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Fall ist, am Kopf zu liegen, vielmehr gibt es Tiere, deren Ohren sich im Schwanz befinden. Vgl. die Litteratur bei Sinne.
Sinnestäuschung - Sint
Fall ist, am Kopf zu liegen, vielmehr gibt es Tiere, deren Ohren sich im Schwanz befinden. Vgl. die Litteratur bei Sinne.
(lat. Halluzination), eine Sinneswahrnehmung, der das Objekt fehlt, ein Träumen in wachem Zustand. Wer z. B. Tiere oder andre Gegenstände zu sehen meint, die gar nicht vorhanden sind, oder Stimmen zu hören meint, obgleich es um ihn herum völlig still ist, der leidet an S. im engern Sinn. Unter Illusion versteht man dagegen nach Esquirol die falsche Auffassung und falsche Deutung äußerer, wirklich vorhandener Objekte. Sämtliche Sinne können zu S. Veranlassung geben; doch sind die Täuschungen im Bereich des Gesichts und Gehörs ohne Zweifel bei weitem häufiger als die der übrigen Sinne.
Während schon im normalen Geistesleben vielfach Sinnestäuschungen vorkommen, welche sich wesentlich als Illusionen charakterisieren, so kommen sie bei krankhaften Gehirnreizungen bei Irren oder Fiebernden, aber auch bei andern Krankheiten vor, welche mit einer gestörten Ernährung u. abnormen Erregung des Gehirns verbunden sind. Die S. beruht darauf, daß durch einen krankhaften Vorgang in der Hirnrinde Bilder und Vorstellungen aus dem Gedächtnis mit solcher Deutlichkeit in das Bewußtsein treten, daß sie für frische, wirkliche Sinneseindrücke gehalten werden.
Quelle
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Quelle.Bei geistiger Gesundheit wird der Irrtum in der Regel leicht berichtigt, da die betreffenden Wahrnehmungen als der Erfahrung widersprechend erkannt werden können. Anders ist es bei Geisteskrankheiten. Die Sinnestäuschungen gehören zu den wichtigsten Symptomen derselben, da sie häufig das erste Zeichen derselben und auch die eigentliche Quelle [* 2] der falschen Ideen sind, welche unmittelbar aus den Erklärungsversuchen, die der Kranke betreffs seiner Sinnestäuschungen anstellt, hervorzugehen pflegen.
Bisweilen scheinen die Sinnestäuschungen der Irren sich aus einfachen Illusionen herauszubilden. Gewöhnlich ist der Geisteskranke von der Wirklichkeit seiner S. fest überzeugt und ganz unfähig, seine Sinneswahrnehmungen zu berichtigen, besonders wenn schon mehrere Sinne angefangen haben, ihm Falsches vorzuspiegeln. Daher führt Widerspruch den Geisteskranken nur zu immer unsinnigern Versuchen, seine Sinnestäuschungen, die ihm unabweisbare Thatsachen sind, zu erklären (s. Geisteskrankheiten, Verrücktheit).
Vgl. Lazarus, Zur Lehre [* 3] von den Sinnestäuschungen (Berl. 1867);
A. Mayer, Die Sinnestäuschungen, Halluzinationen u. Illusionen (Wien [* 4] 1869);
Sully, Die Illusionen (Leipz. 1884);
Hoppe, Erklärung der Sinnestäuschungen (4. Aufl., Würzb. 1888).
s. Epigramm. ^[= (griech.), ursprünglich "Aufschrift" an einem Weihgeschenk, einem Grabmal, einem ...]
Pflanzengattung, s. Singrün. ^[= (d. h. auf die Dauer grün, mißverständlich geschrieben), s. v. w. Immergrün, s.]
alles dasjenige, was sich durch die Sinne erkennen läßt und einerseits dem Abstrakten, anderseits dem, was einer unsrer Wahrnehmung unzugänglichen andern Welt des Übersinnlichen angehört, gegenübersteht;
auch von einem Menschen gebraucht, welcher den materiellen Gefühlen der Lust, die vorzugsweise sinnliche heißen, frönt.
Empfänglichkeit für die verschiedenen Sinnesempfindungen, besonders aber für solche psychische Ereignisse, welche sich zunächst an Sinnesempfindungen anschließen, also einerseits die Auffassung der uns umgebenden Erscheinungswelt nach Stoff und Form, die Wahrnehmung und Unterscheidung der außer uns befindlichen Dinge, ihrer Eigenschaften und Veränderungen, anderseits die Gesamtheit derjenigen Triebe, Begehrungen und Leidenschaften, welche entweder direkt in den Bedürfnissen des leiblichen Organismus, wie der Nahrungs- und Geschlechtstrieb, oder in dem Gefühl der Lust und Unlust, das gewisse sinnliche Empfindungen in uns erregen, begründet sind. Die S. in letzterm Sinn steht dem von den Motiven der Sinnenreize unabhängigen Wollen, der Sittlichkeit, gegenüber.
Romanzement - Römer
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Römer.Küstenfluß in der ital. Provinz Potenza, entspringt am Monte Pennarone, unfern Lagonegro, fließt östlich und fällt in den Golf von Tarent. S. ist der antike Siris oder Semnus, an dessen Ufern Pyrrhos 280 v. Chr. über die Römer [* 5] siegte.
Pflanzengattung, s. Mimosa. ^[= Adans. (Mimose), Gattung aus der Familie der Mimoseen, Kräuter, Sträucher oder ...]
