von den Römern erobert und befestigt. Von den Alemannen zu Ende des 3. und Anfang des 4. Jahrh. mehrmals zerstört, wurde
sie von den Kaisern Konstantin und Julian wiederhergestellt, hatte aber im 5. Jahrh. von den Einfällen der Vandalen und Hunnen
wieder viel zu leiden. Im 6. Jahrh. ging die Stadt an die Franken, 843 an das ostfränkische Reich über.
Neben dem bischöflichen Schultheißen, dem die niedere Gerichtsbarkeit zustand, hatte hier bis 1146 ein königlicher Burggraf
seinen Sitz.
Damals ging auch dies Amt auf den Bischof über, bis es zu Anfang des 13. Jahrh. wieder von der Stadt erworben wurde,
was dann zu langwierigen Streitigkeiten mit dem Bischof führte. Nachdem schon Heinrich V. eine Ratsverfassung gegeben hatte,
welche Philipp von Schwaben 1198 bestätigte, schwang sich S. im 13. Jahrh. zur freien Reichsstadt empor,
erwarb jedoch kein Gebiet und zählte im 14. Jahrh. kaum 30,000 Einw.
Als Sitz des Reichskammergerichts, das 1513 nach S. kam und, nur zeitweilig verlegt, bis 1689 hier seinen
Sitz hatte, erhielt die Stadt großen Ruf. Als Reichsstadt hatte sie unter den Reichsstädten der rheinischen Bank den fünften
Platz, auch Sitz und Stimme auf den oberrheinischen Kreistagen. Unter den Reichstagen, welche zu S. (meist in einem Gebäude
des Ratshofs) gehalten wurden, sind besonders die von 1526 (vgl. Friedensburg, Der Reichstag zu S. 1526, Berl. 1887) und von 1529 wichtig,
von denen der erste die Ausführung des Wormser Edikts vertagte, der zweite die Einigung der Evangelischen zu einer Protestationsschrift
(daher »Protestanten«) veranlaßte.
Städtetage haben 1346 und 1381 stattgefunden. Der Friede zu S. 1544 enthielt den Verzicht des Hauses Habsburg
auf die Krone von Dänemark-Norwegen. Im Dreißigjährigen Krieg wurde die Stadt 1632-35 abwechselnd von den Schweden, den Kaiserlichen
und den Franzosen erobert. Durch Kapitulation wurde sie 1688 wiederum an die Franzosen übergeben, die sie aber 1689 (im Mai)
beim Anrücken der Alliierten wieder räumten, nachdem sie die Festungswerke geschleift und die Stadt
zum Teil niedergebrannt hatten.
Anfang Oktober 1792 wurde die Stadt von den Franzosen unter Custine eingenommen und gebrandschatzt. Von 1801 bis 1814 war S.
die Hauptstadt des franz. Depart. Donnersberg, wurde aber 1815 bayrisch.
Vgl. Geissel, Der Kaiserdom zu
S. (Mainz 1826-28, 3 Bde.);
Zeuß, Die freie Reichsstadt S. vor ihrer Zerstörung (Speier 1843);
Remling, Der Speierer Dom (Mainz
1861);
Derselbe, Der Retscher in S. (das. 1858);
Weiß, Geschichte der Stadt S. (Speier 1877);
Hilgard, Urkunden zur Geschichte
der Stadt S. (Straßb. 1885).
Flüßchen im bayr. Regierungsbezirk Pfalz, entspringt auf dem Oselkopf unweit Kaiserslautern
und fällt bei Speier in den Rhein.
Hier im spanischen Erbfolgekrieg Sieg der Franzosen unter Tallard über das zum Entsatz von
Landau ausgesandte niederländische Hilfskorps unter dem Grafen von Nassau-Weilburg und dem Erbprinzen von Hessen
Die Redensart: »Revanche für S.« wird auf letztern zurückgeführt, der damit Tallard begrüßt haben
soll, als dieser später nach der Schlacht bei Höchstädt gefangen vor ihn geführt wurde.
ein
auf Hüttenwerken bei Schmelzprozessen entstehendes, aus Arsen- und Antimonmetallen bestehendes Produkt von
weißer Farbe und größerer Dichtigkeit als diejenige der Leche (s. Lech), unter welchen sich die S. bei gleichzeitiger Entstehung
beider Produkte absetzt. Zur Speisebildung, d. h. zur Verbindung mit Arsen und Antimon, sind besonders Nickel, Kobalt und Eisen
geneigt; doch finden sich in den Speisen auch Gold, Silber und Kupfer. Dieselben werden entweder absichtlich erzeugt (Nickel-
und Kobaltspeisen), oder sie fallen als Nebenprodukte (Kupfer- und Bleispeise), die man ungern sieht,
weil sich aus denselben die nutzbaren Metalle meist nur mit größeren Verlusten darstellen lassen. Glockenspeise nennt man
die zur Glockengießerei angewendete Legierung (s. Glocken). S. auch s. v. w. Mauerspeise, s. Mörtel.
die vom mosaischen und talmudischen Gesetz gegebenen, die Reinheit und durch diese die
Heiligkeit der Israeliten bezweckenden religiösen Vorschriften hinsichtlich der Nahrungsmittel. Der Pentateuch gibt
3. Mos. 11. und
5. Mos. 14. als
reine, zum Genuß erlaubte Tiere an: 1) von den Vierfüßern die, welche gespaltene Klauen haben und wiederkäuen, 2) von den
Wassertieren nur die Fische, welche Schuppen und Floßfedern haben, verbietet dagegen die Raubvögel und
Kriechtiere.
