derartige Hexachordwechsel hieß Mutation. Die folgende Tabelle mag das veranschaulichen:
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Die geklammerten Vertikalreihen hier sind die Hexachorde: die unterhalb mit ♮ bezeichneten Reihen Hexachorda dura (mit h),
die mit b bezeichneten Hexachorda mollia (mit b), die ohne Abzeichen naturalia (weder h noch b enthaltend). Die Horizontalreihen
ergeben die zusammengesetzten Solmisationsnamen der Töne (Gamma ut bisē la). Zur bequemen Demonstration
der S. bediente man sich der sogen. Harmonischen Hand (s. d.). In Deutschland ist die S. nie sehr beliebt gewesen; dagegen
verdrängten in Italien und Frankreich die Solmisationsnamen gänzlich die Buchstabennamen der Töne, ja man bediente sich längere
Zeit daselbst sogar der zusammengesetzten Namen C solfaut, G solreut etc., weil nämlich C im Hexachordum
naturale ut, im Hexachordum durum fa und im Hexachordum molle sol war etc. Der italienische
Name Solfa für Tonleiter sowie solfeggiare, solfeggieren (d. h. die Tonleiter singen), kommt natürlich auch von der S. her.
Für das moderne System der transponierten Tonarten wurde die S. unpraktikabel. Als man anfing, die zusammengesetzten
Solmisationsnamen zu schwerfällig und, was wichtiger ist, nicht ausreichend zu finden (nämlich für die Benennung der chromatischen
Töne), und den einfachen Silben ut, re, mi, fa, sol, la ein für allemal feststehende Bedeutung anwies, um sie durch
♭ und ♯ beliebig verändern zu können, bemerkte man, daß ein Ton (unser H) gar keinen Namen hatte; indem man nun auch
diesem Ton einen Namen gab, versetzte man der S. den Todesstoß, denn die damit beseitigte Mutation war deren Wesenskern.
Einfacher wäre es freilich gewesen, zur schlichten Buchstabenbenennung zurückzukehren, wie sie durch
die Schlüsselzeichen ^[img] ein für allemal in unsrer Tonschrift implizite enthalten ist. Statt dessen soll um 1550 Hubert
Waelrant, ein belgischer Tonsetzer, die sogen. belgische S. mit den sieben Silben: bo, ce, di, ga, lo, ma, ni (Bocedisation)
vorgeschlagen und eingeführt haben, während um dieselbe Zeit der bayrische Hofmusikus Anselm von Flandern
für H den Namen si, für B aber bo wählte (beide galten nach alter Anschauung für Stammtöne).
Henri van de Putte (Puteanus, Dupuy) stellte in seiner »Modulata Pallas« (1599) bi für H auf, Adriano Banchieri in der »Cartella
musicale« (1610) dagegen ba und Pedro d'Urenna, ein spanischer Mönch um 1620, ni. Ganz andre Silben wünschte
Daniel Hitzler (1628): la, be, ce, de, me, fe, ge (Bebisation), unserm A, B, C, D, E, F, G entsprechend, und noch Graun (1750)
glaubte mit dem Vorschlag von da, me, ni, po, tu, la, be etwas Nützliches zu thun (Damenisation). Von allen
diesen Vorschlägen gelangte schließlich nur der zu allgemeiner Geltung, die Silbe si für H (aber ohne bo für B) zu setzen,
und dies erklärt sich hinreichend daraus,
daß das si wie die übrigen Solmisationssilben dem erwähnten Johanneshymnus
entnommen ist (die Anfangsbuchstaben der beiden Schlußworte: Sancte Ioannes).
Kreishauptstadt in der ital. Provinz Aquila (Abruzzen), in herrlicher Gebirgsgegend am Fluß Gizzio, an der
Eisenbahn Castellammare Adriatico-Aquila-Terni, ist Bischofsitz, hat mehrere Kirchen (darunter San Pamfilo mit schönem Portal),
ein schönes Rathaus, eine alte Wasserleitung, ein Gymnasium, technische Schule, Seminar, Papier- und Walkmühlen, Fabrikation
von Webwaren, Darmsaiten und Konfitüren, Weinbau und (1881) 14,171 Einw.