(griech.), Kenner des Chinesischen. ^[= s. Chinesische Sprache und Litteratur.]
non caste, tamen caute (lat.), wenn nicht keusch, doch vorsichtig, d. h. den Schein gewahrt.
im Altertum griech. Stadt in Paphlagonien, am Schwarzen Meer, auf dem schmalen Hals einer felsigen Halbinsel zwischen zwei natürlichen Häfen gelegen, war ursprünglich eine altassyrische Kolonie, erlangte aber erst nach Besitznahme durch die Griechen (632 v. Chr.) Wichtigkeit. Sie wurde bald eine mächtige Handelsstadt, deren Gebiet um 400 v. Chr. bis zum Halys reichte, und die selbst wieder mehrere Pflanzstädte gründete. Von Pharnakes I., König von Pontos, 183 erobert, wurde S. unter Mithridates d. Gr., welcher hier geboren war, Residenz der Könige von Pontos, dann im dritten Mithridatischen Krieg (72 v. Chr.) von Lucullus erobert und für frei erklärt, aber 45 v. Chr. von den Römern kolonisiert.
Seit 1204 gehörte S. zum Kaisertum Trapezunt, ward aber schon 1214 von den Seldschukken erobert und bildete dann das Hauptbollwerk des Seeräuberstaats von Kastamuni. 1461 von Mohammed II. erobert, blieb die Stadt seitdem in türkischem Besitz. Die jetzige Stadt (Sinôb), Hauptort eines Liwas im türkischen Wilajet Kastamuni, ist Sitz eines griechischen Erzbischofs sowie Dampfschiffstation, hat einige Befestigungen, einen durch zwei Forts geschützten Hafen (der nördliche ist versandet) und 8-10,000 Einw. (über die Hälfte Türken). Hier ward eine Abteilung der türkischen Flotte von dem russischen Vizeadmiral Nachimow in wenigen Stunden zerstört und die Stadt dabei großenteils verbrannt.
Kreiden - Kreis
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Kreis.Bezirksamtsstadt im bad. Kreis [* 7] Heidelberg, [* 8] an der Elsenz und an der Linie Neckargemünd-Jagstfeld der Badischen Staatsbahn, 156 m ü. M., hat eine evangelische und eine kath. Kirche, eine höhere Bürgerschule, eine Rettungsanstalt für verwahrloste Kinder, ein Amtsgericht, eine Bezirksforstei, Spinnräder- und Sodawasserfabrikation, Bierbrauerei [* 9] und (1885) 2892 meist evang. Einwohner. - Ursprünglich eine Abtei der Diözese Worms [* 10] (1099 gestiftet), ward S. dann Reichsstadt, 1220 an Baden [* 11] und 1330 an Kurpfalz verpfändet, wodurch es die Reichsfreiheit verlor. Aus pfälzischem Besitz ging es 1803 an Baden über. Hier Sieg Turennes über die Kaiserlichen unter dem Herzog von Bournonville. Am warfen hier die Franzosen unter Ney die Österreicher bis an die Enz zurück, wurden aber schon 2. Dez. durch Sztarray wieder vertrieben. Hier auch Gefecht im badischen Aufstand.
Vgl. Wilhelmi, Geschichte der Amtsstadt S. (Heidelb. 1856).
Sinter - Sion
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Seite 14.995.Karl Friedrich Ferdinand, Rechtsgelehrter, geb. zu Zerbst, [* 12] studierte in Leipzig [* 13] und Jena [* 14] und ließ sich 1825 als Advokat in seiner Vaterstadt nieder. In Gemeinschaft mit andern unternahm er 1829 die erste deutsche Übersetzung des »Corpus juris civilis« (Leipz. 1830-34, 7 Bde.; ¶
2. Aufl. des 1. Bds. 1839),
der sich die des »Corpus juris canonici« im Auszug (das. 1834-39, 2 Bde.) anschloß. Sein »Handbuch des gemeinen Pfandrechts« (Halle [* 16] 1836) hatte seine Berufung als ordentlicher Professor an die Universität Gießen [* 17] zur Folge, von wo er jedoch schon 1841 als Mitglied der Landesregierung und des Landeskonsistoriums nach Dessau [* 18] berufen ward. 1848 wurde er Mitglied des Oberlandesgerichts zu Dessau, 1850 saß er im Staatenhaus des Erfurter Parlaments, und in demselben Jahr ward er zweiter Präsident des gemeinschaftlichen Oberlandesgerichts für Anhalt-Dessau und Köthen [* 19] sowie nach der Vereinigung beider Herzogtümer 1853 alleiniger Präsident desselben. 1862 wurde er an v. Plötz' Stelle in das anhalt-dessauische Ministerium berufen und 1863 zum Wirklichen Geheimen Rat ernannt.
Anhalt (Geistige Kultu
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Anhalt.Als in diesem Jahr Anhalt-Bernburg an Dessau fiel, wurde S. mit der Besitzergreifung dieses Landes beauftragt und bald darauf, im November, an die Spitze des neu errichteten Staatsministeriums für ganz Anhalt [* 20] gestellt. In Begleitung des Erbprinzen nahm er an dem Frankfurter Fürstenkongreß im August 1863 Anteil und war 1866 und 1867 Vertreter Anhalts im Rate des Norddeutschen Bundes. Anfang 1868 in den Ruhestand versetzt, starb er in Dessau. Sein bedeutendstes Werk ist »Das praktische gemeine Zivilrecht« (Leipz. 1844-1851, 3 Bde.; 3. Aufl. 1868-69). Außerdem schrieb er eine »Anleitung zum Studium des bürgerlichen Gesetzbuchs für das Königreich Sachsen« [* 21] (Leipz. 1864).