Von Insekten ward die Heuschrecke gegessen. Verboten war und ist ferner der Blutgenuß, der Gebrauch des für den Altar bestimmten
Opferfettes, die Vermischung von Fleisch mit Milch oder Butter (gegründet auf die Bibelstelle: »Du sollst das Lämmlein nicht
in der Mutter Milch kochen«),
das Genießen eines Gliedes eines noch lebenden Tiers. Die Schenkel der Vierfüßer
dürfen erst gebraucht werden, nachdem die Spannader daraus entfernt ist
(1. Mos. 32, 32). Säugetiere und Vögel müssen nach
besonderm Ritus (s. Schächten) geschlachtet, ihr Fleisch muß vor dem Gebrauch zur Entfernung des Bluts entadert (geporscht, getriebert),
in Wasser gelegt und gesalzen (koscher gemacht) werden. Von neugeerntetem Getreide durfte vor Ablauf des
Tags, an welchem ein Omer (Mäßchen) Gerste von derselben Ernte im Tempel geweiht worden, nichts genossen werden. Verboten war
auch der Genuß von Trauben und andern Fruchtgattungen, welche vermischt gepflanzt worden waren, von allen Früchten, welche
ein Baum in den ersten drei Jahren trug, von Wein, der den Götzenbildern als Opfer dargebracht worden war,
und vom gesäuerten Brot während des Passahfestes. Alle diese S. waren bei den Talmudisten Gegenstand einer sehr komplizierten
Kasuistik.
(Schlund, Oesophagus), derjenige Teil des Vorderdarms, welcher die Verbindung zwischen Mund
und Magen herstellt und die Speisen in letztern zu befördern hat. Bei den Fischen ist sie sehr weit und geht allmählich in
den Magen über;
ähnliches gilt von manchen Amphibien und Reptilien;
bei den Vögeln ist gewöhnlich ein Teil von ihr zur Bildung
eines Kropfes (s. d.) erweitert;
dagegen findet bei Säugetieren eine scharfe Trennung derselben vom Magen
statt.
Beim Menschen (s. Tafel »Eingeweide II«,
[* ]
Fig. 1 und 3, und »Mundhöhle«,
Fig. 2) speziell ist sie ein häutiger, etwa fingerdicker, aber stark ausdehnbarer Kanal, dessen Wände platt aufeinander liegen,
wenn nicht gerade ein Bissen durch ihn hindurchgeht. Zwischen der Luftröhre und der
mehr
Wirbelsäule tritt die S. in den Brustraum ein, läuft neben der rechten Seite der absteigenden Brustaorta bis zum Zwerchfell
und gelangt durch einen Spalt des letztern in der Höhe des neunten Brustwirbels in die Bauchhöhle, wo sie sich zum Magen erweitert.
Die S. besteht aus einer Schleimhaut und einer umgebenden Muskelhaut. Krankheiten der S. sind selten,
meist mit Schlingbeschwerden und Schmerzen im Rücken verbunden. Leichtere Entzündungen kommen vor als Fortsetzungen eines Rachenkatarrhs
oder entzündlicher Mundkrankheiten, z. B. der Schwämmchen.
Schwere Entzündungen der Schleimhaut treten ein bei Vergiftungen mit ätzenden und scharfen Substanzen (Ätzkali, Schwefelsäure
etc.) und beim Genuß sehr heißer Speisen. Die wichtigste Krankheit der S. ist der Krebs, welcher in der
S. stets primär unter der Form des sogen. Kankroids auftritt und zwar am häufigsten am Eingang vom Schlund zur S., am Eingang
der S. zum Magen und zwischen diesen beiden Orten an der Engigkeit im mittlern Dritteil, wo der linke Bronchus
die S. kreuzt (s. Tafel »Halskrankheiten«, Fig. 4). Der Krebs ist selten eine umfängliche Geschwulst, welche die S. bis zum
Verschluß verengert, meist ist er als fressendes Geschwür vorhanden, welches zwar gleichfalls Verengerungen bedingt, außerdem
aber noch dadurch gefährlich wird, daß die Wand der immerhin nicht sehr dicken Röhre durchbrochen werden
kann.
Hierbei kommt es leicht vor, daß eine freie Verbindung mit einem Brustfellsack hergestellt wird, so daß die verschluckten
Speisen in diesen gelangen und tödliche Brustfellentzündung veranlassen; ferner sind Fälle beobachtet worden, in denen die
Luftröhre oder ein Bronchus geschwürig zerstört und die Speisen direkt in die Lungen geschluckt wurden,
in noch andern bewirkte eine krebsige Durchwachsung der Aorta plötzlichen Tod durch Blutsturz. Eine Heilung des Krebses der S.
kommt nicht vor.
In den Fällen, deren Hauptsymptom die Striktur (Verengerung) ist, muß, wie bei Narbenschrumpfung nach Ätzung, die Behandlung
in vorsichtiger Erweiterung der Striktur durch Bougies und in Ernährung durch die Schlundsonde bestehen.
Fremde Körper in der S. bilden nicht selten Gelegenheit zu operativem Einschreiten. Man muß versuchen, diese mit geeigneten
Instrumenten, »Münzenfänger« etc., herauszuholen,
oder sie in den Magen hinabstoßen. Nur in verzweifelten Fällen schreitet man zur Eröffnung der S. durch den Speiseröhrenschnitt
(griech. Ösophagotomie), indem man von außen durch die Haut und Muskeln des Halses die Speiseröhre eröffnet.
Diese Operation ist schwierig und nicht gefahrlos; sie wird auch ausgeführt, wenn nach Schwefelsäure- oder Laugevergiftungen
oder im Gefolge krebsiger Zerstörungen solche Verengerungen der Speiseröhre entstanden sind, daß nicht einmal flüssige
Nahrung in den Magen gelangt und der Tod durch Verhungern droht.