bis
auf drei, Hamburg,
[* 44] Bremen
[* 45] und Lübeck,
[* 46] welche noch jetzt selbständige Staaten sind, ihre Selbständigkeit verloren.
Inzwischen waren namentlich die Residenzstädte der Fürsten zur Blüte gekommen, die sich um so schneller und glänzender
entwickelte, je entschiedener die Fürstengewalt der Mittelpunkt des politischen Lebens in Deutschland wurde. Im 19. Jahrh.
aber hat nicht nur der Bau vonEisenbahnen, sondern auch der Aufschwung im Bergbau,
[* 47] in der Fabrikthätigkeit
und im Handel dem Städtewesen in Deutschland einen ungeahnten Aufschwung gegeben. Städte, welche im Mittelpunkt wichtiger
Eisenbahnnetze, ergiebiger Bergbau- und Industriebezirke liegen, haben ihre Bevölkerung
[* 48] bisweilen verzehnfacht.
Einen bedeutenden Aufschwung hatte das Städtewesen frühzeitig in Italien
[* 49] genommen. Die einzelnen Einwohnerklassen traten
in Vereinigungen zusammen, so in Mailand
[* 50] die vornehmen Lehnsleute, die Ritter und Vollfreien, und erwarben
zu Ende des 11. Jahrh. für ihre Vorsteher (consules) die Verwaltung und Gerichtsbarkeit innerhalb der S. Friedrich I. hatte
den Anspruch erhoben, diese Consules in den lombardischen Städten zu ernennen, mußte ihnen aber nach furchtlosem Kampf 1183 das
Wahlrecht der Konsuln zugestehen.
Diese wurden dann vom König oder in den bischöflichen Städten vom Bischof mit den Regalien belehnt.
Neben jenen Beamten finden sich häufig ein Rat von 100 Personen (credenza) und eine allgemeine Bürgerversammlung (parlamentum).
Seit dem 13. Jahrh. wurde es Sitte, Mitgliedern auswärtiger adliger Familien unter dem Titel »Podestà« die militärische und
richterliche Gewalt auf ein Jahr anzuvertrauen, neben denen zwei Ratskollegien, ein Großer und ein KleinerRat, fungierten. Auch die Handwerker bemühten sich, Anteil am Stadtregiment zu erhalten, bildeten Innungen und organisierten
sich unter Consules oder einem eignen Podestà oder Capitano del popolo als besondere Gemeinde neben den Adelsgeschlechtern.
Diese Rivalität unter den einzelnen Bevölkerungsklassen erhielt einen neuen Impuls durch die Parteiungen
der Guelfen und Ghibellinen.
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