S. ist das alte Sulmo, Ovids Geburtsort, wovon sich noch einzelne Baureste erhalten haben.
altes gräfliches, zum Teil fürstliches Geschlecht, dessen Stammschloß seit dem 14. Jahrh. Braunfels in der
Wetterau war, und das Marquard, Grafen von S. im Hessengau, der 1129 erwähnt wird, zum ersten gewissen
Stammvater hat. 1409 teilte sich das Geschlecht in die Linien S.-Braunfels und S.-Lich. Erstere teilte sich wieder in drei Zweige,
wovon nur noch der Zweig Greiffenstein besteht, der 1693 den Namen Braunfels annahm und 1742 in den Reichsfürstenstand erhoben
ward.
Die zweite Linie teilte sich in zwei Hauptzweige: S.-Hohen-S.-Lich, 1792 in den Reichsfürstenstand erhoben,
und S.-Laubach, gräflich. Letzterer teilte sich wieder in zwei Unterlinien, S.-Sonnenwalde und S.-Baruth; die letztgenannte
wieder in zwei Äste, S.-Rödelheim und Assenheim, in beiden Hessen standesherrlich, und S.-Wildenfels mit den Nebenästen S.-Wildenfels-Laubach
und S.-Wildenfels zu Wildenfels. Die Reichsunmittelbarkeit verloren die fürstlichen und gräflichen Linien 1806. Den
ansehnlichsten zusammenhängenden Teil der Ländereien des Hauses besitzt Georg, Fürst von S.-Braunfels (geb. succedierte seinem
Bruder, dem Fürsten Ernst), nämlich unter preußischer Landeshoheit die Ämter Braunfels, Greiffenstein, unter großherzoglich
hessischer die Ämter Hungen, Wölfersheim und Gambach, unter württembergischer einen Teil von Limpurg-Gaildorf, zusammen 514 qkm,
mit welchen Besitzungen eine Virilstimme beim Landtag der Rheinprovinz verbunden ist. Residenz ist Braunfels. Dieser Linie gehörte
auch der österreichische Feldmarschallleutnant Prinz Karl zu S.-Braunfels (geb. gest. an, der Sohn
der in zweiter Ehe mit dem Prinzen Friedrich Wilhelm (gest. 1814) vermählten Prinzessin Friederike von Mecklenburg-Strelitz,
Stiefbruder des Exkönigs Georg von Hannover, auf den er in österreichischem Interesse einwirkte; seine Söhne sind katholisch
und stehen in österreichischen Diensten. Der Fürst von S.-Hohen-S.-Lich, Hermann, geb. besitzt unter preußischer
Landeshoheit das Amt Hohen-S. und unter großherzoglich
mehr
hessischer die Ämter Lich und Niederweisel, zusammen 220 qkm. Er residiert zu Lich und ist erbliches Mitglied der großherzoglich
hessischen Ersten Kammer, wie er auch auf dem Landtag der Rheinprovinz eine Virilstimme hat. Haupt der in Preußen und Sachsen ansässigen,
nicht standesherrlichen Linie S.-Sonnenwalde ist Graf Theodor, geb. sein jüngerer Bruder, Graf
Eberhard, geb. war 1878-87 deutscher Gesandter in Madrid und ist jetzt Botschafter in Rom.
Standesherr in der Linie S.-Laubach zu Rödelheim und Assenheim ist Graf Maximilian, geb. der auf Grund seiner Besitzungen
im Groß Herzogtum Hessen erbliches Mitglied der dortigen Ersten Kammer ist. Gleicherweise ist der Standesherr
zu S.-Laubach, Graf Friedrich, geb. erbliches Mitglied der Ersten Kammer im Großherzogtum Hessen. Der Standesherr
von S.-Wildenfels zu Wildenfels, Graf Friedrich Magnus, geb. der neben der Herrschaft Wildenfels unter königlich sächsischer
Landeshoheit im Großherzogtum Hessen und in Sachsen-Weimar Besitzungen hat, ist erbliches Mitglied der
Ersten Kammer des Königreichs Sachsen. Das Haupt der Baruther Linie, Graf Friedrich Hermann Karl Adolf, geb. erbliches
Mitglied des preußischen Herrenhauses, ward im April 1888 in den Fürstenstand erhoben.
Vgl. Graf zu S.-Laubach, Geschichte
des Grafen- und Fürstenhauses S. (Frankf. a. M. 1865).